Mutter

Austausch über gemachte Betrugserfahrungen in Deutschland

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Romni
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Re: Mutter

Beitrag von Romni » 20.01.2021, 20:04

Ich glaube, das kann jeder nachvollziehen.

Ich hatte auch mal die Idee, mich mehr um meine Großmutter zu kümmern, aber weder wollte sie uns mehr Raum in ihrem Haus einräumen, noch war sie zu einem Umzug bereit. Da bleiben die Möglichkeiten, gerade bei größeren Entfernungen, einfach beschränkt.
Man kann von der älteren Generation auch nicht erwarten, dass sie sich nun einschränkt, um dem Bedürfnis des sich-kümmern-wollens gerecht zu werden.

In Hinblick auf die Vermögenssituation möchte ich wenigstens auf die Möglichkeit der Auszahlung des Pflichtteils hinweisen.

Alles gute für dich, deine Familie und deine mum
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Jaci
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Re: Mutter

Beitrag von Jaci » 23.01.2021, 14:04

Anscheinend hat er wieder bei ihr gewohnt. Es ist wieder alles wie früher oder sogar schlimmer, da sie uns nicht alles erzählt. Gibt es hier vielleicht jemand aus Freiburg oder Umgebung dem sowas auch schon passiert ist?

Jaci
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Re: Mutter

Beitrag von Jaci » 25.01.2021, 17:14

Hallo, weiß jemand ob es irgend welche Stellen gibt an die man sich wenden kann diesbezüglich? Bei der Polizei wollen wir morgen anrufen. Sie hat im bisher wahrscheinlich um die 8.000 Euro gegeben und hat vor ihm noch mehr zu geben, da er so arm ist. Sie denkt an noch größere Summen. Wir sind im Moment etwas am verzweifeln. Wir versuchen im Moment, dass sie nicht alleine ist. Aber sie telefoniert andauernd mit ihm und schreibt ihm. Vielen Dank für eure Hilfe.

Romni
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Re: Mutter

Beitrag von Romni » 25.01.2021, 17:42

Liebe Jaci,

mit IHREM Geld kann sie leider machen, was sie will.
Aber nehmt doch bitte einen Anwalt und beantragt die Auszahlung eurer Pflichtanteile aus dem Erbe eures Vaters!
So würde wenigstens ein Teil gerettet 🍀
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nabila
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Re: Mutter

Beitrag von nabila » 26.01.2021, 09:52

hallihallo,

kostet aber Geld. Bevor ich mich den Vorwürfen von Bereicherung , Einmischung, Vorteilen, mit Sorgen und Ärger aussetzen würde, könnte ich

ja auch einen Betreuer einsetzen. Damit ist Mama ja nicht handlungsunfähig sondern erhält Unterstützung . Der Betreuer soll dafür sorgen,

dass das Vermögen und Einkommen nicht verloren geht, muss über seine Tätigkeit Buch führen, muss Rechnungen, Anträge

oder Steuererklärungen sammeln und abheften. Das Betreuungsgericht prüft die Buchführung des Betreuers.

Nachvollziehbar ?


liebe Grüße ♥
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Cimmone
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Re: Mutter

Beitrag von Cimmone » 26.01.2021, 09:57

Das Betreuungsgericht prüft aber auch, ob die Mutter geistig nicht mehr in der Lage ist, ihre Finanzen selbst zu verwalten.
Einem "Fremden" Geld geben ist da nicht berücksichtigt.
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gadi
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Re: Mutter

Beitrag von gadi » 26.01.2021, 10:28

Genau, ein Betreuungsverfahren ist in den meisten Fällen eine sehr sehr zähe und langwierige Angelegenheit.
Nicht, dass sie den Unguten vorher noch schnell als Vorsorgebevollmächtigten einsetzt, vielleicht noch umfassend und notariell, dann wäre selbst die Eröffnung eines Betreuungsverfahrens ziemlich schwer erreichbar.
Ist es denkbar, dass deine Mama dir und/oder deinen Geschwistern eine umfassende notarielle Vorsorgevollmacht ausstellt? Dann käme der Ungute nicht mehr so leicht an "schnelle, spontane Geldgeschenke".
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nabila
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Re: Mutter

Beitrag von nabila » 26.01.2021, 11:23

hallihallo,

in meinem Bekanntenkreis ist einmal die Tochter als Betreuerin eingesetzt worden. War gar nicht zäh und auch nicht langwierig.


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Re: Mutter

Beitrag von gadi » 26.01.2021, 12:04

Die Mutter von Jaci ist offenbar voll geschäftsfähig. Ich lese nichts von Demenz, schwerer psychischer Erkrankung oder ähnlichem. D.h. der Anregung einer Betreuung wird nicht gefolgt werden, höchstwshrscheinlich nicht mal das Betreuungsverfahren eröffnet werden.
Anders verhält es sich beim Einsetzen eines vom Vollmachtgeber (Mutter) bestimmten Vorsorgebevollmächtigten.
Wäre ja noch schöner, wenn die Gerichte dazu behilflich wären einen Menschen mal schnell und unkompliziert unter Betreuung zu stellen.
Und dann kommt es noch darauf an, für welche Bereiche der Betreuer oder auch Vorsorgebevollmächtigte eingesetzt wird, umfassend oder in Teilbereichen.
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Re: Mutter

Beitrag von Cimmone » 26.01.2021, 12:30

nabila hat geschrieben:
26.01.2021, 11:23
hallihallo,

in meinem Bekanntenkreis ist einmal die Tochter als Betreuerin eingesetzt worden. War gar nicht zäh und auch nicht langwierig.


liebe Grüße ♥
Dann wird es da einen triftigen, unübersehbaren Grund gehabt haben.
Ich hatte auch die Betreuungssachen für meinen Vater.
Der Fall war kar und selbst für einen Blinden offensichtlich, dass es nur mit Betreuung in den einzelnen Bereichen geht.

Im Fall von Jaci halte ich eine Betreuung für die finanziellen Angelegenheiten als nicht gegeben
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Re: Mutter

Beitrag von nabila » 26.01.2021, 12:34

hallihallo,

der Grund war das wahllose Verschenken von Geld an Fremde, die ihm die Ohren volljaulten.


liebe Grüße ♥
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Re: Mutter

Beitrag von gadi » 26.01.2021, 12:53

Dieses Verhalten kann niemals "Grund" sein. "Grund" wäre eine ernsthafte psychische Beeinträchtigung, Folge oder Anzeichen der Beeinträchtigung wäre dann das wahllose Verschenken von Geld an Fremde. Für den "Grund" sind auch ärztliche Untersuchungen/Aussagen/Stellungnahmen/Gutachten erforderlich.
(Übrigens ist im vorliegenden Fall der Afrikaner grade nicht fremd und das Geldverschenken grade nicht wahllos.)
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Jaci
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Re: Mutter

Beitrag von Jaci » 26.01.2021, 16:06

Hallo, meine Mutter ist voll geschäftsfähig und sie hat auch keine psychische Beeinträchtigung. Sie wird daher auch nicht zu einem Betreuer zustimmen.
Danke für die Tipps. Werden weiterhin versuchen ihr die Augen zu öffnen. Ist leider nicht leicht.

gadi
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Re: Mutter

Beitrag von gadi » 26.01.2021, 16:12

Liebe Jaci, eine Vorsorgevollmacht ist keine Betreuung. Mit ihr sorgt man vor für die Zukunft in der man evtl. das ein oder andere nicht mehr selbst erledigen will/kann.
(Für eine Betreuung jedoch bräuchte es ihre Zustimmung nicht).
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Grampusgriseus
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Re: Mutter

Beitrag von Grampusgriseus » 28.01.2021, 07:41

In meinem Beruf habe ich seit 20 jahren sehr viel mit Betreuungsverfahren zu tun und mache in den letzten Jahren zunehmend die Erfahrung, dass eine Zustimmung sehr wohl erforderlich ist, sofern Derjenige/Diejenige nicht gesundheitlich (egal ob psychisch oder physisch oder beides) völlig "neben der Spur" ist (um es mal salopp auszudrücken). Selbst bei psychisch schwer Kranken muss es mittlerweile schon sehr triftige Gründe dafür geben, dass GEGEN ihren Willen eine Betreuung eingerichtet wird. Hängt natürlich auch immer von Gutachter und/oder Richter ab, aber die Tendenz ist ganz klar: es wird immer schwieriger, Betreuungen einzurichten, teilweise selbst MIT dem Willen der/des Betroffenen.
Die Mutter von Jaci scheint meilenweit davon entfernt zu sein. Sie ist eben "nur" liebesblind.
Auch klingt es für mich nicht so, als würde sie IM MOMENT einer Vorsorgevollmacht zustimmen. Das ist wirklich alles echt blöd...aber irgendwer schrieb es schon: sie kann das Geld "verbraten" wie sie will.
Ich habe tatsächlich auch die Befürchtung, dass es ohne Anwalt und Auszahlung des väterlichen Erbes (bevor es weg ist) keine Möglichkiet gibt, sie dabei zu stoppen, ihr Geld dem Bezzi in den Rachen, bzw. zum Fenster hinaus zu werfen.
Ich drücke Dir die Daumen, dass sie vielleicht doch noch irgendwie für Eure Argumente erreichbar ist, Jaci.

Liebe Grüße
Grampusgriseus

Jaci
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Re: Mutter

Beitrag von Jaci » 28.01.2021, 07:48

Grampusgriseus hat geschrieben:
28.01.2021, 07:41
In meinem Beruf habe ich seit 20 jahren sehr viel mit Betreuungsverfahren zu tun und mache in den letzten Jahren zunehmend die Erfahrung, dass eine Zustimmung sehr wohl erforderlich ist, sofern Derjenige/Diejenige nicht gesundheitlich (egal ob psychisch oder physisch oder beides) völlig "neben der Spur" ist (um es mal salopp auszudrücken). Selbst bei psychisch schwer Kranken muss es mittlerweile schon sehr triftige Gründe dafür geben, dass GEGEN ihren Willen eine Betreuung eingerichtet wird. Hängt natürlich auch immer von Gutachter und/oder Richter ab, aber die Tendenz ist ganz klar: es wird immer schwieriger, Betreuungen einzurichten, teilweise selbst MIT dem Willen der/des Betroffenen.
Die Mutter von Jaci scheint meilenweit davon entfernt zu sein. Sie ist eben "nur" liebesblind.
Auch klingt es für mich nicht so, als würde sie IM MOMENT einer Vorsorgevollmacht zustimmen. Das ist wirklich alles echt blöd...aber irgendwer schrieb es schon: sie kann das Geld "verbraten" wie sie will.
Ich habe tatsächlich auch die Befürchtung, dass es ohne Anwalt und Auszahlung des väterlichen Erbes (bevor es weg ist) keine Möglichkiet gibt, sie dabei zu stoppen, ihr Geld dem Bezzi in den Rachen, bzw. zum Fenster hinaus zu werfen.
Ich drücke Dir die Daumen, dass sie vielleicht doch noch irgendwie für Eure Argumente erreichbar ist, Jaci.

Liebe Grüße
Grampusgriseus
Vielen Dank, ich hoffe sehr, dass wir sie da bald raus holen können. Es macht uns alle noch krank.

Cimmone
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Re: Mutter

Beitrag von Cimmone » 28.01.2021, 08:53

Liebe Jaci,

Ich glaube das, dass es krank macht, zusehen zu müssen, wie die Mutter auf jemanden reinfällt, der sie nur ausplündern will.

Ich wünsche Euch Kraft, auch zum Abgrenzen, dass es Euch nicht so aufzehrt.

Liebe Grüße
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Re: Mutter

Beitrag von gadi » 28.01.2021, 09:32

Grampusgriseus hat geschrieben:
28.01.2021, 07:41
In meinem Beruf habe ich seit 20 jahren sehr viel mit Betreuungsverfahren zu tun und mache in den letzten Jahren zunehmend die Erfahrung, dass eine Zustimmung sehr wohl erforderlich ist, sofern Derjenige/Diejenige nicht gesundheitlich (egal ob psychisch oder physisch oder beides) völlig "neben der Spur" ist (um es mal salopp auszudrücken).
Nur gegen den "freien Willen" des Betroffenen darf keine Betreuung angeordnet werden, so heisst es im Gesetz. D.h. im Umkehrschluss, dass es der Zustimmung bedarf, wenn dem Betroffenen die Fähigkeit fehlt, seinen Willen frei zu bilden und die Bedeutung der Betreuung für sein Leben zu erkennen.
Davon ist Jacis Mutter wirklich meilenweit entfernt.

Auch klingt es für mich nicht so, als würde sie IM MOMENT einer Vorsorgevollmacht zustimmen. Das ist wirklich alles echt blöd...aber irgendwer schrieb es schon: sie kann das Geld "verbraten" wie sie will.
Viele Menschen wünschen sich doch, eine Vorsorgevollmacht abzuschließen, damit sie Hilfe bei der Bewältigung der erforderlichen Aufgaben haben, wenn es zur Situation kommt, dass sie ihre Angelegenheiten nicht mehr selbst regeln können. Ich bin selbst Vorsorgebevollmächtigte und die Vollmachtgeberin war glücklich darüber, die Vollmacht zu erteilen.

"IM MOMENT", du sagst es Grampusgriseus, könnte es schweirig werden, da die Mutter denken könnte, dass sich die ganze Aktion gegen den afrikanischen Mann richtet. Aber man könnte doch einmal zaghaft hinfühlen/nachfragen, wie es mit der Bereitschaft aussieht. Wenigstens das würde ich versuchen.
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Re: Mutter

Beitrag von Grampusgriseus » 28.01.2021, 19:14

Genau!
Mein Vater hat sich auch mal gewünscht, alles zu regeln und eine Vorsorgevollmacht erstellt.
Jetzt allerdings, wo die Zeit ihrer eigentlichen Sinnhaftigkeit langsam immer näher rückt, will er davon nix mehr wissen und hat das Ding widerrufen.
Ich fürchte eben, dass die BEREITSCHAFT, sich helfen zu lassen mit zuhmender NOTWENDIGKEIT, sich helfen zu lassen, schwindet.
Wie nennt man das noch mal in der Mathematik? Umgekehrt proportional oder so?
Ich hab's vergessen...
Aber egal! Zwischendurch wirkte die Mutter lt. Jaci ja schon mal wieder etwas weniger beratungsresistent...vielleicht gibt's so'nen lichten Moment ja noch mal? ich wüncshe es Euch, Jaci!

gadi
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Re: Mutter

Beitrag von gadi » 29.01.2021, 15:10

Grampusgriseus hat geschrieben:
28.01.2021, 19:14
Genau!
Mein Vater hat sich auch mal gewünscht, alles zu regeln und eine Vorsorgevollmacht erstellt.
Jetzt allerdings, wo die Zeit ihrer eigentlichen Sinnhaftigkeit langsam immer näher rückt, will er davon nix mehr wissen und hat das Ding widerrufen.
Ich fürchte eben, dass die BEREITSCHAFT, sich helfen zu lassen mit zuhmender NOTWENDIGKEIT, sich helfen zu lassen, schwindet.
Wie nennt man das noch mal in der Mathematik? Umgekehrt proportional oder so?
Ich hab's vergessen...
Wenn es dann konkret wird, schreckt man erst mal davor zurück, vor dem "Kontrollverlust", kann gut sein, ist nachvollziehbar. Da hilft es wahrscheinlich auch nicht viel, dass sich ja der Bevollmächtigte nach wie vor nach dem Willen des Vollmachtgebers richten muss, sofern dieser diesen noch äussern kann bzw. genau so, wie es vorher abgesprochen war.
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