Abschiebung/Umgangsrecht

Austausch über gemachte Bezness-Erfahrungen in diesen Ländern

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Efendi II
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Re: Abschiebung/Umgangsrecht

Beitrag von Efendi II » 31.10.2013, 14:27

Bernadette hat geschrieben: Sondern das es Gesetze gibt, die sich wieder sprechen.
Verstehe nicht was Du meinst ?
Da solltest Du schon etwas detaillierter erläutern was Du meinst.
Ich habe auch nicht die geringste Lust mich hier zu Rechtfertigen!
Das erwartet oder verlangt doch auch keiner von Dir.
Es ist nur meine Meinung!
Und die kann und darf ich ja wohl hier nieder schreiben!!!!
Die solltest Du dann aber auch jeden anderen zugestehen.
Bernadette hat geschrieben:Aber es ist Tatsache, das die meisten Ehen die mit einem Afrikaner geschlossen werden hier in D. nicht lange halten.
Welche epochale Erkenntnis, die aber bereits seit Jahrzehnten kein Geheimnis mehr sein dürfte und hinlänglich bekannt ist.
Toleranz ist die letzte Tugend einer untergehenden Gesellschaft.
- Aristoteles -

Bernadette
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Re: Abschiebung/Umgangsrecht

Beitrag von Bernadette » 31.10.2013, 14:39

Mit Gesetz meinte ich, das vor knapp 2,3 Jahren eins raus kam, das Ausländer die auffallend Gesetzwidrig handeln, ausgewiesen werden dürfen. Auch wenn sie schon eine AE besitzen, kann sie entzogen werden.

Es gibt aber wieder das neue Gesetz was zu Gunsten der Väter neu raus ist, das sie nicht benachteiligt werden dürfen in Bezug auf Kindes Entzug usw.... Das sie ein Recht haben ihre Kinder zu sehen. Was meines Erachtens auch gut ist!
Denn wie viele Väter leiden wirklich darunter das sie ihre Kinder nicht sehen dürfen ungerechterweise.

So, welches Gesetz steht an erster Stelle? Wie soll ein Ausländeramt handeln, wenn man weiß, dass das erste Gesetz nicht in Kraft treten kann, weil ihn ja mit dem anderen Gesetz die Hände gebunden sind?

Hoffe ich habe mich verständlich ausgedrückt, was ich meine.?!

Franconia
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Re: Abschiebung/Umgangsrecht

Beitrag von Franconia » 31.10.2013, 15:37

Hallo Bernadette,
das deine Nerven wegen dem Termin blank liegen kann ich gut verstehen, aber es hilft dir nicht wenn du dich schon vorher fertig machst.
Trage vor was du zu sagen hast, wenn du Drohungen, etc. belegen kannst dann übergib es deinem Anwalt bzw. an dem Tag dem Gericht. Ob ein Richter jung oder alt, männlich oder weiblich ist spielt keine Rolle. Es ist nicht gesagt, dass der oder der besser (d. h. in deinem Sinn) ist.
Bernadette hat geschrieben:Die Verfügung läuft heute auch aus und bis jetzt ist vom Gericht noch keine Verlängerung da. Das heißt, ab morgen kann und darf er mich wieder kontaktieren oder sogar aufsuchen. Ohne das ihm etwas passiert.
Hast du bzw. dein Anwalt denn eine Verlängerung der Verfügung beantragt?
Wenn er auftaucht oder Ärger macht, dann melde dich bei deinem Anwalt bzw. bei der Polizei wenn es gravierend ist.


Du musst dir, egal was kommt immer eines vor Augen halten bzw. dich fragen:
Was würdest du tun wenn dein Ex kein Ausländer sondern Deutscher wäre?
Da gäbe es die Option Ausweisung/Abschiebung nicht, egal wie kriminell er wäre, sondern du müsstest dich auch mit der Tatsache abfinden, dass er hier ist und mit der Situation arrangieren. Du müsstest dich dann auch damit arrangieren, dass er sich nicht um die Kinder kümmert, für sie interessiert oder sie ihm nur dann in den Sinn kommen wenn er einen Vorteil daraus ziehen kann.


Begleiteter Umgang wird immer nur für eine bestimme Zeit gewährt und dann wird die Situation neu beurteilt, er kann verlängert werden oder man geht eben dazu über, ihm die Kinder mehr und mehr selbständig anzuvertrauen, je nachdem welchen Eindruck er beim begleiteten Umgang hinterlässt. Aber bevor man ihm die Kinder einfach so gibt, wird man das sicher auch mit dir besprechen.

Natürlich ist es nicht schön, vor allem für die Kinder, wenn sich ein Vater nur an sie erinnert wenn sie ihm nützlich sind, aber solche Väter gibt es leider immer wieder, unabhängig von Nationalität und Aufenthaltsstatus.
Wenn die Guten nicht kämpfen, werden die Schlechten siegen. (Platon)

morena
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Re: Abschiebung/Umgangsrecht

Beitrag von morena » 31.10.2013, 17:23

was sollte denn ein deutscher Vater für einen Vorteil aus den Kindern ziehen und plötzliches Interesse zeigen, wenn ihm nicht wirklich etwas an ihnen liegt. Er würde höchstens gejagt und gepfändet wegen des Kindes Unterhaltes und seiner Verpflichtungen,
was einem Vater aus Afrika oder sonst irgendwo nicht passieren kann.

Im übrigen bist doch auch Du froh, dass Dein Ex-Mann abgeschoben wird und möchtest Dir sicher nicht vorstellen, dass er Deutscher ist. Genau so geht es Bernadette, nach dem, was sie erlebt hat.

Franconia
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Re: Abschiebung/Umgangsrecht

Beitrag von Franconia » 31.10.2013, 18:58

morena hat geschrieben: Im übrigen bist doch auch Du froh, dass Dein Ex-Mann abgeschoben wird und möchtest Dir sicher nicht vorstellen, dass er Deutscher ist. Genau so geht es Bernadette, nach dem, was sie erlebt hat.
Ja Morena, ich bin froh das mein Ex abgeschoben wird, gebe ich auch ehrlich zu und ich wünsche mir auch für Bernadette, dass ihr Ex dahin muss wo der Pfeffer wächst, denn er benutzt seine Kinder wirklich nur, hat keinerlei Beziehung zu ihnen aufgebaut und wird ihnen wohl mehr Schaden als hilfreich für ihre zukünftige Entwicklung sein.

Aber ich weiß aus meiner eigenen Erfahrung leider auch wie schwer es ist und wie lange es dauert bis jemand Ausgewiesen/Abgeschoben wird. Und ich musste leider auch erfahren, dass das Recht der Kinder auf beide Eltern sehr hoch gewertet wird, auch wenn die Kinder diese "Recht" gar nicht wollen und es sogar gerichtlich erwiesen ist, dass der Vater den Kindern geschadet hat.

Ich dachte anfangs auch, mit dem Urteil wird die Abschiebung ein Selbstläufer, hab mich geärgert und aufgeregt als dies nicht so war und hab lange gebraucht mich damit zu arrangieren, dass mein Ex möglicherweise trotz hoher und wiederholter Kriminalität wegen den Kindern bleiben darf - obwohl er das Kindeswohl mit seiner Straftat zum Nachteil unserer Tochter und die physischen und psychische Entwicklung aller Kinder mit Füßen getreten hat.
Diese sich Aufregen über diese Ungerechtigkeit hat mich viel Zeit, Nerven und vor allem Energie gekostet, Energie die ich dann aber gebraucht habe, als ich realisieren musste, wie gering die Chancen auf seine Abschiebung sind.
Dann nämlich musste ich mich der Situation stellen, wie gehe ich damit um wenn er hier wieder frei herum läuft. Wie schütze ich mich und die Kinder, wie kann ich weiteren Schaden von den Kindern abhalten wenn er den Umgang auf Kosten und gegen den Willen der Kinder durchsetzt, welche Anlauf- und Hilfsstellen gibt es die uns nicht nur akut sondern auch langfristig unterstützen falls dies nötig wird, etc.

Beim Umgangsrecht kann Bernadette noch mitreden, kann Fakten vortragen und Beweise vorlegen die gegen den Umgang sprechen, aber in Bezug auf die ABH kann sie nichts machen sondern muss es einfach auf sich zukommen lassen und sich dann mit dieser Entscheidung arrangieren - egal wie schwer dies auch ist.
Deswegen ist es verdammt wichtig sich damit zu beschäftigen, wie gehe ich damit um und was kann ich machen, wo bekomme ich Hilfe, wenn er bleiben darf und Umgang mit den Kindern hat und eben nicht seine ganze Energie auf das Ziel Abschiebung zu verwenden. Deswegen auch die Anregung sich vorzustellen, was man machen würde wenn der Mann Deutscher wäre.

Für mich, zumindest sehe ich dies heute so, ist die Möglichkeit der Abschiebung ein Bonus, den wir in Bezug auf eine ruhigere und bedrohungsfreie Zukunft haben. Ein Vorteil, den wir gegenüber Frauen in ähnlichen Situationen haben, deren Mann nicht einfach des Landes verwiesen werden kann, gegenüber Frauen, deren Mann quasi "um die Ecke" wohnt und die in ständiger Angst und Sorge um das Wohl und die Sicherheit von sich und den Kindern fürchten müssen. Aber es ist auch ein Bonus den wir nicht so einfach einlösen können oder über den wir selbst bestimmen können, sondern es ist ein Bonus, der uns quasi geschenkt wird.

morena hat geschrieben:was sollte denn ein deutscher Vater für einen Vorteil aus den Kindern ziehen und plötzliches Interesse zeigen, wenn ihm nicht wirklich etwas an ihnen liegt. Er würde höchstens gejagt und gepfändet wegen des Kindes Unterhaltes und seiner Verpflichtungen,
was einem Vater aus Afrika oder sonst irgendwo nicht passieren kann.
solange der Vater in D ist, kann man ihn auf Unterhalt verklagen und pfänden lassen, egal wo er her kommt. Erst wenn er weg ist, geht dies nicht mehr.
Deutsche Väter ziehen vielleicht nicht so einen gewichtigen Vorteil wie den Aufenthalt aus ihren Kindern, aber es gibt genug, die ihren finanziellen Vorteil daraus ziehen ohne sich zu kümmern oder Unterhalt zu zahlen. Seien es z. B. nur der Kinderfreibetrag bei der Steuer, der Kinderzuschlag im öffentl. Dienst. oder Angaben über besondere Aufwendungen die den Kindern zugeschoben werden (z. B. Umgang) obwohl diese Aufwendungen nie statt gefunden haben.
Wenn die Guten nicht kämpfen, werden die Schlechten siegen. (Platon)

morena
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Re: Abschiebung/Umgangsrecht

Beitrag von morena » 31.10.2013, 19:12

was deutsche Väter betrifft ,weiß ich, dass Deine Ausführungen sehr selten zutreffen. Sie werden zur Kasse gebeten,ohne wenn und aber. Da sind deutsche Frauen und auch ausländische Frauen knallhart. Weich und unterwürfig werden sie erst bei Männern aus Drittweltländern.
Und ausländische Väter werden fast immer verschont, da Bonus und Täuschen.

Efendi II
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Re: Abschiebung/Umgangsrecht

Beitrag von Efendi II » 31.10.2013, 19:15

Bernadette hat geschrieben:Mit Gesetz meinte ich, das vor knapp 2,3 Jahren eins raus kam, das Ausländer die auffallend Gesetzwidrig handeln, ausgewiesen werden dürfen. Auch wenn sie schon eine AE besitzen, kann sie entzogen werden.
...und um welches Gesetz handelt es sich hier ?
Es gibt aber wieder das neue Gesetz was zu Gunsten der Väter neu raus ist, das sie nicht benachteiligt werden dürfen in Bezug auf Kindes Entzug usw.... Das sie ein Recht haben ihre Kinder zu sehen. Was meines Erachtens auch gut ist!
Denn wie viele Väter leiden wirklich darunter das sie ihre Kinder nicht sehen dürfen ungerechterweise.
So, welches Gesetz steht an erster Stelle? Wie soll ein Ausländeramt handeln, wenn man weiß, dass das erste Gesetz nicht in Kraft treten kann, weil ihn ja mit dem anderen Gesetz die Hände gebunden sind?
Wenn Du uns hier schon etwas von "neuen Gesetzen" erzählst, dann solltest Du uns diese "neuen Gesetze" auch benennen können, denn alle Gesetze haben einen Namen. Wenn es sich um Änderungen bereits bestehender Gesetze handelt, dann solltest Du auch die §§ dieser Gesetze nennen, die sich geändert haben.
Hoffe ich habe mich verständlich ausgedrückt, was ich meine.?!
Nein das hast Du nicht.

...und wenn man schon keine Ahnung hat und sich nicht genau auskennt, dann ist das auch an sich nicht weiter schlimm, aber dann sollte man auch einfach mal die F**** halten und sich erst schlau machen, bevor man mit Un- oder Halbwissen andere verunsichert.
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Franconia
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Re: Abschiebung/Umgangsrecht

Beitrag von Franconia » 31.10.2013, 19:53

morena hat geschrieben:was deutsche Väter betrifft ,weiß ich, dass Deine Ausführungen sehr selten zutreffen. Sie werden zur Kasse gebeten,ohne wenn und aber. Da sind deutsche Frauen und auch ausländische Frauen knallhart. Weich und unterwürfig werden sie erst bei Männern aus Drittweltländern.
das ist dann aber ein Problem was sich die Frauen selbst zuschreiben müssen, wenn sie zu ausländ. Vätern nicht genauso hart vorgehen wie sie es vielleicht gegenüber einem dt. Vater tun würden, sich einlullen lassen vom "ach so armen Ausländer" gesabber, statt um ihr Recht zu kämpfen.

Ich habe einen Titel gegen meinen Ex, der mir zwar bisher nicht viel eingebracht hat und auch erst mal nichts einbringen wird wenn er weg ist, aber ich habe ihn und sobald ich seiner habhaft werde (falls er jemals wieder nach D kommt) oder sonst eine Möglichkeit sehe (in seinem Heimatland über einen dortigen Anwalt) werde ich versuchen diesen Titel auch zu vollstrecken. Davon kommen lasse ich ihn nicht. Das wird er auch merken wenn er abgeschoben wird, denn von seinem "Haftlohn" (und in 6+ Jahren kommt da schon was zusammen) wird erst seine Abschiebung gezahlt und der Rest, falls noch was übrig ist, geht an mich. Das ist schon fix und mein Ex tobt und ist fuchsteufelswild deswegen.
morena hat geschrieben:Und ausländische Väter werden fast immer verschont, da Bonus und Täuschen.
im täuschen, lügen, betrügen und Geld verstecken sind sie groß, ich weiß :( , besser als die Deutschen. Auch das selten was zu holen ist weil der "arme Ausländer" ja nur einen schlecht bezahlten Job hat/findet (und womöglich noch anderen Kindern Unterhalt zahlen muss) ist klar, aber trotzdem kann, soll und muss man für sein Recht kämpfen damit diese Väter wissen, wir sitzen am längeren Hebel, haben sie ihm Auge und lassen sie nicht so einfach davon kommen.
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Re: Abschiebung/Umgangsrecht

Beitrag von Valerian » 31.10.2013, 20:27

@Franconia
Welche Reichtümer erwartest Du denn ? Meine Empfehlung wäre selber arbeiten - das ist sicheres Geld und schafft kein böses Blut.
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Franconia
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Re: Abschiebung/Umgangsrecht

Beitrag von Franconia » 31.10.2013, 21:03

Valerian hat geschrieben:@Franconia
Welche Reichtümer erwartest Du denn ? Meine Empfehlung wäre selber arbeiten - das ist sicheres Geld und schafft kein böses Blut.
@ Valerian
ich bin berufstätig und verdiene auch mehr als genug für meine Kinder und mich.
Aber mir geht es ums Prinzip.
Es kann nicht sein das sich ein Vater am Spaß beteiligt und sich dann vor der Pflicht drückt.
Es geht einfach nicht an, dass ich mir sagen lassen muss, "hol dir Geld vom Staat (Unterhaltsvorschuß) weil von mir bekommst du nichts" oder "such dir doch noch einen Nebenjob wenn dir dein Geld nicht reicht", mir aber gleichzeitig vorwerfen ich würde die Kinder vernachlässigen da ich arbeite und mich nicht rund um die Uhr um sie kümmere.
Dazu beim Jobcenter angeben, ich sei ihm gegenüber zu Unterhalt verpflichtet und mir somit das Jobcenter mit Zahlungsaufforderungen auf den Hals hetzen, aber selbst nicht einsehen wollen, dass er auch unterhaltpflichten hat.
Ich hätte Verständnis gehabt wenn er gearbeitet und nicht genug für Unterhalt verdient hätte. Aber da er sich mit wiederholter Arbeitslosigkeit (selbst gekündigt) immer wieder aus der Affäre gezogen und nebenbei schwarz gearbeitet hat, habe ich für sowas kein Verständnis und fahre die harte Tour.
Ich bin ja meinen Kindern gegenüber auch unterhaltspflichtig, momentan Naturalunterhalt, aber wenn meine Tochter ab kommendem Jahr studiert, dann eben auch mit Geld. Wäre es ihr gegenüber fair wenn ich mich dann wie ihr Vater verhalte nur um nicht zahlen zu müssen?

Kindesunterhalt ist etwas auf des Kinder ein Recht haben und was ich, solange meine Kinder minderjährig sind, als ihr rechtlicher Vertreter einklagen muss, da sie es nicht können - oder ich übergebe es ans JA und die klagen es ein. Es hat nichts mit Reichtum zu tun den ich mir erwarte oder das ich meinen Ex ausnehmen will, es geht mir nur, wie gesagt, ums Prinzip.
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Re: Abschiebung/Umgangsrecht

Beitrag von Valerian » 31.10.2013, 21:09

Franconia hat geschrieben: Deutsche Väter ziehen ... ihren finanziellen Vorteil daraus ... ohne sich zu kümmern oder Unterhalt zu zahlen. Seien es z. B. nur der Kinderfreibetrag bei der Steuer, der Kinderzuschlag im öffentl. Dienst. oder Angaben über besondere Aufwendungen die den Kindern zugeschoben werden (z. B. Umgang) obwohl diese Aufwendungen nie statt gefunden haben.
Das sind frei erfundene Märchen. - Entschuldige bitte, ich will den Thread nicht kaputt machen, aber das kann man so auch nicht stehen lassen -

Der Kinderfreibetrag und das Kindergeld sind komplementär. Wenn ein Deutscher Papa eins davon bezieht, sei es monatliches Kindergeld oder den Kinderfreibetrag über die Einkommensteuerberechnung am Jahresende, ist er so gut in das System eingebunden, dass er gar nicht drum rum kommt, den Unterhalt zu zahlen. Wenn er den Unterhalt nämlich nicht zahlt, wird er sofort gepfändet und das Kindergeld oder die Steuerrückerstattung oder bereits sein Gehalt werden gepfändet.

Die 'besonderen Aufwendungen' sind auch nur ein Verrechnungsmodell. Oder hat jemals irgendwer staatliche Hilfe für Kinderbesuche erhalten ? (mal von Extremfällen abgesehen, die dann aber durch das JC oder das Sozialamt so gut kontrolliert werden, dass ein Ausbrechen unmöglich ist) Wie lange würde ein Papa wohl besondere Aufwendungen geltend machen können, wenn die Mama sich beim Jugendamt beschwert, dass sie keinen Unterhalt bekommt ? Solange noch Geld zu holen ist, kümmert sich irgendeine Familienrechtsanwältin darum, die mitverdienen will. Und sobald die Geldader versiegt, übernimmt das Jugendamt den Job. Die durchleuchten mit Hilfe des Finanzamts die finanzielle Situation des Papas und wenn dann rauskommt, dass er besondere Aufwendungen geltend macht, obwohl er die Kinder nie besucht, gibts noch eine Strafanzeige wegen Steuerhinterziehung oben drauf. - Das ist die Realität.
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Re: Abschiebung/Umgangsrecht

Beitrag von Valerian » 31.10.2013, 21:19

Franconia hat geschrieben: Aber mir geht es ums Prinzip.
Aus Prinzip ist noch keiner reich geworden.

Franconia hat geschrieben: Es kann nicht sein das sich ein Vater am Spaß beteiligt und sich dann vor der Pflicht drückt.
Da gebe ich Dir ja wohl Recht. Sobald Du aber Unterhaltsvorschuss beziehst, wird das Jugendamt den Vater ganz schön in die Mangel nehmen. Der hat damit keinen Spass mehr. Triff doch einfach eine Vereinbarung mit ihm - er zahlt den Unterhaltsvorschuss freiwillig und kümmert sich ein wenig um seine Kinder und dafür bleibt das Jugendamt aussen vor.

Franconia hat geschrieben: Dazu beim Jobcenter angeben, ich sei ihm gegenüber zu Unterhalt verpflichtet und mir somit das Jobcenter mit Zahlungsaufforderungen auf den Hals hetzen, aber selbst nicht einsehen wollen, dass er auch unterhaltpflichten hat.
hmmm - er wird ja wohl keine falschen Angaben beim JC gemacht haben. In diesem Falle wäre das sogar Verleumdung.

Franconia hat geschrieben: Es hat nichts mit Reichtum zu tun den ich mir erwarte oder das ich meinen Ex ausnehmen will, es geht mir nur, wie gesagt, ums Prinzip.
Das würde ich mal fallen lassen und eine pragmatische, möglichst einvernehmliche Lösung suchen. Alles andere macht nur die Anwälte reich.
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Re: Abschiebung/Umgangsrecht

Beitrag von Franconia » 31.10.2013, 23:52

off Topic, aber für Valerian
Valerian hat geschrieben:Da gebe ich Dir ja wohl Recht. Sobald Du aber Unterhaltsvorschuss beziehst, wird das Jugendamt den Vater ganz schön in die Mangel nehmen. Der hat damit keinen Spass mehr. Triff doch einfach eine Vereinbarung mit ihm - er zahlt den Unterhaltsvorschuss freiwillig und kümmert sich ein wenig um seine Kinder und dafür bleibt das Jugendamt aussen vor.
Ich hatte UVG und ja, der KV hat Druck bekommen, aber sobald Druck zu zahlen da war, war er wegen Arbeitslosigkeit "arm", sowohl gegenüber dem JA als auch später gegenüber mir. Er hat vom Vorschuß noch nichts zurück gezahlt und wird es auch nicht tun, da er ja bald abgeschoben wird und dann keiner mehr an ihn heran kommt (da werden sich auch seine anderen Gläubiger "freuen")
Kümmern geht nicht, da er "sitzt" und aus der Haft abgeschoben wird. Vereinbarungen habe ich vor Jahren immer wieder versucht mit ihm zutreffen, aber er hat sich nie daran gehalten, auch nicht wenn es um den Umgang ging, meinte immer die Kinder müssten parat stehen wenn er Zeit hat ohne Rücksicht auf Schule oder sonstige Verpflichtungen.
Valerian hat geschrieben: Franconia hat geschrieben:Aber mir geht es ums Prinzip.

Aus Prinzip ist noch keiner reich geworden.
Ich will ja auch nicht reich werden. :wink:
Alles was ich heute habe, habe ich mir durch eigene Arbeit erschaffen. Hab zwar viel durch Gutgläubigkeit (und eigene Dummheit/Naivität) wegen meinen Ex verloren, es aber wieder geschafft hoch zu kommen und für die Kinder und mich etwas aufzubauen. Hab auch nie Unterhalt für mich gefordert (diesen sogar abgelehnt), weil ich für mich nichts von seinem Geld wollte. Er sollte nur für seine Kinder aufkommen - hätte meinetwegen auch ein Konto für jedes Kind anlegen können auf das der Unterhalt geht und auf das nur die Kinder ab 18 Zugriff haben, damit ich das Geld nicht für mich ausgeben kann (wie er immer behauptet hat), aber nicht mal so abgesichert kam er seinen Unterhaltsverpflichtungen nach.
Valerian hat geschrieben: Franconia hat geschrieben:Dazu beim Jobcenter angeben, ich sei ihm gegenüber zu Unterhalt verpflichtet und mir somit das Jobcenter mit Zahlungsaufforderungen auf den Hals hetzen, aber selbst nicht einsehen wollen, dass er auch unterhaltpflichten hat.


hmmm - er wird ja wohl keine falschen Angaben beim JC gemacht haben. In diesem Falle wäre das sogar Verleumdung.
falsche Angaben in dem Sinn wohl nicht, aber er hat halt meine Daten angegeben als es darum ging, ob er von jemandem Unterhalt wegen Bedürftigkeit verlangen kann. Hab zwar nie zahlen müssen, da meine Kinder vor gehen, hatte aber die Rennerei bis alles geklärt war. Hätte ihn mir deswegen zwar zur Brust nehmen können, aber das wäre Energieverschwendung gewesen. Hab statt dessen gefragt warum er Bedürftig ist und als ich die Antwort hatte an eine Internetseite verwiesen aus der ersichtlich war, dass sich mein Ex ein schönes Sümmchen nebenbei verdient hat ohne es zu erwähnen.
Valerian hat geschrieben: Franconia hat geschrieben:Es hat nichts mit Reichtum zu tun den ich mir erwarte oder das ich meinen Ex ausnehmen will, es geht mir nur, wie gesagt, ums Prinzip.


Das würde ich mal fallen lassen und eine pragmatische, möglichst einvernehmliche Lösung suchen. Alles andere macht nur die Anwälte reich.
Lange versucht mit dem Ergebnis, dass seine Unterschrift von heute auf einer Vereinbarung morgen schon nichts mehr Wert war. Daher ging es ohne Anwalt einfach nicht mehr - und selbst da hat er sich nicht daran gehalten, mit dem Ergebnis, dass ich die Konsequenzen, die der Anwalt angekündigt hatte, auch umsetzen musste, da bei mir auch mein Beruf (und damit der Lebensunterhalt für die Kinder und mich) davon abhängig waren, aber das hat er bis heute nicht verstanden.
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Bernadette
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Re: Abschiebung/Umgangsrecht

Beitrag von Bernadette » 01.11.2013, 14:41

Efendi II hat geschrieben:
Bernadette hat geschrieben:Mit Gesetz meinte ich, das vor knapp 2,3 Jahren eins raus kam, das Ausländer die auffallend Gesetzwidrig handeln, ausgewiesen werden dürfen. Auch wenn sie schon eine AE besitzen, kann sie entzogen werden.
...und um welches Gesetz handelt es sich hier ?

http://dejure.org/gesetze/AufenthG/53.html
Kannste ja alles mal nach lesen die ganzen Gesetze!!!!!!!!!!

Es gibt aber wieder das neue Gesetz was zu Gunsten der Väter neu raus ist, das sie nicht benachteiligt werden dürfen in Bezug auf Kindes Entzug usw.... Das sie ein Recht haben ihre Kinder zu sehen. Was meines Erachtens auch gut ist!
Denn wie viele Väter leiden wirklich darunter das sie ihre Kinder nicht sehen dürfen ungerechterweise.
So, welches Gesetz steht an erster Stelle? Wie soll ein Ausländeramt handeln, wenn man weiß, dass das erste Gesetz nicht in Kraft treten kann, weil ihn ja mit dem anderen Gesetz die Hände gebunden sind?
Wenn Du uns hier schon etwas von "neuen Gesetzen" erzählst, dann solltest Du uns diese "neuen Gesetze" auch benennen können, denn alle Gesetze haben einen Namen. Wenn es sich um Änderungen bereits bestehender Gesetze handelt, dann solltest Du auch die §§ dieser Gesetze nennen, die sich geändert haben.

auch das kannst du nach lesen hier:
http://www.paragraf.info/artikel-detail.php?aid=3531

Hoffe ich habe mich verständlich ausgedrückt, was ich meine.?!
Nein das hast Du nicht.

...und wenn man schon keine Ahnung hat und sich nicht genau auskennt, dann ist das auch an sich nicht weiter schlimm, aber dann sollte man auch einfach mal die F**** halten und sich erst schlau machen, bevor man mit Un- oder Halbwissen andere verunsichert.

Muß ich mir diese letzten Sätze hier bieten lassen????
Was ist das für ein Forum das man so beschimpft wird????
Frage mich, ob ich hier noch weiter schreiben soll!
Solche Menschen die andere Beschimpfen, gehören meines Erachtens nicht in so einem Forum!
Ich bin hier, um mir einiges von der Seele zu reden, um vielleicht von anderen Hilfestellungen zu bekommen, Rat oder sonst etwas, Um Erfahrungen auszutauschen, aber nicht um sich hier beschimpfen zu lassen!!!!

Efendi II
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Re: Abschiebung/Umgangsrecht

Beitrag von Efendi II » 01.11.2013, 15:33

Bernadette hat geschrieben:
Efendi II hat geschrieben:
Bernadette hat geschrieben:Mit Gesetz meinte ich, das vor knapp 2,3 Jahren eins raus kam, das Ausländer die auffallend Gesetzwidrig handeln, ausgewiesen werden dürfen. Auch wenn sie schon eine AE besitzen, kann sie entzogen werden.
...und um welches Gesetz handelt es sich hier ?

http://dejure.org/gesetze/AufenthG/53.html
Kannste ja alles mal nach lesen die ganzen Gesetze!!!!!!!!!!
Hierbei handelt es sich um das Aufenthaltsgesetz und das gibt es seit dem 01.01.2005.
Aber auch im vorher gültigen Ausländergesetz war das bereits ähnlich geregelt.

Insofern handelt es sich also keinesfalls um ein Gesetz, das vor knapp 2,3 Jahren raus kam.
Toleranz ist die letzte Tugend einer untergehenden Gesellschaft.
- Aristoteles -

Efendi II
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Re: Abschiebung/Umgangsrecht

Beitrag von Efendi II » 01.11.2013, 15:48

Bernadette hat geschrieben:
Es gibt aber wieder das neue Gesetz was zu Gunsten der Väter neu raus ist, das sie nicht benachteiligt werden dürfen in Bezug auf Kindes Entzug usw.... Das sie ein Recht haben ihre Kinder zu sehen. Was meines Erachtens auch gut ist!
Denn wie viele Väter leiden wirklich darunter das sie ihre Kinder nicht sehen dürfen ungerechterweise.
So, welches Gesetz steht an erster Stelle? Wie soll ein Ausländeramt handeln, wenn man weiß, dass das erste Gesetz nicht in Kraft treten kann, weil ihn ja mit dem anderen Gesetz die Hände gebunden sind?
Wenn Du uns hier schon etwas von "neuen Gesetzen" erzählst, dann solltest Du uns diese "neuen Gesetze" auch benennen können, denn alle Gesetze haben einen Namen. Wenn es sich um Änderungen bereits bestehender Gesetze handelt, dann solltest Du auch die §§ dieser Gesetze nennen, die sich geändert haben.

auch das kannst du nach lesen hier:
http://www.paragraf.info/artikel-detail.php?aid=3531

Hoffe ich habe mich verständlich ausgedrückt, was ich meine.?!
Nein das hast Du nicht.
Das betrifft aber das Familiengesetz und Deine Links hast Du außerdem erst nachträglich eingefügt.

Nein diese Gesetze stehen keinesfalls im Widerspruch zueinander.
Bei gemeinsamen Sorgerecht behält der Vater seine AE, sofern nicht schwerwiegende Gründe dagegen sprechen und eine Beendigung des Aufenthalts ist ohnehin erst dann möglich, wenn Straftaten und ein dazu ergangenes Urteils dafür eine Grundlage hergeben.

In erster Linie ist das Kindeswohl zu berücksichtigen.
Toleranz ist die letzte Tugend einer untergehenden Gesellschaft.
- Aristoteles -

hulla
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Re: Abschiebung/Umgangsrecht

Beitrag von hulla » 01.11.2013, 19:17

was regt ihr euch eigentlich so auf?

dieser ganze schmarrn wurde schon lange verbrieft und versiegelt, geheim beschlossen und wird jetzt knallhart durchgesetzt:

https://www.google.de/url?sa=t&rct=j&q= ... 9444,d.Yms

http://www.google.de/url?sa=t&rct=j&q=& ... 9444,d.Yms

sollten die links nicht konform sein mit dem forum, dann einfach löschen, aber die wahrheit kann man mittlerweile nicht mehr verbergen, oder?

grüßle hulla

ich stelle gerade fest, diese links sind von 2008, von 2011 und von 2013.

geht man mit offenen augen durch das land, dann bewahrheitet sich doch so manches vorhergesagte, gelle?

Bernadette
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Re: Abschiebung/Umgangsrecht

Beitrag von Bernadette » 02.11.2013, 15:31

Efendi II hat geschrieben:
Bernadette hat geschrieben:
Es gibt aber wieder das neue Gesetz was zu Gunsten der Väter neu raus ist, das sie nicht benachteiligt werden dürfen in Bezug auf Kindes Entzug usw.... Das sie ein Recht haben ihre Kinder zu sehen. Was meines Erachtens auch gut ist!
Denn wie viele Väter leiden wirklich darunter das sie ihre Kinder nicht sehen dürfen ungerechterweise.
So, welches Gesetz steht an erster Stelle? Wie soll ein Ausländeramt handeln, wenn man weiß, dass das erste Gesetz nicht in Kraft treten kann, weil ihn ja mit dem anderen Gesetz die Hände gebunden sind?
Wenn Du uns hier schon etwas von "neuen Gesetzen" erzählst, dann solltest Du uns diese "neuen Gesetze" auch benennen können, denn alle Gesetze haben einen Namen. Wenn es sich um Änderungen bereits bestehender Gesetze handelt, dann solltest Du auch die §§ dieser Gesetze nennen, die sich geändert haben.

auch das kannst du nach lesen hier:
http://www.paragraf.info/artikel-detail.php?aid=3531

Hoffe ich habe mich verständlich ausgedrückt, was ich meine.?!
Nein das hast Du nicht.
Das betrifft aber das Familiengesetz und Deine Links hast Du außerdem erst nachträglich eingefügt.

Nein diese Gesetze stehen keinesfalls im Widerspruch zueinander.
Bei gemeinsamen Sorgerecht behält der Vater seine AE, sofern nicht schwerwiegende Gründe dagegen sprechen und eine Beendigung des Aufenthalts ist ohnehin erst dann möglich, wenn Straftaten und ein dazu ergangenes Urteils dafür eine Grundlage hergeben.

In erster Linie ist das Kindeswohl zu berücksichtigen.

Er hat aber kein Sorgerecht mehr! Das steht alleine bei mir. Ebenso wenig eine AE, die ihm aberkannt wurde, vor 1 1/2 Jahren durch sein Verschwinden.
Er ist Illegal wieder hier eingereist und hat nach meinen Erkenntnissen nur eine Duldung zur Zeit bekommen. Er hatte eine Anhörung wegen der Abschiebung und hat aber dann schnell sein Umgangsrecht eingeklagt.
Wegen seinen Straftaten kann er so ausgewiesen werden, von heute auf morgen.
Da er aber ja schnell das Umgangsrecht eingeklagt hat, darf die ABH in Moment ihn nicht abschieben, bis das Verfahren zu ende ist.

Und auch wenn alles nicht so zueinander passt, was ich hier verlinkt habe, glaube ich kaum das eine Mitarbeiterin der ABH mich anlügt wegen diesen 2 Gesetzen. Sie hat ja selbst mit mir darüber gesprochen. Und muß sie mir unbedingt dann die Paragraphen nennen nur weil du sie unbedingt haben möchtest?
Dann suche doch selbst im Netz diese raus, wenn du denkst alles besser wissen zu müssen oder kennst!

Efendi II
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Re: Abschiebung/Umgangsrecht

Beitrag von Efendi II » 02.11.2013, 19:49

Bernadette hat geschrieben:Und muß sie mir unbedingt dann die Paragraphen nennen nur weil du sie unbedingt haben möchtest?
Natürlich muss sie das nicht, aber im eigenen Interesse kann es niemals ein Fehler sein, wenn man sich selber schlau macht. Zum Anderen gibt es leider auch oftmals in der ABH Mitarbeiter, die sich selbst nicht so genau mit den einschlägigen Gesetzen auskennen, was sich allerdings auch dadurch erklären lässt, dass Mitarbeiter auf Grund von Personalengpässen gelegentlich innerhalb der Behörden versetzt werden und deshalb nicht immer auf den aktuellsten Wissensstand im entsprechenden Sachgebiet sind.
Dann suche doch selbst im Netz diese raus, wenn du denkst alles besser wissen zu müssen oder kennst!
Da ich persönlich nicht in einer solchen Situation bin, dürfte das eigentlich entbehrlich sein.

Das schließt allerdings nicht aus, dass ich mich mit dem Aufenthaltsgesetz und den damit zusammenhängenden Fragen einigermaßen auskenne und dadurch schon einigen Mitgliedern im Forum hilfreiche Tipps geben konnte.
Toleranz ist die letzte Tugend einer untergehenden Gesellschaft.
- Aristoteles -

Bernadette
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Re: Abschiebung/Umgangsrecht

Beitrag von Bernadette » 14.04.2018, 19:11

Hallo ihr lieben!
Nach langem Kampf vorm Gericht mit meinem Ex-Mann, hat er bis heute die Kinder nicht sehen dürfen (da eine Gefahr von ihm ausging, die Kinder nur für seine Zwecke zu benutzen und es nicht zum Wohle der Kinder gegangen wäre etc..)
Er wurde vor kurzem abgeschoben, auch wegen seiner Straften im Vordergrund.

Kurz nach seiner Abschiebung, hat er auch neu geheiratet in seinem Heimatland und schiebt bis heute alles auf mich, das ich an allem Schuld bin. (Wie immer.... :roll: )
Seine Älteste Schwester hat sich vor über 3 Jahren von ihm abgewendet und meidet bis heute seinen Kontakt. Sie hat bis zum Schluss zu mir gehalten. Was ich nie gedacht hätte. Auch ist sie und vereinzelte andere Geschwister, seiner Hochzeit ferngeblieben.
Er wohnt weit weg von seiner Familie in seinem Heimatland, wohnt bei seiner neuen angeheirateten Familie und sieht nur einen Bruder von ihm des öfteren. Alle anderen kaum oder gar nicht.

Tja, so kann sich das Blatt wenden...

An alle anderen, die ähnliche Erfahrungen gemacht haben oder noch machen werden.
"NIEMALS AUFGEBEN!!!"
Jeder Kampf mit solchen Menschen, ist es Wert durch zu halten!!!
Es ist hart, ja, und oft plagen einem Ängste und Verzweiflung, Heulerei ohne Ende... Aber am Ende kann sich ausharren auszahlen. Auch wenn am Anfang, es nicht rosig aussieht. Man oft fertig gemacht wird,auch von Anwälten der Gegenseiten.
Doch irgendwann kommt die Wahrheit immer ans Licht. Spätestens dann, wird es schwer für solche Menschen, die Lügen aufrecht zu halten. Die Lügen werden nachher gedreht, wie sie es wollen und wie es am Besten rüber kommt. Doch Richter/innen die Erfahrungen mit solchen Menschen haben, sehen die Wahrheit und dann wird es schwer werden.

Seine "Alten" Freunde hier, haben sich auch gegen ihn gewendet, weil er nie ehrlich zu ihnen war und sie abgezockt hat. Eine Familie auseinander gebracht hat und eine andere Familie um Geld betrogen hat.
Am Ende hat er mehr verloren, als gewonnen. Familie, Kinder und Freunde!

So, habt "MUT" und gibt "NIEMALS" auf!!!

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