Nigeria: Reingelegt

Austausch über gemachte Bezness-Erfahrungen in diesen Ländern

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Valerian
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Re: Nigeria: Reingelegt

Beitrag von Valerian » 06.05.2011, 00:12

Micky1244 hat geschrieben:Lieber Valerian,
es ist aus Datenschutzgründen nicht erlaubt, Namen zu nennen.
Das gilt für Privatpersonen - nicht aber für bereits exponierte Personen,
die selbst Werbung im Internet für sich machen und über die bereits in Medien berichtet wird:
http://www.beobachter.ch/justiz-behoerd ... eiem-fuss/
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Valerian
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Re: Nigeria: Reingelegt

Beitrag von Valerian » 08.05.2011, 22:43

Was passiert, wenn man in der Schweiz die Aberkennung einer Vaterschaft einleitet - mit folgenden Anträgen:
Sehr geehrte Damen und Herren,
(1.) ich beantrage festzustellen, dass ich nicht der Vater des von meiner Gattin EEEEEEE (oder JJJJJJJJ, wie sie sich jetzt nennt) kürzlich geborenen Kindes bin.
(2.) Für den Fall des Bestreitens, stelle ich den Antrag, eine mögliche Vaterschaft durch mich mit Hilfe eines DNA-Vergleichs auszuschliessen.
(3.) Die Kosten- und Entschädigungsfolgen des Verfahrens sind meiner Gattin aufzuerlegen.
Mit freundlichen Grüssen
(bla)
Dann reagiert das Gericht so;
[...Briefkopf etc ...]
Erwägungen:
1. Am 18. April 2011 hat der Kläger seine Vaterschaft hinsichtlich der Beklagten
1 angefochten (act. 1). Gemäss Art. 97 ZPO sind die Parteien über die mutmasslichen
Prozesskosten und die unentgeltliche Rechtspflege aufzuklären. Nach
Art. 98 ZPO hat der Kläger zudem einen Vorschuss bis zur Höhe der mutmasslichen
Gerichtskosten zu leisten.
Es ist mit mutmasslichen Gerichtskosten von mindestens Fr. 3'000.~ zu rechnen,
falls ein erbbiologisches DNA-Gutachten in Auftrag gegeben werden sollte, mit
noch höheren Kosten. Vom Kläger ist daher einstweilen ein Kostenvorschuss von
Fr. 3'000.- einzufordern.

Eine Partei hat Anspruch auf unentgeltliche Rechtspflege, wenn sie nicht über die
erforderlichen Mittel verfügt und ihr Rechtsbegehren nicht aussichtslos erscheint
(Art. 117 ZPO). Die unentgeltliche Rechtspflege umfasst die Befreiung von Vorschussleistungen
und Gerichtskosten (Art. 118 ZPO). Ein Gesuch um unentgeltliche
Rechtspflege kann jederzeit während des Verfahrens gestellt werden. Die gesuchstellende
Partei ist verpflichtet, ihre Einkommens- und Vermögensverhältnisse
offen zu legen und sich über die Beweismittel zu äussern (Art. 119 Abs. 2
ZPO). Eine Partei, der die unentgeltliche Rechtspflege gewährt wurde, ist zur
Nachzahlung verpflichtet, sobald sie dazu in der Lage ist (Art. 123 ZPO).
2. Der Kläger hat seinen Wohnsitz im Ausland; er gibt in der Klageschrift keine
Schweizer Zustelladresse an (act. 1). Eine dem Gericht bekannte Zustelladresse
aus einem andern Verfahren kann nicht ohne Weiteres auch für dieses Verfahren
verwendet werden. Gemäss Art. 140 ZPO ist eine Partei mit Wohnsitz oder Sitz
im Ausland anzuweisen, ein Zustellungsdomizil in der Schweiz zu bezeichnen,
unter der Säumnisandrohung, dass die Zustellungen durch Veröffentlichung im
kantonalen Amtsblatt erfolgen können, wenn die Partei der gerichtlichen Aufforderung
nicht nachkommt (Art. 141 Abs. 1 lit. c ZPO). Die vorliegende Verfügung ist
dem Kläger an die dem Gericht bekannte Zustelladresse bei der [Parkbank] zu
senden. Der Kläger hat entweder zu erklären, dass diese Adresse auch im vorliegenden
Verfahren als Zustelladresse dienen soll, oder ein anderes inländisches
Zustellungsdomizil zu bezeichnen.
Es wird verfügt:
1. Dem Kläger wird eine Frist von 10 Tagen ab Zustellung dieses Entscheids
angesetzt, um für die Gerichtskosten bei der Bezirksgerichtskasse Zürich
(Postkonto 80-4713-0) einen Kostenvorschuss von Fr. 3'000.- zu leisten.
Die Zahlung ist rechtzeitig erfolgt, wenn der Betrag spätestens am letzten Tag der
Frist der Schweizer Post zur Einzahlung zugunsten des Gerichts übergeben oder einem
Post- oder Bankkonto in der Schweiz belastet wird.
2. Der Kläger wird weiter angewiesen, innert 10 Tagen ab Zustellung dieser
Verfügung dem Gericht gegenüber ein Zustellungsdomizil in der Schweiz zu
bezeichnen.
Kommt er dieser Aufforderung nicht nach, so können Zustellungen des Gerichts
inskünftig durch Publikation im kantonalen Amtsblatt oder dem
Schweizerischen Handelsamtsblatt erfolgen. Dasselbe würde gelten, wenn
sich die Zustellung an das bezeichnete Zustellungsdomizil als unmöglich
erweisen sollte.
Die Frist ist nur dann gewahrt, wenn die Eingabe spätestens am letzten Tag
der Frist beim Bezirksgericht Zürich (Briefadresse: Wengistr. 30, Postfach,
8026 Zürich) eingereicht oder zu dessen Händen der Schweizerischen Post
oder einer schweizerischen diplomatischen oder konsularischen Vertretung
übergeben wird.
3. Schriftliche Mitteilung, je als Gerichtsurkunde, an
- den Kläger an die Adresse SSSSSSS, persönlich, c/o [Parkbank], Adresse bla,
unter Beilage eines Einzahlungsscheins,
- die Beklagte 2,
sowie an
- die Bezirksgerichtskasse Zürich, gegen Empfangsschein.
4. Eine Beschwerde gegen Ziff. 1 dieses Entscheids kann innert 10 Tagen von
der Zustellung an im Doppel und unter Beilage dieses Entscheids beim
Obergericht des Kantons Zürich, I. Zivilkammer, Postfach 2401, 8021 Zürich,
erklärt werden. In der Beschwerdeschrift sind die Anträge zu stellen und zu
begründen. Allfällige Urkunden sind mit zweifachem Verzeichnis beizulegen.
Ich habe habe nicht mehr die Energie das noch weiter zu zerlegen. Interessant
ist aber, dass ein Verfahren, das höchstens einen Briefwechsel umfasst, einen
Wert von Fr 3'000.- haben soll.

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Re: Nigeria: Reingelegt

Beitrag von lausi » 09.05.2011, 06:19

Valerian hat geschrieben:
[...Briefkopf etc ...]
Eine Partei hat Anspruch auf unentgeltliche Rechtspflege, wenn sie nicht über die
erforderlichen Mittel verfügt und ihr Rechtsbegehren nicht aussichtslos erscheint
(Art. 117 ZPO). Die unentgeltliche Rechtspflege umfasst die Befreiung von Vorschussleistungen
und Gerichtskosten (Art. 118 ZPO). Ein Gesuch um unentgeltliche
Rechtspflege kann jederzeit während des Verfahrens gestellt werden.
Wo ist Dein Problem? Stell den Antrag und gut.
Mir kommt es so vor, Du streitest Dich um des Streitens willen.

lausi
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Re: Nigeria: Reingelegt

Beitrag von lausi » 10.05.2011, 00:05

Amely hat geschrieben:hallo Lausi,
deine Antwort an Valerian empfinde ich als wenig hilfreich.
Lies dir seinen Thread genau durch dann weisst du, wo sein Problem ist.
...
Hat deine Ex dich denn als Vater des 2. Kindes benannt?
Hallo Amely,
ich habe den Thread gelesen, genau deshalb bin ich zu meiner Meinung gekommen.
Es ist unerheblich, ob Valerian als Vater benannt ist. Wenn er zum Zeitpunkt der Zeugung mit der Mutter des Kindes verheiratet war, ist er automatisch (laut Gesetz) der Vater des Kindes.
Ich dachte früher, nur in Deutschland gibt es Leute, auf deren Grabstein steht: "Und ich hatte doch Vorfahrt". Aber anscheinend gibt es diese Leute auch in der Schweiz.
Ist nicht böse gemeint, aber wenn man Erfolg haben will (bei was auch immer) sollte man sich an den Realitäten orientieren, nicht an den eigenen Wunschvorstellungen.

Valerian
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Re: Nigeria: Reingelegt

Beitrag von Valerian » 10.05.2011, 00:24

Die Relationen simmen nicht.

Meine Ex-Gattin reicht beim selben Gericht und Richter eine völlig aussichtslose Scheidungsklage ein, da schon anderweitig rechtshängig, und bekommt daraufhin Fristen von 20 Tagen eingeräumt und 3'000.- CHF Gerichtskostenvorschuss auferlegt - alles gut begründet. Die Frist wird sogar noch verlängert.

Ich reiche eine nicht abzuweisende Vaterschaftsaberkennung ein, für die kein Präsenzverfahren notwendig ist, und bekomme eine kurze 10 Tagesfrist mit ebenfalls 3'000.- CHF PKV auferlegt, obwohl von Anfang an klar ist, dass die Beklagte alle Kosten zu tragen hat und die Klage gute sachliche Gründe hat.

Wo ist da die Vergeichbarkeit ? Derselbe Richter und dasselbe Gericht.

@lausi Meine Ex möchte vermeiden, dass ihr neues Kind meinen Namen trägt. Ich habe keine Ahnung, was sie in dieser Hinsicht bereits unternommen hat.
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Re: Nigeria: Reingelegt

Beitrag von Valerian » 10.05.2011, 23:21

Liebe clataq
ich bewundere Deine sachliche Gelassenheit. Frage mich gerade, ob Du eine Juristin bist?
Es geht mir auch nicht darum hier irgendetwas eskalieren zu lassen. Ich bin nur erstaunt über die Relationen. Morgen werde ich meine Taler zusammenkratzen und die Gerichtsgebühr bezahlen - Alternativen gibt es ja kaum.
Ich bin nur erstaunt, dass vorher alle Verfahren ohne Vorauszahlung liefen - das Verfahren am Bundesgericht ausgenommen.
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Re: Nigeria: Reingelegt

Beitrag von Frei » 11.05.2011, 19:51

Hallo Valerian,

ich weiss es nicht ob diese Nachricht dir gefällen/helfen, aber: in 2013 wird (in der Schweiz) die Methode "Cochem" adoptiert.

Hier etwas (Entschuldigung, auf ITA), davon du Name (Jürgen Rudolph) und E-addresse (ak-cochem.de) wahrnehmen kannst.

Es wäre eine Methode, wo die ganze Behörde zusammen kollaborieren, um das "Syndrom der Alienierung von einem Elternteil" des Kinds zu vermeiden ->

Relatore, Jürgen Rudolph

Laureato in diritto all’università di Kiel è membro fondatore della “Neue Richtervereinigung” (nuova associazione dei giudici) e portavoce della sezione di formazione degli operatori del diritto.
È membro dell’associazione "Integrierte Mediation” (mediazione integrata) e del Comitato per il benessere dei giovani nella Rhineland-Palatinate in qualità di esperto in ambito giudiziario.
Nel 1992 è tra i fondatori della rete “Cochemer Praxis” che adotta un’ottica interdisciplinare negli affari di famiglia.

Attualmente è giudice per le questioni familiari presso il Tribunale distrettuale Cochem-Zell, è membro del gruppo di lavoro “Strukturanalyse der Rechtspflege” (analisi strutturale dell’amministrazione della giustizia) del Dipartimento federale di giustizia ed è esperto formatore per la mediazione in ambito giuridico.
Ha tenuto diverse conferenze di presentazione del modello Cochem con professionisti della giustizia (giudici e avvocati) che operano in maniera interdisciplinare per scambiare informazioni ed esperienze sulla mediazione vincolante e sull’intervento preventivo della PAS, la sindrome da alienazione parentale, in Svizzera, Belgio, California, Cina, Giappone e Repubblica Ceca.

Il modello Cochem

Da un ventennio nel distretto di Cochem-Zell in Germania viene praticata una forma di stretta collaborazione tra le autorità e i diversi professionisti coinvolti convenzio-nalmente in procedimenti di separazione e divorzio. I fautori di tale modalità di lavoro, definita “Cochemer Praxis” (conosciuta anche come “modello Cochem”) sono: avvocati, consulenti di famiglia e di coppia, operatori in ambito educativo e psicologico, autorità (Tribunale di famiglia), esperti e periti, funzionari di uffici per l’assistenza dei minori, curatori, assistenti sociali ecc. che cooperano in rete e lavorano con l’obiettivo di facilitare e sostenere l’esercizio della piena responsabilità di entrambi i genitori. Per maggiori informazioni: www. ak-cochem.de.

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Re: Nigeria: Reingelegt

Beitrag von Valerian » 11.05.2011, 22:54

Und hier die Übersetzung eines bekannten online-Übersetzers:
Berichterstatter, Jürgen Rudolph

Er studierte Rechtswissenschaften an der Universität Kiel ist ein Gründungsmitglied der "Neuen Richtervereinigung" (neue Vereinigung von Richtern) und Sprecher für die Ausbildung von Praktikern.
Er ist Mitglied der "Integrierte Mediation (Vermittlung integriert) und der Ausschuss für das Wohl der jungen Menschen in Rheinland-Pfalz als Experte im juristischen Bereich.
Im Jahr 1992 war er Mitbegründer des Netzwerks "Cochemer Praxis" die Annahme eines interdisziplinären Ansatzes in den Familienbetrieb.

Derzeit wird ein Richter für Familiensachen beim Amtsgericht Cochem-Zell, ist ein Mitglied der Arbeitsgruppe Strukturanalyse der Rechtspflege "(Strukturanalyse der Rechtspflege) des Eidgenössischen Justiz-und ist ein Experte Trainer für Mediation im juristischen Bereich .
Er hat mehrere Konferenzen statt, die das Modell Cochem mit Gerechtigkeit Fachleute (Richter und Anwälte), die in interdisziplinärer Weise zum Austausch von Informationen und Erfahrungen über Vermittlung und Intervention vor Bindung von PAS, Parental Alienation Syndrome, Schweiz, Belgien Arbeit zu präsentieren, Kalifornien, China, Japan und der Tschechischen Republik

Das Modell Cochem

Von zwanzig Jahren im Landkreis Cochem-Zell in Deutschland ist eine Form der engen Zusammenarbeit zwischen den Behörden und den Angehörigen herkömmlich in Fällen von Trennung und Scheidung beteiligt praktiziert. Befürworter dieser Methode arbeiten, genannt "Cochemer Praxis" (auch als "Modell Cochem" bekannt) sind: Rechtsanwälte, Familien und Paare, Fachleute in den Bereichen Bildung und psychologische Behörden (Familiengericht), und Experten Beamte aus den Büros zu unterstützen junge, Kuratoren, Sozialarbeiter, etc.. Sie arbeiten im Netzwerk und arbeiten mit dem Ziel der Erleichterung und Unterstützung der Durchführung der vollen Verantwortung beider Eltern. Für weitere Informationen: www. AK-cochem.de.
Mir ist das bekannt und ich finde das sehr gut. Leider funktioniert es nur, wenn auch das
Leitmotiv für Scheidung und Kampf um das Kind beseitigt wird - das Geld. Ich schlage deshalb
vor den Ehegatten- und Betreuungsunterhalt schlichtweg zu streichen - null komma nichts, so, wie
es in Norwegen und Schweden der Fall ist. Die Kosten für die Kinder sollte derjenige tragen, bei
dem die Kinder sind. Ich wette, dass die Scheidungsquote sich sofort halbiert und die bisher zu 80%
von Frauen eingereichten Scheidungen sich auf vielleicht noch 20% vermindern.
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Valerian
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Re: Nigeria: Reingelegt

Beitrag von Valerian » 11.05.2011, 23:40

Katzenschmaus hat geschrieben:Wer Kinder zeugt soll gefälligst für die Kleinen aufkommen- geal bei wem sie leben.
Das wäre ja noch schöner. Eine Mutter mit vier Kindern kann sich und den Anhang alleine nicht so einfach finanzieren, soll sie deswegen mit dem Ehemonster zusammen bleiben? Und seien wir ehrlich, es gibt leider zu viele dieser Sorte.
Harter Tobak - dann kann man es immer noch, wie in Schweden machen - beide Eltern teilen sich die Sorge und wer anfängt zu mauern, muss zahlen.
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Lisa1
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Re: Nigeria: Reingelegt

Beitrag von Lisa1 » 12.05.2011, 10:07

Hallo Valerian,

dieses Modell ist die blanke Theorie und ich glaube kaum, daß es in der Praxis so einfach funktioniert.

Wir haben ein Baby und sind beide in Berufen tätig, wo man nicht mal eben ein Jahr raus bleiben kann. Wir haben also beide von 100% auf 75% Arbeitszeit reduziert und teilen uns die Betreuung. Das funktioniert prima.

Würden wir uns also trennen und ich mit meinem Sohn allein leben, müßte ich meine komplette berufliche Existenz aufgeben. Da ich selbständig bin, würde das einen dauerhaften Verlust meines Einkommens bedeuten. Einen Anspruch auf ALGI habe ich nicht. Daher müßte ich dann Hartz IV beantragen oder aber die Betreuung meines Kindes durch eine Krippe veranlassen, damit mein Mann keinen Unterhalt zahlen muß und von seinem guten Gehalt wieder 100% zur Verfügung hat.

Ungekehrt wäre es ganz genauso.

Hier fehlt mir jegliche Logik, warum das toll sein soll.
Liebe Grüße
Lisa

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Re: Nigeria: Reingelegt

Beitrag von Die zuletzt lacht » 12.05.2011, 15:42

Hallo Valerian,

schau mal unter der Rubrik: Die Medien - und 1001Geschichte de.
Da sucht Evelyne einen Mann für eine Reportage im ZDF, der seine Geschichte erzählt.
Wäre das nicht was für Dich?

Gruß
Kilode

Valerian
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Re: Nigeria: Reingelegt

Beitrag von Valerian » 12.05.2011, 23:17

Lisa1 hat geschrieben:Hallo Valerian,

dieses Modell ist die blanke Theorie und ich glaube kaum, daß es in der Praxis so einfach funktioniert.

Wir haben ein Baby und sind beide in Berufen tätig, wo man nicht mal eben ein Jahr raus bleiben kann. Wir haben also beide von 100% auf 75% Arbeitszeit reduziert und teilen uns die Betreuung. Das funktioniert prima.

Würden wir uns also trennen und ich mit meinem Sohn allein leben, müßte ich meine komplette berufliche Existenz aufgeben. Da ich selbständig bin, würde das einen dauerhaften Verlust meines Einkommens bedeuten. Einen Anspruch auf ALGI habe ich nicht. Daher müßte ich dann Hartz IV beantragen oder aber die Betreuung meines Kindes durch eine Krippe veranlassen, damit mein Mann keinen Unterhalt zahlen muß und von seinem guten Gehalt wieder 100% zur Verfügung hat.

Ungekehrt wäre es ganz genauso.

Hier fehlt mir jegliche Logik, warum das toll sein soll.
In Schweden funktionierts ja auch - warum sollte es hier nicht gehen. Deinem konkreten Fall kann ich nur entgegenhalten: Warum sollten tausende von Vätern in die Mittellosigkeit gedrängt werden, nur damit die Mütter ein sorgenfreies Leben in Saus und Braus führen können.
Ganz konkret könnte in Deinem Fall jeder von Euch beiden mal darüber nachdenken, warum ihr Kinder in die Welt setzt, wenn die Karriere sowieso wichtiger ist. Sollte es also zur Trennung kommen (bitte nicht!) müsstet ihr ein Modell finden, bei dem jeder von euch eine Teilbetreuung übernimmt und der Rest eben von einer Tagesbetreuung oder einem Kindergarten übernommen wird. Glaub mir - wenn es darauf ankommt, funktioniert es.
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Re: Nigeria: Reingelegt

Beitrag von Valerian » 12.05.2011, 23:29

Blume hat geschrieben: Wenn alle offen für eine Lösung sind, sicherlich. In Fällen von Bezness versagt das System aus meiner Sicht vollständig. Denn dem Beznesser ist, wenn es um das Kind geht, eher an Konfrontation gelegen, als an einer konstruktiven Lösung.
Eben - und alles geht ums Geld. Sobald der Hahn zugedreht ist, ist auch Ruhe ums Kind und vernünftige Lösungen können verhandelt werden.
Blume hat geschrieben: Valerian, ich versehen Deinen Ärger, aber der Kindesmutter den Unterhalt für das Kind vollständig zu streichen ist keine Lösung. Ein Streichen (oder auch nur Herabsetzen) eines ansich berechtigten Ehegattenunterhalts ist auch in bestimmten Fällen in D möglich.
Es kommt so gut wie nie vor, dass einer Mutter der Unterhalt gestrichen wird. Und, wie oben ausgeführt, wäre es eine Lösung.
Blume hat geschrieben: Nur im Fall von Bezness besteht immer das Dilemma, genau diese Umstände nachzuweisen.

Von daher ist der Weg eines Opfer ja so steinig.
Der Nachweis ist nicht so schwierig. Schwierig sind Gerichte und Richter, die Recht "zum Wohle des Kindes" beugen. Diese Floskel funktioniert so ähnlich, wie "Sesam öffne Dich" - in beiden Fällen kommt Geld bei raus und es handelt sich im Kern um nichts anderes als Diebstahl - schlimmer im Falle des Kindes um Erpressung mit einem Kind. Zum Vergleich: Wer hätte im Mittelalter schon zugegeben, dass Folter und Verbrennung von Hexen nichts anderes als gesellschaftlich organisierter Mord mit Geldraub wäre. -- Und ? Wer gibt heute zu, dass Kinder in Trennungs- und Unterhaltsprozessen häufig das Subjekt der Gelderpressung sind ? --- jetzt könnt ihr mich steinigen.
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Re: Nigeria: Reingelegt

Beitrag von Lucia » 12.05.2011, 23:42

Hallo Valerian,

hast Du mal über einen Perspektivwechsel nachgedacht?
Ich habe Deinen Thread ganz gelesen.
Dein Ünglück nahm nach dem allerersten Urteil seinen Lauf.
Warum hast Du nicht den Anwalt damals in Regress genommen?
Kannst Du es jetzt noch?

LG
Lucia

Valerian
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Re: Nigeria: Reingelegt

Beitrag von Valerian » 12.05.2011, 23:57

Lucia hat geschrieben:Hallo Valerian,
...
Dein Ünglück nahm nach dem allerersten Urteil seinen Lauf.
Warum hast Du nicht den Anwalt damals in Regress genommen?
Kannst Du es jetzt noch?
Stimmt bedingt - der Anwalt wurde vom Gericht unter Druck gesetzt. Das scheint in der Schweiz gang und gebe zu sein.
Ein Verfahren ala Kachelmann, bei dem der Anwalt dem Gericht seine Fehler vorwirft, ist dort unmöglich.

Ich hatte deshalb die Dt.Botschaft um einen Vertauensanwalt gebeten. Der hat dann blah blah gesagt und trotz
Fr 5000.- keinen Rekurs eingereicht. Die Sache eskalierte über die Botschaft zum Auswärtigen Amt und dort bis
zum Leiter des Referats für Internationales Privatrecht 507 - Dr.xxxxxxxx. Der meinte am Telefon nur zu
mir, dass, wenn ich weiter machen würde, ich eventuell, wie Hans Kohlhaase enden könnte. Sachlich gesehen hat
er damit Recht. Jedenfalls wird besagter letzter Anwalt immer noch von der Dt.Botschaft als Refenzanwalt geführt.

Ich bin aber der Meinung, dass das Dilemma (mal abgesehen von meiner eigenen Dummheit eine Afrikanerin mit abgelehntem
Asylantrag zu heiraten) durch schwere Rechtsbeugung der damaligen, völlig unerfahrenen Ersatzrichtern am Bezirksgericht Zürich
seinen Anfang nahm - und die Strafanzeige gegen diese Tante steht noch aus.
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Re: Nigeria: Reingelegt

Beitrag von Lisa1 » 13.05.2011, 10:57

Hallo Valerian,

ich finde es immer wieder "interessant" wie Leute aus 3 Sätzen die andere Person in Gänze (er)kennen können...

Woher willst Du wissen, daß es uns um "Karriere" geht und daß dieselbe uns wichtiger ist als unser Kind?

Ich könnte jetzt hier auch einfach Behauptungen über Dich und Deine Beweggründe für die Zeugung Deines Kindes aufstellen. Dies würde ich aber nicht tun, weil ich meine, daß es anmaßend ist.

Ich verabschiede mich wieder aus Deinem thread und belasse Dich dort, wo Du gerade stehst. Deinem Kind wünsche ich nur das Beste für sein Leben.
Liebe Grüße
Lisa

Valerian
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Re: Nigeria: Reingelegt

Beitrag von Valerian » 15.05.2011, 00:47

Lisa1 hat geschrieben:Hallo Valerian,
ich finde es immer wieder "interessant" wie Leute aus 3 Sätzen die andere Person in Gänze (er)kennen können...
Es waren mindesten 10 Sätze
Lisa1 hat geschrieben: Woher willst Du wissen, daß es uns um "Karriere" geht und daß dieselbe uns wichtiger ist als unser Kind?
Weiss ich nicht - deshalb habe ich es im Konjunktiv geschrieben. Darum ging es ja auch im Kern nicht, sondern um das Schwedische Modell.
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Frei
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Re: Nigeria: Reingelegt

Beitrag von Frei » 15.05.2011, 06:50

Valerian hat geschrieben:Und hier die Übersetzung eines bekannten online-Übersetzers:

Mir ist das bekannt und ich finde das sehr gut. Leider funktioniert es nur, wenn auch das
Leitmotiv für Scheidung und Kampf um das Kind beseitigt wird - das Geld. Ich schlage deshalb
vor den Ehegatten- und Betreuungsunterhalt schlichtweg zu streichen - null komma nichts, so, wie
es in Norwegen und Schweden der Fall ist. Die Kosten für die Kinder sollte derjenige tragen, bei
dem die Kinder sind. Ich wette, dass die Scheidungsquote sich sofort halbiert und die bisher zu 80%
von Frauen eingereichten Scheidungen sich auf vielleicht noch 20% vermindern
.
Dieser Tage gibt es eine E-mail Kette, die etwas wie "der neue Reality Show" lautet, und bestimmt "die Müttersinsel":

und es wäre so, dass EIN MANN allein auf einer Insel gelassen wird, mit den Kindern und ein Auto, mit (zu wenig) Geld, um die ganze Rechnungen zu bezahlen, sich um das Haus und die Kinder kümmern, und so weiter und sofort

(dieses Spiel sagt, nicht, dass der Mann sich um einen kranken Partner kümmern sölltet und für die ganze Familie bügeln muss - zusammen mit den ganzen anderen Dingen, daran er denken muss -).

Wenn er alles schafft, dann kann er die Name ... "Mutter" gewonnen!

Ich werde die originelle (auf ITA) stellen, als auch die Übersetzung (auf DEU) mit dem bekanntesten Übesetzer (...):

Oggetto: Il prossimo reality : L'ISOLA DELLE MAMME

E' stato proposto da una mamma mercoledì scorso su radio 101.... Il prossimo reality : L'ISOLA DELLE MAMME Sei uomini sposati saranno bloccati su un'isola con una macchina e tre bambini ciascuno per 6 settimane. Ogni bambino farà due sport e frequenterà lezioni di musica o danza.

Non è disponibile il fast food. Ogni uomo deve occuparsi dei suoi tre figli, avere la casa pulita, aiutare i bambini con i compiti ed i lavoretti della scuola. Cucinare, lavare e pagare un elenco delle fatture (false), con una quantità di soldi insufficiente. Deve inoltre assicurarsi di avere il denaro per i pasti di ogni settimana. Ogni uomo deve ricordare i compleanni di tutti gli amici e famiglia e chiamare anche il giorno giusto per fare gli auguri. Inoltre, deve portare ogni bambino a una visita dal medico, daldentista e dal parrucchiere per un taglio di capelli. Deve anche preparare tramezzini, panini e torte per la festa di compleanno. Deve cucire un costume di fiore o di frutta per ogni bambino.

Ogni uomo è responsabile della decorazione della casa, di mettere unvaso con i fiori e tenere in ordine tutto in ogni momento. I partecipanti hanno accesso solo alla televisione quando i bambini dormono e tutti i lavori sono fatti; anche allora, è possibile che il telecomando sia controllato da qualcun un altro. Gli uomini devono radersi le gambe, truccarsi ogni giorno, ornarsi coni gioielli, indossare scarpe scomode, ma eleganti, tenere le unghiedipinte e le sopracciglia perfettamente depilate.

Durante una delle sei settimane, gli uomini, soffriranno di crampi addominali e mal di schiena, e inspiegabili cambi di umore, ma non potranno lamentarsi o rallentare la loro attività. Essi devono partecipare alle riunioni della scuola e del condominio e trovare il tempo almeno una volta alla settimana per andare unpomeriggio al parco. Devono leggere un libro ai bambini ogni sera e la mattina preparare la colazione, vestirli, ricordargli di lavare i denti e pettinarli tutto prima dalle 8:00.

Si farà un test alla fine e ogni genitore deve ricordare tutte queste informazioni: compleanno, altezza, peso, taglia, numero di scarpe,nome del pediatra, lunghezza e peso alla nascita, tempo che è durato ilparto, colore preferito di ogni bambino, cibo preferito, canzone preferita, bevanda preferita,giocattolo preferito, la più grande paura e quello che vogliono essere, da grandi. Tutto questo deve essere fatto mentre si lavora a tempo pieno (preferibilmente) o part time per contribuire al reddito familiare. I bambini voteranno chi deve lasciare l'isola in base al suo comportamento ...

L'ultimo uomo vince solo se .... ha ancora abbastanza energia per fare sesso con sua moglie, durante una pausa pubblicitaria... Se un uomo vince, può continuare il gioco finché vince; dopo circa 18-25 anni finalmente conquista il diritto a essere chiamato "MAMMA"

Quando avete smesso di ridere, inviatelo ad altre donne così rideranno anche loro.....

Betrifft: Die nächste Reality-Show: Die Insel der Mütter

und 'wurde von einer Mutter auf Radio 101 am Mittwoch vorgeschlagen .... Die nächste Reality-Show: Die Insel der schwangeren Sechs verheiratete Männer werden auf einer Insel mit einem Auto und drei Kinder jeweils für sechs Wochen gestrandet zu sein.

Jedes Kind wird an zwei Sportarten und Musikunterricht oder Tanz. Es gibt keine Fast-Food. Jeder Mensch muß darauf achten, seine drei Kinder, haben das Haus sauber, helfen Kindern bei den Hausaufgaben und Hausarbeiten der Schule. Kochen, Waschen und zahlen eine Liste der Rechnungen (false), mit einer unzureichenden Menge Geld.

Es muss auch sicherstellen, dass Sie das Geld für die Mahlzeiten pro Woche. Jeder Mensch muss erinnere mich an die Geburtstage von all Ihren Freunden und Familie und auch telefonisch einen perfekten Tag auf ihre besten Wünsche zu tun. Darüber hinaus muss jedes Kind mitbringen Arztbesuch, beim Friseur und daldentista für einen Haarschnitt. Es muss auch vorbereiten Sandwiches, Brötchen und Kuchen für die Geburtstagsfeier. Haben ein Kostüm von Blumen oder Früchten für jedes Kind nähen. Jeder Mensch ist verantwortlich für die Dekoration des Hauses, legte unvaso mit Blumen und halten alles in Ordnung ist jederzeit möglich.

Die Teilnehmer haben nur Zugang zu Fernsehen, wenn die Kinder schlafen und alle Arbeiten erledigt werden, selbst dann ist es möglich, dass die Fernbedienung von jemandem anderen gesteuert wird. Die Männer müssen ihre Beine rasieren, schminken täglich, zu schmücken Kegel Schmuck tragen unbequemen Schuhen, aber elegant, halten unghiedipinte Augenbrauen und perfekt enthaart. Während einer von sechs Wochen werden die Männer von Bauchkrämpfe und Rückenschmerzen, und unerklärlichen Stimmungsschwankungen leiden, aber sie können sich nicht beschweren oder verlangsamen ihre Tätigkeit.

Sie müssen an den Sitzungen der Schule und das Gebäude ein und finden Sie Zeit mindestens einmal pro Woche in den Park gehen unpomeriggio. Sie haben ein Buch zu lesen Kinder jeden Abend und Morgen zum Frühstück, Kleidung vorbereiten, denken Sie daran, Ihre Zähne bürsten und kämmen sie alle vor 8:00 Uhr.

Es wird ein Test am Ende tun und jedes Elternteil sollte all diese Informationen erinnern: Geburtstag, Größe, Gewicht, Höhe, Schuhgröße, Name des Kinderarztes, Länge und Gewicht bei der Geburt, die Zeit, die Geburt dauerte, jedes Kind Lieblingsfarbe, Essen Liebling, Lieblingslied, Lieblingsgetränk, Lieblingsspielzeug, dem größten Angst und was sie sein wollen, wachsen sie auf.

All dies muss geschehen, während Vollbeschäftigten (bevorzugt) oder in Teilzeit zu Familieneinkommen beitragen zu werden. Kinder, die die Insel verlassen müssen, wird nach seinem Verhalten Abstimmung ... Der letzte Mann gewinnt nur, wenn .... haben genug Energie, um Sex mit seiner Frau während einer Werbepause ...

Wenn ein Mann gewinnt, kann er immer noch das Spiel zu gewinnen, bis nach ca. 18-25 Jahre gewann schließlich das Recht, genannt "Mutter" Wann haben Sie aufgehört zu lachen werden, schicken Sie es mit anderen Frauen, so dass sie zu lachen .....


*

Schönen Tag

(und bin auch ganz schockiert, was Valerian von Frauen denkt: es ist danke solchen ... chauvinistischen Gedanken - auch -, dass auf einen ... Beznesser/Abzocker ... reingefallen,

da wurde ich so indoktriniert: "die Frauen wären Abzockerinnen, und die arme Männer, die so viele Hilfe brauchen ...").

(...)

gilbert
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Re: Nigeria: Reingelegt

Beitrag von gilbert » 02.06.2011, 11:42

Grüsse
Valerian hat geschrieben:Hallo zusammen,
nachdem ich in einem anderen Thread (Warnung) und in einem anderen Forum auch schon Teile meiner Geschichte geschrieben hatte, möchte ich hier nochmal eine Kurzzusammenfassung liefern - wie bei allen diesen Geschichten, ist sie aber noch nicht abgeschlossen und wird sich vorraussichtlich noch über viele viele Jahre hinziehen:
2003 bin ich in die Schweiz ausgewandert.
2004 habe ich dort meine nigerianische Asylantin kennengelernt und weil sie so lieb war ( ich Depp ) und sonst auch nach Hause geschickt worden wäre (wo sie hingehört!), gleich geheiratet - natürlich mit Ehevertrag
2005 Friede, Freude Eierkuchen
2006 Tja da wurde sie schon ein bischen unruhig und wollte schnell ein Kind - ob das etwas mit dem Ehevertrag zu tun gehabt hat, der auf Drängen meines Anwalts (!) nach dem ersten Kind auf Zugewinngemeinschaft umgeschaltet wird?
Unsere Tochter kam dann auch im November zur Welt. Jetzt wurde sie richtig nervös. Ein Kind, das man zeugt, nur um Geld zu machen, kann einen ganz schön unter Druck setzen.
Ab September 2007 etwa fing sie an mir irgendwelche Pläne zu unterstellen. Dann gings nach mehreren Polizeieinsätzen auch recht schnell - ich zog in einer Blitzaktion aus. Sie heuerte eine Anwältin an, die zufällig die Kanzleikollegin meines Ehevertrags-Anwalts war. Und im Eheschlichtungsverfahren nach schweizer Recht, bekam sie trotz tätlicher Übergriffe, Kindesentführung nach Nigeria, Aufsichtspflichtverletzung (schwerer Unfall) mit nachfolgender Ablehnung medizinischer Hilfe für unsere Tochter, Diebstahl und falscher Unterstellung schwerer Straftaten, das zugesprochen: Unsere Wohnung (super Lage in Zürich), unsere Tochter, und einen unbezahlbaren Megaunterhalt von ca. 4000,- Euronen rückwirkend. Ächz
Umgang mit meiner Tochter ist mit zwei Stunden alle zwei Wochen betreut festgelegt - hier reichte die simple Behauptung meiner Frau, ich würde ständig unsere Tochter anschreien. Das Gegenteil ist der Fall - ich habe eine Aufzeichnung ihrer Ausraster.
Dabei habe ich für sie wirklich alles gemacht - selbst ihre im nigerianischen Abwasserkanal abgebrochenen Frontzähne habe ich bezahlt und ihr eine teure Nähmaschine geschenkt, sowie goldene Uhren, Handys etc.
Jetzt bin ich mit den Nerven am Ende und noch dabei mich zu sortieren. Ich habe meine Familie, meinen Job, mein Geld verloren.

Und was mich am meisten trifft bei der Sache ist die Situation meiner Tochter. Die ist jetzt alleine mit meiner Frau, durch das Urteil ist der deutschsprachig Teil der Verwandschaft abgeschnitten. Alle Hinweise auf das Verhalten meiner Frau, wurden von der zuständigen Behörde in der Schweiz als unglaubwürdig abgetan - ich habe aber jetzt nochmal die von meiner Frau unterschriebenen Unfallprotokolle hingeschickt.

Jetzt habe ich meine Tochter seit mitte März nicht mehr gesehen und weiss genau, dass sie alleine mit meiner Frau in der Wohnung rumhängt und von morgens bis abends Nigeria Soap Operas im lautgestellten Fernseher laufen. Den Rest erledigt ihre Anwältin.

Alle Telefonate enden mit Beschimpfungen oder mit Beleidigungen meiner Verwandschaft - ich rufe sie schon nicht mehr an.
Grüsse Dich weist Du wenn ein Anwalt dein Gesicht nicht pass oder ein Afrikaner sich gut verkaufen kann sprich
schleimen ohne Ende dann hast Du verloren.Das konnte mein Mann auch sehr gut.Seine tägliche Medizin war immer von drausen anerkennung und wie fein und was für ein guter Mann.Wie gut kann er Deutsch
genau das hat er voll aus gespielt.Ein Beispiel von vielen,als er auszog musste er zu einer anderen Ausländer behörde.Ich hatte schon Monate zuvor dort mit geteilt das ich mit ihm in Trennung lebe.Aber irgentwann musste ich auch dort vorsprechen wegen sein Visum.
Wie ich schon die Türe rein kam sass eine sehr gut gekleidete Dame ungefähr ende 40 dort.
Erste frage sie sind Frau M.... dann kam es zur sprache warum ich ihn fort geschickt habe und überhaupt ob ich denn kein gewissen hätte einen Afrikaner einfach fort zuschicken.
Sie hätte doch gestern mit ihm gesprochen und er könne jaaaaaaaaaaa so gut Deutsch und es wäre ja ein ganz lieber Mensch.Siehst Du sie kannte mich überhaupt nicht und ihn vielleicht durch ein Gesprech aber sie urteilte gleich obwohl sie garnichts wusste von uns.
So sachen erlebt man auch.Afrikaner merken zufort wie sie an Menschen ran kommen.
Wünsche Dir viel Kraft und ein stück Gerechtigkeit

Ich habe das Duplikat gelöscht, LG Micky

gilbert
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Registriert: 19.05.2011, 16:38

Re:

Beitrag von gilbert » 05.06.2011, 22:06

Valerian hat geschrieben:Ich habe hier noch einen interessanten Beitrag aus einem anderen Forum (http://f2.webmart.de/f.cfm?id=1268944&t ... hreadview&), der ziemlich gut das beschreibt, was meine liebe Familienrichterin mit "hier treffen die Kulturen aufeinander", ausdrückte:
...
Ich lernte unverhaeltnismaessig viele afrikanische Maenner kennen, die eine sehr missbrauchende Einstellung zu Frauen haben. Ich nehme an, dass das mit der Polygamie zu tun hat, von der sie traumatisiert sind. Aber das ist keine Entschuldigung. Wer in unser Land kommt hat sich auch mit unserer Kultur zu befassen. Meine persoenliche Meinung ist, dass sowieso die meisten dieser Individuen in den naechsten Flieger nach Lagos gesetzt gehoeren. Und meine Meinung ist mein Menschenrecht, oberkluger ... .
Wenn ich in ein anderes Land auswandere und nach fuenf(!) Jahren noch immer nicht die Landessprache in Wort und Schrift beherrsche gehe ich freiwillig wieder in meine Heimat.
Nicht diese Leute.
Ich hab noch nie so viel eiskalte Ausbeuterei gesehen wie bei denen.
Wenn ich gestorben waere dann hatten die mich wahrscheinlich in den naechsten Kanal geworfen.
Ein Menschenleben hatte fuer die keinen Wert, nur Geld.
Besonders der letzte Satz drückt aus, was diese Menschen antreibt.

Und was Betrug, Lügen und Geldgier mit Kultur zu tun haben, habe ich bis heute nicht begriffen.

Ich grüsse Dich.
Auch ich muss Dir recht geben viele fast alle von diesen Menschen im Flieger rein und ab nach Lagos.
Es sind Menschen die gehen über Leichen.
Oft habe ich gedacht sie haben keine Gefühle,sowas von abgebrüht sind sie.
Ich habe 2007 in Afrika geheiratet und er durfte August 2007 einreisen.
Er besuchte sein Deutschkurs.Später kam das Gesetz das sie erst ins Land dürfen wenn sie die Sprache sprechen.
So oft habe ich schon gedacht warum nicht vorher,dann wäre mir viel,viel erspart geblieben.
Denn durch diese Heirat habe ich auf dauer meine wiederauflebungs-Witwenrente verloren.Heute bin ich ein Sozialfall.
Richtig am anfang ist man verliebt,dann kommt das böse erwachen.
Heute kann ich leider durch mein Krankheitsbild nicht mehr Arbeiten und habe mich von der Menschheit sehr zurück gezogen.
Nicht einmal kann ich mir die notwendigen Medikamente mehr kaufen.
Ich wünsche Dir viel Kraft Gilber

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