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Zuzug von auslaendischen Ehegatten nach D

Verfasst: 29.07.2014, 17:32
von leva
Hallo,
ich habe eine Frage,hoffe ,ihr koennt die beantworten.
Wenn ein Auslaender(non-EU) ,da er mit einer Deutschen verheiratet ist nach D zu ihr ziehen moechte,hat dieser auch Anspruch Auf Hartz IV,falls die Frau darunter faellt ?Muss er eigene Einkommensnachweise/Vermoegenswerte aus seinem Land offenlegen?
Hat er Anspruch auf Beratung/Vermittlung von Jobs,bei Arge/Jobcenter?Ist das an Auflagen gebunden.
Welche ? Wenn's geht,bitte mit link,wenn erlaubt.
Nein,es geht nicht um mich,habe nur gerade einen dispute mit einer Frau,die ihren amerikanischen Mann9evtl ein Beznesser) nach D holen will.Null Deutschkenntnisse bei ihm vorhanden.

Re: Zuzug von auslaendischen Ehegatten nach D

Verfasst: 29.07.2014, 18:00
von Franconia
Hallo Leva,

Mann und Frau bilden eine Bedarfsgemeinschaft und müssen beide ihre Einkommens- und Vermögensverhältnisse offen legen, es kann sein, dass sie erst auf ALG2 angewiesen sind wenn er da ist und die Frau vorher ihren LU alleine decken konnte.
Rein theoretisch wird da auch nach Vermögen im Ausland gefragt, aber wie will man das überprüfen, vor allem Non EU-Land (musst dich nur mal z. B. in der Türkei umsehen, dort tolle Häuser und hier Hartz4, selbst schon einige male gesehen/erlebt)

Er hat ein Recht auf Beratung/Vermittlung, allerdings läuft es in dem meisten Fällen erst mal auf einen Integrationskurs (Sprachkurs + Orientierungskurs) hinaus, denn ohne ausreichende Deutschkenntnisse ist er schlicht nicht vermittelbar.

Auflagen bekommt die Bedarfsgemeinschaft wie jeder andere auch, d. h. in erster Linie eine gewissen Anzahl von Bewerbungen pro Monat schreiben (und dies nachweisen), bei mangelnden Sprachkenntnissen könnte auch der Beusch eines Sprachkurses in Vollzeit eine Auflage sein (um die Chancen auf dem Arbeitsmarkt zu verbessern)

Hab dir noch eine Mail geschickt.

Re: Zuzug von auslaendischen Ehegatten nach D

Verfasst: 29.07.2014, 18:15
von leva
Die Frau ist" Hartzerin",auch kaum vermittelbar wegen Alter,eingeschraenkter Ausbildung und gesundheitlicher Beeintraechtigungen.
Die Frage ist aber noch nicht ganz beantwortet mMN. Wird ihr Hartz IV Bezug auf zwi Personen aufgestockt,wenn er bei ihr lebt?
Uebernehmen die auch seine KV?
PM konnte ich leider nicht lesen.Evtl muss ich da an den Einstellungen etwas aendern?

Re: Zuzug von auslaendischen Ehegatten nach D

Verfasst: 29.07.2014, 18:28
von Franconia
Er kommt als Ehemann hier her, meldet sich an, geht mit ihr zur Ausländerbehörde und beantragt dort einen Aufenthaltstitel und dann gehen beide zum Jobcenter und melden ihn dort unter ihrer Bedarfsgemeinschaft an.
Die Leistungen werden dann erhöht und er ist auch versichert (da könnte sie ihn aber auch einfach in die Familienversicherng mit aufnehmen).

Sie bekommt jetzt 391 Euro + Miete, sobald er da ist erhöhen sich die Leistungen um 353 Euro (soviel bekommt der Partner), macht dann für beide gemeinsam 744 Euro + Miete.

Re: Zuzug von auslaendischen Ehegatten nach D

Verfasst: 29.07.2014, 22:33
von Efendi II
leva hat geschrieben:Wenn ein Auslaender(non-EU) ,da er mit einer Deutschen verheiratet ist nach D zu ihr ziehen moechte,hat dieser auch Anspruch Auf Hartz IV,falls die Frau darunter faellt ?
Um nach Deutschland zu seiner Ehefrau nachziehen zu können, muss er zunächst einmal seine Deutschkenntnisse nachweisen.

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Re: Zuzug von auslaendischen Ehegatten nach D

Verfasst: 29.07.2014, 22:36
von Franconia
Efendi II hat geschrieben:
leva hat geschrieben:Wenn ein Auslaender(non-EU) ,da er mit einer Deutschen verheiratet ist nach D zu ihr ziehen moechte,hat dieser auch Anspruch Auf Hartz IV,falls die Frau darunter faellt ?
Um nach Deutschland zu seiner Ehefrau nachziehen zu können, muss er zunächst einmal seine Deutschkenntnisse nachweisen.
Der Mann ist Amerikaner, damit entfällt meines Wissens nach doch der Nachweis von Deutschkenntnissen zur FZF.

Re: Zuzug von auslaendischen Ehegatten nach D

Verfasst: 29.07.2014, 23:20
von Evelyne
Lt. TE ist der Mann eventl. ein Beznesser. Warum sollte er dann gerade hier Tipps bekommen?

Re: Zuzug von auslaendischen Ehegatten nach D

Verfasst: 29.07.2014, 23:22
von Flensee
Beitrag von mir wieder gelöscht, Evelyn hat Recht.

Re: Zuzug von auslaendischen Ehegatten nach D

Verfasst: 29.07.2014, 23:27
von leva
Evelyne hat geschrieben:Lt. TE ist der Mann eventl. ein Beznesser. Warum sollte er dann gerade hier Tipps bekommen?
Genau,das kann durchaus sein.Aber sie will ihm schon das Nest bereiten.Ich hatte gehofft,die Huerden seien hoeher fuer den Nachzug.
Danke,fuer eure Aufklaerung.Aufhalten kann ich sie eh nicht.

Re: Zuzug von auslaendischen Ehegatten nach D

Verfasst: 29.07.2014, 23:37
von Flensee
Amis kommen leider ohne A1 rein

Re: Zuzug von auslaendischen Ehegatten nach D

Verfasst: 30.07.2014, 00:18
von Franconia
leva hat geschrieben:
Evelyne hat geschrieben:Lt. TE ist der Mann eventl. ein Beznesser. Warum sollte er dann gerade hier Tipps bekommen?
Genau,das kann durchaus sein.Aber sie will ihm schon das Nest bereiten.Ich hatte gehofft,die Huerden seien hoeher fuer den Nachzug.
Danke,fuer eure Aufklaerung.Aufhalten kann ich sie eh nicht.
Leider sind die Hürden nicht so groß wie sie im umgekehrten Fall wären (sie zieht zu ihm). Für US Amerikaner ist es leider sogar noch etwas einfacher als für Drittstaatler aus anderen Ländern.