Abschiebung/Umgangsrecht

Austausch über gemachte Bezness-Erfahrungen in diesen Ländern

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Bernadette
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Abschiebung/Umgangsrecht

Beitrag von Bernadette » 03.09.2013, 11:55

Hallo ihr lieben,

vor ca. 2 Jahren war ich schon einmal bei euch. Leider kann ich mich nicht mehr an meinem alten Usernamen erinnern. Aber ich wurde dank Anaba noch einmal neu frei geschaltet, diesmal mit einem neuen :)
Danke dir :-* Anaba.

Vielleicht kann sich der eine oder andere wieder an mich erinnern. Falls nicht, dann kurze Beschreibung meiner Bezness Geschichte.

Habe vor fast 9 Jahren meinen Ex-Mann (Nigerianer) kennen und lieben gelernt. Hatte das typische AMIGA Syndrom, wurde aber während meiner Ehe mit ihm eines besseren belehrt, das er mich nur aus einem Zweck her geheiratet hatte. AE=> BEZNESS

Hatten 5 schöne Monate am Anfang, wurde schwanger (er bestand damals drauf, hätte lieber noch 1 Jahr gewartet) und am dem Tag als ich ihm dies eröffnete drehte er sich um 180°Grad und ich wurde ab diesen Tag wie Dreck behandelt.
Das heisst, er nur weg in Diskotheken, Partys, Freunde, Drogen etc..... Seine Arbeit wurde vernachlässigt, hat lieber krank gemacht und ist dann schwarz arbeiten gegangen. Was dann auch meist (das schwer bearbeitete schwarz Geld) nach Afrika geschickt wurde oder in seinen tägl. Bedarf an Drogen und Partys kräftig ausgelegt wurde. Dazu auch seine Ansprüche an Klamotten nur das Beste zu tragen!
Seine Frau und Kinder durften in den 5 Ehejahren nur vor gebrauchten und alten Sachen leben.
War einmal im Frauenhaus gelandet, war zu der Zeit mit der zweiten Schwanger. Bin aber durch meine Abhängigkeit von ihm leider wieder zurück gegangen.
Die Ehe wurde noch schlimmer, das heisst tägliche Beschimpfungen, Misshandlungen, etc... die Gewalt wurde noch mehr oder fast täglich!
Dann gab es eine Nacht als meine kleine sehr schlimm Brech/Durchfall hatte und ich mitten in der Nacht ohne Geld (wie immer) mich auf machen mußte, ins Kinderkrankenhaus zu laufen. Da es tief in der Nacht war und er mal wieder nicht ans Telefon gegangen ist (wie denn auch, war ja mit seinen Affären in den Diskos) konnte ich nicht mehr, und beschloss zu gehen.
1 Monat später war es soweit, ich zog mit viel Pallaver aus und machte danach noch ziemlich viel mit.

Kein halbes Jahr später verschwand er plötzlich und kein Mensch wußte wo er war. Lt. seinen Kumpanen hätte er angeblich eine mehrjährige Haftstrafe zu verbüßen im Ausland (wegen Drogenschmuggels).
2 Jahre hörten wir nichts von ihm. Kein Brief kein Anruf, nichts. Sogar seine Familie meldete sich regelmäßig bei mir, um evtl. heraus zu finden, wo er sein könnte.

In der zwischen Zeit konnte ich mich in Abwesenheit scheiden lassen (konnte beweisen, das ich wirklich nicht wußte wo er war), bekam das Sorgerecht zu gesprochen, seine unbefristete AE wurde von der ABH gelöscht. Und lebte 2 Jahre in Frieden mit meinen kleinen!!!!!

Dieses Jahr im Mai meldete er sich plötzlich. Er war wieder in Nigeria und gab zu wirklich im Gefängnis gesessen zu haben.
Er käme bald wieder nach D.
Teilte ihm mit, das er keine AE wieder hätte und er erst einmal zur Botschaft müßte um sie neu zu beantragen.
Auch das wir jetzt geschieden seien und ich das Sorgerecht erhalten habe.
Er regte sich dermaßen am Telefon auf, (wie ich hätte mich nur Scheiden lassen können etc...) und er käme trotzdem nach D.
Er kam und war dann Illegal hier eingereist.
Ging zur ABH und versuchte seine AE wieder zu erhalten. Doch diesmal bekam er sie nicht sofort wieder.
Ich verweigerte ihm den Umgang mit den Kindern, das sie ihn ja auch über 2 Jahre nicht gesehen hätten. Kleine war damals gerade 20 Monate alt und weiß gar nicht, wer ihr Vater richtig ist. Große will ihn nicht sehen, weil er sie am Telefon angelogen hatte vor einigen Wochen.

Seit dem geht es mir psyschich wieder schlecht (gehe seit 1 Jahr in Psyschotherapie um die Vergangenheit mit ihm durch die Gewalt etc... zu bewältigen)
Kann kaum schlafen und trotz Medikamente bin ich auf Hochspannung! Habe Angst wieder um meine Kinder (hatte in der Vergangenheit mir immer gedroht mir die abzunehmen und nach Nigeria zu schicken, da wären sie besser aufgehoben, als bei einer so schlechten Mutter wie mir!) und wollte sie wie seine Schwestern beschneiden lassen.,

Damals hatte mir keiner geglaubt, Richterin war damals auf seine Seite. Ich wollte ihn ja nur schlecht machen, wegen sein Fremdgehen und der Trennung. Trotz Beweise das ich im Frauenhaus war, einen Armbruch davon trug und noch einiges mehr. Jugendamt hatte damals auch gesagt, er wäre ein liebevoller Vater der sich um sie nur kümmern wollte. (klar deswegen war er ja auch nie für uns da)

Heute scheint es etwas anders auszusehen. Neue Mitarbeiterin beim JA, die mir anscheind diesmal glaubt.
Mitlerweile Zeugen die für mich aussagen, was sie mit bekommen haben für das Gericht.

So das war eine kurz Fassung!

Warum ich mich bei euch melde ist dies, erstens ich brauche eure Unterstützung es durch zu halten und zweitens habe ich einige Fragen.

Mein Ex bekam letzte Woche eine Verfügung wo drin steht das er abgeschoben werden soll. (weiß ich von meiner Anwältin)
Er hat aber vor knapp 2 Wochen das Umgangsrecht eingeklagt. Klar ist ja auch sein letzter Strohhalm seine AE wieder zu erhalten.
Das Gericht soll eine sofortige Anordnung gegen mich erwirken, das er die Kinder sehen kann.
Das JA sagte mir, wenn dann nur über Begleitschutzvon der Caritas am Anfang, da die Kinder ihn nicht mehr oder fast gar nicht mehr kennen. Trotz das die große ihn nicht sehen möchte!
In Moment sieht es so aus, als ob er nur das Umgangsrecht eingeklagt hat, wegen seiner Abschiebung.
Aber ob das Gericht das auch so sieht, ist dahin gestellt.

Ich habe aber Panik, das er meine Kinder zu sehen bekommt. Da er unberechenbar ist!!!
Und ich ihm in keinster Weise traue und ich Angst (mal wieder) um meine Kinder haben muß!!! Und das es nur wieder Show von ihm sein wird, um sein Willen durch zu bekommen.

Kennt sich von euch jemand damit aus? Oder hat Erfahrung machen dürfen, mit Umgangsrecht und eine Verfügung Abschiebung?
Wird dies trotzdem von der ABH durch gezogen? Oder kann es jetzt gestoppt werden?

Da ich ja eine Ex von ihm jetzt bin, bekomme ich keine Auskünfte mehr von der ABH.

Weiß jemand genaueres?

Man kann mich auch gerne Anrufen, dann nur bitte per pn melden, wenn es jemand hier gibt, der sich damit auskennt! Ich danke euch! :-*



LG

Anaba
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Re: Abschiebung/Umgangsrecht

Beitrag von Anaba » 03.09.2013, 12:01

Hallo Bernadette,

schön das es geklappt hat. :wink:

Ich begrüße dich im Namen des Teams 1001 Geschichte.
Wir wünschen dir einen guten, informativen Austausch.
Man kann mich auch gerne Anrufen, dann nur bitte per pn melden, wenn es jemand hier gibt, der sich damit auskennt! Ich danke euch! :-*
In unserem Forum ist die PN Funktion deaktiviert.
Wer Kontakt zu dir aufnehmen möchte, kann das per Mail.
Bitte sieh in deinem persönlichen Bereich nach, ob du die Mailfuntion aktiviert hast.
Liebe Grüße
Anaba

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Bernadette
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Re: Abschiebung/Umgangsrecht

Beitrag von Bernadette » 03.09.2013, 14:42

Ja danke :) , email ist auch aktiviert.

Franconia
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Re: Abschiebung/Umgangsrecht

Beitrag von Franconia » 03.09.2013, 15:33

Hallo Bernadette,

ich bin zwar kein Profi in Ausländer- und Familienrecht, habe aber die letzten Jahre so einiges aus beiden Bereichen dazugelernt (dazu lernen müssen) und deswegen antworte ich dir mal.

Zu den Fakten:
Dein Ex ist der Vater der Kinder und hat von daher ein Recht auf Umgang.
Deine Kinder haben die D Staatsangehörigkeit und leben hier, daher hat dein Ex ein Recht auf den Aufenthalt hier um sich um die Kinder zu kümmern.
Seine ehemalige AE ist ungütlig da er für mehr als 6 Monate nicht hier war bzw. unauffindbar.
Er hat sich durch seine illegale Einreise strafbar gemacht.


Und jetzt die Dinge aus meiner Sicht bzw. was ich machen (versuchen) würde:
Er ist vor 2 Jahren verschwunden, hat sich weder bei dir noch bei dein Kindern gemeldet und euch über seinen Aufenthaltsort im Unklaren gelassen. Dies spricht nicht unbedingt für einen Vater, dem das Wohl der Kinder am Herzen liegt. Denn selbst wenn er irgendwo inhaftiert gewesen ist, es gibt immer die Möglichkeit per Brief Kontakt zu halten und euch über den Aufenthaltsort zu informieren. Das er dies nicht gemacht hat bzw. von jemanden hat machen lassen zeigt mir deutlich das ihm an euch nichts lag.
Jetzt sieht er seine Felle davon schwimmen und greift nach dem letzten Strohhalm, einer AE als Vater deutscher Kinder und dafür benötigt er mind. das Umgangsrecht. Aber selbst der Strohhalm kann ihn nicht unbedingt retten.

Da es schon einen Abschiebebescheid gibt läuft ihm die Zeit davon. Er muss dagegen Widerspruch einlegen und um da eine Chance auf Erfolg zu haben braucht es neue Fakten, sprich das Umgangsrecht, denn dass er dt. Kinder hat war der AHB ja bekannt.
Ich kann verstehen das du den Umgang nicht willst, aber dies gegenüber den Ämtern so deutlich zu sagen, kann nach hinten los gehen.
Ich würde den Behörden mitteilen, das er durch sein Verschwinden die Kinder traumatisiert hat und das die Kinder durch seine lange Abwesenheit den Bezug zu ihm verloren haben, bzw, ihn gar nicht richtig kennen.
Du möchtest deshalb eine weitere Traumatisierung der Kinder vermeiden, die unumgänglich wäre, wenn man sie jetzt zum Umgang zwingen würde obwohl noch gar nicht klar ist ob dieser Umgang wegen der drohenden Abschiebung längerfristig sein wird. Aus dem Grund möchtest du, zum psych. Wohl deiner Kinder, erst eine definitive Entscheidung der AHB, denn es kann nicht dem Kindeswohl entsprechen, wenn die Kinder einen Kontakt zum Vater aufzubauen (müssen) und dieser mit der Abschiebung dann wieder zu zerstört wird. Dies hätte eine erneute Traumatisierung der Kinder zur Folge, vor allem, da sie sein vorheriges Verschwinden noch nicht verarbeitet haben.
Dies kann dir nicht gleich als Verweigerung des Umgangs ausgelegt werden.

Ich weiß nicht wie alt deine Tochter ist, aber evtl. gibt es die Möglichkeit sie über einen Verfahrenspfleger mit in die Verhandlung einzubeziehen. Eine direkte Befragung von Kindern vor Gericht wird meist erst ab dem 12. oder 14. Lj gemacht, aber der Verfahrenspfleger, der sich vorher mit deiner Tochter unterhält und wird dem Gericht ihre Wünsche und Bedürfnisse mitteilen und auch die Gründe dafür, wenn sie ihm diese nennt.

Des weiteren würde ich für die Kinder eine Grenzsperre erwirken die sich auf den ganzen Schengenraum bezieht damit er keine Möglichkeit hat mit den Kindern zu verschwinden (Ok, eine 100%ige Sicherheit gibt es da nicht, aber zumindest wird das Risiko verringert)

Auf das ausländerrechtliche Verfahren hast du keinerlei Einfluss und als Exfrau auch kein Auskunftsrecht über den Stand der Dinge. Allerdings gibt es das Hintertürchen JA. Denn die sollten ihre Entscheidung zum Wohl der Kinder treffen und dafür ist es nötig zu wissen wie sein Aufenthaltsstatus ist bzw. wie weit irgendwelche Maßnahmen oder Verfahren gegen den Vater sind.

Ich wurde, als es um eine mögliche Ausweisung und Abschiebung von meinem Ex ging von der AHB angeschrieben und um eine Stellungnahme gebeten. Es ging vor allem um die Auswirkungen, die eine Abschiebung auf unsere gemeinsamen Kindern haben würde. Falls du da gefragt wirst musst du nicht antworten, aber es ist die einzige Möglichkeit die du hast um deine Sicht der Dinge kund zu tun und evtl. etwas Einfluss auf das Verfahren zu nehmen.

Ein Umgangsrecht, falls er es bekommt schützt ihn nicht zwangsläufig vor einer Abschiebung. Dafür ist viel mehr ein regelmäßiger Umgang und vor allem eine Enge Bindung zw. den Kindern und ihm nötig - und die gibt es nicht. Sollte er jetzt seine AE wegen den Kindern bekommen kann diese auch widerrufen werden wenn er sich nicht um die Kinder kümmert.
Wichtig fände ich auch einen Titel wegen Kindesunterhalt zu bekommen. Zwar darf eine AE nicht von den Unterhaltszahlungen abhängig gemacht werden, aber falls er bleiben darf finde ich das wichtig. Denn falls er dann keinen Unterhalt zahlt obwohl er es könnte wegen Arbeit (oder Schwarzarbeit), kann ihm eine Anzeige wegen Unterhaltspflichtverletzung das Genick brechen, da er sich damit einmal mehr strafbar macht.

Weißt du eigentlich wo er sich die letzten Jahre in Haft befunden hat und ob er dort seine Strafe verbüßt hat und freiwillig zurück in seine Heimat ist oder ob er abgeschoben wurde?
Bei letzterem besteht möglicherweise eine Einreisesperre gegen ihn und seine Chance auf eine AE schwinden zusätzlich, vor allem da es sich, wie du schreibst, vermutlich um eine BtmG-Sache handelt.


Und damit würde sich auch erklären warum er nicht den legalen und vermeintlich einfacheren Weg gewählt hat. Nämlich FZF-Visa zu den Kindern, dann legale Einreise und dann AE. Ich gehe einfach mal davon aus, dass er so viel Dreck am Stecken hat, dass er kein Visa bekommen hätte, trotz der Kinder.

Bei mir waren/sind die Voraussetzung zwar anders als bei dir, mein Ex ist hier, sitzt in Haft, wir hatten sogar noch das gemeinsame SR. Trotzdem wird er jetzt, nach fast 22 Jahren in D abgeschoben. Das alleinige SR habe ich erst bekommen, nachdem der Abschiebebescheid durch war. Es hat ihm also in keinster Weise geholfen und auch die Tatsache, dass die Kinder noch (sporadischen) Kontakt zu ihm haben wurde nicht zu seinen Gunsten gewertet.
Ich habe in all den Jahren Kontakt zum JA und zur AHB gehalten und diesen immer zeitnah mitgeteilt wenn er sich mal wieder ungebührlich verhalten hat. Das ganze lief dann immer so ab, dass ich ihn angemahnt und aufgefordert habe dieses oder jenes Verhalten zu unterlassen, da er damit das Wohl der Kinder gefährdet und das dann nicht nur an meinen Ex sondern auch an alle zuständigen Stellen geschickt :wink:

Ich hoffe das du nicht so lange auf eine Entscheidung zu deinem und dem Wohl deiner Kinder warten musst, vor allem da dein Ex ja z. Zt. keinen rechtmäßigen Aufenthaltsstatus hier hat. Aber stelle dich darauf ein das es nicht einfach wird.
Falls er sich dir nähert, dich versucht unter Druck zusetzen oder dich gar bedroht, dann erwirke per Eilantrag eine Kontaktsperre gegen ihn. Zudem der Rat, führe Tagebuch, notiere darin wenn er sich bei dir meldet und wie und was er will. Falls es, gerade bei Drohungen o. ä. Zeugen gibt schreib die auch mit auf. Das kann, gerade auch in Bezug auf den Umgang, hilfreich sein, des es zeichnet ein Bild von ihm.

LG und viel Kraft für die kommende Zeit
Wenn die Guten nicht kämpfen, werden die Schlechten siegen. (Platon)

Franconia
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Re: Abschiebung/Umgangsrecht

Beitrag von Franconia » 03.09.2013, 16:18

Blume hat geschrieben:Laß von fachlicher Seite (Ärzte, Therapeuten) abklären, wie sich ein Umgang auf die Kinder auswirken könnte.
dazu ist es gut auch den Kindergarten und/oder die Schule mit ins Boot zu nehmen, falls noch nicht geschehen.

Zum einen der Hinweis, dass der Vater wieder im Land ist, du aber das alleinige SR hast und die Kinder nur an dich herausgegeben werden dürfen. Nicht das plötzlich dort mal vor der Tür steht und die Kinder mitnehmen will.
Zum anderen auch die Bitte ein Auge auf die Kinder zu haben im Hinblick auf Veränderungen im Verhalten und dir dies zu sagen. Oftmals verhalten sich Kinder unter ihres Gleichen anders als zu Hause oder sie sagen Dinge, die sie vor dir nicht äußern würden weil sie wissen, es würde dir weh tun oder du hättest Angst um sie.
Es kann ja sein, dass er ihnen am Telefon von einem tollen Urlaub erzählt, von dem sie dir nichts sagen sollen weil es eine Überraschung ist. So was kommt dann gerne mal im Gespräch mit ihren Freunden oder im Spiel mit Gleichaltrigen zur Sprache.
Wenn die Guten nicht kämpfen, werden die Schlechten siegen. (Platon)

Bernadette
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Re: Abschiebung/Umgangsrecht

Beitrag von Bernadette » 04.09.2013, 00:27

Erst einmal vielen lieben Dank an alle für eure Antworten.

Meine kleinen sind 4j. + 5j. (große fast 6j.)

Telefonieren tun wir schon lange nicht mehr, letztes mal Anfang Juli, da ich meine Nummern geändert habe. Dieser Rat kam von meiner Anwältin sowie vom JA.
Das JA meinte damals, wenn er etwas will, soll er übers Familiengericht gehen.

Ich habe auch bis Ende Oktober eine Kontaktspeere erwirkt, auf Grund meiner Vergangenheit mit ihm und das ständige Terrorisieren seiner Seits vom Telefon aus. Ging ich nicht dran, versuchte er es bis zu 14, 15 mal am Tag. Das heißt, es kommt ein weiteres Verfahren auf mich zu, wo er alles abstreitet.
Hatte mir zum Glück alle Tage auf geschrieben, wann er anrief und wieviel mal am Tag.
Bin gespannt wie es aus geht. Mitta Oktober ist die Verhandlung. Sollte er mich wieder anrufen dürfen, werde ich mir eine Prepaid Karte besorgen, und nur diese Nummer wird er erhalten. So das ich weiß, das er anruft und ich entscheiden kann, gehe ich ran oder nicht!

Die Ämter wissen, das ich nichts lieber hätte das er wieder weg wäre, aber was daraus wird ist nicht meines ermessen.
Ich kann nur versuchen, ihnen klar zu machen, wie meine Vergangenheit zu ihm war, das es Probleme mit meiner großen 2 Jahre gab, bis zu diesem Tag als er sie anlog. Seit dem traut sie ihm nicht mehr.
Das kam auch ohne mein zu tun, und er hatte es sich selbst zu geschrieben. Lt. JA braucht sie ihren Vater auch nicht wieder sehen, solange sie nicht möchte.
Im übrigen kann die ABH sowie das JA mich verstehen, das ich am liebsten hätte, das er wieder weg wäre. Aber leider gibt es ja noch diese blöden Gesetze hier in D.

Wo er die Haft angetreten hat hat, weiß ich. Das wußte ich schon von seinen Kumpanen. Und es stellte sich als richtig heraus. Angeblich soll er lt. seiner Aussage uns einen Brief geschrieben haben, der aber wieder zurück gekommen ist. Ganz ehrlich? Ich glaube da überhaupt nicht dran. Denn wenn der Brief zurück kam, warum hat er dann nicht den Brief zu meinen Eltern geschickt? Diese Adresse kannte er in und auswendig!
Also von daher glaube ich, ist es gelogen!!!!

2 Monate ist er hier und es kam nichts von ihm. Das heißt, er ging nicht zum Anwalt um Umgang zu erwirken oder sonst dergleichen. Versuchte nur einmal über meinen Vater seine Kinder zu sehen. Doch da schlug er fehl. Mein Vater sagte, willst du etwas gehe zum Gericht!
Aber danach kam nichts rein gar nichts!
Jetzt wo seine Abschiebung im Raum steht, versucht er plötzlich Umgang zu erhalten. Fast 2 Monate später!!!
Von einer Freundin wurde er mitlerweile mit seiner 2 ten neuen Tusse entdeckt. (Tschuldigung für das Wort, aber so sehe ich es)
Das heisst, in 2 Monaten hat er es geschafft, 2 Frauen am Land zu ziehen.
Aber das er alles dran setzt um seine Kinder zu sehen, das kommt erst jetzt!

Auch die Kita wußte von Anfang an Bescheid das er wieder hier ist. Denn sie hatten damals den Pallaver mit bekommen mit ihm bevor er verschwand.
Bis heute stehen sie auf meine Seite, und wissen, sobald er auftaucht, darf die Polizei gerufen werden. Das hat mir auch das JA dazu geraten. Solange ich das alleinige Sorgerecht habe, darf so gehandelt werden! Man muß dazu sagen, das es auch auf unsere Vergangenheit beruht, das ich so handeln darf.
Sollte er das Umgangsrecht erstreiten, sie die Sache natürlich anders aus.


Was nicht gut für ihn ist, das er sich vor Jahren (bevor wir damals heirateten und ich ihn kannte, sich hier in D. auch Strafällig gemacht hatte. Das heißt, er hatte damals an Jugendliche Drogen verkauft ( mußte dafür aber nur Sozialstd. leisten)
Wurde einmal angezeigt, wegen Körperverletzung (aber derjenige hatte damals die Anzeige zurück gezogen), wie auch bei mir. War damals auch so blöd, die Anzeige als ich im Frauenhaus war zurück zu ziehen.
Aber dies steht in seinen Akten (letzteres von mir weiß ich nicht genau, aber ich weiß, die ABH weiß auch dies. Auch von mir damals persönlich!)

Das könnte evtl. ein Hinderungsgrund für ihn werden. Aber wie gesagt, es steht nicht in meinen Ermessen so zu entscheiden.

Ich kann nur Kämpfen, das man mir glaubt. Und glaubt mir, ich werde diesmal Zeugen bringen, wo er nie mit rechnen wird. Sind ja jetzt schon 2 dabei und bin gespannt, wie sein Anwalt sich da versucht raus zu reden. Denn diese 2 werden schwer für ihn werden.
Dazu habe ich eine ehemalige Nachbarin die mir gestern sagte, das sie noch einiges weiß, was sie mit bekam. Sie würde sofort eine Eidesstaatliche Versicherung dafür abgeben.
Freunde von mir, die live einiges mit bekamen und noch dazu meine große Tochter, die sich selbst noch an einiges erinnern kann.
Lt. seinen Anwalt, sind es alles nur Phantasie Geschichten. Da frage ich mich selbst, wieso gibt es dann soviele Zeugen? Wieso war ich Polizeilich ins Frauenhaus geschickt worden?
Wieso kann sich seine eigene Tochter daran erinnern, wie er ihre Mama immer auf den Rücken geschlagen hat? Auch das alles nur Phantasie?
Ein Krankenhaus das sogar noch einen Befund haben muß, wie ich damals von meiner Mutter und Freunde eingeliefert wurde, als er mich zusammen schlug.
Alles nur Phantasie?
Ich könnte genau noch den Tag sagen, wann es war. Und das es ein Sonntag war!

Das Problem ist einfach, mich macht das total fertig, wie er wieder mal versucht über die Kinder an sein Recht zu kommen.
Damals war es nur ein Kind was darunter litt, wie alles abgelaufen ist.
Heute wären es zwei. Denn heute würde die kleine es bewusst war nehmen. Damals war sie noch zu klein dafür.
Und mich macht das Mürbe zu wisssen, das er eines Tages sie genauso im Stich lassen wird, wie damals. Das er sogar dazu bereit wäre, seine Kinder zu entführen um sie in der Obhut seine Schwester zu übergeben.
Hauptsache er könnte mich dabei schaden!!! Und er käme an sein Ziel!!!!

Denn das ist das was er zu 100% will, mir weiterhin weh tun!!!!
Dieser Schluß kam auch von ein Freund meines Vaters, der dabei war, als mein Ex sich mit mein Vater getroffen hatte. Er kannte ihn kaum, nur von Erzählungen und ein, zweimal sehen. Aber er sagte nach her zu mir, pass auf deine Kinder auf, er verfolgt gerade nur ein Ziel!

Das macht mich so fertig. Hätte ich Geld wie Heu, würde ich morgen meine Sachen packen und erst einmal abhauen. Nur um meine kleinen zu schützen, leider ist dies nicht so. Mir sind meine Hände gebunden und ich kann nur hoffen, das diesmal alles gut ausgehen mag!!!!!!

Franconia
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Re: Abschiebung/Umgangsrecht

Beitrag von Franconia » 04.09.2013, 02:40

Das er sich erst jetzt wieder an seine Kinder erinnert wo sie ihm hilfreich sein könnten ist nicht ungewöhnlich. Das habe ich auch erlebt, allerdings in der Form, das mein Ex nach über 3 Jahren Schweigen plötzlich mind. 1 Brief/Woche an meine Jungs geschickt hat.
Mich hat es stutzig gemacht und bei Erkundigungen durch meinen Anwalt kam heraus, er hat einen Antrag auf vorzeitige Haftentlassung gestellt und wollte damit seine Sozialprognose aufpolieren :lol:
Als das nicht funktioniert hat war wieder über 1 Jahr Funkstille bis er wieder einen Anfall von Schreibwahn bekam, diesmal hatte er dann von der Ausländerbehörde einen Anhörungsbogen zwecks Ausweisung erhalten :lol:

Man kann zwar nicht in die Köpfe der Richter hinein schauen, aber bei deiner Vorgeschichte, den Beweisen (z. B. Arztberichten) und den Zeugen die du hast glaube ich nicht, dass er ein Umgangsrecht bekommt. Auch das er sich erst an die Kinder erinnert hat als sie für ihn von Nutzen waren spricht nicht für ihn, da er ja genug Zeit gehabt hätte sich vorher schon um Kontakt und Umgang zu bemühen.

Es ist gut wenn das JA meint, deine Tochter muss ihren Vater nicht sehen wenn sie nicht will, denn das ist nicht unbedingt selbstverständlich. Meine Kinder sind ja schon älter, von daher stand es gar nicht zur Debatte sie zu irgendwas zu zwingen. Natürlich wird dann immer vom Vater damit argumentiert, die Weigerung liegt nur am Einfluss der Mutter und sie wäre ja verpflichtet den Umgang zu fördern :roll:
Ich hab meinem Ex, als mir sein gejammer und seine dummen Sprüche zu viel wurden, schriftlich mitgeteilt, die Kinder sind nicht dazu da um seine Sozialprognose zu beschönigen oder seinen Aufenthalt zu sichern und es sei aufgrund seiner gehäuften Kontaktversuche nach jeweils langem Schweigen eindeutig nachgewiesen das ihm nichts an den Kindern liegt sondern er sie nur für seine Zwecke missbraucht. Das, gepaart mit einer Rechnung über rückständigen Unterhalt hat ihn ruhig gestellt.

Du musst ihm den Kontakt per Telefon nicht ermöglichen, hat meiner auch versucht zu erzwingen und ist gescheitert. Ich habe damit argumentiert, er sei in seinen Äußerungen unberechenbar und gefährdet damit das Wohl der Kinder und zudem wäre ich nicht bereit meine Nummer zum Schutz meiner Privatsphäre preis zugeben, da dann mit einer dauerhaften Belästigung zu rechnen ist. Hat funktioniert.

Du hast geschrieben, dein Ex hat in der kurzen Zeit in der wieder da ist schon einige neue Frauen am Start. Dann will ich mal hoffen, die Ladys kennen sich mit Verhütung aus, denn sonst hat er, neben euren Kindern, noch mehr "Argumente", die seinen Aufenthalt begünstigen könnten, auch wenn er für eure Kindern kein Umgangsrecht bekommt.

Versuche auf alle Fälle eine Verlängerung der Kontaktsperre zu bekommen, denn ich gehe davon aus, sobald die abläuft und ihm von der Seite keine Gefahr mehr droht wird er wieder vermehrt den Kontakt zu dir suchen - und da es nicht telefonisch geht... Bis dahin wird er sich wohl zurück halten, denn er weiß sicher, jeder Verstoß gegen die Kontaktsperre hat eine Anzeige zur Folge, die nicht gut für ihn und seine Situation ist.

Für mich waren auch meine Nachbar sehr hilfreich, da mein Ex mitunter auch zu Gewaltausbrüchen geneigt hat (v. a. unter Alk oder Drogen) und mich auch immer wieder bedroht hat. Meine Angst, zwischen meiner Anzeige und seiner Verhaftung, war daher riesig. Deswegen habe ich die Nachbarn informiert und die hatten dann auch ein Auge auf die Kinder und mich.

Bernadette hat geschrieben:Angeblich soll er lt. seiner Aussage uns einen Brief geschrieben haben, der aber wieder zurück gekommen ist.
na dann soll er mal den Brief inkl. Umschlag als Beweis vorlegen. Denn auf dem Umschlag sieht man ja am Stempel wann er geschickt wurde und es ist dann auch irgendein Vermerk drauf, dass der der Brief nicht zugestellt werden konnte :wink:
Wenn die Guten nicht kämpfen, werden die Schlechten siegen. (Platon)

fanny12
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Re: Abschiebung/Umgangsrecht

Beitrag von fanny12 » 04.09.2013, 19:12

Hi, Bernadette!

Drück Dir ganz fest die Daumen, dass alles nach Deinen Wünschen abläuft. Claraq gab Dir auch einen Hinweis, dass Du Dir
bereits jetzt einige "Eidesstattliche Versicherungen" von Zeugen geben lassen solltest.

Dazu habe ich persönlich eine Frage:

Wie und/ oder wo können solche Erklärungen abgegeben werden, um auch vor Gericht Anerkennung zu finden.
Z. Zt. läuft bei mir ein Antrag auf Aufhebung meiner Ehe beim Amtsgericht. Hatte meinen Mann bereits dazu bewegen können in Afrika beim Anwalt eine "Eidesstattliche Erklärung" abzugeben, dass von seiner Seite eine Täuschung vorgelegen hat.

Nun ist z. Z. eine Freundin hier in D. zu Besuch, den diesen Sachverhalt auch kennt. Die Angelegenheit liegt bereits seit Jan. dem hiesigen Gericht vor. Da ich keinen Einfluss auf den Gerichtstermin habe, wäre es für mich für die Untermauerung seines Fehlverhaltens wichtig, auch noch eine deutsche Zeugin, die sich zu dieser Angelegenheit äußern könnte, vorzuweisen. Sie geht nur leider in einigen Wochen für 1 Jahr wieder zurück nach Afrika.

Also, insofern wäre es für mich schon sehr interessant, ob eine "Eidesstattlciche Versicherung", die hier in D. ausgestellt ist,
auch in Abwesenheit der Zeugin anerkannt würde.

Liebe Claraq, könntest Du mir bitte eine Antwort geben.

Lb. Gruß Fanny12

Franconia
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Re: Abschiebung/Umgangsrecht

Beitrag von Franconia » 04.09.2013, 21:48

Hallo Fanny,

ich habe mal eine eidesstattliche Versicherung bei meinem Anwalt abgegeben. Die war nötig um im Eilverfahren beim Familiengericht eine Kontaktsperre gegen meinen Ex zu bekommen.
In wie weit so eine eidesstattliche Versicherung bei einem Gerichtsverfahren ausreicht um einem Zeugen ein Erscheinen beim Gericht zu ersparen weiß ich allerdings nicht.

Falls du einen Anwalt hast einfach mal dort nachfragen oder beim Gericht erkundigen ob die eine Eidesstattliche Versicherung aufnehmen.
Wenn die Guten nicht kämpfen, werden die Schlechten siegen. (Platon)

fanny12
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Re: Abschiebung/Umgangsrecht

Beitrag von fanny12 » 05.09.2013, 08:00

Danke, Franconia!

War mit einer anderen Freundin schon bei meiner Anwältin. Diese wusste aber nur über "Dritte" Bescheid - also "Buschtrommel". Meine Anwältin hat in diesem Fall nur eine Notiz gemacht.

Die zweite Freundin hat wohl mit eigenen Augen "the wife" bzw. die Mutter der Kinder auf dem Grundstück gesehen.
Das hat mein "Mann" auch in seiner bzw. unserer "Eidesstattlichen Vesrsicherung" bei einem Anwalt, der international tätig sein darf und auch bei der Deutschen Botschaft als Vertrauensanwalt gemeldet ist, erklärt. Fragt mich nicht, wie ich ihn dazu bewegen konnte - ist eine lange Geschichte - und er hatte was gut zu machen bei mir. Die Ehe wäre ohnehin nicht zu retten gewesen.

Lb. Gruß Fanny

Bernadette
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Re: Abschiebung/Umgangsrecht

Beitrag von Bernadette » 05.09.2013, 15:07

Bin schon kräftig dabei, Eidestaatliche Versicherungen von Freunden schreiben zu lassen.
Dazu kommt eine Nachbarin die mit bekommen hat, wie er mich sogar auf offener Strasse laut am anschreien gewesen ist, mit einem Auto neben mir her gefahren ist und mich aus dem Fenster raus weiter am fertig machen war. Das sogar meine Kinder (die neben mir her liefen) es mit bekamen.
Dazu wie sie mit bekam, wie ich einmal heulend hoch lief, weil er mir wieder mal gedroht hatte, die Kinder mir weg zu nehmen und nach Afrika zu bringen. Um sie auch endlich beschneiden zu lassen.
Das alles wird sie für mich zu Protokoll geben, werde es alles unverzüglich dann bei meiner Anwältin abgeben.
Was meine Anwältin dann damit macht, weiß ich nicht. Aber hauptsache es sind Zeugen da, die was vorzubringen haben, was sie alles mitbekommen haben.


@fanny12
ich weiß nur das man Eidestaaliche Versicherungen beim Anwalt ab gibt. Das sie unterschrieben sein müssen mit Datum und Unterschrift von den jeweiligen Personen und oben drüber "Eidestaatliche Versicherung" stehen muß.
Mehr kann ich auch nicht dazu sagen.


War heute bei meiner Psychotherapeutin und sie war total schockiert von seinem Anwalt (sie hat den Brief gelesen vom Gericht) , wie er so etwas gemeines über mich schreiben kann, das ich vor ihm schon psyschich krank gewesen wäre. Wie man einem Menschen so abstempeln kann, der sich auf Grund der Ehe (oder bei anderen die Vergangenheit) hilfe holt um das alles zu bewältigen.
Sie sagte, so einen Anwalt müßte man Anzeigen.
Tja diesen Gedanken hatte ich komischer Weise auch schon gehabt.

Franconia
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Re: Abschiebung/Umgangsrecht

Beitrag von Franconia » 05.09.2013, 20:25

Bernadette hat geschrieben:ich weiß nur das man Eidestaaliche Versicherungen beim Anwalt ab gibt. Das sie unterschrieben sein müssen mit Datum und Unterschrift von den jeweiligen Personen und oben drüber "Eidestaatliche Versicherung" stehen muß.
Mehr kann ich auch nicht dazu sagen.
Die Eidesstattliche Versicherung könnt ihr zu Hause am PC schreiben, aber sie muss im Beisein eines Anwaltes vor diesem persönlich von der Person unterschrieben werden, die die EV abgibt. Der Anwalt muss sich auch von der Echtheit der Person überzeugen und sich z. B. den Ausweis zeigen lassen. Anderenfalls kannst du so eine "Versicherung" zwar dem Anwalt vorlegen, aber sie hat vor Gericht wenig bis keine Beweiskraft und ein guter gegnerischer Anwalt zerreißt sie in der Luft.

Es muss in der Überschrift drin stehen, dass es sich um eine Eidesstattliche Versicherung handelt und das man über die Konsequenzen, die eine falsche EV nach sich ziehen, aufgeklärt worden ist (Aufklärung macht der Anwalt).
Dann schreibt man einfach was man zu sagen hat auf, am besten Chronologisch. Wenn man es noch weiß Datum, Uhrzeit, Ort evtl. andere beteiligte Personen mit rein schreiben.

würde meine EV auch mal zum lesen geben, aber sie bezieht sich auf etwas ganz anders (Kontaktsperre und Näherungsverbot per Eilantrag) und enthält neben den Gründen/Fakten nur das, was ich im vorhergehenden Absatz schon geschrieben habe und ist von daher eigentlich (zumindest in meinen Augen) uninteressant.
Wenn die Guten nicht kämpfen, werden die Schlechten siegen. (Platon)

Franconia
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Re: Abschiebung/Umgangsrecht

Beitrag von Franconia » 05.09.2013, 20:37

Bernadette hat geschrieben:War heute bei meiner Psychotherapeutin und sie war total schockiert von seinem Anwalt (sie hat den Brief gelesen vom Gericht) , wie er so etwas gemeines über mich schreiben kann, das ich vor ihm schon psyschich krank gewesen wäre. Wie man einem Menschen so abstempeln kann, der sich auf Grund der Ehe (oder bei anderen die Vergangenheit) hilfe holt um das alles zu bewältigen.
Sie sagte, so einen Anwalt müßte man Anzeigen.
Tja diesen Gedanken hatte ich komischer Weise auch schon gehabt.
Den Hals den deine Therapeutin und du auf den Anwalt haben kann ich gut verstehen, ob eine Anzeige gegen ihn allerdings was bringt (außer mehr Stress) wage ich zu bezweifeln.
Der Anwalt wird einfach sagen, er hätte die Auskunft, du wärst schon immer psych. Krank gewesen von deinem Ex und damit ist er aus dem Schneider.
Ich kann dir nur raten dir das nicht zu sehr zu Herzen zu nehmen, auch wenn es noch so schwer fällt. Solche Argumente sind nur dazu da um dich zu verunsichern oder dich in einem vermeintlich schlechteren Licht darzustellen. Sie sind, wie der ganze Antrag auf Umgang nichts weiter als ein versuch mit dem rettenden Strohhalm und da es keine klaren und belegbaren Fakten gibt mit denen man dich angreifen kann, kommen dann leider solche Tiefschläge.
Es wäre allerdings zu überlegen ob du deinen Ex deswegen belangst (Verleumdung), denn der Anwalt kann ja die Infos nur von ihm haben. Aber dafür brauchst du halt hieb- und stichfeste Beweise. Und ob sich dieser zeitliche und vor allem nervliche Aufwand lohnt sei mal dahin gestellt.
Bernadette hat geschrieben:Das alles wird sie für mich zu Protokoll geben, werde es alles unverzüglich dann bei meiner Anwältin abgeben.
siehe mein vorheriger Post über die Rechtsgültigkeit einer EV.
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LisaPugnator
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Re: Abschiebung/Umgangsrecht

Beitrag von LisaPugnator » 12.09.2013, 16:09

Hi Bernadette

ich habe schon deine Post auf info4alien verfolgt. Da er seineFelle wegschwimmen sieht, wird er Lügen auftischen. Baron Münchhausen ist dagegen ein Waisenkanbe.
Warum ich der Meinung bin..
Mein bald ganz EX ist Nigerianer, hat mich während der Ehe brutal geschlagen, verbal und seelisch fertig gemacht. Bis es bei mir im Kopf KLICK gemacht hat.
Ich hatte Glück und eine Gewaltschutzanordung durchgesdrückt. Da hat er so gelogen, ich dachte mein Schwein pfeift.
Man hat ihm wohl den Pass abgenommen und aufgefordert auszureisen. Ehrlich, das ist mitr alle egal.
Du aber hast Kinder, die er als Mittel zum Zweck benutzt.
Da werden noch mehr Lügen kommen und der Anwalt von ihm wird Briefe schreiben, an denen man verzweifelt.
Lass dich nicht verrückt machen.
Bei jedem nachstellen - Anzeige bei der Polizei. Stalking ist eine Straftat
Ruft er dich an nicht rangehen. Er weißgenau das du Angst hast und das nutzt er voll aus.
Auch wenn du Angst hast, zeige es ihm nicht.
Er hat schon 2 neue klar gemacht? Super. Legen wir die mal "platt" und hoffen die werden schwanger. Dann darf er auch hier bleiben.


Seine Vergangenheit wird ihn einholen

Viel Kraft für dich und deine Kinder. Alles wird ein Ende haben.

Die ABH wird dir keine Auskunft geben, da du mit dene nichts zu tun hast.

Probiere alles zu dokumentieren. Wirklich alles.

Indovina
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Re: Abschiebung/Umgangsrecht

Beitrag von Indovina » 13.09.2013, 01:23

Hallo Bernadette,
nur ein Tip von mir an dieser Stelle, versuche, in den eidesstattlichen Versicherungen hauptsächlich auf Fakten einzugehen.
Bernadette hat geschrieben:
Dazu kommt eine Nachbarin die mit bekommen hat, wie er mich sogar auf offener Strasse laut am anschreien gewesen ist, mit einem Auto neben mir her gefahren ist und mich aus dem Fenster raus weiter am fertig machen war. Das sogar meine Kinder (die neben mir her liefen) es mit bekamen.
Das hat sie offensichtlich mit eigenen Augen gesehen und Ohren gehört.
Bernadette hat geschrieben:Dazu wie sie mit bekam, wie ich einmal heulend hoch lief, weil er mir wieder mal gedroht hatte, die Kinder mir weg zu nehmen und nach Afrika zu bringen. Um sie auch endlich beschneiden zu lassen.
Wenn sie Dich hier "faktisch" nur heulend hochlaufen hat sehen, und den Hintergrund (mit den Drohungen) nicht selbst mitbekommen hat, ist das nicht so beweiskräftig, als wenn sie es selbst miterlebt hat. Es ist quasi "hörensagen". Rein theoretisch hättest Du auch weinen können, weil Du Dir den Fuß angestoßen hast, Du verstehst was ich meine?

Du selbst solltest natürlich so detailliert wie möglich alles notieren, das er so mit Dir getrieben hat.
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Re: Abschiebung/Umgangsrecht

Beitrag von Bernadette » 15.09.2013, 15:04

Meine Nachbarin hat die Eidesstaatliche Erklärung schon abgegeben und alles rein geschrieben das sie am Fenster stand und alles mit bekam wie er mich am anbrüllen war und was er schrie und das er sogar die Faust gegen mich erhoben hatte (daran kann ich mich gar nicht mehr erinnern, sie schon. Sie sagte, das sie damals Angst hatte, das er jeden Moment auf mich einschlug und blieb deshalb am Fenster um es mit zu bekommen. Hat sie auch so zur Papier gebracht.). Wie sie nachher mit mir Sprach, und ich weinend ihr erzählte, das er meine Kinder nach Afrika mit nehmen will um sie auch beschneiden zu lassen etc...
Dann kommt jetzt noch meine andere Freundin, die auch gerade alles am aufschreiben ist. Sie hatte damals auch viel mitbekommen, brachte mich ja mit meiner Mutter ins Frauenhaus usw.. Meine Anwältin kennt sie zum Glück persönlich, so das sie weiß, wer das schreibt.
Nächsten Monat ist der erste Gerichtstermin. In Bezug auch auf die Verfügung das er mich kontaktieren darf etc... will ja angeblich nur mit seinen Kindern sprechen.
Und alles sind nur Phantasie Geschichten von mir!!!
Er lügt so viel, das ich die letzte Woche nur fertig mit den Nerven war.
Dann wird am den Tag das Umgangsrecht besprochen. Tja, wird er sie mit Begleitung für 1,2 Std. sehen dürfen, ist sein AE gerettet.
Tja, was soll ich noch zu allem sagen.

Meine Nerven liegen Blank, hatte die Tage wieder Panikattacken, und hatte Alpträume ohne Ende wieder.

Seit ich aus dem Frauenhaus 2008 zurück bin, ist es das erste mal, das ich am liebsten wieder zurück gehen würde. Nur um ihn nicht zu sehen oder durch Zufall zu begegnen. Meine Panikattacken sind echt heftig zur Zeit wieder.

Und zu wissen, das er irgendwann die nächste schlagen und wie Dreck behandeln wird, tut mir jetzt schon leid. Aber ich denke, auch wenn ihr jemand stecken wird, wie er in Wirklichkeit ist, würden diese Frauen es sowieso nicht glauben!

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Re: Abschiebung/Umgangsrecht

Beitrag von Franconia » 15.09.2013, 16:18

Bernadette hat geschrieben: Tja, wird er sie mit Begleitung für 1,2 Std. sehen dürfen, ist sein AE gerettet.
Tja, was soll ich noch zu allem sagen.
Bernadette,
sein Umgangsrecht schützt ihn nicht zwangsläufig vor einer Ausweisung und Abschiebung, nicht einmal das gemeinsame Sorgerecht kann ihn im Zweifel davor bewahren.
Umgang kann er mit den Kindern auch aus dem Ausland haben, zwar nicht persönlich, aber es gibt ja Telefon, Skype und E-Mail oder die Post, mit deren Hilfe er den Kontkat zu seinen Kindern halten wenn ihm wirklich an seinen Kindern liegt.
Eine AHB weiß es sehr wohl zu würdigen, wenn er mal für 2 Jahre verschwindet. Die wägen schon gut ab, wie eng der Kontakt zwischen Vater und Kindern war und ist und 2 Jahre ohne Kontakt sprechen nicht gerade dafür, dass die Beziehung der Kinder zum Vater (oder umgekehrt) besonders schutzwürdig ist.

Bernadette hat geschrieben:Und zu wissen, das er irgendwann die nächste schlagen und wie Dreck behandeln wird, tut mir jetzt schon leid. Aber ich denke, auch wenn ihr jemand stecken wird, wie er in Wirklichkeit ist, würden diese Frauen es sowieso nicht glauben!
Das einzige was du dagegen tun kannst wäre, die Frauen zu warnen. Wenn sie diese Warnung nicht ernst nehmen, dann liegt alles was ihnen passiert nicht mehr in deiner Macht. Aber bedenke bitte, wenn du dir um seine anderen Frauen Gedanken machst, dann kommst du psychisch nie von ihm los. Warnung gut und schön, aber willst du ihn wirklich auch weiterhin dein Leben und deine Gedanken bestimmen lassen? Natürlich ist es evtl. nicht fair andere in Bezug auf ihn ins offenen Messer laufen zu lassen, aber ich finde, du solltest in erster Linie an dich und die Kinder denken und dich von ihm und seinen neuen Frauen (auch gedanklich) fern halten.
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Re: Abschiebung/Umgangsrecht

Beitrag von Bernadette » 18.09.2013, 10:11

Also kann er trotzallem abgeschoben werden? Lt. ABH müssen die sich an ihre Gesetze halten, so hat man es mir gesagt. Und bekäme er Umgangsrecht, auch wenn nur in Begleitung, dann hat er gewonnen. So hat man mir es gesagt.

Seine neues Frauen werde ich nicht warnen! Auch wenn sie mir leid tun. Aber aus der Vergangenheit weiß ich ja, das er sich super raus reden kann und die dann eben ihn mehr glauben würden als mich. Also von daher werde ich sie ins Messer laufen lassen. Auch weil ich mit ihm keinen einzigen Kontakt mehr möchte!!!!

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Re: Abschiebung/Umgangsrecht

Beitrag von Franconia » 18.09.2013, 16:24

Blume hat geschrieben:Aber so einfach, wie Du, Franconia, es darstellst ist es nicht:


Bernadette,
sein Umgangsrecht schützt ihn nicht zwangsläufig vor einer Ausweisung und Abschiebung, nicht einmal das gemeinsame Sorgerecht kann ihn im Zweifel davor bewahren.
Umgang kann er mit den Kindern auch aus dem Ausland haben, zwar nicht persönlich, aber es gibt ja Telefon, Skype und E-Mail oder die Post, mit deren Hilfe er den Kontkat zu seinen Kindern halten wenn ihm wirklich an seinen Kindern liegt.
ich habe geschrieben, Umgangsrecht schützt nicht zwangsläufig vor Ausweisung und Abschiebung.
Natürlich ist es nicht einfach und es gibt, vor allem wenn Kinder im Spiel sind, viel zu berücksichtigen. Aber so einfach wie oft dargestellt generiert sich eine AE wegen einem Kind auch nicht, vor allem wenn Straftaten vorliegen, was in diesem Fall mit der illegalen Einreise ja gegeben ist.
Aber eine Bewertung und Gewichtung der einzelnen Punkte liegt immer bei der ABH.

Was ich schwierig finde ist, einen Umgang von Vater und Kindern aufzubauen ohne zu wissen ob er bleiben kann oder nicht. Die Kinder haben schon einmal erleben müssen, dass der Vater einfach verschwunden ist und sich über 2 Jahre nicht gemeldet hat. Würde der Kontakt hergestellt und eine Beziehung zw. Vater + Kindern aufgebaut und dann lautet die Entscheidung auf Abschiebung müssten die Kinder das noch ein weiteres Mal durch machen.
Andererseits kann der seine AE nur über die Kinder erlangen und da will die ABH natürlich Fakten haben die da lauten: Umgangsrecht.

Ich habe es auch schon erlebt, dass Väter aus einer intakten Familie heraus abgeschoben wurde, also wo wirklich eine Enge und gute Beziehung zw. Vater + Kindern bestand, weil eine Straftat wegen BtmG vorlag.
Und auch in meinem Fall wurde eine Ausweisung und Abschiebung verfügt obwohl noch ein Umgangsrecht des Vaters bestand (was er auch mehr oder regelmäßig per Brief wahr genommen hat) und er zudem auch noch mit mir das gemeinsame SR hatte.

Bernadette hat geschrieben: Lt. ABH müssen die sich an ihre Gesetze halten, so hat man es mir gesagt. Und bekäme er Umgangsrecht, auch wenn nur in Begleitung, dann hat er gewonnen. So hat man mir es gesagt.
Es gibt im AufenthG den Punkt zwingende Ausweisung und den Punkt Ermessensausweisung (oder wie das heißt) und Kinder können aus einer eigentlich zwingenden Ausweisung auch eine Ausweisung nach Ermessen machen und dann wiederum zu einem Bleiberecht führen, da das Recht der Kinder auf beide Eltern von der ABH höher angesehen wird als z. B. eine Straftat wegen der ein Ausländer D eigentlich verlassen müsste.
ich denke, die Auskunft die du erhalten hast war allgemein und nicht auf euch speziell bezogen. Jede Entscheidung der ABH ist eine Einzelfallentscheidung. Da du aber kein Recht auf Auskunft hast, darf dir die ABH auch nicht sagen wie in Bezug auf deinen Ex der Stand der Dinge ist oder wie sie sich entschieden haben.

Ich kann dir nur raten alles zu dokumentieren was mit ihm zusammen hängt und, falls er dich bedroht auch Anzeige gegen ihn zu erstatten. Denn all das fließt letztendlich in die Entscheidung der ABH mit ein.
Und falls es so sein sollte, dass er ein Umgangsrecht und damit eine AE bekommt, dokumentiere alles was damit im Zusammenhang steht. Datum+Dauer vom Umgang (regelmäßig?), Pünktlichkeit beim Umgang, Verhalten der Kinder nach dem Umgang (sind sie normal oder verängstigt/eingeschüchtert), etc. Falls es ein begleiteter Umgang ist muss auch der Mitarbeiter vom JA einen Bericht schreiben. Die ABH wird sich dann erkundigen ob und wie er sein Umgangsrecht wahr nimmt, denn selbst wenn er jetzt eine AE bekommt bedeutet das nicht, dass die Verlängerung für ihn ein Selbstläufer ist. Die AE kann jederzeit verkürzt oder widerrufen werden wenn der Grund für die AE (in eurem Fall der Umgang mit den Kindern, FZF zum Kind) nicht mehr gegeben ist.
Wenn die Guten nicht kämpfen, werden die Schlechten siegen. (Platon)

Franconia
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Re: Abschiebung/Umgangsrecht

Beitrag von Franconia » 18.09.2013, 18:33

Blume hat geschrieben:Franconia,
dann hast Du andere Erfahrungen. Schön zu lesen.
Kommt wohl auch sehr auf die betreffende ABH an, wie eng sie ein Gesetz auslegt und welchem Punkt sie einen höheren Stellenwert einräumt (Kind oder Straftat)

Mein `pers. Kampf" (wenn man es so nennen kann) mit der ABH hat 5 Jahre gedauert. Zuerst hieß es auch "aber sie haben das gemeinsame SR" aber irgendwann ist das dann in den Hintergrund gerückt.
Habe mir allerdings erlaubt jede Verfehlung von meinem Ex den Behörden (ABH, JA) zu melden und auch wenn ich eigentlich keinen Einfluss auf die Entscheidung hatte, so gehe ich davon aus, diese Mitteilung haben doch zur Entscheidungsfindung in meinem Sinne beigetragen.
Aber, wie gesagt, es hat 5 Jahre gedauert. Es war also sicher kein Selbstläufer, zeigt aber man kann einiges erreichen wenn man am Ball bleibt :wink:

Wobei ich manche Entscheidungen auch nicht unbedingt nachvollziehen kann. Einmal wird ein Vater ausgewiesen wegen BtmG und einer Strafe von knapp über 2 Jahren, auf der anderen Seite darf ein Vater bleiben der weit mehr auf dem Kerbholz hat (u.a. BtmG mit 4 Jahren Haft) und immer wieder rückfällig wird. Beides Mal gleiche ABH.
Da fragt man sich dann schon mit welchem Maß gemessen wird :roll:
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