Lieber Valerian
siehe auch hier:
http://www.bfm.admin.ch/bfm/de/home/the ... _efta.html
Meiner Meinung nach solltest du versuchen umgehend!!! das Land zu verlassen.
Vorteile:
1. mit Sicherheit erlisch die Bewilligung deiner Frau sofort, wenn du gehst und nicht erst im 2011(informiere dich bei Migrationsamt), da der Grund ihres Aufenthalts "Verbleib beim Ehepartner" ist. Das Kind ist zwar EU-Bürger, darf aber als fürsorgeabhängige Person auch nicht hierbleiben und arbeiten kann deine Tochter noch nicht;-) EU-Bürger dürfen ohne Arbeitsvertrag oder genügend Vermögen nur 3 Monate in der Schweiz verweilen.
2. du könntest dich im Grenzgebiet anmieten und deinen Job weiterhin ausführen ohne in der Schweiz zu wohnen
3. dein Auto benötigst du um zur Arbeit zu fahren - es ist unpfändbar
4. da du noch nicht geschieden bist und deine Frau denkt, sie hat mindestens Zeit bis 2011, wird sie dann keine Möglichkeit mehr haben, der schweizer Scheidung entgegenzusehen um dann eventuell nochmals hier zu heiraten - die Gute wird ganz kleine Brötchen backen, wenn ihre Felle davon schwimmen und eventuell wieder auf dich und deinen Godwill angewiesen sein
5. deine Scheidung wird in D stattfinden
Ich würde aber auf jeden Fall noch Abklärungen beim Migrationsamt treffen und ganz freundlich anfragen, wie die Situation aussieht, wenn du die Schweiz wieder verlassen möchtest (warum genau würde ich natürlich keinem auf die Nase binden).
Diese Situation ist natürlich wahnsinnig kompliziert, so dass ein normaler Anwalt da gar nicht mehr durchblicken kann. Ich habe in diesem Forum letztens für eine Freundin eine gute Spezialistin genannt bekommen, welche sich in diesen international übergreifenden Dingen bestens auskennt. Sag einfach Bescheid, wenn du die Koordinaten benötigst.
LG Shanah