Eine Bekannte von mir hat ein leerstehendes Ladenlokal. Im vergangenen Jahr meldete sich über einen Makler ein türkischer Geschäftsmann, der in diesem Ladenlokal ein Wettbüro eröffnen wollte. Die Stadt wollte keine Genehmigung erteilen. Deshalb war die Sache erledigt.
In diesem Jahr meldete sich der Makler wieder und erzählte, die Gesetzeslage würde sich in diesem Jahr ändern und der Geschäftsmann sei immer noch interessiert. Die Stadt hätte dann keine Möglichkeit mehr, die Genehmigung zu versagen.
Also wieder Besichtigung und Besprechung der Modalitäten. Es sollte jetzt alles ganz schnell gehen, am liebsten sofort. Auf die Genehmigung der Stadt angesprochen, wurde ihr gesagt, wir fangen erst einmal an. Die Stadt wird schon nicht klagen. Es ändert sich doch bald alles.
Meine Bekannte hatte aber noch ein Gespräch bei der Bank zu führen und unterschreibt und entscheidet sich niemals sofort.
Die Bank riet ihr ab, den Mietvertrag zu unterschreiben ohne eine Genehmigung der Stadt zu haben.
Meiner Bekannten fiel auch auf, dass auf alle Einwendungen von ihr von der Gegenseite immer sofortiges Einlenken und Übernahme von Kosten angeboten wurde.
Sie googelte dann mal ein bißchen und fand interessante Sachen. Als Quintessenz fand sie:
Wenn ein Vermieter ein nicht genehmigtes Geschäft in seinen Räumen duldet, ist er für alles haftbar. Der Mieter ist sogar berechtigt, die Miete zu reduzieren bzw. keine Miete zu zahlen.
Ich kann jetzt hier keine Quellen angeben, aber wenn man mal googelt „Wettbüro und Vermietung“ findet man viele entsprechende Seiten.
Ich möchte diesen Beitrag, der mit Bezness vielleicht nichts zu tun hat, als Warnung schreiben, weil es vielleicht Leserinnen gibt, die in der gleichen Lage wie meine Bekannte sind. Wenn man auf so etwas hereinfällt, können die materiellen Schäden sehr hoch sein. (Mietschulden eintreiben, Räumungsklage usw.)
LG
Weltenbummler
Vermietung an Wettbüro
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Re: Vermietung an Wettbüro
Da war deine Bekannte gut beraten, sie vorher zu informieren.
Nicht auszudenken, wenn sie den Vertrag unterschrieben hätte.
So ist sie einigem Ärger aus dem Weg gegangen.
Nicht auszudenken, wenn sie den Vertrag unterschrieben hätte.
So ist sie einigem Ärger aus dem Weg gegangen.
Liebe Grüße
Anaba
Administratorin
anaba@1001Geschichte.de
“Am Ende wird die Wahrheit siegen, über Ängste und gut getarnte Lügen.
Am Ende wird sich alles fügen und was jetzt am Boden liegt, wird schließlich lächelnd fliegen...“
Hans Kupka, hingerichtet 1942
Anaba
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Re: Vermietung an Wettbüro
Bei Gewerbemietverträgen sichern sich Vermieter eigentlich üblicherweise ab indem sie reinschreiben, dass der Vermieter nicht dafür garantiert, dass sich das Mietobjekt für den Mietzweck auch eignet und dass das Einholen aller Genehmigungen (und mögliche notwendige Umbauten) Sache des Mieters ist. Und dass, wenn da was schief läuft, das kein Grund für den Mieter zur außerordentlichen Kündigung ist....Man kann sich da als Vermieter schon ein wenig absichern, nützt aber nichts, wenn man z.B. einen Mieter, der keine Miete zahlt (weil sein Geschäft eben nicht läuft bzw. gar nicht erst eröffnet werden konnte), dann auch noch aus der Mieteinheit rausklagen muss. Dann hat man auch nur Kosten und Ärger. Als Vermieter ist man sicher gut beraten, sich seinen möglichen Mieter und seine Geschäftsidee ganz genau anzuschauen, bevor man den Vertrag unterschreibt. Gilt aber genauso für "normale" Wohnungsmieter.
Gruß Naschkatze
Gruß Naschkatze