Liebe Alle
ich stehe kurz vor der Scheidung mit meinem Ex-Mann. Wir haben einen gemeinsamen 8j Sohn. Kann mir jemand die Gesetze von Tunesien senden? Wenn mein Sohn mit dem Kindsvater nach Tunesien in die Ferien darf.
Ich bin aus der Schweiz. Mein Ex-Mann möchte keine Authorisation mehr machen, damit ich mit dem Sohn ausreisen könnte. Er will das vor Gericht durchboxen. Weiter will er beim Umgangsrecht, seine Ausweise nicht mehr abgeben.
Ich will den Tunesischen Pass für den Sohn. Mein Ex-Mann verweigert dies.
Ich habe nach der Trennung unseren Sohn einmal in Tunesien abgeholt. Ich kam mit dem Kind, auch mit Authorisation, nicht aus dem Land. Mein Ex-Mann kam nochmals und machte alle Formalitäten dazu.
Hat jemand die gleiche Geschichte? ich müsste Tipps dazu haben
lg S.
Gesetze kennen in Tunesien
Moderator: Moderatoren
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gadi
- Beiträge: 9320
- Registriert: 05.06.2014, 18:56
Re: Gesetze kennen in Tunesien
Hallo Susanne und herzlich willkommen hier bei uns im Forum!
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gadi@1001Geschichte.de
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karima66
- Beiträge: 2043
- Registriert: 20.03.2009, 12:54
Re: Gesetze kennen in Tunesien
Hallo Susanne,
ich hoffe hier meldet sich noch jemand der sich besser auskennt.
Ich habe zwar in Tunesien gelebt und kenne mich gut aus, auch mit Scheidungen, aber nicht was Kinder betrifft.
Kinder werden per Gesetz dort bis zum 7. Lebensjahr der Mutter zugesprochen, danach kommen die Kinder bei Scheidung zum Vater.
Du hattest schon mal Probleme bei der Ausreise, da der Vater jetzt wohl scheinbar nicht mehr da mitspielt würde ich ihn niemals mit dem Kind nach Tunesien ausreisen lassen, es hört sich so an also ob er euer Kind dann dort behalten möchte was dort eben üblich ist, selbst wenn der Vater dann wieder nach Europa zurück kehrt, dann bleiben die Kinder bei seiner Familie.
Ich weiss nicht wie es in der Schweiz ist, aber ich würde verhindern, dass er mit dem Kind ausreisen darf.
Es gibt hier doch einen Thread zum Thema " Mütter und Kinder", da stehen viele Geschichten, sicher auch Tunesien betreffend.
ich hoffe hier meldet sich noch jemand der sich besser auskennt.
Ich habe zwar in Tunesien gelebt und kenne mich gut aus, auch mit Scheidungen, aber nicht was Kinder betrifft.
Kinder werden per Gesetz dort bis zum 7. Lebensjahr der Mutter zugesprochen, danach kommen die Kinder bei Scheidung zum Vater.
Du hattest schon mal Probleme bei der Ausreise, da der Vater jetzt wohl scheinbar nicht mehr da mitspielt würde ich ihn niemals mit dem Kind nach Tunesien ausreisen lassen, es hört sich so an also ob er euer Kind dann dort behalten möchte was dort eben üblich ist, selbst wenn der Vater dann wieder nach Europa zurück kehrt, dann bleiben die Kinder bei seiner Familie.
Ich weiss nicht wie es in der Schweiz ist, aber ich würde verhindern, dass er mit dem Kind ausreisen darf.
Es gibt hier doch einen Thread zum Thema " Mütter und Kinder", da stehen viele Geschichten, sicher auch Tunesien betreffend.
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Leserin
- Beiträge: 4
- Registriert: 05.05.2025, 17:09
Re: Gesetze kennen in Tunesien
Hallo, Susanne,
karima66 hat Recht - in muslimischen Ländern ist klar geregelt, wem ein Kind in welchem Alter "gehört". Dein Sohn würde in Tunesien automatisch beim Vater bleiben.
Ich habe jetzt aus Deinem Text herausgelesen, dass der Junge einen tunesischen Pass hat, aber ist er auch Schweizer Staatsbürger? In Deutschland geht das ja.....
Hier würde bei einer doppelten Staatsbürgerschaft - und wenn das Kind Dir zugesprochen wird - das Gericht unter Umständen verfügen, dass der Vater es nicht mit ins Heimatland nehmen darf, weil nicht sichergestellt werden kann, dass es dann auch wieder zurückkommt.
Ist Dein Sohn erst einmal dort, hat der Vater die volle Verfügungsgewalt. Er allein entscheidet, ob er den Jungen wieder mit zurück in die Schweiz nimmt, mit ihm zusammen in Tunesien bleibt oder ihn bei irgendwelchen Verwandten lässt, die dann die Erziehung übernehmen. Du hast keine rechtliche Handhabe und auch kein Mitspracherecht. Du wirst nicht gefragt.
Nur weil Ihr nach Schweizer Recht das gemeinsame Sorgerecht für Euer Kind habt, heißt das nicht, dass dies in Tunesien genauso ist. Dort gelten andere Grundsätze. Und falls Dein Sohn ausschließlich die tunesische Staatsangehörigkeit haben sollte, ist auch ein Intervenieren Deines Konsulats nicht oder nur sehr eingeschränkt möglich.
Ich habe leider nur einen deutschen Link dazu, aber schau ruhig mal rein - bei Dir gibt es sicher so etwas ähnliches wie unser Auswärtiges Amt:
https://www.auswaertiges-amt.de/de/serv ... A1HNsK9-k=
Melde Dich gerne, falls Du Fragen hast.
Ich wünsche Dir viel Kraft und einen langen Atem!
Liebe Grüße
Leserin
karima66 hat Recht - in muslimischen Ländern ist klar geregelt, wem ein Kind in welchem Alter "gehört". Dein Sohn würde in Tunesien automatisch beim Vater bleiben.
Ich habe jetzt aus Deinem Text herausgelesen, dass der Junge einen tunesischen Pass hat, aber ist er auch Schweizer Staatsbürger? In Deutschland geht das ja.....
Hier würde bei einer doppelten Staatsbürgerschaft - und wenn das Kind Dir zugesprochen wird - das Gericht unter Umständen verfügen, dass der Vater es nicht mit ins Heimatland nehmen darf, weil nicht sichergestellt werden kann, dass es dann auch wieder zurückkommt.
Ist Dein Sohn erst einmal dort, hat der Vater die volle Verfügungsgewalt. Er allein entscheidet, ob er den Jungen wieder mit zurück in die Schweiz nimmt, mit ihm zusammen in Tunesien bleibt oder ihn bei irgendwelchen Verwandten lässt, die dann die Erziehung übernehmen. Du hast keine rechtliche Handhabe und auch kein Mitspracherecht. Du wirst nicht gefragt.
Nur weil Ihr nach Schweizer Recht das gemeinsame Sorgerecht für Euer Kind habt, heißt das nicht, dass dies in Tunesien genauso ist. Dort gelten andere Grundsätze. Und falls Dein Sohn ausschließlich die tunesische Staatsangehörigkeit haben sollte, ist auch ein Intervenieren Deines Konsulats nicht oder nur sehr eingeschränkt möglich.
Ich habe leider nur einen deutschen Link dazu, aber schau ruhig mal rein - bei Dir gibt es sicher so etwas ähnliches wie unser Auswärtiges Amt:
https://www.auswaertiges-amt.de/de/serv ... A1HNsK9-k=
Melde Dich gerne, falls Du Fragen hast.
Ich wünsche Dir viel Kraft und einen langen Atem!
Liebe Grüße
Leserin