LadyJo hat geschrieben:Hat ein Mann auch Vorteile durch eine Ehe mit einer deutschen Frau, wenn die beiden gar nicht in Deutschland leben, sondern in GB? Wie sieht das dann aus? Kann er durch solch eine Ehe dann auch dort bleiben, bzw. hat er das Recht auf Verlängerung des Visa oder sogar einem Daueraufenthalt nach einer bestimmten Zeit, sowie hier in Deutschland? Oder spielt das für den Aufenthalt dort in GB keine Rolle (sprich, er müsste dafür eine dortige Einheimische heiraten?). Kann ihn diese Ehe (also mit deu. Frau auch dort vor evt. ''Abschiebung'' retten?
(Beide haben dort geheiratet und leben dort).
Kurz gesagt: JA
Auf Grund des Freizügigkeitsrechts der deutschen Frau als EU-Bürgerin, kommt ihr Ehemann selbstverständlich ebenfalls in den Genuss zusammen mit seiner Frau in jeden anderen Land der EU seinen Wohnsitz zu nehmen.
Bitte die Begriffe
Visum und
Aufenthaltserlaubnis nicht vermischen.
VISA gibt es
nur bei den Auslandsvertretungen (Botschaft, Konsulat) und AUFENTHALTSERLAUBNISSE
nur bei den (inländischen) Ausländerbehörden.
Ein
VISUM berechtigt dazu die Grenze zu überschreiten, in ein Land einzureisen und sich eine von vornherein begrenzte Zeit (maximal 90 Tage) in diesen Land aufzuhalten (als Geschäftsreisender, Tourist, Besucher).
Für längerfristige oder dauerhafte Aufenthalte ist eine, zunächst befristete, AUFENTHALTSERLAUBNIS erforderlich, die nach der Erfüllung bestimmter Voraussetzungen, in eine (unbefristete)
Niederlassungserlaubnis bzw. die
Daueraufenthaltserlaubnis EG umgeschrieben werden kann.