Nigeria: Reingelegt

Austausch über gemachte Bezness-Erfahrungen in diesen Ländern

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nikita
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Beitrag von nikita » 16.06.2008, 10:24

Blume hat geschrieben:Lieber Valerian,

das mit der Unterhaltshöhe verstehe ich auch nicht. Decken die € 4.000,00 den Unterhalt für das Kind und Deine Ehefrau ab?

Ich denke, Unterhaltszahlungen werden auch in der Schweiz nach den Einkommensverhältnissen des Verpflichteten festgestzt. Dann müßte Dein Einkommen durchschnittlich bei mindestens € 6.000,00 liegen.

Hast Du gegen das Urteil ein Rechtsmittel eingelegt?

lg
clara
haaaallo claraq

das sind fast sfr. 6500.-
ein bauarbeiter mit 3 kindern hat nicht soviel !!!!!!!!
dass ist das, was mich so wüdent macht :evil: :evil: :evil:
Leben und leben lassen (aber nicht auf Kosten anderer), den man hat nur eines

Valerian
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Beitrag von Valerian » 16.06.2008, 10:33

Hallo - hier gabs ein Misverständnis. Genau sind es 6000,- CHF gewesen - die 4000,- EUR waren eine PI mal Daumen Rechnung von mir.
Aber 6000,- CHF sind nicht viel besser als 6500,- CHF.

Der entscheidende Punkt ist aber, dass meine Frau mich offensichtlich betrügen wollte und dazu nicht vor schweren Straftaten zurückschreckt. Hier habe ich null,null Verständnis für das Handeln der schweizer Behörden. Einen Bankräuber belohnt man wohl auch nicht mit hohen Rentenzahlungen.

nikita
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Beitrag von nikita » 16.06.2008, 10:42

Der entscheidende Punkt ist aber, dass meine Frau mich offensichtlich betrügen wollte und dazu nicht vor schweren Straftaten zurückschreckt. Hier habe ich null,null Verständnis für das Handeln der schweizer Behörden. Einen Bankräuber belohnt man wohl auch nicht mit hohen Rentenzahlungen.[/quote]

Ich glaube den Schweizer Behörden schmeckt das genauso wenig, sie wollten die Frau ausschaffen und Du hast Sie geheiratet!
Bezahlen muss jetzt die Schweiz und das ist nicht richtig! sorry

Jetzt warte es mal ab, wie das definitiv rauskommt. Dann kann dein Anwalt mit Dir immer noch die weiteren Schritte durchgehen. Aber lass es nicht dabei bleiben, reagiere .. ansonsten hat deine EX/Frau das erreicht, was Sie haben wollte .. Abzockerei erster Klasse :evil:
Leben und leben lassen (aber nicht auf Kosten anderer), den man hat nur eines

Valerian
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Beitrag von Valerian » 16.06.2008, 11:04

Wenn die Urteilbegründung vorliegt, kann ich Euch genau sagen, wie das berechnet wurde.

Claraq: Es stimmt, dass die schweizer Behörden meine Frau ausschaffen wollten - da hat man noch Gesetze benutzt, weil alles andere zum eigenen Nachteil war. Und die Möglichkeit der Ausschafung besteht rein rechtlich immer noch. Vermutlich würde meine Frau dann auch wieder mit sich verhandeln lassen, als nur aufs Geld zu pochen.

Tabby1

Beitrag von Tabby1 » 16.06.2008, 11:06

Lieber Valerian

ich will dir nicht unterstellen, dass du dich nicht wohlfühlst in der Schweiz, mir ist eigentlich jede/r AusländerIn willkommen. Für mich absolut kein Problem. Bin ja eh eher da für alle (manchmal auch vermeindlich) Schwächeren.

Ich an deiner Stelle würde mir aber überlegen, wo dein Anwalt Fehler gemacht hat oder macht. Solche Unterhaltszahlungen sind schlicht nicht möglich, denn damit ermöglichst du dieser Frau während der Trennung einen Lebensstandard, der - so nehme ich an - über demjenigen liegt, den ihr zusammen hattet.
Ich erlebe es immer wieder bei Freunden und Bekannten, dass es sehr viele und zähe Verhandlungen zwischen den Anwälten braucht, bis überhaupt etwas vor Gericht kommt. Meistens ist es dann so, dass der Anwalt "siegt", der den giftigeren Biss und den längeren Atem hat.

Das Existenzminimum in der Schweiz liegt bei sowas wie Fr. 3000.-. Du müsstest also sicher fast das doppelte Einkommen haben (also ca. 12'000.-) damit 6000.- abgedrückt werden müssen. Denn nicht nur sie hat ein recht auf standardgemässes Leben, sondern auch du - soweit kenn ich mich hier wirklich aus. Setz mal Druck auf deinen Anwalt aus oder schau mal bei einer der IG Männern vorbei oder am besten beides. Es ist absolut nicht rechtens was hier abläuft und da brauchst du sehr bissige Unterstützung.

Wo bist du in der Schweiz? Könnte sonst versuchen, entsprechende Adressen für dich ausfindig zu machen.

Tabby

Valerian
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Beitrag von Valerian » 16.06.2008, 11:15

Vielen Dank Tabby -
ich bin derzeit in Deutschland.
Ich glaube mein Anwalt war auch überrascht über die Höhe der Unterhaltszahlungen - wie gesagt, hier muss man die Begründung abwarten.

Was mir aber wirklich trifft ist die Trennung von meiner Tochter. Mit der habe ich immer Kriegen gespielt - jeden Abend, wenn ich nach Hause kam, hat sie schon hinter der Tür auf mich gewartet. Jetzt sitzt sie vermutlich mit meiner Ex zusammen auf dem Sofa und guckt Nigeria Videos in zu hoher Lautstärke. Wenn das noch ein halbes Jahr so weitergeht, ist sie kaputt.

Amely
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Beitrag von Amely » 16.06.2008, 12:40

6000 Schweizer Franken entsprechen 3.750 Euro

Da muss ne alte Oma lange für stricken :wink:
Will sagen, diesen Verdienst erreicht doch hier in D. kaum jemand.

Wenn man jetzt noch die ziemlich niedrige Steuer in der Schweiz abrechnet,
die Kosten für Miete, Strom und Heizung, sowie die Krankenversicherung
für Mutter und Kind für eine medizinische Grundversorgung, dann dürften
locker noch mind. 1.500 Euro für den weiteren Lebensunterhalt übrig bleiben.
Nicht schlecht.

Valerian, wovon lebst du selbst denn jetzt? Bist du noch berufstätig hier
in D. ?
Liebe Grüße Amely

Canim
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Beitrag von Canim » 16.06.2008, 12:44

Hallo Valerian, hast du dich mal mit der Verienigung "Väteraufbruch" in Verbindung gesetzt? Vielleicht kann man dir dort noch mehr Tipps geben.
Ist dein Anwalt Schweizer oder Deutscher mit Berufsausübung in der Schweiz?

Da die Gerichtsangelegenheit ja jetzt läuft, solltest du dich verstärkt darum kümmern, wieder mehr Besuchsmöglichkeiten für deine Tochter zu bekommen. Hier könnte Väteraufbruch dir evtl. zur Seite stehen.

Gruß
Canim
Gemeinsam sind wir stark!

Valerian
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Beitrag von Valerian » 16.06.2008, 13:03

Ich habe meine Tätogkeit erstmal an den Nagel gehängt. Das Urteil hat mich wirklich mitgenommen - aber auch die Art und Weise, wie diese Richterin mit den Unterlagen und Fakten umging. Sie hat unsere Beweise mit den Worten "das können wir nicht beurteilen" zur Seite gewischt.

Ob es Absprachen zwischen Richterin und meinem Anwalt gab, kann ich nicht mit Sicherheit sagen. Er hat mir vorher gesagt, dass das Gericht die Übergriffe meiner Frau aufgrund deren Vielzahl, nicht ignorieren könnte und dass die Unterhaltshöhe, sofern die Fall trotzdem eintreten sollte, eher bei 3000 als bei 5000 CHF liegen würde. Mit 6000 hat niemand gerechnet.

Zwischenzeitlich habe ich jetzt auch noch festgestellt, dass auch für eine Abänderungsklage dasselbe schweizer Gericht zuständig ist. Wei sagt man so schön - die Schlinge zieht sich zu. Und bei dem ganzen habe uch immer meine Tochter vor Augen, die so klein ist, dass sie nichts versteht und jetzt in diesem Schlamassel drinhängt.

Valerian
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Beitrag von Valerian » 16.06.2008, 13:27

Blume hat geschrieben:.. eine mündliche Verhandlung, in der die Sachlage erörtert wurde.
Ja die Verhandlung gab es - am 15 April. Nachdem die Richterin meinte, sie wüsste nicht, ob sie bei dem Zeitdruck hier durchkommt - hat sie dann beide Parteien rausgeschickt und einfach das Urteil verkündet. Erörtert wurde da nichts.
Hilft es Dir wirklich, alles an den Nagel zu hängen. Wenn das Urteil rechtskräftig wird, laufen doch Unterhaltsbeiträge auf?
Stimmt schon - aber ich habe im Leben gelernt, dass es keinen Zweck hat Betrug und Erpressung nachzugeben. Daran werde ich mich halten. Alles andere kann verhandelt werden. Ich werde mich aber nicht wie Don Quichotte gegen die Windmühlen stellen.
Welche Chancen sieht Dein Anwalt in der nächsten Instanz etwas anderes zu erreichen?
Eine nächste Instanz ist für dieses Urteil nicht vorgesehen. Das Urteil steht, wie ein Fels in der Brandung - da kann ich strampeln soviel ich will.
Du mußt kämpfen, auch um den Kindesumgang
Ja das probiere ich. Aber es sind immer die gleichen schweizer Behörden zuständig. Die Vormundschaftsbehörde sagt, dass sie nicht für die Entscheidung verantwortlich ist. Das Gericht hat per Order Mufti entschieden. Meine Frau lacht mich am Telefon aus und beleidigt inzwischen auch noch meine Verwandten.

Tabby1

Beitrag von Tabby1 » 16.06.2008, 13:39

Lieber Valerian

Da ist für mich so einiges nicht klar. Vor einer Gerichtsverhandlung gibt es immer mindestens Schriftverkehr zwischen den Anwälten um möglichst eine gewisse Einigung zu erzielen. Die Scheidung kann hier erst nach zwei Jahren Trennung nur von einer Seite eingereicht werden.

Fr. 3000.- Unterhalt? Suppi, will ich auch! Wenn ich sehe, wieviele ihre Familien mit Nettolöhnen unter Fr. 4000.- durchbringen müssen ...

In meinen Augen wäre es jetzt aber wirklich wichtig, du wärst vor Ort und nimmst alle Hilfen die du kriegen kannst (IG Männer http://www.igm.ch/) in Anspruch. Von der IGM weiss ich, dass die nicht nur sehr gewiefte Anwälte zur Verfügung haben, sondern die sind auch sehr bekannt (und nicht immer beliebt bei der Damenwelt) dafür, dass sie kämpfen können.

Es lohnt sich doch wirklich auch um deine Tochter zu kämpfen. Aber wenn du da nicht wirklich am Ball bleibst (Jugendamt einschalten), wird dir später auch da noch ein Strick daraus gedreht.

Tabby

Valerian
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Beitrag von Valerian » 16.06.2008, 13:55

Tabby1 hat geschrieben:Da ist für mich so einiges nicht klar. Vor einer Gerichtsverhandlung gibt es immer mindestens Schriftverkehr zwischen den Anwälten um möglichst eine gewisse Einigung zu erzielen. Die Scheidung kann hier erst nach zwei Jahren Trennung nur von einer Seite eingereicht werden.
Den gab es definitv in unserem Fall nicht. Die gegnerische Anwältin war auch eine Kanzleikollegin von meinem Ehevertragsanwalt - sieht für mich aus, wie gewollter Betrug.
Fr. 3000.- Unterhalt? Suppi, will ich auch! Wenn ich sehe, wieviele ihre Familien mit Nettolöhnen unter Fr. 4000.- durchbringen müssen ...
Der Unterhalt wurde, wie gesagt auf 6000,- festgelegt.
In meinen Augen wäre es jetzt aber wirklich wichtig, du wärst vor Ort und nimmst alle Hilfen die du kriegen kannst (IG Männer http://www.igm.ch/) in Anspruch. Von der IGM weiss ich, dass die nicht nur sehr gewiefte Anwälte zur Verfügung haben, sondern die sind auch sehr bekannt (und nicht immer beliebt bei der Damenwelt) dafür, dass sie kämpfen können.

Es lohnt sich doch wirklich auch um deine Tochter zu kämpfen. Aber wenn du da nicht wirklich am Ball bleibst (Jugendamt einschalten), wird dir später auch da noch ein Strick daraus gedreht.
Ich bin in Kontakt mit dem deutschen Jugendamt hier vor Ort und der zuständigen schweizer Vormundschaftsbehörde. Letztere ist zwar freundlich im Umgang, aber sie beziehen sich immer auf das noch nicht vorliegende Urteil und letztlich sei ich ja selbst Schuld, weil ich meine Frau geheiratet habe. Und meine Hinweise auf die Gefährdung meiner Tochter nehmen die nicht wirklich ernst.
Mit dem IG Männder Verein werde ich noch Kontakt aufnehmen - vielleicht nützt es etwas. Aber wie gesagt - es wurden schon zwei deutsche und ein schweizer Anwalt eingeschaltet, die deutsche Botschaft und alle anderen verfügbaren Institutionen.

Valerian
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Beitrag von Valerian » 16.06.2008, 15:21

Blume hat geschrieben: Die gegnerischen Anwältin war aus der Sozietät, in der ihr den Ehevertrag unterschrieben habt.
Das hat einen schlechten Geschmack. Hat da Dein Anwalt nicht in den Raum gestellt, es könnte ein Interessenskollision vorliegen?
Ich habe Strafanzeige gegen die beiden gestellt, wegen Interessenkonflikts und Betrug.
Die Schweiz ist ein Rechtsstaat. Einem Rechtsstaat ist imanent, Urteile können in einer einer höheren Instanz überprüft werden. Oder liebe schweizer User, irre ich mich da und in Unterhaltssache gilt in der Schweiz andere Grundsätze?
Hier irrst Du. Ein Trennunsurteil bis zur Scheidung ist nicht rekursfähig. Es könnte höchsten verfassungsrechtlich überprüft werden, soweit ich iweiss.
Ich weiß jetzt immer noch nicht, ob vor der mündlichen Schriftsätze gewechselt wurden. Welchen Unterhalt hielt denn Dein Anwalt für angemessen?
Nachdem die ersten ernsthaften Probleme auftraten hatten wir rein formal mal ca 4500,- CHF ausgerechnet. Aber da hatte sie noch nicht unsere Tochter entführt, ihre Aufsichtspflicht verletzt, medizinische Hilfe für sie abgelehnt und versucht mir Straftaten zu unterstellen (<- das ging zum Glück schief, sonst wäre ich jetzt im Gefängnis).
Was ist ein Order Mufti? Hilf mir, ich stehe auf dem SChlauch.
Das bedeutet einfach, dass ein Urteil gefällt wurde ohne eine passende Begründung zu liefern. Das habe ich aus Verärgerung geschrieben - ich gehe davon aus, dass die Richterin schon noch irgendwas zusammenschreiben wird. Tatsächlich ist ein Mufti ein islamischer Rechtsgelehrter und Order steh einfach für Anweisung.


Ich hätte mir bei dem ganzen Mist einfach mehr Realitätssinn der Richterin gewünscht. Wenn die nämlich mir die Betreuungsobhut für meine Tochter oder meiner Frau den Geldhahn auf ein Minimum gedreht hätte, wäre es garnicht zu weiteren Problemen gekommen. Erst durch diese extreme Summe ist meine Ex jetzt heiss auf mehr und klammert an unserer Tochter wie Kleber. Vermutlich sind ihre Verwandten schon dabei das Geld unter sich aufzuteilen.

Tabby1

Beitrag von Tabby1 » 16.06.2008, 16:05

Ich bin der festen Überzeugung, dass du, Valerian, von deinem Anwalt mehr als schlecht beraten wurdest. Es geht doch einfach nicht, dass ohne vorangegangene Abklärungen und Schriftsätzen beider Seiten vor ein Gericht getreten wird.

Wie weit nun ein Trennungsunterteil angefochten werden kann oder nicht, das weiss ich leider auch nicht. Auf alle Fälle bin ich fast überzeugt, dass solche unanständigen Unterhaltsforderungen angefochten werden können. Das wäre eben auch Teil der Verhandlungen vor dem Gerichtstermin gewesen.

Auf alle Fälle finde ich es gut, wenn du mit der IGM Kontakt aufnimmst. Ich ärgere mich immer wieder, wenn ich höre, wie Männer noch heute bei einer Scheidung von den Frauen über die Bettkante gezogen werden. Da werde ich rasch zur Männerrechtlerin, denn die ewigen Forderungen der Frauenrechtlerinnen zu Ungunsten der Männer, gehen mir total gegen den Strich.

LG, Tabby

Valerian
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Beitrag von Valerian » 16.06.2008, 16:26

Tja Tabby,
was meinen Anwalt angeht, schwanke ich auch immer hin aund her. Aber jetzt den Anwalt zu wechseln bringt nichts mehr.

Ich werde morgen nochmal mit der Vormundschaftsbehörde telefonieren - ich habe die Hoffnung noch nicht ganz aufgegeben, meine Tochter vielleicht noch in geregelter Verhältnisse zu bekommen. In der Schweiz bei meiner Frau ist sie von der deutschen Verwandschaft komplett abgeschnitten. Von dem Rest der Verwandten übrigens auch.

Und Mittwoch ist die Richterin wieder telefonisch erreichbar - die werde ich auch mal anrufen und sie fragen, wie sie sich die Zukunft meiner Tochter vorgestellt hat.

Bei der Diskussion zwischen Frauen und Männern scheint es wirklich so zu sein, dass Frauen einen Bonus vor Gerichten und Behörden haben. Aber da sind die Dinge, wie sie sind - ich finde es nur traurig, das ein Gericht unter Zeitdruck und mit einer völlig unerfahrenen Nachwuchsrichterin die weitreichenden Weichen für so ein kleines Kind stellt. Das was jetzt passiert, lässt sich später nicht mehr zurückschrauben. Es wäre ein leichtes gewesen hier eine "salomonische" Entscheidung zu treffen. Statt dessen wurde mit diesem Urteil noch Öl in das Feuer gegossen.

Tabby1

Beitrag von Tabby1 » 16.06.2008, 16:40

Lieber Valerian

Da bin ich mit dir gar nicht einverstanden: Ein Kampf um dein Kind lohnt sich auf alle Fälle. Ich bin überzeugt, dass sich auch ein Anwaltswechsel doch sehr lohnen würde. Schliesslich bist du noch weit von der effektiven Scheidung entfernt. Willst du dort mit diesem Anwalt erscheinen? Hast Du überhaupt noch einen Funken vertrauen in ihn?

Ich sehe zur Genüge was da abgeht, da sind wohl die Frauen schon das stärkere Geschlecht und geben nicht klein bei, bis sie haben was sie wollen. Lass dich doch nicht verarschen, weder von Gerichten noch von Anwälten. So wie du den Sachverhalt schilderst ist es ein grosses Unrecht, das dir und deiner Tochter widerfährt. Deine Tochter muss wohl oder übel in der Situation verharren in der sie ist, du bist der Einzige, der sie da rausholen kann.

Hast du niemanden in der Schweiz (Freunde, evtl. sogar Familie), bei denen du unterkommen könntest, damit du näher am Geschehen bist? Das würde ich vor allem als sehr wichtig ansehen. Natürlich ist die deutsche Vormundschaftsbehörde aussen vor, schliesslich ist der Gerichtsstand irgendwo in der Schweiz, du hast in der Schweiz nach Schweizerrecht geheiratet, die Kleine wurde in der Schweiz geboren, das einzig Deutsche ist dabei wohl deine Staatsangehörigkeit.

Ich kann mir sehr gut vorstellen, dass es eine enorme psychische Belastung für dich ist, dass du das Gefühl vielleicht auch hast, keine Kraft für den Kampf mehr zu haben. Ich weiss was es heisst, seine ganze Kraft zu benötigen um überhaupt einen normalen Tag zu überstehen. Aber deiner Tochter zu liebe: Steh auf, kämpfe, kämpfe um dein kleines Mädchen.

LG, Tabby

Valerian
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Beitrag von Valerian » 16.06.2008, 17:25

Liebe Tabby,
Dich hätte ich als Coach vor der Verhandlung gebraucht :D

... Ein Kampf um dein Kind lohnt sich auf alle Fälle. Ich bin überzeugt, dass sich auch ein Anwaltswechsel doch sehr lohnen würde. Schliesslich bist du noch weit von der effektiven Scheidung entfernt. Willst du dort mit diesem Anwalt erscheinen? Hast Du überhaupt noch einen Funken vertrauen in ihn?
Ich werde auf jeden Fall das endgültige Urteil abwarten - vielleicht fängt ja die Richterin auch nochmal an zu überlegen, wenn ich mit ihr gesprochen habe. Natürlich habe ich Vertrauen in den Anwalt - aber die Schweiz ist eben ein kleines Land, in dem man sich gegenseitig nicht behackt. Und die Urteil sind, wie sich einer meiner deutschen Anwälte auslies, manchmal recht merkwürdig.
... Deine Tochter muss wohl oder übel in der Situation verharren in der sie ist, du bist der Einzige, der sie da rausholen kann.
Ich kann nichts gegen einen endgültigen Gerichtsentscheid tun. Und der besagt nunmal (nach Rechtskräftigkeit), dass ich meine Tochter nur noch alle zwei Wochen zwei Stunden sehen darf. Derweil darf ich dann zusehen, wie meine Frau und ihr afrikanischer Clan Regentänze ob der Finanzquelle aufführen. Nach drei Jahren bin ich dann der böse Onkel, den meine Tochter eigentlich sowieso nicht sehen will.
Hast du niemanden in der Schweiz (Freunde, evtl. sogar Familie), bei denen du unterkommen könntest, damit du näher am Geschehen bist?
Freund ja - Familie nein. Aber als Unterkunft müsste ich mir eine neue Wohnung zulegen.
.. Schweizerrecht geheiratet, die Kleine wurde in der Schweiz geboren, das einzig Deutsche ist dabei wohl deine Staatsangehörigkeit.
ja - und die Staatsangehörigkeit meiner Tochter. Die ist ausserdem so weiss, das man sie im Krankenhaus meiner Frau nicht geben wollte. Jetzt muss sie in einer Umgebung ohne Identifikation aufwachsen.
... deiner Tochter zu liebe: Steh auf, kämpfe, kämpfe um dein kleines Mädchen.
Ich überlege noch die nächsten Schritte. Und die werde ich auch mit den schweizer Behörden besprechen. Wenn die alles abblocken, macht es wenig Sinn, dass ich mich aufreibe. Die werden mich einfach fertig machen. Ich kann nur versuchen eine Kooperation herbeizuführen.

Übrigens habe ich den Flyer von CIB auch schon an das Gericht gesandt. Und einen ziemlich direkten Brief an die Richterin - den poste ich hier auch gleich nochmal.

Valerian
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Brief an das Familiengericht

Beitrag von Valerian » 16.06.2008, 17:36

Hier meine erste Reaktion nach der Verhandlung am 15.April an das Gericht:
Eheschutzverfahren / Prozess-Nr. xxxxxxxx

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich möchte Ihnen mitteilen, daß ich in der o.g. Angelegenheit inzwischen Strafanzeige gegen meine Frau ___ ___ und ihre Anwälting ___ ___ sowie den zuvor von mir beauftragten Kollegen von Frau ___, Herrn ___ ___, gestellt habe (siehe Beilage). Ich tat dies, weil Sie offensichtlich leicht überprüfbare Fakten mit den Worten „wir können das nicht beurteilen“ abgetan hatten – dabei wäre genau das Ihr Job gewesen, die Beurteilung durchzuführen!

Am meisten schmerzt mich aber die dadurch verloren gegangene Bindung an meine Tochter ___, die Sie meiner Frau unterstellt haben, so daß ein gleichmäßiger Umgang ausgeschlossen ist. Meine Frau wird die Situation natürlich schamlos ausnutzen, um Geld für Ihren Familienclan zu scheffeln, denn genau das ist der Grund, aus dem sie als Scheinasylantin mit erkauftem Visum und Proxy-Pass in die Schweiz gekommen ist. Nach der Eheschließung ging es dann ja nur noch darum, das Kapital zu sichern und mich loszuwerden – scheinbar erfolgreich.

An die Folgen für meine Tochter, der nun der Vater entzogen und der Umgang mit den Großeltern genommen wurde, sowie die Chance auf eine vernünftige Schulbildung, Erlernen der deutschen Sprache (eine Aufgabe, an der ___ bis heute bastelt), kurz ein erfolgreiches, integriertes Leben zu führen, vorenthalten wird, haben Sie dabei nicht wirklich gedacht.
Darüber daß Sie dann die Alimente, trotz nachgewiesener Übergriffe durch meine Frau ___, zusätzlich mit 6000.- Sfr auch noch so hoch festlegen, daß ich praktisch auf Dauer nicht in der Lage bin, sie zu bezahlen (ein selbständiges Einkommen, ohne Urlaub und Fortbildung ist auf Dauer nicht konstant zu halten), bewerte ich ich als Realitätsverlust. Denken Sie bitte darüber nach, daß ich bereits im Gefängnis sitzen würde, wenn ich mich so, wie ___ verhalten hätte.

Mein Eindruck ist, daß Sie sich die Angelegenheit zu einfach gemacht haben. Die Folgen für meine Tochter ___ sind katastrophal und meine Existenz als unbescholtener Mensch, ist praktisch ruiniert. Dafür haben Sie einer Asylbetrügerin zu viel Geld verholfen.

Ihre Entscheidung hat nichts mit Recht, Humanität oder Gerechtigkeit oder zu tun. Denn das Recht ist in der Schweiz eindeutig nach der Formel „wer schlägt, der geht“ geregelt. Sie haben einfach einige Menschen in dauerhaftes Unglück gestürzt.

Ich hingegen kehre gerne in die Schweiz zurück, sobald Ihre einer Bananenrepublik würdige Entscheidung in eine auf Recht basierte geändert und damit mein rechtliches Gehör garantiert wird und ich meine Tochter wiedersehen darf.

Derweil gehe ich davon aus, daß Sie auch die Verantwortung dafür tragen, wenn es das nächste Mal zu einem schweren Unfall mit meiner Tochter kommt und meine Frau mal wieder die medizinische Hilfe ablehnt!

Verbleibe realistisch mit vielem Dank
Ich habe in den Gesprächen mit der Frau von der Vormundschaftsbehörde schon gemerkt, dass die Bemerkung mit der Bananenrepublick in der Schweiz nicht gut ankommnt.

Alexa-Gabrielle
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Registriert: 30.03.2008, 10:16

Beitrag von Alexa-Gabrielle » 16.06.2008, 17:42

Au weia Valerian,

Du solltest etwas emotionsloser agumentieren - zumindest vor Gericht. Ein Gericht "darf" und "kann" nur Fakten - Fakten - Fakten bewerten. Versuche diese zu beschaffen und verhalte Dich lieber "dezent-energisch". Mit Druck erzeugt man "Gegendruck". Versuche Dir die Richterin zum "Freund" und nicht zum "Feind" zu machen.

Aber wie Dir ist es mir auch vor Gericht ergangen :cry: :cry:

Am liebsten würde ich in die Schweiz fahren und Dein Mädchen da rausholen .... :twisted:

Bleib stark.

Alexa-Gabrielle
Nicht alle sind glücklich die es scheinen.
Ich habe viel gelacht um nicht zu weinen.

Hülya

Beitrag von Hülya » 16.06.2008, 18:06

Hallo Valerian.


Ich habe schon ganz viele Babys gesehen, besonders von Mischpaaren.

Also weiße Mama und schwarzen Papa. Alle Babys kommen immer weiß auf die Welt. Erst später kommt die dunkele Farbe.

Das haben mir auch viele Mütter bestätigt.

Gerade heute habe ich wieder ein Baby gesehen. Sie ist 18 Monate und nun kommt erst ein bißchen Farbe.


Wie alt ist Deine Tochter jetzt?

Alles Gute für Dich und Deiner Tochter



:lol: :lol:

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