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Schwulenehe = Aufenthaltsgenehmigung?

Verfasst: 26.05.2012, 00:49
von Riguang
Hallo Ihr Lieben!

Ein schwuler Freund einer Freundin hat vor kurzem seinen importierten Ladyboy aus Thailand geheiratet...

Meine Frage ist: hat er dann aufenthaltsrechtlich die gleichen Rechte, wie ein heterosexueller Ehepartner?

Der Ladyboy ist über 30 Jahre jünger als sein deutscher "Angetrauter".

Danke & viele Grüße,

Riguang

Re: Schwulenehe = Aufenthaltsgenehmigung?

Verfasst: 26.05.2012, 06:55
von Efendi II
Riguang hat geschrieben: Meine Frage ist: hat er dann aufenthaltsrechtlich die gleichen Rechte, wie ein heterosexueller Ehepartner?
Kurzgesagt: Ja !
Es sollte sich inzwischen allgemein herumgesprochen haben, daß die Verpartnerungen Homosexueller, einer Eheschließung Heterosexueller weitgehend gleichgestellt sind.