Brauche hilfe
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Re: Brauche hilfe
Wieso wurde dieser thread in eine" politische Diskussion" umgelenkt?
Die "Politik" macht doch das Ausnutzen durch "Ungute" erst moeglich,sonst wuerden doch solche Bezness Verhaeltnisse nicht so leicht zustande kommen koennen.
Ich finde es btw voellig legitim,dass die AE eines unverheirateten Vaters ,der in D lebt,da er ein deutsches Kind hat,an relevante Betreuungszeiten/Unterhaltszahlungen gebunden ist.Das ist doch nicht zuviel verlangt?
Hier in den USA wird gepfaendet/o. Fuehrerscheinentzug etc ,wenn der Vater nicht zahlt oder sein Kind nach vereinbarter Stundenzahl betreut .
Die Bezness Maenner hier muessen sich etwas mehr anstrengen,bis zur citizenship.
Die "Politik" macht doch das Ausnutzen durch "Ungute" erst moeglich,sonst wuerden doch solche Bezness Verhaeltnisse nicht so leicht zustande kommen koennen.
Ich finde es btw voellig legitim,dass die AE eines unverheirateten Vaters ,der in D lebt,da er ein deutsches Kind hat,an relevante Betreuungszeiten/Unterhaltszahlungen gebunden ist.Das ist doch nicht zuviel verlangt?
Hier in den USA wird gepfaendet/o. Fuehrerscheinentzug etc ,wenn der Vater nicht zahlt oder sein Kind nach vereinbarter Stundenzahl betreut .
Die Bezness Maenner hier muessen sich etwas mehr anstrengen,bis zur citizenship.
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Re: Brauche hilfe
Warum entschuldigst du dich für andere User und für mich?Entschuldige bitte, dass Dein thread leider von ein paar usern eher in eine politische Diskussion umgelenkt wurde.
Ich denke, keiner hat etwas Falsches geschrieben.
Es ist ein Unding, dass ausländische Väter alle Rechte haben, aber keinerlei Pflichten.
Das ist Bezness vom Feinsten und davor kann nicht oft genug gewarnt werden.
Ein Kind öffnet nun mal die Tür, da gibt es nichts daran zu rütteln.
Da nun sowohl der Drops von Effendi gelutscht sowie die Schokobanane bereits von Dir vernascht wurde,
wirst Du Dich wohl oder übel damit abfinden müssen, dass diese Schokoleckerei fürderhin
auch von anderen Frauen sowie eben auch dann wieder von der Nigerianerin vernascht werden wird.
Solche Ironie kannst du dir sparen.Und falls Du vorhaben solltest, Dich auf diese Art und Weise auch in Zukunft als
(alleinerziehendes?!?) "Gefäß für zukünftige potentielle Steuerzahler" zur Verfügung zu stellen,
wirst sowohl Du als auch die "fürderhin zu importierenden Nigerianerinnen (o.ä.) weiterhin um die Gunst
der momentan und hoffentlich auch weiterhin steuerzahlenden (und oftmals selbst kinderlosen) Wählerschaft
vertrauen/hoffen/buhlen/kämpfen/... müssen
Ich glaube kaum, dass solche Aussagen die TE aufheitern.
Dann hast du garantiert auch deinen Teil dazu beigetragen.Nix für ungut, ich würde es aber auch verstehen, wenn Du hier im forum vorerst nix mehr schreiben möchtest.
Liebe Grüße
Anaba
Administratorin
anaba@1001Geschichte.de
“Am Ende wird die Wahrheit siegen, über Ängste und gut getarnte Lügen.
Am Ende wird sich alles fügen und was jetzt am Boden liegt, wird schließlich lächelnd fliegen...“
Hans Kupka, hingerichtet 1942
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Re: Brauche hilfe
Ich glaube darüber müsst ihr Euch keine Sorgen machen, denn nach dem Einstellen des Eröffnungsbeitrags war die TS nicht wieder im Forum, hat also die Antworten überhaupt (noch) nicht zur Kenntnis genommen. Anscheinend ist sie an den Einschätzungen anderer garnicht interessiert.Anaba hat geschrieben:Dann hast du garantiert auch deinen Teil dazu beigetragen.Nix für ungut, ich würde es aber auch verstehen, wenn Du hier im forum vorerst nix mehr schreiben möchtest.
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Re: Brauche hilfe
Hallo leva,
Du hast geschrieben:
Eine Gesetzesänderung und das was dazu davor noch alles nötig wäre, würde Jahre dauern,
die TE ist aber jetzt bereits am Verzweifeln und da helfen ihr weder "gelutschte Drops" noch politisches Wunschdenken.
Deshalb fände ich es besser, bei betroffenen (und oftmals deshalb verzweifelnden) neuuserinnen
sich (zumindest gleich zu Beginn ) mit politischer Agitation erstmal zurückzuhalten.
LG Nilopa
Du hast geschrieben:
Sicher ist das legitim, aber was nützt das der TE in ihrer momentanen Situation.Ich finde es btw voellig legitim,dass die AE eines unverheirateten Vaters ,der in D lebt, da er ein deutsches Kind hat,an relevante Betreuungszeiten/Unterhaltszahlungen gebunden ist.Das ist doch nicht zuviel verlangt?
Eine Gesetzesänderung und das was dazu davor noch alles nötig wäre, würde Jahre dauern,
die TE ist aber jetzt bereits am Verzweifeln und da helfen ihr weder "gelutschte Drops" noch politisches Wunschdenken.
Deshalb fände ich es besser, bei betroffenen (und oftmals deshalb verzweifelnden) neuuserinnen
sich (zumindest gleich zu Beginn ) mit politischer Agitation erstmal zurückzuhalten.
LG Nilopa
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Re: Brauche hilfe
@Anaba, da hast Du sicher Recht. Es ist leider doch nur die eher traurige Realität .Ich glaube kaum, dass solche Aussagen die TE aufheitern.
ironische Bemerkungen wie "gelutschte drops" und "Schokobanane" sind da wohl doch eher ungeeignete Mittel.
...also noch ein Grund mehr, sich bei der TE zu entschuldigen!
Deshalb also nochmals @Papue12: Sorry, dass auch ich mich im Ton vergriffen habe!
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Re: Brauche hilfe
Danke für eure antworten (die dümmlichen blende ich mal aus). Nochmal zum Verständnis er hat 18 jahre Aufenthalt bekommen. Das ist in berlin nicht unüblich wenn man hier ein ki d hat. Das beste ist wohl ich geh zum Anwalt und lass mich beraten.
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Re: Brauche hilfe
Liebe Papue12
Schön, daß Du dich wieder meldest. Könntest Du uns weiterhin auf dem Laufenden halten?
Wie geht es Dir im Moment?
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Liebe Grüße
sita
Es ist einfacher die Leute zu täuschen, als sie davon zu überzeugen, dass sie getäuscht wurden.
Mark Twain
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Re: Brauche hilfe
Ich muss gestehen, ich bin überrascht wegen den 18 Jahren, weil es eigentlich total unüblich ist.Papue12 hat geschrieben:Danke für eure antworten (die dümmlichen blende ich mal aus). Nochmal zum Verständnis er hat 18 jahre Aufenthalt bekommen. Das ist in berlin nicht unüblich wenn man hier ein ki d hat. Das beste ist wohl ich geh zum Anwalt und lass mich beraten.
Aber das handhaben die Bundesländer anscheinend (leider) unterschiedlich.
Hast du die Aufenthaltserlaubnis mit eigenen Augen gesehen oder weißt du es nur von ihm (muss da einfach nochmal nachfragen weil ich ob der Praxis grad total fassungslos bin)
Normaler Weg wäre:
AE für max. 3 Jahre, dann Verlängerung und bei vorliegen der Voraussetzungen dann irgendwann die Niederlassungserlaubnis (= Daueraufenthalt). Wobei die AE immer nur so lange ausgestellt wird wie der Pass gültig ist.
Wenn es in Berlin wirklich so einfach ist an einen Daueraufenthalt zu kommen (was anders sind 18 Jahre nicht), na dann dürfte sich Berlin bald über einen deutlichen Zuwachs an Ausländern freuen die so versuchen ihren Stand in trockene Tücher zu bekommen
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Re: Brauche hilfe
Auch in Berlin ist eine AE über die Gültigkeitsdauer des Passes hinaus völlig unüblich (und die gelten keine 18 oder 20 Jahre....). Auf spezielle Nachfrage, war das die Info von gutem Freund in entsprechender Position (in B)... Er kennt persönlich KEINE AE, wo es eine derartige Dauer gegeben hat...
LG darkness
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Re: Brauche hilfe
Einen 18jährigen Aufenthaltstitel kann es schon deshalb nicht geben, weil ein befristeter AT nicht über die Gültigkeit des Passes hinaus erteilt werden kann und Pässe i.d.R. nicht länger als 10 Jahre gültig sind.Franconia hat geschrieben:Ich muss gestehen, ich bin überrascht wegen den 18 Jahren, weil es eigentlich total unüblich ist.
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Re: Brauche hilfe
Ich denke hier wird davon ausgegangen,das der Aufenthalt die nächsten 18 Jahre,durch das Kind gesichert ist.Es ist nach wie vor so in Berlin,das bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein müssen,für den jeweiligen Aufenthaltstitel.Lg.Bina
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Re: Brauche hilfe
Liebe Bina,Bina62 hat geschrieben:Ich denke hier wird davon ausgegangen,das der Aufenthalt die nächsten 18 Jahre,durch das Kind gesichert ist.
das hatten wir als Vermutung auch schon (mehrfach hier geschrieben). Dann kam als Antwort wieder, der AT sei für 18 Jahre erteilt worden... Das sei in Berlin nicht unüblich, um es mal ganz konkret zu zitieren...
Dass das nicht sein kann, wurde mit konkreter Begründung darauf geantwortet.
Viele liebe Grüße
darkness
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Re: Brauche hilfe
Efendi II hat geschrieben:Darum geht es doch letztendlich überhaupt nicht.leva hat geschrieben: Ist also die Verlaengerung der AE des Kindsvaters in D nicht an eine dokumentierte /minimal Betreung gebunden?
Es geht darum:
“Wir, die Grünen, müssen dafür sorgen, so viele Ausländer wie möglich nach Deutschland zu holen. Wenn sie in Deutschland sind, müssen wir für ihr Wahlrecht kämpfen. Wenn wir das erreicht haben, werden wir den Stimmenanteil haben, den wir brauchen, um diese Republik zu verändern.” Daniel Cohn-Bendit, Bündnis90/Die Grünen
————————————
“Wir wollen, dass Deutschland islamisch wird”
Cem Özdemir, Bündnis90/Die Grünen (Quelle: Interview mit Susanne Zeller-Hirzel (letzte Überlebende der Weißen Rose; Widerstandsgruppe im 3.Reich)
————————————
„Deutschland verschwindet jeden Tag immer mehr, und das finde ich einfach großartig.” Jürgen Trittin, Bündnis90/Die Grünen (Quelle: Frankfurter Allgemeine Sonntagszeitung vom 02.01.2005,
Ja, dieser Volksverrat ist mir auch bekannt, aber Gott sei Dank haben diese grünen Verbrecher noch lange nicht das absolute Sagen hier.... Es wird wirklich höchste Eisenbahn, dass entsprechende Gesetze geändert werden!
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Re: Brauche hilfe
Blume hat geschrieben:Erst mal ist es kein Hammer, sondern ein Gesetz, das auf alle binationlen Eltern Anwendung findet. Es ermöglicht dem ausländischen Elternteil im Inland zu leben und Kontakt zu seinem Kind zu haben.leva hat geschrieben:
Hammer!!! Da sollte in D echt mal etwas passieren.
Soetwas gaebe es in den USA gar nicht.
Und von daher können auch keine Stunden für einen Umgang vorgegeben werden, denn das Umgangsverhalten ist auch abhängig vom Alter des Kindes.
Daß Gesetze in ihrer Anwendung auch Schlupflöcher für Unredliche bilden, ist die Kehrseite (ich will mal sagen, fast jedes Gesetzes)
Es ganz abzuschaffen, bedeutet ja auch, redliche Elternteile zu benachteiligen. Von seinem Grundgedanken her finde ich es richtig.
Clara, vielleicht ist vom Gesetzgeber aber auch eher im Sinne des Kindes gedacht, sodass es seinen anderen Elternteil, meist wohl Vater, jederzeit sehen kann, ohne dafür in dessen Heimatland reisen zu müssen? Denn dass die meisten dieser Bezziväter sich wohl eher nicht kümmern, liegt wohl auf der Hand, wie auch in diesem Fall. Wenn die Auslegung des Gesetzes so wäre, dass dadurch vorrangig ihm die Möglichkeit des Kontaktes zu seinem Kind gegeben wird und er es nicht wahrnimmt, müsste ihm tatsächlich die AE sofort wieder entzogen werden.
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Re: Brauche hilfe
Die wäre aber unbefristet.Strauss hat geschrieben: Möglicherweise hat derjenige, da er ja scheinbar griechische Papiere besitzt, eine EU-Aufenthaltserlaubnis?
- andererseits, da erwähnt worden war, daß für ihn eine Duldung ausgesprochen worden ist, könnte auch eine Asylgewährung in Frage kommen.
Eine "Duldung" ist kein Aufenthaltstitel sondern "die vorübergehende Aussetzung der Abschiebung" und wird dann erteilt "wenn eine Abschiebung aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen nicht möglich ist".
Sie (die Duldung) wird nach endgültiger Ablehnung des Asylantrags erteilt.
Solange über den Asylantrag noch nicht endgültig entschieden wurde, gibt es eine "Aufenthaltsgestattung".
Ohne genaue Angabe des Aufenthaltstitels (mit dem dazugehörigen §§) sind überhaupt keine seriösen Aussagen möglich, es bleiben nur Vermutungen und Spekulationen.Da muß man die angebliche Aufenthaltserlaubnis einmal genau unter die Lupe nehmen und schauen, nach welchen Paragraphen sie erteilt worden ist.
Leider verzichten viele darauf, sich den Pass oder den Aufenthaltstitel ihres Handyschüttlers oder Bettnässers auch einmal zeigen zu lassen, da sind andere Dinge wichtiger. Sie glauben ihm irgendwelche Erzählungen aus 1001 Nacht und kennen sich in den wenigsten Fällen mit dem Aufenthaltsstatus ihres Habibis aus.
Leider sind sie auch häufig nicht willens oder zu bequem, sich darüber genauer darüber zu informieren.
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Re: Brauche hilfe
Papue12 hat geschrieben:Hallo.
Bin schon seit einer weile besucherin eurer seite. . Ich brauche dringend eure hilfe da ich auch opfer von bezness geworden bin. Es brauchte einige Zeit bis ich es verstanden habe.
Jetzt zu meiner Geschichte.
Im Januar 2012 habe ich im Internet einen mann aus nigeria kennengelernt. Wir haben uns ziemlich bald getroffen und da er in Braunschweig wohnte und ich in berlin und er erst seit 1 monat in Deutschland war, ist er bald bei mir eingezogen. Ich hatte damals zwei kinder und war also hier verwurzelt. Kurze zeit später wurde ich schwanger, da er sich um alles gut gekümmert hat und sich als "traummann" herausstellte. Er hatte natürlich keinen Aufenthalt. er zeigte mir eine griechische aufenthaltsbestaetigung mit der er hier einige zeit bleiben konnte. Wir sind dann zur abh und dieses Dokument stellte sich als falsch dar. Habe das aber erst nicht so begriffen, da die dame von der abh mir sagte dieses Dokument bekommen nur Familienangehörige von griechen. Aber er sagte mir er sei nicht verheiratet und habe keine Kinder. Im oktober 2012 habe ich dann unser kind geboren und bin dann mit ihm von a nach b wegen seinem Aufenthalt. Das dokument lies er dann weg sagte es sei verloren. Er bekam eine duldung. Ich gab ihm das sorgerecht und er wohnte bei mir. Dieses jahr im März hat er seinen Aufenthalt bekommen für 18 jahre. Man muss sagen dass ich zwischenzeitlich schon misstrauisch geworden bin und rausgefunden habe, das er in nigeria verheiratet ist und ein kind hat. Streitet er bis heute alles ab und ich konnte nix beweisen. Er sagte immer es sei seine schwester. Er schickte geld und sachen etc.
So im März bekam er seinen Aufenthalt und er verlor seinen job. Er buchte eine reise nach nigeria unter dem vorwand er wolle ein Geschäft aufbauen. Im april flog er hin und als ich ihn anrief ein paar Tage später ging eine frau ans telefon und stellte sich als seine frau vor "... wife". Ich hab ihn zur rede gestellt. Erst erzählte er mir er hat sein Telefon liegenlassen. Später erzählte er mir wieder was anderes. Er streitet alles ab und stellt mich als paranoid dar. Er kam wieder nach 5 wochen. ich sah dass er noch ein telefon für sie gekauft hat für 160 eur denn nun schrieben sie sich über whatsapp mit einem gemeinsamen foto. Ich habe ihn aus der wohnung geworfen. Nun habe ich gesehen dass er dieser Frau
unterlagen geschickt hat zur Beantragung eines visums in d. Seit dem er weg ist kümmert er sich nicht mehr um seinen sohn. Ruft nicht an. Bezahlt keinen cent. Er hat keine neue meldeadresse da ich ihn abgemeldet habe, denn wegen ihm sind wir beim jobcenter gemeldet und er geht wieder arbeiten. Ich will keinen Ärger mit dem jobcenter. Er kümmert sich hier um nichts mehr.
Was kann ich tun? Es sieht ja wohl so aus als ob er nur darauf gewartet hat. Was kann ich tun? Soll ich ihn bei der Polizei anzeigen und bei der abh?
Hoffe ihr könnt mir helfen.
Verzweifelte grusse
Papue
Ich habe auch kopien von sokumenten, den falschen aufenthalt von Griechenland etc.
Ich kann Dir gut nachfühlen wie es Dir geht.Ich war auch mit so einen .................verheiratet.Meine fehler habe ich leider zu spät bemerkt.Heute geht es dem Nigerianer sehr gut durch meine Dummheit.Es ist schwer so sachen zu ertragen und ich wollte ich könnte Dir helfen.Mein wunsch an diese...................mögen sie alles das zurück bekommen was sie hier den Menschen an LEID antunen.
Ich wünsche Dir und Deinen Kinder alles,alles gute.
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Re: Brauche hilfe
Hallo alle Zusammen.
Leider ist es kein seltener Fall das eine AE für 18 Jahre in solchen Fällen erteilt wird. Unabhängig von der Gültigkeit des Passes.
Dieses ist gestztlich geregelt im § 7.2.1 AufenthG
Die Aufenthaltserlaubnis für Eltern minderjähriger lediger deutscher Kinder kann bis zum 18. Lebensjahr des Kindes erteilt werden, sofern eine Beistands- und Betreuungsgemeinschaft (§ 28 Abs. 1 Nr. 3) vorliegt und der Elternteil sich auf ausreichende Art in deutscher Sprache verständigen kann. Fehlt es an ausreichenden Deutschkenntnissen, ist die Aufenthaltserlaubnis zunächst für 13 Monate, bei Kindern unter sechs Monaten für 18 Monate, zu erteilen, vgl. VAB.A.28.1.1.3
Hierbei handelt es sich um ein kann und nicht muss.
Liebe Grüße
Leider ist es kein seltener Fall das eine AE für 18 Jahre in solchen Fällen erteilt wird. Unabhängig von der Gültigkeit des Passes.
Dieses ist gestztlich geregelt im § 7.2.1 AufenthG
Die Aufenthaltserlaubnis für Eltern minderjähriger lediger deutscher Kinder kann bis zum 18. Lebensjahr des Kindes erteilt werden, sofern eine Beistands- und Betreuungsgemeinschaft (§ 28 Abs. 1 Nr. 3) vorliegt und der Elternteil sich auf ausreichende Art in deutscher Sprache verständigen kann. Fehlt es an ausreichenden Deutschkenntnissen, ist die Aufenthaltserlaubnis zunächst für 13 Monate, bei Kindern unter sechs Monaten für 18 Monate, zu erteilen, vgl. VAB.A.28.1.1.3
Hierbei handelt es sich um ein kann und nicht muss.
Liebe Grüße
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Re: Brauche hilfe
Caprice3886 hat geschrieben: Leider ist es kein seltener Fall das eine AE für 18 Jahre in solchen Fällen erteilt wird. Unabhängig von der Gültigkeit des Passes.
Liebe Caprice,
das ist so NICHT richtig. Bitte das Zitierte (juristisch) genau lesen...
Der von Dir zitierte § regelt lediglich bis zu welchem Alter des Kindes eine AE für den Elternteil erteilt werden kann (und ist damit die Grundlage für den AT).
Er regelt NICHT die "am Stück" zu bekommende Dauer des befristeten Aufenthaltstitels. Dieser kann nicht über die Gültigkeitsdauer des Passes hinaus erteilt werden. Der würde dann ggf. einfach immer wieder verlängert werden (bzw.neu erteilt?) bis zum 18. Lebensjahr des Kindes. Einen befristeten AT mit einer durchgehenden Dauer von 18 Jahren gibt es nicht, da Pässe keine solange Gültigkeit haben (i.d.R max. 10 Jahre).
Umgangssprachlich wird oft von einer AE auf 2 Beinen für 18 Jahre gesprochen. Das ist auch OK, da hier dann die mögliche mehrfache Verlängerung (oder Neuerteilung?) wegen dem Kind gemeint ist.
Auf Nachfrage hat die TE hier aber mehrfach von einem tatsächlich(!!) 18-Jahre-Dauer-AT erzählt. Das gibt es nicht. Darum ging es hier.
Besser erklären kann das sicher Efendi.
Viele Grüße
darkness
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Re: Brauche hilfe
Hallo Darkness.
Leider eben doch, zumindestens in Berlin. Alleine hier bei uns haben 6 Studenten eine AE nach § 28 für eine Dauer von 18 Jahre erhalten. Der eAT läuft zwar mit Datum des Passes ab, jedoch ist die AE insgesamt für 18 Jahre gültig. Nach Rücksprache wurde vom Direktor der ABH bestätigt das dies keine Einzelfälle sind.
Und ein Übertrag ist in jdem Berliner Bürgeramt möglich, wenn man einen neuen Pass hat sowie den alten und die dazu gehörige AE.
Liebe Grüße
Leider eben doch, zumindestens in Berlin. Alleine hier bei uns haben 6 Studenten eine AE nach § 28 für eine Dauer von 18 Jahre erhalten. Der eAT läuft zwar mit Datum des Passes ab, jedoch ist die AE insgesamt für 18 Jahre gültig. Nach Rücksprache wurde vom Direktor der ABH bestätigt das dies keine Einzelfälle sind.
Und ein Übertrag ist in jdem Berliner Bürgeramt möglich, wenn man einen neuen Pass hat sowie den alten und die dazu gehörige AE.
Liebe Grüße
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Re: Brauche hilfe
Liebe Caprice,
wenn ein Student ein Kind mit einem deutschen Elternteil bekommt???? Was hat das denn jetzt mit dem Studenten-Dasein zu tun?
Wir sprachen von einem AT basierend auf dem Kind...
Viele Grüße
darkness
wenn ein Student ein Kind mit einem deutschen Elternteil bekommt???? Was hat das denn jetzt mit dem Studenten-Dasein zu tun?
Wir sprachen von einem AT basierend auf dem Kind...
Viele Grüße
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