
Deutsche will entführte Tochter aus Sansibar zurückholen.
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das ist doch lächerlich. "weltweit recht"Ob sie im Falle einer Entführung das Kind wieder sieht, das steht auf einem anderen Blatt, aber sie hat dann weltweit Recht
wenn er nicht will sieht sie ihr kind, auch mit vertrag, nie wieder.
Liebe Grüße
Anaba
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“Am Ende wird die Wahrheit siegen, über Ängste und gut getarnte Lügen.
Am Ende wird sich alles fügen und was jetzt am Boden liegt, wird schließlich lächelnd fliegen...“
Hans Kupka, hingerichtet 1942
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vielleicht war es kein bezness.Wachsam hat geschrieben:Ich kann hier absolut kein Besnezz erkennen. Es ist einfach eine gescheiterte binationale Beziehung, wo man sich vorher nicht richtig unterhalten hat, was ist wenn ...
aber ein beispiel was aus einer binationalen ehe werden kann.
bitte reite doch nicht ständig darauf rum was man vorher besprechen sollte.
sie werden alles versprechen um an ihr ziel zu kommen.
Liebe Grüße
Anaba
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Wachsam hat geschrieben:Hätte ich mit meinem Ex-Mann vor seiner Einbürgerung Kinder in die Welt gesetzt, hätte ich mir vor einem Notar und Anwalt schriftlich von ihm versichern lassen, dass bzgl. der Kinderfrage ausschließlich deutsches Recht weltweit Gültigkeit hat. Das kann ich jeder Frau nur empfehlen.
Stop Wachsam, ich glaube , Du hast Dich überhaupt nicht richtig erkundigt. Denn egal was Du hier in D beim Notar, daran stört sich kein ausl. Mann und kein ausl. Staat.
Auch ich habe meine Kinder im Ausland und hatte einen Vertrag. Du hast von nichts eine Ahnung. Bitte gebe Betroffene nicht falsche Ratschläge.
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Hallo ??????????
Es gibt Kinder die werden von Amerika nach Italien , von Spanien nach Amerika, von Deutschland nach Russland usw. entführt.Und nicht nur von den Vätern !
Entführungen finden meißtens statt , um den Partner als Druckmittel zu benutzen, ihm weh zutun oder aus purem Egoismus ......
Um ein Kind mit in sein Heimatland zunehmen, bedarf es gesetzliche Grundlagen !
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was denn für ein papier, welche klare rechtslage ????Wachsam hat geschrieben:Das Papier gibt ihr aber weltweit die Möglichkeit das Kind ganz offiziell nach Deutschland zurück zu holen. Sie muss es nicht zurück entführen, denn in den Ländern macht sich die Mutter dann oft auch strafbar. Oder?
Es ist eine klare Rechtlage und der Vater könnte sie mal am A....
was sie im notfall in der heimat des vaters damit machen kann schreibe ich besser nicht.

denkst du ernsthaft sie reist in das land des vaters zeigt ihr "papier", bekommt das kind und reist aus ?
Liebe Grüße
Anaba
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Wachsam hat geschrieben:Das Papier gibt ihr aber weltweit die Möglichkeit das Kind ganz offiziell nach Deutschland zurück zu holen. Sie muss es nicht zurück entführen, denn in den Ländern macht sich die Mutter dann oft auch strafbar. Oder?
Es ist eine klare Rechtlage und der Vater könnte sie mal am A....
An Deutschen Verträge hält sich kein Staat. Das habe ich ja noch nie gehört. Welches Land, des ausl. Vaters hat denn bis jetzt die Kinder freiwillig wieder zurück gegeben???
Bevor Du hier solche falschen Aussagen machst, erkundige Dich mal richtig bei den Behörden.
Wachsam hat geschrieben:Mag alles sein. Ich hätte niemals ein Kind in die Welt gesetzt, wo ich nicht zu 100 Prozent sicher bin, dass es mir der Vater nicht wegnehmen kann. Den Verstand besaß ich schon am ersten Ehetag. Als wir auf dem Standesamt waren, wurde mein Ex-Mann gefragt nach welchem Recht er die Ehe mit mir schließen will. Er gab sein Heimatrecht in Deutschland an. Da wurde ich sehr hellhörig, obwohl ich so verliebt war.
Ich glaube ich spinne.

Und trotzdemhast Du ja gesagt.

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Ja und wir sind alle selber schuldWachsam hat geschrieben:Mag alles sein. Ich hätte niemals ein Kind in die Welt gesetzt, wo ich nicht zu 100 Prozent sicher bin, dass es mir der Vater nicht wegnehmen kann. Den Verstand besaß ich schon am ersten Ehetag. Als wir auf dem Standesamt waren, wurde mein Ex-Mann gefragt nach welchem Recht er die Ehe mit mir schließen will. Er gab sein Heimatrecht in Deutschland an. Da wurde ich sehr hellhörig, obwohl ich so verliebt war.

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das ist doch kompletter unsinn.Wachsam hat geschrieben:Das wäre dann kein deutscher Vertrag, sondern ein weltweit gültiger Vertrag und der wird in Englisch in der Regel aufgesetzt. Kostet ein bißchen wat, aber das wäre mir mein Kind wert.
oder gibt es dafür eine quelle ?

Liebe Grüße
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Wachsam hat geschrieben:Das wäre dann kein deutscher Vertrag, sondern ein weltweit gültiger Vertrag und der wird in Englisch in der Regel aufgesetzt. Kostet ein bißchen wat, aber das wäre mir mein Kind wert.
Ich glaube es nicht. Wo gibt es denn solche Verträge.


Trotz Deinen teuren engl. Vertrag mußt Du aufpassen, das Dein Kind nicht irgendwann über die Grenze gebracht wird.


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Liebe wachsam;Wachsam hat geschrieben:Das wäre dann kein deutscher Vertrag, sondern ein weltweit gültiger Vertrag und der wird in Englisch in der Regel aufgesetzt. Kostet ein bißchen wat, aber das wäre mir mein Kind wert.
ich habe die Ausreisegenehmigung von meinem Mann nur von der Botschaft beglaubigt bekommen, weil er wegen Kindesentzug im Knast saß

Gruß von einer Betroffenen
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Wachsam hat geschrieben:Auf jeden Fall ist es naiv zu glauben, dass nur deutsches Recht auf der Welt zählt. Wir sind nur eines von ganz vielen Ländern auf der Erde. Und jeder der einen Ausländer heiratet und mit diesem Kinder zeugt, sollte sich darüber vorher ein paar tiefgründige Gedanken machen.
Na gut, das Du Dir genug Gedanken machst und die Welt ist eine Scheibe.

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jetzt reichts mir wirklich.Wachsam hat geschrieben:Auf jeden Fall ist es naiv zu glauben, dass nur deutsches Recht auf der Welt zählt. Wir sind nur eines von ganz vielen Ländern auf der Erde. Und jeder der einen Ausländer heiratet und mit diesem Kinder zeugt, sollte sich darüber vorher ein paar tiefgründige Gedanken machen.
sehr tiefgründig waren deine gedanken doch auch nicht, sonst wärst du auf dem standesamt schon davongelaufen und hättest ihn nicht geheiratet.

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Anaba
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quelle bitte.Wachsam hat geschrieben:Ich bestreite gar nicht, dass sich Menschen über Gesetze erheben. Fakt ist und bleibt aber mit diesem internationalen Vertrag macht der sich dann weltweit strafbar, wenn er sein Kind entführt.
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Wachsam hat geschrieben:Geht zu seinem Anwalt, der sich mit internationalem Recht beschäftigt. Jedenfalls könnte man sein Kind mit in den Urlaub geben. Kommt es nicht zurück, wird der Mann auch in der Heimat ein fettes Problem mit den Behörden bekommen.
von welchen ländern sprichst du ?
kennst du ein kind was so zurückgeführt wurde ?
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Ja, er geht im Knast und die Kinder bleiben trotzden daWachsam hat geschrieben:Geht zu seinem Anwalt, der sich mit internationalem Recht beschäftigt. Jedenfalls könnte man sein Kind mit in den Urlaub geben. Kommt es nicht zurück, wird der Mann auch in der Heimat ein fettes Problem mit den Behörden bekommen.

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