Sie Harzt4 Empfängerin,borgt sich 40.000€ von Verwandten aus um ihre entführte Tochter zurückzuholen.
Wie sie die 40.000€ zurückzahlen will bleibt mir ein Rätsel.


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hallo, in diesem Fall ist doch die Vaterschaft an sich nicht relevant: das Kind wurde Opfer einer Entführung, ist also geraubt worden. und irgendwelche Verwandtschaftsverhältnisse gleich welcher Art, eine mittlerweile neu geheiratete Ersatzmutter oder vollständig neu gegründete Familie und ob da bezness war oder nicht, ist doch unerheblich für die Beurteilung der Tat.Wachsam hat geschrieben:Ich hörte in dem Bericht nicht, dass der Vater das Kind schlecht behandelte oder verwahrlosen lassen hat. Und immerhin, liebe Damen fremdländlischer Kinder, ist er nun einmal der Vater des Kindes.
... gar nichts! schon erst recht nicht, weil daraus noch viele Jahre mehr werden würden, denn der sogenannte gerichtsrelevante Lebensmittelpunkt wird recht bald Sansibar bleiben. und überhaupt möchte ich die deutsche Jurisprudenz erleben, wie sie dort ein etwa anderslautendes Urteil vollstrecken möchte.Arche Noah hat geschrieben:Lebensmittelpunkt der kleinen ist und war nun mal Deutschland, wo sie auch geboren ist.
Was bedeutet da schon ein Jahr Sansibar ?
hallo wachsam,Leider befassen sich sehr wenig Frauen damit, bevor sie Kinder von Ausländern in die Welt setzen.
was wird dir das wohl in einem moslemischen land helfen ?Wachsam hat geschrieben:Hätte ich mit meinem Ex-Mann vor seiner Einbürgerung Kinder in die Welt gesetzt, hätte ich mir vor einem Notar und Anwalt schriftlich von ihm versichern lassen, dass bzgl. der Kinderfrage ausschließlich deutsches Recht weltweit Gültigkeit hat. Das kann ich jeder Frau nur empfehlen.
wie soll das gehen ?Wachsam hat geschrieben:In solchen Sachen sollte man nicht verallgemeinern. Auf jeden Fall ist es verdammt wichtig, dass Frauen sich schriftlich für ihre Kinder absichern.