Bezness? Oder "nur" emotionale Erpressung?

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Franconia
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Re: Bezness? Oder "nur" emotionale Erpressung?

Beitrag von Franconia » 14.05.2014, 23:57

CheshireCat hat geschrieben:Naja, Familie kann man sich halt nicht aussuchen....
stimmt - und oftmals auch leider
CheshireCat hat geschrieben:ja, ich meinte das wirklich in dem SInne, dass das noch richtig teuer für meinen Schwager werden wird.
sicher, wenn es dumm läuft, dann könnte es verdammt teuer werden.

Aber, die "lieben angeheiratete Familie" muss ja erst mal ein Visum bekommen.
Die Verpflichtungserklärung ist nur ein kleiner Teil dessen, was dafür nötig ist. Zwar ein nicht unwichtiger Teil, aber auch nicht so bedeutend, dass dies den alleinigen Ausschlag für ein Visum gibt.
Der wichtigste Teil ist die Rückkehrbereitschaft - und die gilt es gegenüber der Botschaft glaubhaft rüber zu bringen und auch zu belegen. Wenn der Besucher dies nicht kann, dann gibt es auch kein Visum wenn Verpflichtende hier 1 Mio auf dem Konto hat.
Zur Rückkehrbereitschaft zählen u. a.
  • - fester, ungekündigter Job (am besten mit Urlaubsbescheinigung vom Chef)
    - Selbständig mit gutem Geschäft/Firma (wenn´s mies läuft braucht man nicht unbedingt zurück)
    - Frau/Mann und Kinder in der Heimat
    - Besuch in Schul- oder Semesterferien (zur Not mit Bescheinigung von Schule/Uni und je näher am Abschluss desto höher die Wahrscheinlichkeit, dass man zurück geht um den Abschluss zu machen)
    - manche sagen auch, eigene Immobilien/Landbesitz wäre ein Grund wieder heim zu gehen (ich sage da, kann man verkaufen/vermieten) oder z. B. pflegebedürftige Eltern (da sag ich, können auch Geschwister machen oder man zahlt dafür eine Pflegerin)
Es wird also alles nicht so heiß gegessen wie es gekocht wird oder, es ist nicht so einfach wie es sich die Schwägerin und ihre Familie vielleicht vorstellen. Denn Schwägerin hat dabei gar nichts zu melden. Sie kann eine Einladung schicken und eine Verpflichtungserklärung unterschreiben (lassen) und dann ist sie raus aus der Nummer - ob ihr das passt oder nicht. Da kommt sie auch mit Showjammern und Krokodilstränen nicht weiter.
CheshireCat hat geschrieben:Habe übrigens gerade erfahren, dass in zwei Monaten (da sind wir gerade mal in Deutschland) noch eine große Hochzeitsfeier mit allem Drum und Dran stattfinden soll.
Wurde wahrscheinlich extra so terminiert damit ihr am großen Tag (und noch größeren Fest) auch dabei sein könnt. :wink:
Wenn die Guten nicht kämpfen, werden die Schlechten siegen. (Platon)

Franconia
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Re: Bezness? Oder "nur" emotionale Erpressung?

Beitrag von Franconia » 15.05.2014, 00:48

Strauss hat geschrieben:
Franconia hat geschrieben:Zur Rückkehrbereitschaft zählen u. a.
( ...)
Das würde ich nicht so einfach sagen - ich habe schon erfolgreich Personen eingeladen, die ohne Job und ohne Vermögen oder Besitz waren. Wichtig ist in dem Falle die Argumentation über den Besuchszweck, das muß natürlich Hand und Fuß haben und seriös sein, ist zwar nicht einfach, aber möglich
das ist richtig, dass es auch ohne "nachweise" geht.
Aber ich bezweifle, dass die angeheiratete Schwiegerfamilie clever genug und vor allem seriös genug ist um sich die Rückkehrbereitschaft aus dem Ärmel zu schütteln.
Wenn die alle so drauf sind wie die Schwägerin...
Strauss hat geschrieben: und bei Familienangehörigen, z.B. Eltern, einfacher, als bei anderen...
bei den Eltern sicher etwas einfacher, aber Geschwister: jung, ledig, evtl. ohne (festen) Job/Einkommen, etc. und möglicherweise gleich die vollen 90 Tage :roll:
Das durch zu bekommen wird nicht einfach, vor allem nicht so einfach wie Schwägerin es sich erträumt.
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Efendi II
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Re: Bezness? Oder "nur" emotionale Erpressung?

Beitrag von Efendi II » 15.05.2014, 13:10

Franconia hat geschrieben: ....bei den Eltern sicher etwas einfacher, aber Geschwister: jung, ledig, evtl. ohne (festen) Job/Einkommen, etc. und möglicherweise gleich die vollen 90 Tage :roll:
Das durch zu bekommen wird nicht einfach, vor allem nicht so einfach wie Schwägerin es sich erträumt.
Beim allerersten Besuch 90 Tage zu beantragen dürfte nicht sehr zielführend und kaum erfolgversprechend sein. Wer gleich 90 Tage von seinem Arbeitsplatz abwesend sein kann, wird wohl auch bei einer längeren Absenz nicht vermisst werden - ergo: mangelnde Verwurzelung im Herkunftsland, Rückkehrbereitschaft nicht glaubhaft gemacht = kein Visum.
Toleranz ist die letzte Tugend einer untergehenden Gesellschaft.
- Aristoteles -

Efendi II
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Re: Bezness? Oder "nur" emotionale Erpressung?

Beitrag von Efendi II » 15.05.2014, 16:57

- doppelter Beitrag gelöscht -
Zuletzt geändert von Efendi II am 15.05.2014, 17:03, insgesamt 1-mal geändert.
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Efendi II
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Re: Bezness? Oder "nur" emotionale Erpressung?

Beitrag von Efendi II » 15.05.2014, 17:02

CheshireCat hat geschrieben:
Naja, beim ersten Besuch der Jetzt-Ehefrau (2011) reichte der Besuch eines Sprachkurses als Begründung für die 90 Tage..

Dem Antrag der Ehefrau auf ein Sprachvisum in Deutschland wird mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit nicht stattgegeben.
Und zwar nicht nur für sie zwecks Erwerbs des für die Eheschließung erforderlichen Sprachzertifikats , sondern auch für die Schwester - mit der Begründung, sie arbeite im Tourismus und wolle so ihre Chancen verbessern..

Die Spracherfordernisse (für Ehepartner) müssen bereits vor der Einreise erworben werden. So ist das in Gesetz vorgegeben.

Für die Schwester würde es nur dann funktionieren, wenn bereits Grundkenntnisse vorhanden wären oder im Lande selbst keine Möglichkeit beständen diese zu erwerben. Zudem müssten die Erfordernisse einer Notwendigkeit deutscher Sprachkenntnisse auch hinreichend belegt werden. Außerdem können die Deutschkenntnisse auch in einem (nahegelegenen) Nachbarland erworben werden, es muss doch nicht unbedingt in Deutschland sein.
Allerdings gibt es seit August 2013 ein Goethe-Institut in Yangon, das die entsprechenden Sprachkurse mitsamt Zertifikaten anbietet.
Somit wäre ein Sprachvisum in Deutschland nicht notwendig.
Außerdem spielt es für den Spracherwerb keine Rolle wo diese Deutschkenntnisse erworben werden. Lediglich die Prüfung muss bei Goethe-Institut (oder einer gleichwertigen Institution) abgelegt werden.
Somit ist eine Visaerteilung mit dieser Begründung für weitere Geschwister wohl nicht mehr möglich. Hoffe ich zumindest.
So wird das wohl auch von der deutschen Vertretung eingeschätzt und entschieden werden.
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