Nigeria: Reingelegt

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morena
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Re: Nigeria: Reingelegt

Beitrag von morena » 11.04.2013, 17:56

Hallo, Valerian

hoffentlich kannst Du dieses Mal, den Leuten wirklich trauen und sie helfen Dir weiter.
Für "normale" Menschen ist, das was <Du durchgemacht hast und Deine Tochter fast unvorstellbar, dass so etwas in der heitugen Zeit möglich ist.
Allerdings, wenn ich sehe, was sich in Deutschland alles seitens der Politik und Gutmenschen, die keine guten Menschen sind, so abspielt, wundert mich gar nichts mehr. Unsere Werte werden mit Füßen getreten.

Gruß, und alles Gute, Morena

Valerian
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Re: Nigeria: Reingelegt

Beitrag von Valerian » 12.04.2013, 01:02

hi @morena

ich glaube mittlerweile, dass mit den Kindern ein Haufen Geld verdient wird. Das ist eine Mafia von Profiteuren, die sich gegenseitig die Klinke in die Hand geben. Wen interessiert da ein kleines Kind, was mittlerweile in die Unterschicht abrutscht - es gibt so viele Kinder.

Gerade bin ich dabei die neu eingetroffene Email von Frau S. vom ISD zu bearbeiten. Das ganze wird immer weiter verkompliziert und immer aufwendiger gemacht. Am Ende werden sie sagen, dass die Akten nicht vollständig waren, oder dass doch alles irgendwie ganz anders ist. - Immerhin - vorher war die Strategie: "wenn Ihnen unsere Untätigkeit nicht passt, können Sie sich gerne beschweren". Erst seitdem ich mit weiterer Veröffentlichung drohe, rennt man in die entgegengesetzte Ecke ... wirklich den Fall bearbeiten tun die aus meiner Sicht nicht - bisher jedenfalls nicht.
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Valerian
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Re: Nigeria: Reingelegt

Beitrag von Valerian » 12.04.2013, 02:05

Und hier ist die nächste Koversation:
Sehr geehrter Herr X,

haben Sie vielen Dank für Ihre Nachrichten. Ich bin froh, dass ich meinen Wissensstand noch einmal mit Ihnen geteilt habe und sich so die Gelegenheit ergeben hat, offenkundig bestehende Mißverständnisse auszuräumen.

Um weitere Mißverständnisse zu vermeiden möchte ich (hoffentlich abschließend) noch einmal kurz zusammenfassen und noch einige Fragen stellen. Bitte korrigieren Sie wieder, wenn ich etwas falsch dargestellt habe:

1. Mit Beschluß des Bezirksgerichts Zürich hat Ihre Ex-Frau die Obhut (vergleichbar mit dem deutschen Aufenthaltsrecht) für Y erhalten. Das Gericht hat indes auch betont, dass Sie beide die „grundsätzliche Fähigkeit“ haben, die Obhut über Y auszuüben. Sie haben beide noch das Sorgerecht. Was haben Sie am 14.6.2012 beantragt?
2. Sie haben 2008 ein Besuchsrecht eingeräumt bekommen, das jedes zweite Wochenende inklusive Übernachtung sowie – mit einer detaillierten Regelung – die gesetzlichen Feiertage umfaßt. Im Beschluß steht, dass die Regelung ab dem Zeitpunkt galt, an dem Sie eine eigene Wohnung haben. Heißt „Wochenende“ beginnend mit Freitagabend oder beginnend mit Samstag?

Sie führen aus, dass Sie hätten Y „so häufig besucht wie möglich“. Heißt das, dass Sie eine eigene Wohnung hatten und Y jedes zweite Wochenende bei Ihnen übernachtet hat und auch die Ferienregelung wie im Beschluß wahrgenommen wurde?
Verstehe ich richtig, dass Sie Y letztmalig am 5.10.2012 gesehen haben und dass Sie anschließend entschieden haben, den Umgang nicht weiter wahrzunehmen (die Gründe dafür möchte ich an dieser Stelle unberücksichtigt lassen), aber die grundsätzliche Möglichkeit dazu gehabt hätten?

3. Das Gericht Zürich hat eine Beistandschaft eingerichtet, weil es Beziehung zwischen Ihnen und Ihrer Frau hochkonflikthaft war und – das nehme ich an – schädliche Auswirkungen auf Y zu verhindern. Die Beiständin sollte die Durchführung und Organisation des Besuchsrechts gewährleisten und überwachen. Haben Sie mit der Beiständin im Sinne des Beschlusses zusammengearbeitet?

4. Ein Ermittlungsverfahren gegen Y Mutter im Jahr 2011 wegen sexuellen Mißbrauchs wurde eingestellt. Im Jahr 2012 wurde Y per Verfügung wegen der Gewalttägikeiten Ihrer Ex-Frau aus der Familie genommen. Nach Ihren Angaben ist Y sodann in den Haushalt Ihrer Frau zurückgekehrt. Dort lebt sie immer noch. Die Obhut ist Ihrer Frau aber nach wie vor entzogen.
5. Sie sind inzwischen geschieden. Die letztinstanzliche Entscheidung hat das OLG Karlsruhe erlassen, eine Sorgerechtsentscheidung ist abgetrennt. Aus welchem Grund hat das OLG Karlsruhe die Sorgerechtsentscheidung abgetrennt?

6. An wen haben Sie sich mit der Bitte um Informationen über Y gewandt? Aus welchem Grund?
Aus welchem Grund möchten Sie Kontakt mit dem Vater der Stiefschwestern von Y und wieso können Sie diesen Kontakt nicht selbst herstellen?


Leider haben Sie mir immer noch nicht die gewünschten Beschlüsse und Urteile zur Verfügung gestellt. Ich möchte Sie deshalb noch einmal darum bitten, mir alle Urteile und Beschlüsse zur Verfügung zu stellen und die Bewertung, ob diese Entscheidungen „neben der Sache“ liegen, uns zu überlassen. Es ist eine Maxime des ISS, seine Arbeit nicht nur auf die Aussagen Betroffener zu gründen, sondern sich selbst ein Bild von einem Fall zu verschaffen, das durch Dokumente unterlegt ist. Hinzu kommt, dass wir sonst entweder zeitaufwendig selbst die Dokumente beschaffen müßten oder, falls das nicht gelingt, unsere Arbeit nicht fortsetzen und Sie nicht hinreichend über die weitere Vorgehensweise beraten können, weil wir den Sachverhalt nicht vollumfänglich aufklären können. Dies ist, denke ich, nicht in Ihrem Interesse.

Mit freundlichen Grüßen

i.A. Gabriele S
__________________________________
Arbeitsfeldleiterin
Arbeitsfeld I – Internationaler Sozialdienst
Deutscher Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V.
Michaelkirchstr. 17/18
10179 Berlin
Tel.: 030 / 62980-416
Fax: 030 / 62980-450
e-Mail: mailto:s...@deutscher-verein.de
http://www.issger.de
http://www.deutscher-verein.de
Und die Antwort:
Sehr geehrte Frau S,

die Dokumente finden Sie im Anhang. Allerdings frage ich mich, was Sie mit einem Berg von Dokumenten wollen, die in dem Zusammenhang keine Rolle spielen ? Anbetrachts der vergangenen 5 Monate und Ihrer knappen Zeit (1000 telefonische Anfragen und jährlich mehrere hundert Fälle) gehe ich mit Rückblick auf die ständige Aussage ihrer Mitarbeiterin "Sie können sich ja beschweren" davon aus, dass Sie um diese Vielzahl von Dokumenten nicht sinnlose und sachfremde Diskussionen anfangen.

Ihre Fragen beantworte ich gerne:

1. Mit Beschluß des Bezirksgerichts Zürich hat Ihre Ex-Frau die Obhut (vergleichbar mit dem deutschen Aufenthaltsrecht) für Y erhalten. Das Gericht hat indes auch betont, dass Sie beide die „grundsätzliche Fähigkeit“ haben, die Obhut über Y auszuüben. Sie haben beide noch das Sorgerecht. Was haben Sie am 14.6.2012 beantragt?

Ja - das Sorgerecht liegt noch bei uns beiden modulo der Möglichkeit, das es einen Schweizer Geheimbeschluss gab, der mir vorenthalten wurde. Meine Anträge finden Sie in den Dokumenten im Anhang - kurz:
1. Übertragung der Obhut für Y auf mich, so dass ich sie nach Hause nehmen kann, gestützt auf ZGB 380
2. Auskunft über die Krankenhistorie von Y - die habe ich bis heute nicht in brauchbarer Form
3. Auskunft über die zweite Stiefschwester von Y - immerhin bin ich Registervater
4. Beschwerde gegen meinen persönlichen Ausschluss aus Entscheidungen zum Verbleib meiner Tochter und darüber, dass der Kontakt zu Hrn O nicht hergestellt wird


2. Sie haben 2008 ein Besuchsrecht eingeräumt bekommen, das jedes zweite Wochenende inklusive Übernachtung sowie – mit einer detaillierten Regelung – die gesetzlichen Feiertage umfaßt. Im Beschluß steht, dass die Regelung ab dem Zeitpunkt galt, an dem Sie eine eigene Wohnung haben. Heißt „Wochenende“ beginnend mit Freitagabend oder beginnend mit Samstag?

Ja und das Umgangs- oder Besuchswochenende ist in Zürich so geregelt, dass es Freitags um 18:00 Uhr beginnt und Sonntags um 18:00 Uhr endet. Darauf hat sich das Urteil bezogen. Der Hintergrund war eine Eingabe von mir, in dem ich das Gericht darüber informierte, dass das zuvor in der Verhandlung sehr restriktiv ausgesprochene Umgangsrecht den Kontakt von Y zu ihrer kompletten Deutsch sprachigen Verwandschaft blockiert hätte. Jetzt versucht die Beiständin diesen Kontakt zu unterbrechen.

Sie führen aus, dass Sie hätten Y „so häufig besucht wie möglich“. Heißt das, dass Sie eine eigene Wohnung hatten und Y jedes zweite Wochenende bei Ihnen übernachtet hat und auch die Ferienregelung wie im Beschluß wahrgenommen wurde?

Das ist richtig - ich habe versucht in Zürich zu bleiben, was nicht ging, weil der Unterhalt viel zu hoch festgelegt war (6430.- CHF pro Monat plus staatliche und betriebliche Kinderzulagen) und man dann Betreibungen gegen mich startete, die mein Einkommen unter die absolute Selbstbehaltsgrenze drückten. Dann habe ich mir eine Wohnung hinter der Grenze in Deutschland genommen und Y nach wie vor jedes 2te Wochenende abgeholt, was sie sehr genossen hat. Eine Ferienregelung gab nicht und die Regelung der Feiertage wurde regelmässig durch Mutter und Beiständin boykottiert.


Verstehe ich richtig, dass Sie Y letztmalig am 5.10.2012 gesehen haben und dass Sie anschließend entschieden haben, den Umgang nicht weiter wahrzunehmen (die Gründe dafür möchte ich an dieser Stelle unberücksichtigt lassen), aber die grundsätzliche Möglichkeit dazu gehabt hätten?

Ich habe sie zuletzt im Oktobrt gesehen. Zuvor am 03.10.12, wo ich sie im Kindergarten besucht habe. Am 05.10.12 war ich wieder im Kindergarten und es kam zu dem besagten Zwischenfall meiner Vertreibung - Y war nicht anwesend. Danach entschied ich auf Wink eines Anwalts, die Schweiz zunächst nicht mehr zu betreten (Gründe unberücksichtigt) und versuchte es mit Telefonaten. Das wurde aber erschwert dadurch, dass Y offensichtlich unter dem Druck einer Aufsicht telefonierte und ihr die Antworten ins Ohr geflüstert wurden, was ich für sehr schädlich halte. Ich hoffte dann, vor dem Hintergrund im Jan'13 ablaufender Aufenthaltsbewilligungen und dem Umstand, dass sie ihr Leben offensichtlich von Sozialhilfe finanzieren, dass alle fünf (Mutter, Stiefvater und drei Kinder) aus der Schweiz ausgewiesen werden, um einen neutralen Beschluss in Deutschland von einem unbefangenen Gericht erwirken zu können. Leider habe ich mich getäuscht - sie sind immer noch in der Schweiz; ihr derzeitiger Aufenthaltsstatus ist mir nicht bekannt und die Information darüber wird, wie die vollständige Information zur Krankenkassen-Leistungshistorie, verweigert.

3. Das Gericht Zürich hat eine Beistandschaft eingerichtet, weil es Beziehung zwischen Ihnen und Ihrer Frau hochkonflikthaft war und – das nehme ich an – schädliche Auswirkungen auf Y zu verhindern. Die Beiständin sollte die Durchführung und Organisation des Besuchsrechts gewährleisten und überwachen. Haben Sie mit der Beiständin im Sinne des Beschlusses zusammengearbeitet?

Am Anfang ja, bis die Beiständin immer schwieriger in der Zusammenarbeit wurde. Es gab viele Vorfälle, bei denen die Beiständin sich unter dem Deckmantel des Kindeswohls einfach falsch verhalten hat und später auch damit Anfing, Dinge zu verschleiern, Umgangskontakte zu vereiteln (hier war der Bezirksrat das erste Mal involviert) und dann dazu überging schlichtweg zu lügen und falsches Zeugnis abzulegen - insbesondere nach der Inhaftierung meiner Ex-Frau verweigerte die Beiständin die Auskunft über Geschehnisse und fing in Folge an Tatsachen zu verleugnen bzw. leicht recherchierbare Umstände völlig falsch darzustellen oder ins Gegenteil zu verkehren - auch im Bezug auf mich und meine Beziehung zu Y.

4. Ein Ermittlungsverfahren gegen Y Mutter im Jahr 2011 wegen sexuellen Mißbrauchs wurde eingestellt. Im Jahr 2012 wurde Y per Verfügung wegen der Gewalttägikeiten Ihrer Ex-Frau aus der Familie genommen. Nach Ihren Angaben ist Y sodann in den Haushalt Ihrer Frau zurückgekehrt. Dort lebt sie immer noch. Die Obhut ist Ihrer Frau aber nach wie vor entzogen.

Ja, das ist auch meine letzte Information. Wenn Sie den Bericht des Kinderheims lesen, den ich, abgesehen von einigen Ausnahmen als wesentlich objektiver betrachte, als die Aussagen der Beiständin, werden sie sehen, dass diese Situation, sofern sie der Wahrheit entspricht, nicht auf Dauer angelegt sein kann.


5. Sie sind inzwischen geschieden. Die letztinstanzliche Entscheidung hat das OLG Karlsruhe erlassen, eine Sorgerechtsentscheidung ist abgetrennt. Aus welchem Grund hat das OLG Karlsruhe die Sorgerechtsentscheidung abgetrennt?

Die Scheidung wurde im August 2010 beim Amtsgericht Waldshut-Tiengen beantragt und nach zwei Jahren der Überprüfung von Zuständigkeiten am 21.12.12 vorgenommen. Das OLG-Karlsruhe hat lediglich die mehrfach bestrittene Zuständigkeit Deutscher Gerichte überprüft und festgestellt, dass Deutschland als EU-Staat aufgrund des Brüssel IIa Abkommens zwar für die Scheidung, jedoch aufgrund des KSÜ und des gewöhnlichen Aufenthaltsort von Y in einem Drittland nicht für die Sorgerechtsentscheidung zuständig ist. Die im Schweizer materiellen Recht festgelegte Verbundzuständigkeit wurde verworfen, weil man argumentierte, das vor der Anwendung materiellen Rechts das Verfahrensrecht angewendet wird und an diesem Punkt bereits wieder die Schweiz zuständig sei. Der Beschluss war so abgefasst, dass er nicht mehr durch den BGH überprüfbar war und eine Vorlage beim Bundesverfassungsgericht hätte zu lange gedauert.

6. An wen haben Sie sich mit der Bitte um Informationen über Y gewandt? Aus welchem Grund?

Vormundschaftsbehörde Zürich, Frau Suzanne O. und neuerdings Herr Peter N.. Der Grund ist der Kontaktabriss zu Y. Ausserdem stand ich in Kontakt mit der juristischen Adjunktin T., sowie der Sekretärin H. (die erzeugt in Telefonaten gerne den Eindruck, dass sie Entscheidungsträgerin sei, was auch meinen Anwalt sehr überrascht hat).
Es gab Kontakte mit der Beiständin und ihrem Vorgesetzten, die wenig konstruktiv waren.
Ich habe den Bezirksrat kontaktiert, der zuerst die Situation der Umgangsverweigerung, auslösten, aber nach einem Wechsel des Bezirksratsschreibers von Dr.B. zu Walter D., auf Blockage umschaltete. Man hat mir illegale Auflagen gemacht (Verstoss gegen MRK Art.13 und HZVefÜbk Art.17), um meine Beschwerden abzuweisen. Nachdem ich denen mitgeteilt habe, dass ich mich ihrem 'kriminellen' Vorgehen (Bruch internationalen Rechts) nicht beteilige, hat Walter D. in meinem Namen Beschwerde beim Obergericht gegen sich selbst eingereicht, und offensichlich so gute Kontakte zum Obergericht gehabt, dass dieses die Beschwerde ohne Richterunterschrift gut geheissen hat, und mir die Kosten von 1'000.- CHF dafür auferlegt hat. :) (für mich ist das schwerer Betrug in Ausübung eines Amtes)
Ein weiterer Kontakt bestand zur Krankenkasse KPT die Informationen mit immer neuen Finten verweigerten, bis mein Anwalt Herr Timm Z. den Fall übernahm. Es folgte ein mehrfacher Briefwechsel, der seinen Abschluss in einem sehr deutlichen Brief mit kurzer Frist und Klageandrohung fand. Darauf bekamen wir eine fast unlesbare, kodifizierte Leistungshistorie zu Y, die sich auch noch als unvollständig erwies - man hat Vorfälle herausgefiltert.

Aus welchem Grund möchten Sie Kontakt mit dem Vater der Stiefschwestern von Y und wieso können Sie diesen Kontakt nicht selbst herstellen?

Der Vater der Stiefgeschwister wird ein Vertrauensverhältnis zu Y haben und Y hat mittlerweile zwei Stiefgeschwister, die sie auch in Zukunft noch hat. Meine Ex-Gattin hat praktisch keinen Schulabschluss und kann kaum Lesen und Schreiben. Ihr neuer Partner (sofern diese Beziehung noch existiert) hat ebenfalls ein derart niedriges Bildungsniveau (nicht persönlich gemeint, sondern als Sachinformation), dass er die Kinder in Schule und Beruf nicht wirklich fördern kann - beide haben einen Nigerianischen Migrationshintergrund. Mein Anliegen ist, meiner Tochter wenigsten das Schulniveau zu ermöglichen, dass ich auch hatte. Das ist unter den gegebenen Voraussetzungen jedoch nur möglich, wenn wenigsten ein zwangloser Kontakt zwischen mir und dem Vater der Stiefgeschwister möglich ist. Alles andere wäre schädlich für Y und auch für die Stiefgeschwister.
Ich vermute, dass die Schweizer Behörden, anbetrachts ihrer Schuld an der Situation und meiner Renitenz gegen die Behandlung meiner Tochter, den Stiefvater von Y gegen mich ausspielen wollen - das ist aber nur eine Vermutung. Wenn die Schweizer Behörden, vertreten durch S.Otz, die Situation bessern wollten, hätten sie die Kinder niemals gegen meinen Willen und den ausgesprochenen Willen des Stiefvaters (steht im Beschluss vom 01.06.12) in ein Kinderheim gesteckt - das hat niemand verstanden - auch die Grosseltern von Y nicht. Vernünftigerweise hätte man mir Y (sie hat zu dem Zeitpunkt immer gesagt, dass sie bei mir bleiben will) übergeben und die Stiefgeschwister ihrem Vater Herrn O, um dann in einem weiteren gemeinsamen Gespräch die Situation zu besprechen und die weitere Zukunft zu planen.
Ich habe versucht mit Hrn O in Kontakt zu treten (per Telefon und per Brief), was mir bis heute nicht gelang. Ich vermute auch, dass Herr O bzgl. seiner Rechte in der Schweiz durch die KESB (ehemals Vormundschaftsbehörde) getäuscht wird und er selbst nicht in der Lage ist, seine Situation und die seiner Töchter rechtlich einzuordnen.

Mit freundlichen Grüssen
X

In der Anlage:
1. Bezirksgericht 12.06.08 haben Sie
2. Bezirksgericht 06.02.09
3. Obergericht
4. Kassationsgericht
5. Bundesgericht
- EGMR hat die Eingabe zunächst ohne weitere Begründung aus Zulässigkeitsgründen abgewiesen (befindet sich im Beschwerdeverfahren)
6. VMB-Beschluss vom 01.06.12. haben Sie
7. Anträge vom 14.06.12
8. VMB-Beschluss vom 23.08.12
9. Bezirksrat Präsidialverfügung 19.09.12
10. Kinderheim Tipi Entlassungsbericht 12.2012
11. OLG Karlsruhe Abtrennungsbeschluss
12. Scheidungsbeschluss 21.12.12
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morena
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Re: Nigeria: Reingelegt

Beitrag von morena » 12.04.2013, 11:06

Hallo Valerian,

mit diesen mafiösen Machenschaften scheinst Du wohl recht zu haben. Die Seele und Psyche eines Kindes scheint niemanden zu interessieren.
Ebenso wenig, dass da ein Vater ist, der sich ernsthaft bemüht, seiner Tochter ein normales Leben zu ermöglichen.

Es ist schon bewundernswert, dass Du immer noch die Kraft zum Kämpfen hast. Aber Deine Tochter ist es das wert.

Gruß,Morena

steckchen
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Re: Nigeria: Reingelegt

Beitrag von steckchen » 12.04.2013, 15:03

Hallo,

ich wollte nur noch anmerken, daß es sich bei den anderen Kindern der Nigerianerin nicht um Stief- sondern um Halbgeschwister handelt, da es ja eine gemeinsame Mutter gibt. Stiefgeschwister wären es, wenn die Frau einen anderen Mann heiratet, der wiederum von einer anderen Frau Kinder mit in die Ehe bringt. Denn dann haben diese Kinder und das Kind von Valerian keine gemeinsamen biologischen Eltern und wären also Stiefgeschwister.

Ansonsten schließe ich mich Valerians Frage an, was denn die Frau Gabriele S. vom ISD mit dem Aktenberg will. Das Wesentliche weiß sie doch. Daß die Tochter im Heim ist und dort leidet, daß die Mutter erziehungsunfähig ist. Wenn Frau Gabriele S. das nicht glaubt, dann soll sie doch mal selbst ins Heim fahren und mit dem Kind reden und es fragen, was es gerne möchte.
Habe da gerade einen schönen Artikel in der "Welt" gelesen:
http://www.welt.de/debatte/kommentare/a ... nimmt.html

Aber das hält ja wohl niemand für nötig. Und wahrscheinlich kostet das ja auch. Da wälzt man wohl lieber Akten und kassiert als gemeinnützige Organisation dafür kräftig ab.

LG
Steckchen
Die Liebe vernachlässigt diejenigen am meisten, die ihrer am meisten bedürfen.
(Madame de Rosemonde im Film: Gefährliche Liebschaften (Regie: Stephen Frears) 1988

Valerian
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Re: Nigeria: Reingelegt

Beitrag von Valerian » 25.04.2013, 12:49

steckchen hat geschrieben: ich wollte nur noch anmerken, daß es sich bei den anderen Kindern ... nicht um Stief- sondern um Halbgeschwister handelt, da es ja eine gemeinsame Mutter gibt.
stimmt schon

Hier ist jüngste Anfrage meine Anwalts nach Umgang mit meiner Tochter:
Von: <mein Anwalt>
Gesendet: Dienstag, 23. April 2013 12:49
An: S-Z Martine (SD)

Betreff: AW: X, Besuchsrecht

Sehr geehrte Frau S,
für Herrn L würde jeder Termin ab dem Wochenende 11./12.05. gehen. Xs Grossmutter könnte allerdings erst am dem Wochenende 25./26.05 mitkommen.
Sagen Sie mir also gerne Bescheid, wann es klappt.
Je nach dem, ob Xs Grossmutter dann dabei sein kann, würden dann beide gemeinsam kommen und die Grossmutter könnte X am Wohnort holen und wieder dorthin bringen.
Die Gesamtsituation sieht so aus, dass Herr L zunächst weiter bei seinen Eltern wohnen wird. Je nach dem, wie sich der zukünftige Umgang entwickelt, würde Herr L in die Nähe von X ziehen oder in der Nähe seiner Eltern bleiben .
X muss also nicht damit rechnen, dass er nach Asien oder woanders hin verreist, wenn der Umgang nicht vereitelt wird.
Vielen Dank im Voraus für Ihre Hilfe und Rückmeldung.
Mit freundlichen Grüssen
<mein Anwalt>
Und die schwer zu fassende Antwort - es gab in obigen Schreiben 2 Fragen - 1.Umgang mit mir und 2. Umgang mit mir und der Grossmutter:
Von: S-Z Martine (SD) [mailto:Martine.S-Z@zuerich.ch]
Gesendet: Dienstag, 23. April 2013 16:55

An: '<mein Anwalt>'
Betreff: AW: X, Besuchsrecht

Guten Tag Herr <mein Anwalt>

Frau L ist nicht zu überzeugen, dass Herr L X mit der Grossmutter treffen darf. Ich werde versuchen nach meinen Ferien (bin nächste Woche abwesend) weiter mit Frau L zu verhandeln. Unterdessen hat sich die Anwältin von Frau L ebenfalls mit mir in Verbindung gesetzt. Sie würde gerne mit Ihnen in Kontakt treten. Kann ich ihre Angaben weiterleiten?

Freundliche Grüsse
Martine S-Z
Sozialarbeiterin

Stadt Zürich
Soziale Dienste
Direktwahl +41 43 336 11 47
Also - Umgang mit mir wurde komplett ausgeklammert und der Rest nach hinten geschoben. Ausserdem bestimmt nun die Knast-Mami darüber, ob X mit dem Vater UND der Grossmutter Zeit verbringen darf.

Desweiter gabs ein Telefonat mit Frau S. vom ISD - die sucht allerdings nach immer mehr Gründen nichts zu unternehmen. Hier ist meine letzte Email an Frau S.:
Sehr geehrte Frau S.

nach einer Empfehlung des AuswAmts vor mehr als 5 Monaten ist nichts passiert.

Anstatt jetzt Kommunikationskonflikte zu erzeugen, könnte es ja ein bischen voran gehen, zB. durch Klärung dieser Fragen:
1.kurzfristige Regelung der Besuchskontakte
2.Auskunft über Aufenthaltsstatus von X
3.gemeinsames Gespräch mit Herrn O, dem Vater der Geschwister (ohne das geht es einfach nicht
Zu Pt.1 - die Besuchskontakte haben mit meinem Wohnsitz nichts zu tun - erst, wenn es um eine Umteilung der Obhut geht. Diesbzgl. habe steht mein Vorschlag in dem Antrag vom 14.06.12.
Zu Pt.2 - der Aufenthaltsstatus ist zweifellos wichtig - oder soll X illegal in einem Land verbleiben? Was soll der Unsinn, mir als sorgeberechtigten Vater, solche Informationen vorzuenthalten? Selbiges gilt übrigens für die Auskunft von der Krankenkasse.
Zu Pt.3 - Sie werden wohl auch nicht abstreiten (obwohl Sie das in Ihrem Mail angedeutet haben), dass die Kommunikation der Kontaktpersonen von C. funktionieren muss und ich als Vater ein Recht habe, mir über einen Menschen, der täglich mit meiner Tochter zusammen ist, ein persönliches Bild zu machen - zumal dann, wenn Schweizer Behörden versuchen, uns gegeneinander auszuspielen.

Die Schweizer Behörden arbeiten mit hoch kriminellen Methoden, das AuswAmt guckt derzeit noch zu und Sie, an die das AuswAmt mich verwiesen hat, versuchen seit 5 Monaten den Fall zu verschleppen.

Wenn der ISD seine Aufgabe doch nicht in der Herstellung von Besuchskontakten und dem Wohl von Kindern sieht, sondern eher darin, Müttern zu helfen - egal, was die tun - und Väter ruhig zu stellen - egal, wie Kinder darunter leiden - dann können Sie das gerne offen sagen. Ich habe nach der Auseinandersetzung mit Westerwelles Ministerium wenig Lust hier einen zweiten Konfliktherd zu bearbeiten.

Mein Anliegen liegt nach, wie vor in den obigen drei Punkten.

Mit freundlichen Grüssen
Sebastian L
Ich habe gerade heute nochmal mit Frau S. telefoniert - zwecklos, die Dame ist derart renitent gegen Anfragen von mir, dass man sich im Kreis dreht. Zum Glück wurde das Telefonat dann durch ein Verbindungsproblem beendet :D

Danach habe ich nochmal im AuswAmt (ein bischen aufgeregt durch die freche Nachricht der Beiständin) angerufen und gefragt, was die nun unternehmen - immerhin ist das Westerwelle Ministerum ja keine NGO, wie der ISD, sondern ein voll Steuer-finanziertes staatliches Instrument. Interessanterweise hat die Dame, die mir mittlerweile gut bekannt ist, die gleichen Aussagen getroffen, wie Frau S., mit der sie offenbar gut zusammenarbeitet - Tenor: Es würden Dokumente fehlen, allerdings kann man nicht genau sagen welche das sind :D :D :D

Noch zu erwähnen ist, dass meine Tochter mir am WE am Telefon gesagt hat, ich würde mich "nicht kümmern" und das automatenhaft mehrfach wiederholte. Am 13.Apr WE vorher lief das Telefonat noch glatt ab. Dazu muss auch bemerkt werden, dass es eine ähnliche Situation gab, als sie gerade 3 Jahre alt war und mir bei einer von der Anwältn meiner Ex-Gattin organisierten Umgangsverweigerung (schriftlich bestätigt) ebenfalls am Telefon sagte "ich hab Dich nicht mehr lieb". Das war natürlich schlagartig weg, als der Bezirksrat ZRH noch funktionierte und die Vormundschaftsbehörde zwang, den Umgang wieder herzustellen. Wie ätzend muss das in einem Kind wirken, wenn man zu solchen Aussagen gezwungen wird oder sie einem immer wieder antrainiert werden??
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Valerian
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Re: Nigeria: Reingelegt

Beitrag von Valerian » 25.04.2013, 15:14

Jetzt habe ich noch eine Email von Fr.S. erhalten
Sehr geehrter Herr L,

es ist bedauerlich, dass die Leitung zusammengebrochen ist, gerne hätte ich das Gespräch mit Ihnen fortgesetzt. So muß ich auf diesem Weg antworten:

Grundsätzlich freut es mich, dass Sie auch kein Interesse an einem Konflikt haben, denn dann können wir uns ja auf das wesentliche konzentrieren. Ich habe den Sachverhalt so weit aufgearbeitet, kann ihn aber erst in die Schweiz weiterleiten, wenn Sie meine jüngsten Fragen beantwortet haben; es wäre doch schade, wenn noch mehr Zeit verloren ginge, weil die Kollegen dort noch einmal nachfragen. Bitte teilen Sie mir dann auch gleich mit, wie Sie sich die Besuchsregelung vorstellen.

Erlauben Sie mir den Hinweis, dass ich Ihren Ton ausgesprochen unangenehm fand. Ich würde mir wünschen, dass unsere Zusammenarbeit von Vertrauen und Respekt geprägt ist; sollte es Ihnen daran mangeln ist es vielleicht besser, wenn Sie Ihr Anliegen auf anderem Wege weiterverfolgen.

Mit freundlichen Grüßen

Gabriele S.
Also was nun - hat sie den Sachverhalt so weit aufgearbeitet oder soll ich mein Anliegen auf anderem Wege weiterverfolgen ?? Ich habe erstmal so geantwortet:
Sehr geehrte Frau S.,

leider ist mir gänzlich unklar, was Ihnen fehlt - ich meine welche Dokumente Sie noch brauchen, um eine Beantwortung der drei Fragen in die Wege zu leiten:
1. kurzfristige Regelung der Besuchskontakte
2. Auskunft über Aufenthaltsstatus von X
3. gemeinsames Gespräch mit Herrn O, dem Vater der Geschwister (ohne das geht es einfach nicht)

Ich habe den Sachverhalt so weit aufgearbeitet, kann ihn aber erst in die Schweiz weiterleiten, wenn Sie meine jüngsten Fragen beantwortet haben; es wäre doch schade, wenn noch mehr Zeit verloren ginge, weil die Kollegen dort noch einmal nachfragen.
100% aller möglichen Fragen werden wir im Vorneherein nicht abdecken können - dass sagt mir mein 6ter Sinn. Mir ist derzeit leider völlig unklar, was fehlt (s.o.) -

Bitte teilen Sie mir dann auch gleich mit, wie Sie sich die Besuchsregelung vorstellen.
Es würde mir am Anfang zunächst genügen, die gerichtlich festgelegte Besuchsregelung wieder aufzunehmen.

Erlauben Sie mir den Hinweis, dass ich Ihren Ton ausgesprochen unangenehm fand. Ich würde mir wünschen, dass unsere Zusammenarbeit von Vertrauen und Respekt geprägt ist; sollte es Ihnen daran mangeln ist es vielleicht besser, wenn Sie Ihr Anliegen auf anderem Wege weiterverfolgen.
Hm - bitte entschuldigen Sie meine rauhe Stimme. Natürlich versuche ich alles, was möglich ist - eigentlich sollte man denken, dass so eine Kleinigkeit, wie der Kontakt zum eigenen Kind, problemlos läuft - leider scheinen sich hier die Dissonanzen vor die Selbstverständlichkeiten zu stellen. Darf ich Ihren letzten Satz intuitiv verstehen: "vielleicht [ist es] besser, wenn Sie Ihr Anliegen auf anderem Wege weiterverfolgen.", dass es für sie, den ISD, besser ist, wenn ich mein Anliegen (und das meiner Tochter) auf anderem Wege weiterverfolge?

Mit freundlichen Grüssen
Sebastian L
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Re: Nigeria: Reingelegt

Beitrag von Valerian » 26.04.2013, 12:59

Dagmar hat geschrieben:Valerian, du wurdest schon mehrfach darauf hingewiesen, dass keine Realnamen ausgeschrieben werden sollen.
Ja stimmt - entschuldige bitte. Ich werde mich von jtzt daran halten - Vorname mit 1.Buchstabe vom Nachnamen sollte aber ok sein, oder?

(Am liebsten würde ich in dieser Sache mittlerweile komplett Klarnamen und Portraitfotos verwenden - es ist mir aber auch klar, dass so ein Forum dann nicht mehr aufrecht zu erhalten ist)
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Re: Nigeria: Reingelegt

Beitrag von Valerian » 10.05.2013, 00:22

hi @jollyjumper

Dein Beitrag ist ja nicht von heute. Aber ich habe den Wert erst heute beim zweiten Lesen erkannt. Deshalb meine späte Reaktion.
jollyjumper hat geschrieben: man hat es nicht leicht in dieser Welt, wenn man so schreibt wie Du. Das bedeutet für jeden, der Dir hilft, evtl. Schwierigkeiten. Lückenlos aufzuklären ist ein hartes Brot, welches die Typen scheuen. Es soll nur so aussehen, als ob. Lösungen gibt es nur in den sehr leichten Fällen und wo es nix kostet. Dazu wird ein Kriechen erwartet, als ob sie Gott wären.
Das habe ich nur zum Teil verstanden. Welche Schwierigkeiten bekommt ein Staatsanwalt, wenn er seine Arbeit macht? Welche er aber bekommt, wenn er trotz vorliegender Fakten seine Arbeit nicht macht und mit immer grösseren Lügen seine vorhergehenden kleinen Lügen kaschieren muss, wird man noch sehen.
jollyjumper hat geschrieben: Ich würde es in diesem Falle als kein Problem ansehen, wenn Klarnamen genannt werden, wenn Du bei der Wahrheit und sachlich bleibst und es mehr oder weniger lückenlos nachweisen kannst. Es würde sich dann zeigen, ob einige mutig genug wären sich mit einer Horde von Frauen, die ein bestimmtes Thema eint und mannigfaltige Erfahrungen darin haben, anzulegen. Die kann man nicht mehr als Einzelfälle abkanzeln. Ein einzelner Vater oder vereinzelte mehrere kann man leicht abkanzeln und fertig machen oder auf Zeit spielen > Mal nach Rosenstraße schauen. Die Geschichte ändert sich desöfteren, weil schwer in Worte zu fassen ;-)!
OK - ich habe 'Rosenstrasse' recherchiert - es war mir bisher nicht bekannt und zeigt, dass im dritten Reich auch nach 1938 durchaus nicht alle gleichgeschaltet waren. Der Vergleich dieser Rechtsbrecherbande mit den Obernazis gefällt mir aber gut, weil die Methoden doch irgendwie ähnlich sind.
jollyjumper hat geschrieben: Im Hinblick auf Beleidigungen muß man etwas vorsichtig sein, Beispiele finden sich im Netz. Aber im Kampf um das Recht kann man durchaus auch hart argumentieren und Behörden und dessen Mitarbeiter müssen entsprechend was aushalten. Wenn die Dreck am Stecken haben, dann ist es das wenigste, was sie brauchen können, Öffentlichkeit. Und z. B. 200 Frauen, die sich einig sind, wären für die eine riesen Baustelle.
Einen Ladendieb als 'Ladendieb' zu bezeichnen sollte eigentlich keine Beleidigung sein. Ich habe vier Schweizer als Kinderschänder bezeichnet und der Bundesrätin des EJPD, nachdem die ihre eigene Bundesverfassung verleugnet hat, als Lügnerin oder schlampig - das sind keine Beleidigungen, sondern Tatsachen; auch dann, wenn es den Betroffenen nicht gefällt.

Die Öffentlichkeit ist noch ein Problem - dieses Forum ist das Öffentlichste, was es derzeit zu dem Fall gibt. Mit knapp 140000 Zugriffen und 1400 Beiträgen ein gewisser Multiplikator. Das kann in der Tat zu einer Baustelle für Verantwortungsträger werden.
jollyjumper hat geschrieben: Da es hier aber um Bezness geht, Symptom Behandlung, und nicht an die Ursachen gehen soll, wird es erst die Zeit zeigen, wie es weitergeht.
Jedenfalls ist ein schnelles Ende nicht absehbar. Zu viele Konflikte wurden aufgebaut, die alle irgendwelche Konsequenzen nach sich ziehen.
jollyjumper hat geschrieben: Viel Erfolg weiterhin
Danke
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Leonessa
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Re: Nigeria: Reingelegt

Beitrag von Leonessa » 10.05.2013, 18:38

Hallo Valerian,

manchmal mag es schwer sein, im Umgang mit Behörden seinem Ärger mit Worten Ausdruck zu verleihen, die zwar schonungslos hart, aber nicht vordergründig geeignet sind, den Verdacht der Beleidigungsabsicht aufkommen zu lassen. Das führt nämlich nicht nur dazu, dass die Gescholtenen selbst im Kriegszustand sind, sondern auch dazu, dass deren Vorgesetzte in Verteidigungsstrategien verfallen.

Zum Vergleich:

Lüge - wahrheitswidrige Behauptung
schlampig - die gebotene Sorgfalt vermissen lassend
verschleppen - die Bearbeitung der Angelegenheit trotz ihrer Dringlichkeit nicht zügig vorantreiben



Versuch's mal, und wenn Du danach zum Abkühlen unter die Dusche musst :wink:


LG
Leonessa
Der beste Weg, einen Freund zu haben, ist der, selbst einer zu sein.
(Ralph Waldo Emerson)

brighterstar007

Re: Nigeria: Reingelegt

Beitrag von brighterstar007 » 12.05.2013, 16:32

Hallo Anaba,

ich bin ganz bei dir (Zitat sinngemäß: " Ich denke, es läuft einiges schief/aus dem Ruder..."
Ich verstehe dich so, dass die ausländischen Väter, die in keinsterWeise ihren Vaterpflichten - wie in meinem/unserem "Fall" -
nachkommen, sprich: weder regelmäßigen verbindlichen Umgang mit ihrem eigenen Fleisch und Blut pflegen, noch
Kindesunterhalt zahlen, dennoch von hiesigen Behörden "hofiert" werden bzw. als Folge die Rechte der Mütter und deren Kinder
ignoriert/ mit Füßen getreten werden.

Moppel, deinen Kommentar in Bezug auf deutsche Väter verstehe ich in dem Zusammenhang leider
nicht. Meinst du, dass diese trotz Unterhaltszahlungen z.B. unbegründet von den Autoritäten/ Behörden/
von ihrem Nachwuchs ferngehalten werden oder siehst du das tatsächliche Verhalten inländischer und/oder
ausländischer Väter als vollkommen irrelevant für den Umgang mit den kids an ?

Liebe Grüße

Brighterstar

P.S. Valerian, ich kann deine Ausführugen nicht oder nur sehr winzig dosiert lesen, da es mich zu stark belastet.
Aus eigener Erfahrung in eigener Sache kann ich dir nur raten, loszulassen und - falls du Gott als unsichtbare Realität
anerkennst -IHN machen zu lassen. Was du alles versucht hast -ich übrigens auch, wenn auch in anderen Zusammenhängen -
und es trotzdem zu keinem-für-dich-wünschenswerten-Ergebnis geführt hat, kannst du, wenn du nicht völlig zusammenbrechen
und deine gesundheit auf allen Ebenen ruinieren willst, nur loslassen und zu Gott beten - falls das eine akzeptable Option
für dich ist.

Valerian
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Re: Nigeria: Reingelegt

Beitrag von Valerian » 14.05.2013, 21:56

brighterstar007 hat geschrieben: - die ausländischen Väter, die in keinsterWeise ihren Vaterpflichten - wie in meinem/unserem "Fall" -
nachkommen, sprich: weder regelmäßigen verbindlichen Umgang mit ihrem eigenen Fleisch und Blut pflegen, noch
Kindesunterhalt zahlen, dennoch von hiesigen Behörden "hofiert" werden bzw. als Folge die Rechte der Mütter und deren Kinder ignoriert/ mit Füßen getreten werden.

Moppel, deinen Kommentar in Bezug auf deutsche Väter verstehe ich in dem Zusammenhang leider
nicht. Meinst du, dass diese trotz Unterhaltszahlungen z.B. unbegründet von den Autoritäten/ Behörden/
von ihrem Nachwuchs ferngehalten werden oder siehst du das tatsächliche Verhalten inländischer und/oder
ausländischer Väter als vollkommen irrelevant für den Umgang mit den kids an ?
Ich weise hier mal auf die Doppelmoral einiger Behörden hin. Die benutzen die Kinder, um ihre Jobs zu sichern und versuchen einen Schuldigen (meist der Vater) zu finden, um die Situation aufrecht zu erhalten - das sind xxxxx, die in den meisten anderen, besser Kontrollierten Bereichen der Gesellschaft, sofort vor Gericht gestellt würden.
brighterstar007 hat geschrieben: ..., loszulassen und - falls du Gott als unsichtbare Realität anerkennst -IHN machen zu lassen. Was du alles versucht hast -ich übrigens auch, wenn auch in anderen Zusammenhängen - und es trotzdem zu keinem-für-dich-wünschenswerten-Ergebnis geführt hat, kannst du, wenn du nicht völlig zusammenbrechen und deine gesundheit auf allen Ebenen ruinieren willst, nur loslassen und zu Gott beten - falls das eine akzeptable Option für dich ist.
Nein ist es auf dieser Ebene nicht - ich hoffe für Dich, dass Du keiner verbohrten christlich fundamentalistischen Sekte angehörst.

Insgesamt finde ich das Posting von Dir, @brighterstar007, so weit neben der Sache, dass ich löschen würde, wenn ich könnte ---
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Anaba
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Re: Nigeria: Reingelegt

Beitrag von Anaba » 14.05.2013, 22:19


brighterstar007 hat geschrieben:..., loszulassen und - falls du Gott als unsichtbare Realität anerkennst -IHN machen zu lassen. Was du alles versucht hast -ich übrigens auch, wenn auch in anderen Zusammenhängen - und es trotzdem zu keinem-für-dich-wünschenswerten-Ergebnis geführt hat, kannst du, wenn du nicht völlig zusammenbrechen und deine gesundheit auf allen Ebenen ruinieren willst, nur loslassen und zu Gott beten - falls das eine akzeptable Option für dich ist.
Ich kann Valerian gut verstehen, wenn er mit diesem Vorschlag nichts anfangen kann.
Es kann keine Option sein, für einen Mann der jahrelang um seine Tochter kämpft.
Für die Kleine hoffe ich, dass er weiter durchhält in diesem Kampf.
Liebe Grüße
Anaba

Administratorin
anaba@1001Geschichte.de

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Am Ende wird sich alles fügen und was jetzt am Boden liegt, wird schließlich lächelnd fliegen...“

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Valerian
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Re: Nigeria: Reingelegt

Beitrag von Valerian » 15.05.2013, 07:51

Danke @Anaba

die Situation ist wirklich extrem verfahren. Es taucht häufig das Wort 'Kampf' oder 'kämpfen' in diesem Zusammenhang auf, das ich selbst überhaupt nicht mag, weil es die Möglichkeit einer irgendwie gearteten Einigung schon fast ausschliesst.

Insgesamt möchte ich mich hier im Forum bedanken, dass ich über diesen langen Zeitraum meine Geschichte hier mitschreiben durfte - das ist ja nicht selbstverständlich bei dieser Konstellation. Und ich möchte auch noch schreiben, dass es hier viele Widersacherinnen (Kritikerinnen) aber auch viele Frauen mit Verständnis für die Sache gab und gibt. Ich kann nur hoffen - für unsere Kinder - dass die Redikalen in Zukunft an Boden verlieren und sich die Verantwortungsvollen mehr durchsetzen. Vielleicht kommt man ja mal zu der Erkenntnis, dass Betrug, sei es durch provozierte Scheidung, falsche Asylanträge oder falsche Missbrauchsvorwürfe etc., eben unabhängig vom Geschlecht ein ganz grosses Verbrechen an der Familie aber auch an der Geellschaft ist. In dieser Beziehung ist 1001geschichte.de, obwohl von Frauen gegründet und betrieben, sehr weit vorne. In anderen Foren wäre ich als Mann und Vater längst niedergemacht und verscheucht worden.

Vielen Dank an die Betreiberinnen. :wink:
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Re: Nigeria: Reingelegt

Beitrag von sita » 15.05.2013, 09:29

Valerian, die Menschen stehen auf, das ist das einzig Richtige.

http://www.maffia-vom-bodensee.de/3-L.ae.nder-Demo.htm

LG
sita(hab8)
Liebe Grüße
sita


Es ist einfacher die Leute zu täuschen, als sie davon zu überzeugen, dass sie getäuscht wurden.


Mark Twain

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Re: Nigeria: Reingelegt

Beitrag von Evelyne » 15.05.2013, 09:37

obwohl von Frauen gegründet und betrieben,
Na das ist ja nicht gerade ein Kompliment :wink: :D
Trotzdem Danke für Deine Worte.
Evelyne
evelyne-kern.de
Domaininhaberin
https://www.1001geschichte.de/spendenkonto/

Valerian
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Re: Nigeria: Reingelegt

Beitrag von Valerian » 15.05.2013, 15:52

Evelyne hat geschrieben:
obwohl von Frauen gegründet und betrieben,
Na das ist ja nicht gerade ein Kompliment :wink: :D
Trotzdem Danke für Deine Worte.
Lol - das war auch gar nicht so gemeint, wie man es herauslesen kann. Ich wollte sagen, dass ich als Mann hier im Forum ehrer ein Exot bin. :D
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Re: Nigeria: Reingelegt

Beitrag von Valerian » 25.05.2013, 08:26

Eine Email der Beiständin:
Guten Tag Herr Z

Frau L ist nicht zu überzeugen, dass Herr L X mit der Grossmutter treffen darf. Ich werde versuchen nach meinen Ferien (bin nächste Woche abwesend) weiter mit Frau L zu verhandeln. Unterdessen hat sich die Anwältin von Frau L ebenfalls mit mir in Verbindung gesetzt. Sie würde gerne mit Ihnen in Kontakt treten. Kann ich ihre Angaben weiterleiten?

Freundliche Grüsse
Martine S-Z
Sozialarbeiterin
Die stellen wirklich alles an, um meiner Tochter endgültig und nachhaltig grossen Schaden zuzufügen.

Man muss sich vor Augen halten, dass es die Pflicht des Beiständin wäre, das Kind zu vertreten und nicht Verständnis für die Dauerquerelen einer mittlerweile mehrfach strafrechtlich aufgetretenen und psychisch auffälligen Nigerianischen Mutter zu haben, die auf Anweisung ihre Mandantenverräter-Anwältin alles macht, was die ihr sagt.

Mit verantwortlich sind immer: KESB (die Vormundschaftsbehörde wurde umbenannt) und der Bezirksrat Zürich und seinem Leiter Walter D.
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Valerian
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Re: Nigeria: Reingelegt

Beitrag von Valerian » 18.06.2013, 05:12

In dem Zusammenhang mit dem Fall meiner Tochter, möchte ich auf diesen Fall aufmerksam machen:
http://www.youtube.com/watch?v=Ezd85KoiM4I (Marion M. in Time To Do vom 24.02.2012)

Man kann dieser Diskussion sehr deutlich entnehmen, wie verfangen die Schweiz und ihre Gerichte sind. Und vor allem kann man sehen, wie einseitig rechtsbrecherisch in Familiensachen entschieden wird, dass solche Zitate zustande kommen:
- die Frau hat es jederzeit in der Hand, den Ehemann zum Vergewaltiger zu stempeln
- ich denke , ich bin irgendwo in Turkmenistan
- Der Rechtsstaat ist schwer beschädigt. Wir werfen ganz wichtige Grundsätze des Völkerrechts und auch des eigenen Grundrechts über Bord.
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Elisa
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Re: Nigeria: Reingelegt

Beitrag von Elisa » 18.06.2013, 09:28

Valerian,

ich wünsche Dir Kraft.

LG Elisa

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