Brauche hilfe
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Re: Brauche hilfe
Sorry Liebe Darkness das war unverständlich ausgedrückt,
da ich beruflich mit ausländischen Studenten zu tun habe müssen diese uns ihre gültige AE nachweisen um weiter immatrikuliert zu sein.
Und da haben wir aktuell 6 Fälle gehabt welche aufgrund eines deutschen Kindes eine AE für 18 Jahre erhalten haben und trotzdem noch studieren.
da ich beruflich mit ausländischen Studenten zu tun habe müssen diese uns ihre gültige AE nachweisen um weiter immatrikuliert zu sein.
Und da haben wir aktuell 6 Fälle gehabt welche aufgrund eines deutschen Kindes eine AE für 18 Jahre erhalten haben und trotzdem noch studieren.
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Re: Brauche hilfe
Das ist ja auch völlig in Ordnung.Caprice3886 hat geschrieben:Und da haben wir aktuell 6 Fälle gehabt welche aufgrund eines deutschen Kindes eine AE für 18 Jahre erhalten haben und trotzdem noch studieren.
Als Sorgeberechtigte für ein deutsches Kind steht ihm eine Aufenthaltserlaubnis nach § 28 zu und damit kann er selbstverständlich auch studieren, abhängig oder selbständig arbeiten oder von Hartz4 leben. Allerdings bezweifle ich die Befristung der AE auf 18 Jahre, denn so etwas gibt es schlicht und ergreifend nicht (was man auch in den Gesetzen und den dazugehörigen Durchführungsbestimmungen nachlesen kann).
Es liegt ohne weiteres im Bereich des Möglichen, das ihm die AE bis zur Volljährigkeit des Kindes letztendlich gewährt wird, aber sie darf trotzdem jeweils nur für maximal 3 Jahre erteilt werden und soll dann auf Antrag wieder verlängert werden.
Ein befristeter Aufenthaltstitel darf nicht über den Gültigkeitszeitraum des Passes hinaus erteilt werden.
Ich habe schon verschiedentlich Aufenthaltstitel im Pass und als eAT gesehen und in der Hand gehabt, ein AT über 18 Jahre ist mir allerdings noch nie untergekommen, weil es so etwas einfach nicht gibt.
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Re: Brauche hilfe
Bei dem ersten eAT war ich mir auch unsicher, ob es sich hier um einen echten handelt. Da ich aber eng mit der ABH zusammen arbeite wurde mir dieses dort (leider) bestätigt.
Es liegt mir fern hier Gerüchte zu verbreiten. Fakt ist ich habe diese eAT´s in der Hand gehabt. Und diese hatten nun mal eine Dauer von 18 Jahren.
Und es ist auch keine Seltenheit das der die AE länger gültig ist als der Pass. In der Regel wird die AE ja für die gesamte Regelstudienzeit erteilt, unabhängig davon wie lange der Pass gültig ist. Evtl verfahren andere ABH's nicht so, kann ich nicht beurteilen.
Das einzige worauf laut ABh geachtet wird ist : wenn der Pass innerhalb des nächsten Kalenderjahres abläuft wird kein eAT ausgestellt, sondern nur ein Kleber. Und auch da wird über die Passgültigkeit hinaus erteilt.
Es liegt mir fern hier Gerüchte zu verbreiten. Fakt ist ich habe diese eAT´s in der Hand gehabt. Und diese hatten nun mal eine Dauer von 18 Jahren.
Und es ist auch keine Seltenheit das der die AE länger gültig ist als der Pass. In der Regel wird die AE ja für die gesamte Regelstudienzeit erteilt, unabhängig davon wie lange der Pass gültig ist. Evtl verfahren andere ABH's nicht so, kann ich nicht beurteilen.
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Re: Brauche hilfe
Caprice3886 hat geschrieben:Bei dem ersten eAT war ich mir auch unsicher, ob es sich hier um einen echten handelt. Da ich aber eng mit der ABH zusammen arbeite wurde mir dieses dort (leider) bestätigt. (Die Echtheit wurde bestätigt)
Es liegt mir fern hier Gerüchte zu verbreiten. Fakt ist ich habe diese eAT´s in der Hand gehabt. Und diese hatten nun mal eine Dauer von 18 Jahren.
Und es ist auch keine Seltenheit das der die AE länger gültig ist als der Pass. In der Regel wird die AE ja für die gesamte Regelstudienzeit erteilt, unabhängig davon wie lange der Pass gültig ist. Evtl verfahren andere ABH's nicht so, kann ich nicht beurteilen.
Das einzige worauf laut ABh geachtet wird ist : wenn der Pass innerhalb des nächsten Kalenderjahres abläuft wird kein eAT ausgestellt, sondern nur ein Kleber. Und auch da wird über die Passgültigkeit hinaus erteilt.
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Re: Brauche hilfe
Ein eAT (die Karte) hat selber nur die Gültigkeit von maximal 10 Jahren. Das dann darauf ein befristerer AT von 18 Jahren wäre, macht eigentlich nicht viel Sinn. Ob das technisch trotzdem möglich wäre, weiß ich nicht. Ich hatte übrigens hier vor einigen Wochen schon geschrieben, dass ich selbst auch über einen Kontakt bei den Berliner Behörden nachgefragt hatte. Die Auskunft, die ich bekommen habe, stimmt mit dem überein was Efendi schreibt... Wer hier die korrekten Auskünfte erteilt, kann ich allerdings nicht beurteilen.Caprice3886 hat geschrieben: Es liegt mir fern hier Gerüchte zu verbreiten. Fakt ist ich habe diese eAT´s in der Hand gehabt. Und diese hatten nun mal eine Dauer von 18 Jahren.
Viele Grüße
darkness
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Re: Brauche hilfe
Tut mir leid, aber ich glaube das erst dann, wenn ich so einen AT gesehen habe oder man mir die (geänderten) Gesetze und Durchführungsbestimmungen vorlegt, nach denen das möglich sein könnte.Caprice3886 hat geschrieben:Es liegt mir fern hier Gerüchte zu verbreiten. Fakt ist ich habe diese eAT´s in der Hand gehabt. Und diese hatten nun mal eine Dauer von 18 Jahren.
Und es ist auch keine Seltenheit das der die AE länger gültig ist als der Pass. In der Regel wird die AE ja für die gesamte Regelstudienzeit erteilt, unabhängig davon wie lange der Pass gültig ist. Evtl verfahren andere ABH's nicht so, kann ich nicht beurteilen.
Das einzige worauf laut ABh geachtet wird ist : wenn der Pass innerhalb des nächsten Kalenderjahres abläuft wird kein eAT ausgestellt, sondern nur ein Kleber. Und auch da wird über die Passgültigkeit hinaus erteilt.
Wenn eine ABH tatsächlich so verfahren sollte, wie hier behauptet wird, dann handeln deren Mitarbeiter grob rechtswidrig und verstoßen wissentlich gegen die Gesetze (würde mich mal interessieren in welcher Stadt so verfahren wird ?). Da bin ich mal neugierig, wie lange das folgenlos hingenommen wird ?
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Re: Brauche hilfe
Wir waren in diesem Thread beim Thema AE auf Basis §28 Familiennachzug zu Deutschen.
Das hast Du ja auch bestätigt, siehe hier:
Viele Grüße
darkness
Das hast Du ja auch bestätigt, siehe hier:
Ich habe das Gefühl hier geht mächtig viel durcheinander. Denn jetzt schreibst Du offensichtlich ja wieder eher von AE-Erteilung in Bezug auf das Studium (für Regelstudienzeit).Caprice3886 hat geschrieben:Alleine hier bei uns haben 6 Studenten eine AE nach § 28 für eine Dauer von 18 Jahre erhalten.
Das Durcheinander mag unbeabsichtigt sein, führt aber zu Verwirrungen und Missverständnissen hier...Caprice3886 hat geschrieben: In der Regel wird die AE ja für die gesamte Regelstudienzeit erteilt, unabhängig davon wie lange der Pass gültig ist.
Viele Grüße
darkness
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Re: Brauche hilfe
Das Durcheinander war nicht beabsichtigt.
Die Erteilung von 18 Jahren war nur auf en § 28 bezogen.
Da vorher gesagt wurde, dass eine AE nie über die Passgültigkeit erteilt wird habe ich die AE zum Studium als Beispiel genommen, da es nun mal die ist welche ich am häufigsten zu Gesicht kriege Und die werden nicht nach Gültigkeit des Passes erteilt.
Technisch ist glaube ich alles möglich. Bei uns lag schon mal eine Fiktion vor mit Tipfehler gültig bis 2054
Hattest du direkt Kontakt zu der ABH oder dem Bürgertelefon 115?
Die Erteilung von 18 Jahren war nur auf en § 28 bezogen.
Da vorher gesagt wurde, dass eine AE nie über die Passgültigkeit erteilt wird habe ich die AE zum Studium als Beispiel genommen, da es nun mal die ist welche ich am häufigsten zu Gesicht kriege Und die werden nicht nach Gültigkeit des Passes erteilt.
Technisch ist glaube ich alles möglich. Bei uns lag schon mal eine Fiktion vor mit Tipfehler gültig bis 2054
Hattest du direkt Kontakt zu der ABH oder dem Bürgertelefon 115?
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Re: Brauche hilfe
So wie ich schrieb: ABH (und es ist die in Berlin).Caprice3886 hat geschrieben:Hattest du direkt Kontakt zu der ABH oder dem Bürgertelefon 115?
Ich würde gar nicht davon ausgehen, dass Jemand am Bürgertelefon so eine fachspezifische Auskunft erteilen kann (es gibt ja gar kein ABH-spezifisches Bürgertelefon...). Konkret gesagt: Ich kenne Jemanden in Berlin, deren Mann in der ABH arbeitet. Inhaltlich bewerten kann ich die Auskunft nicht, genauso wenig wie Deine. Sie passte nur 1:1 zu Efendis Erläuterungen.
Dein Beispiel mit der Fiktion zeigt, dass ggf. keine diesbzgl. Plausibilitätsprüfungen für die eingegebenen Kartendaten erfolgen. Naja, vielleicht kommt mal Jemand drauf, wenn AEs bis ins Jahr 4123 erteilt werden....
Ich dachte auch bisher immer, AEs für das Studium werden nur für max. 2 Jahre erteilt und dann verlängert... Aber bei dem Studiumsthema kenne ich mich nicht so gut aus. Vielleicht hat sich das geändert.
LG darkness
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Re: Brauche hilfe
Auch bei einer Studenten-AE kenne ich keine, die über einen längeren Zeirtraum erteilt wurde, denn der Student muss
a) den Studienfortschritt nachweisen und damit belegen, dass die Grundlage für die AE noch gegeben ist
b) den gesicherten LU nachweisen, der für die Erteilung/Verlängerung der AE notwendig ist (8000 €+ /Jahr)
Die AHB, die eine AE für die maximale Studiendauer (10 Jahre!) ausstellt, die möchte ich mal sehen inkl. so einer AE. Denn damit wäre Betrug/Missbrauch Tür und Tor geöffnet.
Genauso würde ich gerne mal eine AE §28 sehen, die über 18 Jahre gültig ist
Aber gut, vielleicht bin ich ja da auch nur so unbedarft weil ich aus Bayern komme und da die Uhren, auch in Bezug auf AEs, etwas anders und auch strenger ticken
a) den Studienfortschritt nachweisen und damit belegen, dass die Grundlage für die AE noch gegeben ist
b) den gesicherten LU nachweisen, der für die Erteilung/Verlängerung der AE notwendig ist (8000 €+ /Jahr)
Die AHB, die eine AE für die maximale Studiendauer (10 Jahre!) ausstellt, die möchte ich mal sehen inkl. so einer AE. Denn damit wäre Betrug/Missbrauch Tür und Tor geöffnet.
Genauso würde ich gerne mal eine AE §28 sehen, die über 18 Jahre gültig ist
Aber gut, vielleicht bin ich ja da auch nur so unbedarft weil ich aus Bayern komme und da die Uhren, auch in Bezug auf AEs, etwas anders und auch strenger ticken
Wenn die Guten nicht kämpfen, werden die Schlechten siegen. (Platon)
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Re: Brauche hilfe
Das stimmt das gibt es nicht. Aber du würdest Dich wundern was bei dem Bürgertelefon manchmal für Auskünfte erteilt werden.
Bei der Studienvorbereitung sind es 2 Jahre. Die ABH Berlin ist aufgrund der immer mehr werdenden Vorsprachen dazu übergegangen die AE auch durchaus für die gesamte Studiendauer auszustellen. Beispiel Bachelor hat 6 Semester = AE wird für 3 Jahre ausgestellt. Bei einer Promotion 5 Jahre. Ich habe nicht behauptet das diese für 10 Jahre erteilt wird
Das Sperrkonto in Höhe von 7.908€ muss nur bei Einreise nachgewiesen werden, danach ist es aureichend wenn ein monatlicher Geldeingang in Höhe von ca 659€ nachgewiesen wird.
Aber das gehört hier eigentlich zu ging ja um den § 28.
Falls evtl. einmal Fragen bestehen, stehe ich gerne zur Verfügung und könnte auch Kontakt zur ABH herstellen.
Liebe Grüße und einen schönen Tag wünsche ich Euch
Bei der Studienvorbereitung sind es 2 Jahre. Die ABH Berlin ist aufgrund der immer mehr werdenden Vorsprachen dazu übergegangen die AE auch durchaus für die gesamte Studiendauer auszustellen. Beispiel Bachelor hat 6 Semester = AE wird für 3 Jahre ausgestellt. Bei einer Promotion 5 Jahre. Ich habe nicht behauptet das diese für 10 Jahre erteilt wird
Das Sperrkonto in Höhe von 7.908€ muss nur bei Einreise nachgewiesen werden, danach ist es aureichend wenn ein monatlicher Geldeingang in Höhe von ca 659€ nachgewiesen wird.
Aber das gehört hier eigentlich zu ging ja um den § 28.
Falls evtl. einmal Fragen bestehen, stehe ich gerne zur Verfügung und könnte auch Kontakt zur ABH herstellen.
Liebe Grüße und einen schönen Tag wünsche ich Euch