hallo, ich melde mich nochmals. bin gerade sehr erstaunt, daß hier so viel geschrieben wurde, als ich kurz nicht hingeschaut habe. ohne Eure sonstigen Kommentare gelesen zu haben, möchte ich einmal hier anhalten:
Wachsam hat geschrieben:Genau das ist das Problem in vielen binationalen Beziehungen. Die deutsche Frau stellt einen Hoheitsanspruch an das Kind, weil es jetzt gerade in Deutschland lebt. So einfach funktioniert das aber nicht. Der Mann fühlt sich gedemütigt. Wie gesagt, ich kann nur empfehlen, dass man das in schriftlicher Form klärt, bevor Frau Kinder mit einem Ausländer bekommt. Ob sie im Falle einer Entführung das Kind wieder sieht, das steht auf einem anderen Blatt, aber sie hat dann weltweit Recht.
in diesem Text sehe ich für mich ganz viele Fragen/Unklarheiten. einerseits mache ich mir doch keine Gedanken über Eventualitäten hinsichtlich Aufenthaltsort seiner- oder meinerseits, solange ich mich mit ihm (ganz unerheblich, wessen nationalen Ursprungs er eigentlich ist) in einer intakten Beziehung befinde. und sollte dann daraus ein gemeinsames Kind entstehen, das doch höchstwahrscheinlich erst einmal ein freudiges Ereignis darstellt, liegt mir jedwede Besitzanspruchssicherung vollkommen fern. also mache ich mir doch andererseits keinen Kopf, ob er sich jemals "gedemütigt" fühlen und aufgrunddessen die irre Aktion vollführen könnte, unser Kindesgeschöpf nach Afrika zu verschleppen.
Wachsam hat geschrieben:Ob sie im Falle einer Entführung das Kind wieder sieht, das steht auf einem anderen Blatt, aber sie hat dann weltweit Recht.
ist das so? gibt es dazu gesicherte Erkenntnisse? oder widerspricht der erste Satz nicht gleichzeitig bereits dem zweiten?