Hallo,
wie lange darf man sich mit dem Aufenhalts- Visa in seinem Heimatland aufhalten...
Habe was von 6 Monaten gehört...gilt das ab dem Datum der Ausreise von Deutschland... gibt
es vielleicht einen Link dazu, wo ich das nachlesen kann ?
Liebe Grüße
Visabestimmungen
Moderator: Moderatoren
-
- Beiträge: 18965
- Registriert: 12.03.2008, 16:36
Re: Visabestimmungen
Soweit ich weiß, können Ausländer sechs Monate in ihrer Heimat bleiben.
Evtl. kann Efendi dazu mehr schreiben.
Was meinst du mit Aufenthaltsvisum?
Evtl. kann Efendi dazu mehr schreiben.
Was meinst du mit Aufenthaltsvisum?
Liebe Grüße
Anaba
Administratorin
anaba@1001Geschichte.de
“Am Ende wird die Wahrheit siegen, über Ängste und gut getarnte Lügen.
Am Ende wird sich alles fügen und was jetzt am Boden liegt, wird schließlich lächelnd fliegen...“
Hans Kupka, hingerichtet 1942
Anaba
Administratorin
anaba@1001Geschichte.de
“Am Ende wird die Wahrheit siegen, über Ängste und gut getarnte Lügen.
Am Ende wird sich alles fügen und was jetzt am Boden liegt, wird schließlich lächelnd fliegen...“
Hans Kupka, hingerichtet 1942
-
- Beiträge: 18965
- Registriert: 12.03.2008, 16:36
Re: Visabestimmungen
Liebe Grüße
Anaba
Administratorin
anaba@1001Geschichte.de
“Am Ende wird die Wahrheit siegen, über Ängste und gut getarnte Lügen.
Am Ende wird sich alles fügen und was jetzt am Boden liegt, wird schließlich lächelnd fliegen...“
Hans Kupka, hingerichtet 1942
Anaba
Administratorin
anaba@1001Geschichte.de
“Am Ende wird die Wahrheit siegen, über Ängste und gut getarnte Lügen.
Am Ende wird sich alles fügen und was jetzt am Boden liegt, wird schließlich lächelnd fliegen...“
Hans Kupka, hingerichtet 1942
-
- Beiträge: 4826
- Registriert: 04.04.2008, 21:59
Re: Visabestimmungen
Im Link mit dem Gesetzestext § 51 steht doch schon alles was zu beachten ist.Anaba hat geschrieben: Evtl. kann Efendi dazu mehr schreiben.
Sicher meint sie damit die Aufenthaltserlaubnis.Was meinst du mit Aufenthaltsvisum?
Ein Visum gibt es nur zur Einreise von Konsulat oder Botschaft für einen Zeitraum von maximal 90 Tagen.
Für längerfristige Aufenthalte ist eine Aufenthaltserlaubnis erforderlich, die dann im Inland von der Ausländerbehörde erteilt wird.
Im englischen Sprachraum nennt man aber auch eine Aufenthaltserlaubnis oftmals Visum bzw. Visa, deshalb kommt es auch immer wieder zu dieser Begriffsverwirrung.
Toleranz ist die letzte Tugend einer untergehenden Gesellschaft.
- Aristoteles -
- Aristoteles -