Scheidung (Trennungsjahr 1oder 3)Jahre?

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Hoffnung
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Scheidung (Trennungsjahr 1oder 3)Jahre?

Beitrag von Hoffnung » 24.05.2021, 20:00

Hallo meine Lieben,

Ich habe hier im Forum mehrmals gelesen, dass die Ehe nach einem Trennungsjahr geschieden werden konnte.

Bin irritiert:
Ich habe erstmal einen Anwalt telefonisch kontaktiert.
Er sagte eine Scheidung kann nach 1 Trennungsjahr nur erfolgen wenn beide Ehepartner der Scheidung einwilligen.

Ansonsten wären die 3 Trennungsjahre einzuhalten, dann kann ich erst geschrieben werden da mein noch Ehemann sich nicht freiwillig scheiden lassen wird.

Ich freue mich auf Kommentare und Antworten von euch.
Danke schon mal im Voraus.

Liebe Grüße
Hoffnung

Sanna
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Re: Scheidung (Trennungsjahr 1oder 3)Jahre?

Beitrag von Sanna » 24.05.2021, 20:51

Hallo,
ja das ist richtig. Nach einem Trennungsjahr kannst du oder er die Scheidung einreichen. Bei mir machte er das nach gut einem Jahr, die Scheidung war dann ca. 1,5 Jahre nach seinem Auszug. Hätte ich bei der Anhörung nicht eingewilligt kann es tatsächlich 3 Jahre dauern. Erst dann wird die Ehe quasi zwangsgeschieden, auch, wenn nur einer eingewilligt hat.
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Sanna
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Re: Scheidung (Trennungsjahr 1oder 3)Jahre?

Beitrag von Sanna » 24.05.2021, 20:53

"Nach 3 Jahren Trennung gilt eine Ehe als gescheitert
Wenn Sie und Ihr Ehepartner mehr als 3 Jahre getrennt voneinander leben, gilt die Ehe per Gesetz automatisch als gescheitert. Dem Gericht muss daher nur dargelegt werden, dass Sie und Ihr Ehepartner seit 3 Jahren getrennt leben. Auf den Grund der Scheidung kommt es in diesem Fall dann nicht mehr an. Wichtig zu wissen: Nach 3 Jahren Trennung wird die Ehe auch geschieden, wenn Ihr Ehepartner der Scheidung widerspricht."


https://www.legalbird.de/scheidung/sche ... e-trennung
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Sanna
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Re: Scheidung (Trennungsjahr 1oder 3)Jahre?

Beitrag von Sanna » 24.05.2021, 20:56

"Hat Ihr Ehegatte den Scheidungsantrag eingereicht und dazu den Vollzug des Trennungsjahres nachgewiesen, können Sie die Scheidung verzögern und auf einen Zeitraum bis zu drei Jahre verhindern, wenn Sie dem Scheidungsantrag nicht zustimmen. Frühestens nach dem Trennungsjahr kann das Familiengericht die Scheidung einvernehmlich im gegenseitigen Einvernehmen beider Ehegatten beschließen. Verweigern Sie hingegen Ihre Zustimmung zur Scheidung, muss das Familiengericht den Scheidungsantrag zu den Akten legen und drei Jahre abwarten. Erst nach Ablauf von drei Jahren vermutet das Gesetz unwiderlegbar, dass Ihre Ehe gescheitert ist. Dann muss der Familienrichter Ihre Ehe scheiden, auch wenn Sie dem Scheidungsantrag nicht zustimmen. Sie können also nach drei Jahren nicht mehr verhindern, dass Sie auch gegen Ihren ausdrücklichen Willen geschieden werden."

https://www.scheidung.de/17-tipps-wie-s ... 20abwarten.
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Cimmone
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Re: Scheidung (Trennungsjahr 1oder 3)Jahre?

Beitrag von Cimmone » 24.05.2021, 21:31

Liebe Hoffnung,

Der Eindruck, Du musst diese Made ganz schnell aus Deiner Wohnung kriegen, lässt sich nicht mehr abwehren.
Egal, wo er gemeldet ist.
"Im übrigen gilt ja hier derjenige, der auf den Schmutz hinweist, für viel gefährlicher als der, der den Schmutz macht." Kurt Tucholsky

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Hoffnung
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Re: Scheidung (Trennungsjahr 1oder 3)Jahre?

Beitrag von Hoffnung » 24.05.2021, 22:34

Liebe Cimmone,

Genau so ist es mit dieser Made. Sie muss weg aus meiner Wohnung und aus meinem Leben. Das wäre sooooo eine Erleichterung und ich kann wieder normal leben.

Liebe Grüße
Hoffnung

Hoffnung
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Re: Scheidung (Trennungsjahr 1oder 3)Jahre?

Beitrag von Hoffnung » 24.05.2021, 22:42

Hallo Sanna,

Danke dir für deine Antworten.

Ich will die Scheidung einreichen. Der Antrag ist noch nicht eingereicht, aber ist in Planung.

Er will sich nicht scheiden lassen. Ich habe es hier oft gelesen, dass sich die Frauen hier nach einem Jahr haben scheiden lassen obwohl der ausländische Ehemann es nicht wollte. Daher meine Hoffnung, das es bei mir auch so sein kann.

Wir sind noch kein Jahr getrennt.

Lg
Hoffnung

chavah
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Re: Scheidung (Trennungsjahr 1oder 3)Jahre?

Beitrag von chavah » 25.05.2021, 09:51

Auch hier mal was Grundsätzliches: normalerweise kann man einen Scheidungsantrag nach etwa 9 Monaten der Trennung bei Gericht einreichen, dann das Gesetz sagt, man muss zum Zeitpunkt der Scheidung mindestens ein Jahr getrennt leben. Und das Verfahren dauert ja auch. Es ist zwar vorgesehen, dass nach einem Jahr der Trennung die Scheidung nur im Einvernehmen vorgenommen werden kann, aber es gibt durchaus Gerichte, die auch gegen den Willen eines Ehepartners schon nach einem Jahr + x geschieden wird, wenn alles, wirklich alles geregelt ist und offensichtlich ist, dass die Eheleute nicht mehr zusammen kommen. Und, es gibt auch Richter, die wahre Weltmeister darin sind, Parteien zu überzeugen in der mündlichen Verhandlung.

Hier greift eben ganz stark die Einzelfallentscheidung und auch der Eindruck des Richters. Da kommt man mit allgemein gefassten Stellungnahmen aus dem www nicht weiter. In dem anderen Thread von Hoffnung hatte ich schon drauf hingewiesen, wie man so einen Fall taktisch klug aufbaut. Wenn derselbe Richter schon in zwei Eilverfahren pro Hoffnung entschieden hat, dann wird er eher zu der Überzeugung kommen, dass die Ehe endgültig und absolut gescheitert ist, wenn sonst nichts mehr zu regeln ist. Das ist ganz wichtig.

Würde ich die Gegenseite vertreten, würde ich auf der Basis dieser Überlegungen erst einmal Unterhalt einfordern. Nicht zu zeitig, eben irgendwann, so dass zum möglichen frühen Scheidungstermin nicht alles geregelt ist. Wenn dann dieses Verfahren auch abgeschlossen ist, dann sollte m.E. auch geschieden werden können. Eben alles eine Frage der sauberen Vorbereitung, die leider auch viele gerade jüngere Anwälte nicht mehr sauber beherrschen. Sehr schade, wirklich.

Weitere Gründe für eine schnellere Scheidung können natürlich auch erhebliche kriminelle Handlungen sein, die man aber nachweisen muss. Ich schreib bewusst "können." Aber, man sollte sich da nicht drauf verlassen. Wichtig ist doch jetzt erst einmal die saubere Trennung. Dann kommt es doch nicht unbedingt darauf an, wie schnell man geschieden ist.

Ausländerrechtlich spielt die schnelle Scheidung übrigens keine Rolle. Da langt in den ersten drei Jahren schon die Trennung für eine Korrektur der Genehmigung, in Deutschland zu bleiben. Die ist nämlich nicht an die formelle Scheidung gebunden, auch nicht an die Einreichung der Scheidung, sondern ganz einfach an das Zusammenleben.

Chavah

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