Nigeria: Reingelegt

Austausch über gemachte Bezness-Erfahrungen in diesen Ländern

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Canim
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Beitrag von Canim » 19.06.2008, 12:45

Ich kopiere dir hier mal etwas hinein, vielleicht wäre das auch eine Möglichkeit für dich:

Es geht um meine 2-jährige Tochter, die bei Ihrer Mutter in der Schweiz lebt, ca. 400 km (5h Autofahrt einfach) von meinem Wohnort entfernt. Das Verhältnis zu der Tochter ist sehr gut, mit der Mutter bahnt sich momentan ein Rechtstreit wegen der Unterhaltshöhe an, die sie an die schweizer Masstäbe anpassen will (zu dem Thema hab ich auch schon einen Anwalt beauftragt und ggf. scheu ich keine Klärung vor Gericht).

Hinsichtlich des Besuchsrechts schlägt die Mutter vor, dass ich meine Tochter einmal im Monat 4 volle Tage sehen kann plus die Hälfte aller Ferien, leider macht das den Eindruck, dass sie eher auch mal froh ist, relativ viel freie Zeit mit ihrem neuen Freund zu verbringen. Das sind (inkl. der halben Tage für Fahrten) ca. 100 Tage im Jahr, um die ich ringsherum planen und mir frei halten muss und das ist schwierig mit meiner leitenden Tätigkeit (mit 2-3 Tagen Reisetätigkeit pro Woche im Durchschnitt, die auch im Arbeitsvertrag so festgelegt sind) und gar nicht mit meinen 30 Tagen Jahresurlaub ohne Tagesmutter zu vereinbaren. Die Vorstellung der Mutter ist, dass ich meinen kompletten Jahresurlaub für meine Tochter aufwende und den Rest mit der besagten Tagesmutter abdecke. Sie kommt mir soweit entgegen, dass wir uns jeweils auf der Hälfte der Strecke treffen würden, um die Tochter von ihr zu mir zu bringen.

Meine Fragen (und da das Kind in der Schweiz lebt, ist hier das Schweizer Recht ausschlagebend, soweit ich weiss);

1. Was ist der übliche Umfang an Besuchszeit bei einem 2-jährigen Kind in dieser Situation, den z.B. ein Gericht warscheinlich festlegen würde ?

2. Welches sind die Folgen, wenn ich meine Tochter weniger als in dem von ihr gefordertem Umfang sehen kann ? Kann Sie mir dann die Kosten für eine Tagesmutter für diese Zeit aufbürden (das droht sie mir nämlich an) ?

Antwort:
>Schweiz - Besuchsregelung / Betreuungskosten
15.02.2007 17:50:40
von Rechtsanwältin Gabriele Koch
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Rechtsanwältin Gabriele Koch, München, beschäftigt sich schwerpunktmäßig mit Familienrecht, Mietrecht, Versicherungsrecht, Vertragsrecht, Internet und Computerrecht.

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Sehr geehrter Fragesteller,

vielen Dank für Ihre Frage, die ich anhand des geschilderten Sachverhalts wie folgt beantworte:

Auch wenn das in Ihrer Schilderung nicht explizit drin steht, entnehme ich Ihrer Frage, dass Ihre Tochter Deutsche ist!? Dann gilt nach Art. 21 i.V.m. Art. 1 b des Haager Übereinkommens vom 25.10.1980 für die Frage des Umgangs nicht schweizer Recht, sondern deutsches Recht.

Danach ist ein Umgang jedes 2. Wochenende üblich, bei so kleinen Kindern eher weniger, also z.B. auch jedes Wochenende 1 Tag oder einige Stunden. Das sind aber immer individuelle Entscheidungen, die auch die Gegebenheiten wie z.B. Anreise etc. berücksichtigen.

Das Kind hat zwar nach § 1684 BGB ein Recht auf Umgang mit beiden Elternteilen, ein Recht des alleinerziehenden Elternteiles auf Ausübung des Umgangs gibt es jedoch nicht, so dass die Mutter Ihnen auch nicht die Betreuungskosten auferlegen kann, wenn Sie das Umgangsrecht in geringerem Maße wahrnehmen, als die Mutter das gerne hätte.

Ich hoffe, Ihnen damit eine Orientierung gegeben zu haben und verbleibe

Vielen Dank - das ist schon sehr hilfreich. Meine Tochter ist in der Tat deutsche Staatsbürgerin, genauso wie die Mutter auch. Meine Nachfrage ist, warum für die Frage des Umgangs nicht der Aufenthaltsort der Tochter massgeblich ist, wie das beim Unterhaltsrecht nach einem anderen Haager Übereinkommen der Fall ist (dazu hatte ich auch schon gesonderte Postings im Forum), sondern die Staatsbürgerschaft bzw. mein Aufenthaltsort in Deutschland ? Das erscheint mir unlogisch, aber vielleicht gibt es ja eine sinnvolle Erklärung dafür ...


Antwort auf einmalige Nachfrage vom Anwalt
geschrieben am 19.02.2007 22:24:45

Sehr geehrter Fragesteller,

ich kann gut verstehen, dass es verwirrend und irgendwo auch "unlogisch" ist, wenn ein einheitlicher Lebenssachverhalt nach unterschiedlichem Recht beurteilt wird, je nachdem, um welchen Teilaspekt es gerade geht.

Warum das so ist, kann ich im Detail leider auch nicht erklären, aber letztlich dienen diese ganzen Regelungen dem Schutz des Kindes. Auf der einen Seite soll das Kind von dem Unterhalt, den es bekommt, auch leben können, da macht es durchaus Sinn, die Rechtslage im Aufenthaltsland anzuwenden, auf der anderen Seite soll es aber keine Rechte verlieren, die ihm im Herkunftsland zugestanden hätten, wie eben z.B. das Umgangsrecht. Dies ergibt sich auch aus Art. 1 des Übereinkommens

Ziel dieses Übereinkommens ist es,
a)........
b) zu gewährleisten, dass das in einem Vertragsstaat bestehende Sorge- und Besuchsrecht in den anderen Vertragsstaaten tatsächlich beachtet wird

Im Verhältnis Deutschland - Schweiz ist das Umgangsrecht kein wirkliches Thema, weil das in der Schweiz ähnlich gehandhabt wird, wie hier auch, aber dem Abkommen sind ja viele Länder beigetreten und in manchen mag das durchaus anders sein als hier.

Mit freundlichen Grüßen




Quelle: http://www.frag-einen-anwalt.de/Schweiz ... 22437.html
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Canim
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Beitrag von Canim » 19.06.2008, 13:03

Und hier auch noch einmal etwas:

Schweiz

Im Gegensatz zu Deutschland und Österreich blieb es bei der Schweizer Kindschaftsrechtreform, die am 1.1.2000 in Kraft trat, weiterhin bei der Alleinsorge, ausser es liegt ein übereinstimmender Antrag beider Eltern auf gemeinsame Sorge vor, der aber vom Gericht in Hinblick auf das Kindeswohl zu prüfen ist (Art. 133 ZGB). Dazu werden auch die Kinder in ,,geeigneter Weise durch das Gericht oder eine beauftragte Drittperson angehört" (Art. 144 ZGB). Auch in der Schweiz hat nun das Kind ausdrücklich ein Recht auf persönlichen Verkehr mit demjenigen Elternteil, dem die elterliche Sorge nicht obliegt.(Art. 273 ZGB).
Besonders beachtenswert im Vergleich zu den deutschen Verhältnissen ist aber die Stärkung des Informationsrechts des nicht sorgeberechtigten Elternteils (Art. 275a ZGB): Die Rolle eines nicht sorgeberechtigten Elternteils ist nicht mehr reduziert auf die Zahlungspflicht und das Besuchsrecht, sondern er soll in Zukunft über besondere Ereignisse im Leben des Kindes informiert werden und hat Anspruch darauf, vor wichtigen Entscheidungen angehört zu werden. Der nicht sorgeberechtigte Elternteil hat das gleiche Recht auf Information gegenüber Dritten (Ärzte, Schule, Lehrmeister etc.) wie der Sorgeberechtigte, wie selbstverständlich auch in den USA, oder Frankreich nach Article 288 des Code Civile. In Deutschland dagegen besteht dieses Recht nach § 1686 BGB nicht direkt, sondern, sehr eingeschränkt und oft schwer durchsetzbar, nur gegenüber dem / der Sorgeberechtigten, mit er / sie oft im erheblichen "Clinch" steht (sonst würde ja, zumindest nach der Reform, ohnehin wahrscheinlich ein gemeinsames Sorgerecht bestehen). Der "Erfolg" der deutschen Regelung ist entsprechend.

Quelle: http://www.vaeterfuerkinder.de/intkind.htm
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Canim
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Beitrag von Canim » 19.06.2008, 13:08

Ich will dich nicht überfordern, aber hast du dich mal bei diversen Schweizer Vereinen informiert, vielleicht gibt es da wertvolle Tips für dich, z. B. hier:

http://www.vev.ch/index.php?option=com_ ... Itemid=143

Und den Rest suchst dir jetzt bittschön selbst raus :wink:

Gruß
Canim
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Valerian
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Beitrag von Valerian » 19.06.2008, 13:26

Liebe Canim,

das
Auch wenn das in Ihrer Schilderung nicht explizit drin steht, entnehme ich Ihrer Frage, dass Ihre Tochter Deutsche ist!? Dann gilt nach Art. 21 i.V.m. Art. 1 b des Haager Übereinkommens vom 25.10.1980 für die Frage des Umgangs nicht schweizer Recht, sondern deutsches Recht.

Danach ist ein Umgang jedes 2. Wochenende üblich, bei so kleinen Kindern eher weniger, also z.B. auch jedes Wochenende 1 Tag oder einige Stunden. Das sind aber immer individuelle Entscheidungen, die auch die Gegebenheiten wie z.B. Anreise etc. berücksichtigen.
könnte noch ein Lichtblick sein. Auch die anderen Hinweise von Dir sind gut.

Ich werde dem Nachgehen - vielen Dank Dir
Valerian

Canim
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Beitrag von Canim » 19.06.2008, 13:45

Bitte, gern geschehen, vielleicht hilft es dir weiter.

Gruß
Canim
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happy mind
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Beitrag von happy mind » 19.06.2008, 17:01

Valerian,
ich habe deine Geschichte verfolgt.Es tut mir sehr leid zu lesen in welcher verfahrener Situation du dich befindest, emotional und finanziell.Bin selbst auch geschieden und kann kaum glauben, dass es möglich ist, seinen Ehepartrner derart "auszuziehen". In der Regel gehe ich von gerechten Entscheidungen aus!!!Schade, du fällst wohl aus dem Raster.
Was ich allerdings überhaupt nicht verstehen kann:Wir haben vor einer Eheschließung sämtliche Möglichkeiten uns privatrechtlich durch entsprechende Verträge bei einem Notar abzusichern.Niemand kann davon ausgehen, dass seine Ehe lebenslang hält und durch Unterhaltszahlungen sind viele schon gebeutelt genug!!Nur das mit in die Ehe eingebrachte Vermögen nicht vor Zugriff zu schützen, sorry, da fehlt mir jegliches Verständnis!!!!!
Nur, leider hilft dir das nicht weiter," dein Kind ist schon in den Brunnen gefallen"!!
Ich wünsche dir sehr viel Erfolg auf deinen nächsten Wegen, lass den Kopf nicht hängen!!!
Mitfühlende Grüße,H.

Valerian
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Beitrag von Valerian » 19.06.2008, 18:04

Bisher habe ich ja erst kurze Zeit Kontakt mit Jugendbehörden zu tun. Jetzt habe ich im Internet das hier gefunden:

http://video.google.com/videoplay?docid ... pr=goog-sl

und hier noch mehr:

http://www.jugendamt-wesel.com/Video_liste.htm

Ich glaube nicht, dass alles, was passiert, verallgemeinert werden kann - aber das ist schon heftig.

Ich möchte aber auch betonen, dass meine einzige wirklich schlechte Erfahrung mit Behörden diejenige mit einer einzelnen Familienrichterin ist. Die Vormundschftsbehörde ist eigentlich eher passiv, hört sich aber alles an.

Tabby1

Beitrag von Tabby1 » 20.06.2008, 10:12

Auch hier in der Schweiz besteht sehr viel Wiedergutmachungsbedarf. Was in der Vergangenheit - hoffe natürlich sehr, dass das heute nicht mehr geschieht - in Sachen Kinder-Entzug ablief ist aber in meinen Augen nicht mehr gut zu machen. Es gibt viele Berichte usw. darüber, dass z.B. lange Zeit den Zigeunern in der Schweiz die Kinder weggenommen wurden, auch ledige Mütter hatten lange keine Chance ihre Kinder zu behalten, sie wurden in Heime gesteckt und wenns gar schlimm kam, wurden die Mütter in Kliniken weggesteckt. Noch heute sind viele Menschen auf der Suche entweder nach den Eltern oder die Mütter nach ihren Kindern.

Was mich eigentlich nicht erstaunt bei deinem Fall ist, dass das Jugendamt nicht wirklich einschreitet und die Verfehlungen deiner Noch-Frau zu klären.
Bis vor etwa 1 Jahr hatten wir in unmittelbarer Nachbarschaft eine vier-köpfige Familie: Eltern drogensüchtig, Kinder mit entsprechenden psychischen Mankos (Hyperaktiv). Mutter war mehrmals statt am Sozialstunden ableisten im Knast, Vater entweder alleine oder mit Kindern auf der Piste. Die Kleinen wurden zum Teil einfach in einem Zimmer eingeschlossen und der Junge (ca. 3 Jahre alt) sass dann brüllend oder spielend auf dem Fensterbrett - natürlich Aussenseite. Auf der gleichen Etage wohnt einer unserer Dorf- Polizisten. Fast logischerweise wurde er auch angesprochen etwas zu unternehmen, die Fürsorgedirektion unserer Gemeinde wurde orientiert, aber es dauerte mehr als ein Jahr, bis den beiden dann wirklich die Kinder weggenommen wurden.

Ich finde es wichtig, dass wenn ich Missstände im Zusammenhang mit Kindern beobachte auf irgendeine Weise reagiere. Wenn ich auf direktem Weg nichts erreiche, haben dann einfach die Behörden keine ruhige Minute mehr, bis klar abgeklärt ist, ob es die Probleme wirklich gibt, die ich sehe und wenn ja, eine Lösung zugunsten der Kinder gemacht wird.

Dorfschreck - ich weiss - aber mach ich doch gerne!

Tabby

Tabiba
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Beitrag von Tabiba » 21.06.2008, 13:36

Hallo Valerian, Du hast 2 PN`s von mir. Habe deine erst heute entdeckt.

LG Tabiba

Valerian
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Beitrag von Valerian » 27.06.2008, 12:40

Hallo zusammen,
entgegen meinem Vorsatz, den Kontakt zu meiner Frau erstmal ruhen zu lassen, habe ich doch gestern recht lange mit ihr telefoniert. Allerdings ist diesem Telefonat auch ein Panik-Anruf von ihr vorrausgegangen, der ungefähr 45 Sekunden dauerte und damit endete:
" ... you will die - I promise that"
Ich hatte im März schonmal einen ähnlichen Anruf von einem ihrer Bekannten oder Cousins erhalten - ernstnehmen tue ich das nicht.

Anyways - ich habe kurz mit meiner Tochter gesprochen, die aber nicht geantwortet hat. Sie ist noch zu jung. Das hat trotzdem gut getan. Ich wünschte ich hätte sie in den Arm nehmen können. Auf jeden Fall ein grosser Fortschritt, nachdem meine Frau auch schon damit gedroht hatte mir meine Tochter ganz zu entfremden.

Meiner Frau habe ich nochmals ein Vernunftangebot gemacht, Ihr Wohnung und einen angemessen Unterhalt obendrauf zu bezahlen. Sie ist noch ziemlich stur, hat aber bereits Verhandlungsbereitschaft durchklingen lassen - ich gebe die Hoffnung nicht auf. Das ganze steht jetzt auf Messers Schneide.
Viele Grüsse
Valerian

Tabby1

Beitrag von Tabby1 » 27.06.2008, 14:28

Lieber Valerian

Die Hoffnung stirbt doch hoffentlich wirklich zuletzt! Ich finde es äusserst grosszügig, wie entgegenkommend du mit deiner Frau umgehst, auch wenn du es für die Kleine machst.
Pass bloss auf, dass du ihr nicht zuviel bietest "unter der Hand" und sie dann von ihren Versprechungen nichts hält.

Bis jetzt habe ich nicht das Gefühl, dass du ihr über den Weg trauen kannst. Bitte nur schriftliche Vereinbarungen akzeptieren und am besten nach dem Motto: Nicht ohne meinen Anwalt!

LG, Tabby

Valerian
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Beitrag von Valerian » 27.06.2008, 14:42

Liebe Tabby,
versteht sich von selbst. Aber, wie gesagt, sie hat bisher noch nichts akzeptiert.
Jetzt erfahre ich gerade, dass das Trennungsurteil eingetroffen ist. Damit beginnt dann auch gleich der unangenehmer Teil der Angelegenheit.
LG Valerian

Valerian
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Beitrag von Valerian » 02.07.2008, 15:02

Hallo zusammen,

heute habe ich das Trennungsurteil erhalten. Mal von dem ganzen blah blah und hubba bubba abgesehen, gibt es positive und negative Inhalte:

Positiv ist das Umgangsrecht zu meiner Tochter geregelt, die ich alle zwei Wochen ein ganzes WE zu mir nehmen kann. Ich vermute, dass das dann so stattfinden wird.

Negativ ist die Unterhaltshöhe, die jetzt bei echten 4000,- EUR liegt. Das scheint formal korrekt berechnet worden zu sein, berücksichtigt aber nicht die Tatsache meiner freiberuflichen Tätigkeit, meiner zukünftigen Leistungsfähigkeit und der derzeit vergleichsweise teuren Wohnung in Zürich. Die Vorgeschichte und Schuld an der Situation ist nicht berücksichtigt worden.

Die Vorgeschichte mit zwei schweren nachgewiesenen Unfällen meiner Tochter unter Aufsicht der Mama, wird zwar erwähnt aber nicht gewürdigt. Mich hätten die dafür schon gehengt. Alle anderen Vorfälle sind unter dem Deckmantel der fehlenden Beweise ignoriert bzw. uminterpretiert worden.
Z.B. die Tatsache, dass ich eine Hilfsorganisation anrief, als sie einen Totalausraster hatte, wird mir als mangelnde psychische Belastbarkeit ausgelegt - ha ha.

Das wichtigste für mich ist aber das Umgangsrecht. Das gibt mir wieder Hoffnung.

Grüsse
Valerian

Die zuletzt lacht
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Beitrag von Die zuletzt lacht » 02.07.2008, 16:25

Na da wird sich deine Nigerianerin aber die Hände reiben. 4000 Euro ist ein Haufen Schotter, wenn man bedenkt, was die da unten im Monat verdienen. Als ich das las, kam mir mein Essen hoch.
Unglaublich, sowas. Da hat sie sich ja einen richtig dicken Fisch an Land gezogen, bravo.

Es gibt Männer, die geben in solch einem Fall einfach ihren Job auf und tingeln durch die Gegend.

Widerspruch gegen das Urteil einlegen, hilft wohl wenig.

Demnächst entstehen dann in Nigeria neue Wohnungen oder Häuser auf deine Kosten. Es ist einfach unfassbar.

Tabiba
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Beitrag von Tabiba » 02.07.2008, 18:26

Hallo Valerian, was wirst Du jetzt machen?
Wieder in die Schweiz, damit Du wenigstens nicht so lange Anfangswege hast?
Seid ihr eigendlich auch geschieden worden?
Gehört die Wohnung ebenfalls deiner Noch- oder Ex-Frau?

Ich finde es auch unbegreiflich :shock:

Also wenn ich 4000 Euro Unterhalt bekäme, dann dürfte mein Ex-Mann unsere Tochter jeden Tag sehen :wink:

Da weiß man wirklich nicht, was man Dir raten soll, zu tun.
Du mußt sehr teuer dafür bezahlen dein Kind zu sehen, und viele Bezznesser zahlen gar nichts und haben trotzdem gemeinsames Sorgerecht und halbes Kind auf der Steuerkarte :evil:

LG Tabiba

Valerian
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Beitrag von Valerian » 02.07.2008, 18:51

Ja jetzt wirds langsam schwierig. Rücksprache mit meinem Anwalt hat ergeben, dass ein Rekurs gegen das Urteil fast zwecklos ist.
Ich habe nochmal mit meiner Frau gesprochen - sie ist mit sich zufrieden, hat nichts falsch gemacht und ich habe natürlich grundlos die Wohnung verlassen. Dass sie mich bei der Polizei anschwärzen wollte etc etc existiert in ihrem Bewusstsein nicht. Ein Angebot über etwas mehr als 2/3 des Betrages (fand ich grosszügig) lehnt sie mit der einfachen Begründung, dass ich nicht das Gesetz wäre, ab. Ausserdem behandle ich sie ja sooo schlecht (warum ist unklar) und würde das (was unklar bleibt) mit einer weissen Frau niemals machen.
Es ist zwecklos - jetzt bin ich auch ein bischen ratlos - die volle Unterhaltshöhe werde ich nicht bezahlen. Einen Teilbetrag kann ich nur bezahlen, wenn ich mir wieder einen Job suche. Was soll ich also tun - ich könnte in die Schweiz gehen und mich in Grund und Boden pfänden lassen.
Oder ich gehe nach China und warte ein paar Jahre ab. Oder ich suche mir irgendwo anders ein ruhiges Pfleckchen Erde.
Und was ist, wenn meine Tochter volljährig wird, dann werde ich der Bösewicht für sie sein und das Drama beginnt von vorne.

Wenn jemand einen guten Rat weiss, bin ich dafür offen - sieht aber so aus, als ob es mich diesmal erwischt hätte. :(

Canim
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Beitrag von Canim » 02.07.2008, 19:01

Hallo Valerian,
wichtig ist erstmal, dass du das Umgangsrecht für alle 14 Tage bekommen hast, so ist das Kind nicht total dem Einfluss deiner Frau ausgesetzt, den solltest du auf jeden Fall einhalten, damit dir da nicht noch ein Strick draus gedreht wird, weil du nicht regelmässig erscheinst.

Du wirst wohl auch nicht darum herumkommen, dir einen Job zu suchen. Ich weiß nicht, wie die Gehaltsklassen in deinem Job aussehen, sicher kannst du das als Freiberufler doch auch steuern, oder? Und wenn du nur 2.000 verdienst oder 3.000, dann können wohl kaum 4.000 gepfändet werden, auch in der Schweiz nicht. Da wird es doch sicher eine ähnliche Rechtsprechung geben, was das Einkommen und damit die Unterhaltspflicht angeht.

Erkundige dich mal bei deinem Anwalt,der muss das doch wissen.

Sieh aber erstmal zu, dass du deine Tochter wiedersiehst und ein gutes Verhältnis aufbaust, das wird eh schon schwierig sein.
Vielleicht kannst du ja auch in die Nähe der Schweizer Grenze ziehen, so dass du schnell in Zürich sein kannst. Du mußt ja nicht zwingend dort leben, um dein Umgangsrecht wahrzunehmen. Es gibt doch von deutschen FLughäfen schon recht preiswerte Flüge nach Zürich. Und wenn du freiberuflich tätig bist, kannst du doch auch die preiswerten Geschäftsflugverbindungen nutzen und deine Tochter unter der Woche sehen.

Ich drücke dir jetzt schon mal die Daumen für ein erstes hoffentlich erfolgreiches Wiedersehen.

Gruß
Canim
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Tabby1

Beitrag von Tabby1 » 03.07.2008, 08:59

Lieber Valerian

Das ist ein absoluter Hammer! Die Alimente werden doch aufgrund deiner Finanzunterlagen berechnet (ist eigentlich so normal - sogar in der Schweiz). Bei der Zumessung der Alimente darf das Existenzminimum (ist irgendwie bei Sfr. 3'000.-) nicht unterschritten werden. Würde mich wirklich auch noch interessieren, ob du denn auch noch die Wohnung in ZH bezahlen musst? Auf alle Fälle finde ich, dass es ein völliges Unding, was da abläuft.

Hattest du jetzt Kontakt mit der IGM?

Trotz allen Schwierigkeiten hoffe ich natürlich für dich, dass du jetzt wenigstens das Besuchsrecht mit deiner Tochter geniessen und ausüben kannst.

Tabby

Valerian
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Beitrag von Valerian » 03.07.2008, 09:23

Hi Tabby,

das Existenzminimum wird dabei jetzt höchsten dadurch unterschritten, dass ich seit mitte April nicht mehr arbeite. Der Punkt ist aber, dass bei dreijähriger Ehe ein socler Unterhalt niemals gerechtfertigt sein kann, wenn nicht ein entsprechender Lebensstandard schon vorher vorhanden war - meine Frau war vorher mittellose Asylbewerberin.

Un das Umgangsrecht mit meiner Tochter darf ich nur dann ausüben, wenn ich eine entsprechende Wohnung vorweisen kann. Meine Wohnung hat aber jetzt meine Frau.

Gruss Valerian

coralia
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Beitrag von coralia » 03.07.2008, 09:28

Valerian, das hört sich alles an, wie in einem schlechten Film.

Kannst du dir denn nicht mal einen anderen Anwalt nehmen, mir kommt das alles total komisch vor.

grüße
Coralia

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