Opferentschädigungsgesetz

zum Thema Bezness

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Reisende
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Opferentschädigungsgesetz

Beitrag von Reisende » 28.06.2019, 11:22

Guten Morgen,

leider habe ich es erst jetzt erfahren, das Gewaltopfern durchaus eine Entschädigung nach dem Opferentschädigungsgesetz zusteht. Leider muss es sich dabei um eine körperliche Gewalttat handel. Psychische Gewalt wird dadurch nicht abgedeckt.
Es besteht durchaus die Möglichkeit, das auch Gewalttaten im Ausland berücksichtigt werden.

Hier ein Link dazu: http://www.gesetze-im-internet.de/oeg/index.html

Da es nicht so einfach ist, diese Ausgleichszahlungen bzw. Renten zu bekommen, empfehle ich den Antrag mit einem Anwalt zu stellen. Zuvor muss jedoch bereits eine Schwerbehinderung vorliegen. Dabei darf es sich dann durchaus auch um Depressionen oder Verhaltensstörungen handeln. Auslöser muss aber eine Gewalttat sein.

Ich vermute, es gibt viele Bezness Opfer, die bis heute an den Spätfolgen dieser Erfahrung leiden.

Liebe Grüße
die Reisende

Cimmone
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Re: Opferentschädigungsgesetz

Beitrag von Cimmone » 28.06.2019, 11:24

Hallo Reisende,

herzlich Willkommen im Forum von 1001Geschichte.
Das Team wünscht Dir einen guten und informativen Austausch.
"Im übrigen gilt ja hier derjenige, der auf den Schmutz hinweist, für viel gefährlicher als der, der den Schmutz macht." Kurt Tucholsky

Cimmone 🐬
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