ich hab da mal eine Frage

zum Thema Bezness

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LadyJo
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ich hab da mal eine Frage

Beitrag von LadyJo » 07.11.2014, 08:16

Hallo liebe Mitschreiberinnen und Mitschreiber,

heute habe ich mal eine Frage. Vielleicht kann mir ja jemand helfen. Ich weiß selber keine Antwort.

Hat ein Mann auch Vorteile durch eine Ehe mit einer deutschen Frau, wenn die beiden gar nicht in Deutschland leben, sondern in GB? Wie sieht das dann aus? Kann er durch solch eine Ehe dann auch dort bleiben, bzw. hat er das Recht auf Verlängerung des Visa oder sogar einem Daueraufenthalt nach einer bestimmten Zeit, sowie hier in Deutschland? Oder spielt das für den Aufenthalt dort in GB keine Rolle (sprich, er müsste dafür eine dortige Einheimische heiraten?). Kann ihn diese Ehe (also mit deu. Frau auch dort vor evt. ''Abschiebung'' retten?
(Beide haben dort geheiratet und leben dort).

Sollte sich da jemand auskennen, würde ich mich über eine Antwort freuen!! :D
Viele Grüße

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Es gibt nur einen Weg, eine glückliche Ehe zu führen, und sobald ich erfahre, welcher das ist, werde ich erneut heiraten.

Clint Eastwood

Efendi II
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Re: ich hab da mal eine Frage

Beitrag von Efendi II » 07.11.2014, 10:24

LadyJo hat geschrieben:Hat ein Mann auch Vorteile durch eine Ehe mit einer deutschen Frau, wenn die beiden gar nicht in Deutschland leben, sondern in GB? Wie sieht das dann aus? Kann er durch solch eine Ehe dann auch dort bleiben, bzw. hat er das Recht auf Verlängerung des Visa oder sogar einem Daueraufenthalt nach einer bestimmten Zeit, sowie hier in Deutschland? Oder spielt das für den Aufenthalt dort in GB keine Rolle (sprich, er müsste dafür eine dortige Einheimische heiraten?). Kann ihn diese Ehe (also mit deu. Frau auch dort vor evt. ''Abschiebung'' retten?
(Beide haben dort geheiratet und leben dort).
Kurz gesagt: JA

Auf Grund des Freizügigkeitsrechts der deutschen Frau als EU-Bürgerin, kommt ihr Ehemann selbstverständlich ebenfalls in den Genuss zusammen mit seiner Frau in jeden anderen Land der EU seinen Wohnsitz zu nehmen.

Bitte die Begriffe Visum und Aufenthaltserlaubnis nicht vermischen.
VISA gibt es nur bei den Auslandsvertretungen (Botschaft, Konsulat) und AUFENTHALTSERLAUBNISSE nur bei den (inländischen) Ausländerbehörden.

Ein VISUM berechtigt dazu die Grenze zu überschreiten, in ein Land einzureisen und sich eine von vornherein begrenzte Zeit (maximal 90 Tage) in diesen Land aufzuhalten (als Geschäftsreisender, Tourist, Besucher).

Für längerfristige oder dauerhafte Aufenthalte ist eine, zunächst befristete, AUFENTHALTSERLAUBNIS erforderlich, die nach der Erfüllung bestimmter Voraussetzungen, in eine (unbefristete) Niederlassungserlaubnis bzw. die Daueraufenthaltserlaubnis EG umgeschrieben werden kann.
Toleranz ist die letzte Tugend einer untergehenden Gesellschaft.
- Aristoteles -

LadyJo
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Re: ich hab da mal eine Frage

Beitrag von LadyJo » 07.11.2014, 10:37

Lieber Efendi,

vielen Dank, damit hast du mir weiter geholfen. (Tut mir leid, für meine Vermischung der Begriffe, evt. lerne ich es auch irgendwann :wink: :D )


Habe noch eine blöde Frage.
die nach der Erfüllung bestimmter Voraussetzungen, in eine (unbefristete) Niederlassungserlaubnis bzw. die Daueraufenthaltserlaubnis EG umgeschrieben werden kann.
Heißt das, der Mann bekommt (bei Erfüllung der Voraussetzungen z.B. nach 3 Jahren Ehe) eine 'unbegrenzte Aufenthaltserlaubnis' bzw. Niederlassungserlaubnis ebenso für das europäische Ausland (in diesem Fall GB)? Kann sich dann also auch scheiden lassen und weiter sicher und ohne Probleme in GB leben? (so wie hier?)
Viele Grüße

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Efendi II
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Re: ich hab da mal eine Frage

Beitrag von Efendi II » 07.11.2014, 11:59

LadyJo hat geschrieben:
die nach der Erfüllung bestimmter Voraussetzungen, in eine (unbefristete) Niederlassungserlaubnis bzw. die Daueraufenthaltserlaubnis EG umgeschrieben werden kann.
Heißt das, der Mann bekommt (bei Erfüllung der Voraussetzungen z.B. nach 3 Jahren Ehe) eine 'unbegrenzte Aufenthaltserlaubnis' bzw. Niederlassungserlaubnis ebenso für das europäische Ausland (in diesem Fall GB)? Kann sich dann also auch scheiden lassen und weiter sicher und ohne Probleme in GB leben? (so wie hier?)
Das betrifft die Aufenthaltsregelungen in Deutschland, die nicht unbedingt 1:1 auf andere EU-Länder zu übertragen sind. Wobei die dortigen Regelungen zwar nicht genau so, aber doch sehr ähnlich wie in Deutschland sein dürften.

Mit einer unbefristeten Aufenthaltserlaubnis (ich weiß nicht wie die in GB heißt) kann er natürlich auch dort weiterhin leben ohne verheiratet zu sein.
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