Nigerianer, Niederrhein PLZ Bereich 46 und 47

Austausch über gemachte Bezness-Erfahrungen in diesen Ländern

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karima66
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Re: Nigerianer, Niederrhein PLZ Bereich 46 und 47

Beitrag von karima66 » 23.05.2018, 11:45

Das interessiert mich aber auch denn normal kann man als Biodeutscher, also hier geboren mit deutschen Eltern, nie zwei haben, die deutsche verliert man immer wenn man eine andere annimmt.
Deshalb hab ich nie die tunesische damals beantragt, dafür hätte ich die deutsche abgeben müssen.

gadi
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Re: Nigerianer, Niederrhein PLZ Bereich 46 und 47

Beitrag von gadi » 23.05.2018, 12:38

Eleonore hat geschrieben:Ich habe mich erkundigt.

DIe Kinder sind auf keinen Fall automatisch doppelstaatler, früher nicht und heute nicht, sie können es aber wenn sie wollen von geburt an sein, bzw wenn die Eltern das beantragen.

Wenn ein NIgerianer den Deutschen Pass bekommt war es früher so das er den alten abgeben musste, mittlerweile muss er das nicht mehr, die wenigstens werden es tun, aber es gibt keine Regelung in der NIgeria den Pass oder die Staatsangehörigkeit nicht zurücknimmt. Man muss es halt nur nicht mehr.
Man kann dann beide haben, und ich als Ehefrau könnte auch beide haben.

Das macht aber auch eine Ausreise bzw Entführung von Kindern einfacher, also der erste Punkt, das er theorathisch noch leichter an Pässe kommen kann wo kein Ausreisestempel drin ist und dann ausreisen kann, Visum braucht ja dann nicht mehr.
Mich würde interessieren, wo du dich erkundigt hast, Eleonore.
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brighterstar007

Re: Nigerianer, Niederrhein PLZ Bereich 46 und 47

Beitrag von brighterstar007 » 10.01.2019, 20:54

Ihr Lieben,

Es ist eine Zeit lang her....Beim Lesen der posts kam für mich
Die Frage auf : was passiert , wenn der (Ex)Mann mit dem deutschen
Pass in seine Heimat reist und DORT einen nigerianischen beantragt ?
Vielleicht erfahren die deutschen Behörden nie davon....

Liebe Grüße brighterstar

P.S. Effendi hat schon mehrmals gesagt, dass die Kinder mit einem
Nigerianischen Elternteil , als ausschließlich Inländer gelten , sobald
Sie in das afrikanische Land kommen - sie also keinerlei Hilfe von der
Deutschen Botschaft erhalten können. Stimmt das so ?

Efendi II
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Re: Nigerianer, Niederrhein PLZ Bereich 46 und 47

Beitrag von Efendi II » 10.01.2019, 23:51

brighterstar007 hat geschrieben:
10.01.2019, 20:54
Es ist eine Zeit lang her....Beim Lesen der posts kam für mich
Die Frage auf : was passiert , wenn der (Ex)Mann mit dem deutschen
Pass in seine Heimat reist und DORT einen nigerianischen beantragt ?
Vielleicht erfahren die deutschen Behörden nie davon....
Falls er den dort bekommt, dann ist es eben so und solange die deutschen Behörden nichts davon erfahren, wird er den deutschen Pass auch weiterhin behalten. Ich bin mir jedenfalls ziemlich sicher, dass es viele Menschen gibt, die über zwei oder vielleicht sogar mehrere Pässe verschiedener Staaten verfügen.

Das mag oftmals ungerechtfertigt und widerrechtlich sein, aber solange der deutschen Staat bzw. eine deutsche Behörde nichts davon erfährt, ist das eben so. Es passieren auch Morde, wo der Täter nie entdeckt wird und sicher hat jeder von uns schon mal falsch geparkt und ist nicht erwischt worden. Aber so ist nun mal das Leben.
P.S. Effendi hat schon mehrmals gesagt, dass die Kinder mit einem
Nigerianischen Elternteil , als ausschließlich Inländer gelten , sobald
Sie in das afrikanische Land kommen - sie also keinerlei Hilfe von der
Deutschen Botschaft erhalten können. Stimmt das so ?
Daran hat sich auch bis jetzt noch nichts geändert, das entspricht internationalen Gepflogenheiten und Vereinbarungen.

Aber auch andere Einbürgerungswillige dürfen ihre bisherige Staatsangehörigkeit weiterhin behalten, weil es etliche Staaten (darunter viele islamische) gibt, wo der Verzicht/die Aufgabe der Staatsangehörigkeit überhaupt nicht vorgesehen und somit auch nicht möglich ist.

Diese Menschen werden dann "unter Hinnahme der Mehrstaatigkeit" in Deutschland eingebürgert und bleiben Doppelstaater.

Einbürgerung unter Hinnahme der Mehrstaatigkeit
Nachzulesen im Staatsangehörigkeitsgesetz (StAG) § 12:
https://www.gesetze-im-internet.de/stag ... 30913.html
Toleranz ist die letzte Tugend einer untergehenden Gesellschaft.
- Aristoteles -

Efendi II
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Re: Nigerianer, Niederrhein PLZ Bereich 46 und 47

Beitrag von Efendi II » 11.01.2019, 00:08

Efendi II hat geschrieben:
10.01.2019, 23:51
P.S. Effendi hat schon mehrmals gesagt, dass die Kinder mit einem
Nigerianischen Elternteil , als ausschließlich Inländer gelten , sobald
Sie in das afrikanische Land kommen - sie also keinerlei Hilfe von der
Deutschen Botschaft erhalten können. Stimmt das so ?
Daran hat sich auch bis jetzt noch nichts geändert, das entspricht internationalen Gepflogenheiten und Vereinbarungen.
Als Inhaber der Staatsangehörigkeit des Landes in dem Du Dich befindest, kannst Du nicht Hilfe oder Beistand eines anderen Staates in Anspruch nehmen, auch wenn Du die Staatsangehörigkeit dieses anderen Landes ebenfalls innehast.

So widersprach der Einsatz der deutschen Behörden im Falles des in der Türkei inhaftierten Deutsch-Türken Deniz Yüksel eigentlich den Abmachungen und Gepflogenheiten in so einem Fall. Der Yüksel besitzt zwar die deutsche Staatsangehörigkeit, aber er ist eben auch türkischer Bürger und er befand sich in der Türkei.

Insofern hätte die deutsche Botschaft eigentlich nicht für ihn tätig werden dürfen. Aber manche Personen sind eben wohl doch etwas besseres als andere, da schaut man bei den Gesetzen auch nicht immer so genau hin.
Toleranz ist die letzte Tugend einer untergehenden Gesellschaft.
- Aristoteles -

brighterstar007

Re: Nigerianer, Niederrhein PLZ Bereich 46 und 47

Beitrag von brighterstar007 » 11.01.2019, 13:56

Danke für deine Ausfuehrungen, Effendi.

Es wäre also für Frauen mit minderjährigen kids von großer Bedeutung, diese Tatsachen
Zu verstehen, sofern sie von einer solchen Konstellation betroffen sind...
Anscheinend existieren jedoch viele Halbwahrheiten (siehe: Eleonore).

Theoretisch hätte ich seinerzeit also zwei Kinder verlieren können, denn Ex, damals natürlich
Ehemann, wollte mit unserem Kid, welches einen verstorbenen Bruder hat, und mir in seine
Heimat reisen. Dies habe ich sehr begrüßt, wollte ich doch meine Schwiegerfamilie endlich
Kennenlernen. Nach etlichen bürokratischen Hürden/Ausgaben hat es schließlich nicht geklappt,
Wobei ich Ex nicht unterstelle, dass er unseren Nachwuchs dort lassen wollte.
Ich glaube schon, dass er weiter mit uns in Deutschland leben wollte.

Liebe Grüße Brighterstar

Anaba
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Re: Nigerianer, Niederrhein PLZ Bereich 46 und 47len Frauen nicht bewusst

Beitrag von Anaba » 11.01.2019, 17:05

Liebe Brighterstar,

dass Kinder aus binationalen Partnerschaften in Gefahr schweben, im Heimatland eines Partners festgehalten zu werden,
wird hier immer wieder diskutiert.
Leider ist das vielen Frauen nicht bewusst, bzw. sie verdrängen das.
Man kann es nicht oft genug betonen, wie gefährlich ein Urlaub, besonders in islamischen Ländern, für Kinder werden kann.

Selbst wenn die Söhne volljährig sind ist noch Vorsicht geboten.
Es kann durchaus passieren, dass sie bei der Einreise im Heimatland des Vaters Probleme kriegen, weil sie dort keinen Militärdienst abgeleistet haben.
Das kann man verhindern wenn man auf die Einladungen zur Musterung, die von verschiedenen Botschaften verschickt werden, reagiert und zur Musterung geht.
Im Fall meiner Söhne (algerischer Vater) war das ganz problemlos.
Sie mussten zur Botschaft, wo eine Kommission der algerischen Armee die Gespräche führten.
Ohne Probleme wurden sie vom Armeedienst befreit. Darüber bekamen sie eine Bescheinigung.
So können sie reisen und es gibt keine Probleme an der Grenze.

Leider informieren sich viele nicht über die Besonderheiten einer binationalen Ehe.
Nachher ist das Geschrei groß.
Ich kann nur jeder Frau empfehlen, sich schlau zu machen.
In Zeiten des Internets ist das leicht.
Liebe Grüße
Anaba

Administratorin
anaba@1001Geschichte.de

“Am Ende wird die Wahrheit siegen, über Ängste und gut getarnte Lügen.
Am Ende wird sich alles fügen und was jetzt am Boden liegt, wird schließlich lächelnd fliegen...“

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Efendi II
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Re: Nigerianer, Niederrhein PLZ Bereich 46 und 47len Frauen nicht bewusst

Beitrag von Efendi II » 11.01.2019, 20:59

Anaba hat geschrieben:
11.01.2019, 17:05
Dass Kinder aus binationalen Partnerschaften in Gefahr schweben, im Heimatland eines Partners festgehalten zu werden, wird hier immer wieder diskutiert.
Leider ist das vielen Frauen nicht bewusst, bzw. sie verdrängen das.
Man kann es nicht oft genug betonen, wie gefährlich ein Urlaub, besonders in islamischen Ländern, für Kinder werden kann.
Darauf habe ich doch schon gefühlte 100mal hingewiesen, leider wird es immer noch von vielen Frauen (z.T. unwissentlich) ignoriert.
Wenn man mit einem ausländischen Partner liiert ist oder bi-nationale Kinder sein eigen nennt, sollte es eigentlich selbstverständlich sein, sich mit den infrage kommenden Eventualitäten, Gepflogenheiten, Regeln und Gesetzen vertraut zu machen.
Toleranz ist die letzte Tugend einer untergehenden Gesellschaft.
- Aristoteles -

Efendi II
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Re: Nigerianer, Niederrhein PLZ Bereich 46 und 47

Beitrag von Efendi II » 11.01.2019, 21:28

gadi hat geschrieben:
23.05.2018, 12:38
Eleonore hat geschrieben:Ich habe mich erkundigt.
DIe Kinder sind auf keinen Fall automatisch doppelstaatler, früher nicht und heute nicht, sie können es aber wenn sie wollen von geburt an sein, bzw wenn die Eltern das beantragen.
Mich würde interessieren, wo du dich erkundigt hast, Eleonore.
Nein, da verwechselt die liebe @Eleonore etwas.
Die Staatsangehörigkeit haben diese Kinder trotzdem, die muss nicht beantragt werden. Es wird oftmals nur nicht bekannt, wenn es die Eltern versäumen, das Kind beim jeweiligen Konsulat zu registrieren, was allerdings ihre Pflicht wäre.

Aber auch so ein Versäumnis kann bös ins Auge gehen, denn diese doppelstaatigen Kinder sind, ebenso wie jeder andere Doppelstaater auch verpflichtet, sich bei der Einreise in das Land dessen Staatsangehörigkeit sie innehaben, mit dem jeweiligen Pass auszuweisen. Manche Länder reagieren bei Missachtung dieser Vorschrift in so einem Fall recht rigoros und das kann erhebliche Strafen zur Folge haben.

Im Übrigen sagt der Besitz oder Nichtbesitz eines Pass letztendlich nichts Endgültiges über das Vorhandensein einer Staatsangehörigkeit des Betreffenden aus. Dafür gibt es dann als letzten Beweis den Staatangehörigkeitsausweis.
https://de.wikipedia.org/wiki/Staatsang ... itsausweis
Toleranz ist die letzte Tugend einer untergehenden Gesellschaft.
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Re: Nigerianer, Niederrhein PLZ Bereich 46 und 47

Beitrag von Efendi II » 11.01.2019, 21:43

karima66 hat geschrieben:
23.05.2018, 11:45
Das interessiert mich aber auch denn normal kann man als Biodeutscher, also hier geboren mit deutschen Eltern, nie zwei haben, die deutsche verliert man immer wenn man eine andere annimmt.
Deshalb hab ich nie die tunesische damals beantragt, dafür hätte ich die deutsche abgeben müssen.
Im Normalfall verliert ein Deutscher seine Staatsangehörigkeit, wenn er eine andere annimmt. Auch etliche andere Staaten erlauben keine zweite Staatsangehörigkeit.

Allerdings gibt es inzwischen zahlreiche Ausnahmen und Sonderregelungen, die ich aber hier nicht alle aufführen kann. Seit einiger Zeit können jetzt z.B. deutsche und andere EU-Bürger die Staatsangehörigkeit eines anderen EU-Staates annehmen, ohne die bisherige zu verlieren.

Bei der Absicht eine außereuropäische Staatsangehörigkeit anzunehmen kann man eine Beibehaltungsgenehmigung beantragen um die deutsche zu behalten, für die allerdings triftige Gründe angeführt werden müssen, die schwer zu erfüllen sind.
Toleranz ist die letzte Tugend einer untergehenden Gesellschaft.
- Aristoteles -

Efendi II
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Re: Nigerianer, Niederrhein PLZ Bereich 46 und 47

Beitrag von Efendi II » 11.01.2019, 21:52

Eleonore hat geschrieben:
16.04.2018, 23:26
Ne die haben alle nur nen Deutschen Pass....
Das Nichtvorhandensein eines Passes besagt jedoch nicht, dass sie die Staatsangehörigkeit ihres Vaters nicht haben. Der Vater hat es bedauerlicherweise nur unterlassen, seine Kinder pflichtgemäß bei seinem Konsulat registrieren zu lassen. Das Versäumnis ihres Vaters könnte den Kindern eventuell mal gehörige Schwierigkeiten bereiten.
Toleranz ist die letzte Tugend einer untergehenden Gesellschaft.
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brighterstar007

Re: Nigerianer, Niederrhein PLZ Bereich 46 und 47

Beitrag von brighterstar007 » 12.01.2019, 14:39

Hi Effendi,

Dann werde ich meinem Sohn mal erklären, dass er sich vor der Einreise nach Nigeria - so er
Dies denn irgendwann plant - einen nigerianischen Pass ausstellen lassen muss.
Bislang war mir dieses Problem nicht bewusst, da er in Deutschland geboren wurde und ich
Davon ausgegangen bin, dass er als (afro)- Deutscher in die Heimat seines Vaters mit
Seiner hiesigen Nationalität einreisen kann.
Es stimmt,wenn du sagst, dies ist ein Versäumnis meinerseits - aber bei allen Alltagsproblemen,
Wer soll darauf kommen ? Würden die Mitarbeiter im Bürgeramt diese Info haben und an Betroffene weitergeben ?

Liebe Grüße

Brighterstar

P.S. Nigeria ist im Norden ca. 50% muslimisch und im Süden ca. 50% christlich geprägt.
Parallel existieren Naturreligionen, Ahnenglaube etc.[size=150][/size]

Efendi II
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Re: Nigerianer, Niederrhein PLZ Bereich 46 und 47

Beitrag von Efendi II » 12.01.2019, 16:29

brighterstar007 hat geschrieben:
12.01.2019, 14:39
Dann werde ich meinem Sohn mal erklären, dass er sich vor der Einreise nach Nigeria - so er dies denn irgendwann plant - einen nigerianischen Pass ausstellen lassen muss.
Bislang war mir dieses Problem nicht bewusst, da er in Deutschland geboren wurde...
Nach bisheriger Regelung im deutschen Staatsangehörigkeitsrecht (neuere Bestimmung einmal beiseite gelassen), ist nicht der Geburtsort/-staat für die Staatsangehörigkeit eines Kindes maßgeblich (ius soli), sondern die Abstammung (Ius sanguini), also die Staatsangehörigkeit der Eltern.

Volkstümlich erklärt: "Wenn eine Katze im Fischladen Junge zur Welt bringt, sind das auch keine Heringe."
Es stimmt,wenn du sagst, dies ist ein Versäumnis meinerseits - aber bei allen Alltagsproblemen, wer soll darauf kommen ? Würden die Mitarbeiter im Bürgeramt diese Info haben und an Betroffene weitergeben ?
Man kann leider nicht immer erwarten, dass alle Mitarbeiter bei den Behörden auf dem aktuellen Stand der gesetzlichen Bestimmungen sind. Zumal es in den Behörden auch vorkommen kann, dass manche Mitarbeiter infolge Krankheit oder Personalmangel in Abteilungen eingesetzt werden, wo sie nur über geringe oder gar keine Sachkenntnis verfügen.

Da ist es sicher kein Fehler und bestimmt auch hilfreich, wenn man vom Sachverhalt und den Gesetzen selber ein bisschen Ahnung hat und das vorgebrachte Anliegen wird nicht so leicht von unwissenden Beamten falsch beschieden.

Ein Blick ins Gesetzbuch erleichtert bekanntlich die Rechtsfindung.

Nach meiner Auffassung ist es unerlässlich, dass man sich als Partner eines Ausländers von vornherein über alle Eventualitäten, Besonderheiten, Bestimmungen und Gesetze kundig macht oder sich diese sich von kompetenter Seite erklären lässt, dann ist man gegen Versäumnisse oder Gesetzesverstöße gefeit.

Ich habe mich jedenfalls bereits vor meiner Eheschließung eingehend mit dieser Thematik befasst und mich in die Gesetze eingelesen. Heute ist das wesentlich einfacher, da bekommt man das alles im Internet zum Nulltarif. Es hat mir und vor allen meiner Frau den Aufenthalt in Deutschland jedenfalls erheblich erleichtert, weil wir alle Vorgaben und notwendigen aufenthaltsrechtlichen Erfordernisse immer termingerecht und korrekt erfüllt haben.
Toleranz ist die letzte Tugend einer untergehenden Gesellschaft.
- Aristoteles -

brighterstar007

Re: Nigerianer, Niederrhein PLZ Bereich 46 und 47

Beitrag von brighterstar007 » 13.01.2019, 14:59

Hi Effendi,

Im Falle, dass mein/unser Kind ( erwachsen) sich, z.B. in eine Italo-Russin verliebt,
Hätten meine Enkelkinder vier Nationalitäten : deutsch, nigerianisch, russisch und
Italienisch. Da kann Frau ja glatt den Überblick verlieren.
Rechtlich stelle ich mir diese Konstellation auch recht kompliziert vor.
Ist aber auch spannend....

Liebe Grüße

Brighterstar

Efendi II
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Re: Nigerianer, Niederrhein PLZ Bereich 46 und 47

Beitrag von Efendi II » 13.01.2019, 21:04

brighterstar007 hat geschrieben:
13.01.2019, 14:59
,Im Falle, dass mein/unser Kind ( erwachsen) sich, z.B. in eine Italo-Russin
verliebt. Hätten meine Enkelkinder vier Nationalitäten : deutsch,
nigerianisch, russisch und Italienisch.
Soweit die Staatsangehörigkeitsgesetze der beteiligten Staaten dem nicht entgegenstehen, dürfte es dann wohl so sein.

Ich persönlich finde die doppelte oder sogar mehrfache Staatsangehörigkeit als Blödsinn. Man kann nicht zwei Herren dienen. Aber die hohe Politik will es eben so, die wollen ja die Nationen gänzlich abschaffen.
Toleranz ist die letzte Tugend einer untergehenden Gesellschaft.
- Aristoteles -

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