Als EU-Bürger darfss du dich in der ganzen EU frei bewegen und arbeiten (=Freizügigkeit). In dem Zusammenhang darf sich dann auch dein Partner (egal welches Herkunftsland) mit dir zusammen in der EU frei bewegen + arbeiten solange ihr verheiratet seit. Nach einer gewissen Dauer der gemeinsam gelebten Ehe hat der ausländ. Partner dann das Recht auf eine NE oder Daueraufenthalt-EU, mit letzterem darf er sich in der ganzen EU niederlassen und auch arbeiten.Naomi hat geschrieben: Ich wusste nicht, dass Personen mit einer italienischen AE nicht in der Schweiz arbeiten dürfen. Dachte die könnten sich im ganzen EU Raum frei bewegen und auch arbeiten.
Die Schweiz erteilt unabhängig vom Herkunftsland sog. Aufenthaltsbewilligungen, z. B. auch für Deutsche die dort leben und arbeiten. Die Art der Aufenthaltsbewilligung ist von verschiedenen Faktoren abhängig. (mein Freund, Deutscher, ist seit 7 Jahren in CH und hat nun eine C-Bewilligung). Das läuft, so hab ich es zumindest bei meinem Freund mitbekommen, irgendwie automatisch mit der Anmeldung am Wohnsitz in CH. Man bekommt dann ein Büchlein, das, abhängig von der Art der Aufenthaltsbewilligung, verschiedene Farben hat. Die Aufenthaltsbewilligung muss dann auch regelmäßig verlängert werden (max. Geltungsdauer sind 5 Jahre).
Ich würde ihn, schon zu meiner eigenen Sicherheit, mal fragen wie er nach Italien gekommen ist und dann wie er in die Schweiz kam und wie gesagt, frag ihn was er für eine Schweizer Aufenthaltsbewilligung hat, denn, sollte die immer nur für 1 Jahr gültig sein könnte doch für ihn der Aufenthalt im Fordergrund stehen.
Ich habe hier übrigens mal gelesen das man in CH nicht mit jeder Aufenthaltsbewilligung (standesamtlich) heiraten kann, z. B. als Student, ganz im Gegensatz zu D. (http://www.forum.1001geschichte.de/view ... &start=120 Beitragvon Sony » 09.09.2013, 11:55). Alleine aus dem Grund wäre es schon wichtig für dich zu wissen was er für eine Bewilligung hat, falls du doch mal eine "richtige" Hochzeit ins Auge fassen solltest.
Ich sehe da kein Problem (außer das, was Moralapostel vielleicht daraus machenNaomi hat geschrieben:Viel wichtiger ist mir, wie ich mich Schützen kann, falls es sich eben doch um so einen Casanova handelt. Darum auch Anfangs meine Frage, was ihr davon haltet, mit jemandem zusammen zu sein ohne vors Standesamt zu treten.

Aber einen wirklichen und wasserdichten Schutz vor einem Cassanova oder Bezzie wird es wohl nie geben, denn beide sind so gerissen, dass Frau erst merkt was gespielt wird, wenn es eigentlich zu spät ist, daher auch bei so einer Verbindung immer "Augen auf". Durch diese Form des Zusammenlebens kannst du aber Schadensbegrenzung im Falle einer Trennung betreiben (Unterhalt, Aufenthalt), was schon mal nicht unerheblich ist.