Fakten zum Thema "Asylbewerber"

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Lisa1
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Fakten zum Thema "Asylbewerber"

Beitrag von Lisa1 » 07.05.2011, 23:41

Hallo,

angeregt durch die Diskussion im thread von moonlight, kopiere ich nun hierher die Fakten zu diesem Thema. Sollte ich etwas vergessen haben, ergänzt doch bitte!




Asylbewerber werden nach offizieller Meldung erst mal in so einem Sammelheim untergebracht und danach an irgendeine Gemeinde zugewiesen, die Platz hat. Der Ausweis, der einem Asylbewerber ausgehändigt wird, sagt auch ganz klar, wo er sich örtlich bewegen darf. Sollte er also in Hamburg zugeteilt werden, kann er sich nicht einfach in den Zug setzen und quer durch's Land fahren.

Es sei denn, daß ihm die Auflagen schnuppe sind und er gegen sie verstößt.






Ich habe heute noch mal nachgelesen: Wenn ein Asylbewerber gegen die Residenzpflicht verstößt kann es zu einer Geldstrafe oder einer Haftstrafe bis zu einem Jahr kommen. Was nützt jedoch die Geldstrafe, wenn der Asylbewerber gar kein Geld hat? Ich habe jedoch schon von Gemeinden gehört, die von dem Asylbewerber verlangen, daß er sich täglich bei der Ausländerbehörde meldet.





die Verletzung der Residenzpflicht kann, aber wird nicht immer verfolgt.
Es wird abgewogen, wie hoch der Verwaltungsaufwand zur tatsächlichen Tat steht.

Wer erwischt wird, weil er zB in der Nachbarstadt jemanden kurz besucht, was einkauft oder einfach für ein paar Stunden die Kreisgrenzen überschreitet, muss mit keinerlei Problemen rechnen.

Wer sich allerdings tage oder wochenlang von einem Bundesland ins andere begibt, der wird sich dann schon zur Vernehmung bei der Polizei wieder finden.
Ich habe zu meiner Zeit, als ich mit Asylbewerbern zu tun hatte, noch nie von Gefängnis gehört. Im Grunde käme das teurer als eine Geldstrafe.

Geldstrafen wurden mitunter ausgesprochen, in 3 Fällen auch in kleinen Raten gezahlt. Dass sich Asyl Bewerber täglich melden müssen, das habe ich noch nie gehört und nie erlebt, ich glaube unsere Polizisten hier hätten sich für diese Mehrarbeit bedankt.

Es gab und gibt, aber die Möglichkeit, dass ein Asylbewerber von der AB die Erlaubnis erhält für einen bestimmten Zeitpunkt seinen Wohnort zu verlegen, wird unter anderem aus familiären Gründen gestattet, hier greift der Ermessensspielraum.







ich habe ja auch "kann" geschrieben.

Der §85 des Asylverfahrensgesetzes regelt die strafrechtlichen Folgen des Verstoßes gegen die Residenzpflicht und dort steht eben die Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder die Geldbuße.

Die tägliche Meldung wurde in dem Fall auch nicht bei der Polizei verlangt, sondern bei der zuständigen ABH und dies von Montag bis Freitag, damit an den 5 Tagen schon mal keine weite Fahrt möglich war. Ich denke, daß genau das Abwägen zwischen Kosten und Nutzen die zuständige ABH zu dieser Auflage bewogen hat.

Ein Asylbewerber kann er auch bei seiner ABH einen Antrag stellen, daß er z. B. über das Wochenende jemanden besuchen möchte, der weiter weg wohnt. Hier reden wir sicherlich auch wieder über das berühmte Ermessen.

Ein Umverteilungsantrag liegt, wie Du ja auch schon gesagt hast, im Ermessen der zuständigen Behörden. Soweit ich weiß, wird er jedoch nicht genehmigt, wenn er von 2 "Liebenden" gestellt wird, die nicht verheiratet sind.





ich würde mein letztes Hemd nicht darauf verwetten. Ein Asylbewerber, der sich bisher absolut nichts zu schulden kommen liess, der vielleicht, ( kommt garnicht sooo selten vor), dann noch in einem Verein wie zB. der Amsel oder sonst wo ehrenamtlich tätig ist und sich dann verloben möchte, der marschiert mit einer grösseren Anzahl von Fürsprechern auf die AB, nein ich wäre da garnicht sooooo sicher wie Du. Der sagt auch vielleicht nicht, dass er zur Liebsten fährt, sondern besucht eben mit einem der Fürsprecher die Grossmutter des Fürsprechers.

Du solltest unbedingt zwischen kleineren und mittleren Gemeinden und Großstädten unterscheiden.







das Problem ist eben, dass sich, ein auch nur mit ein wenig Verstand und dem knüppelharten Willen, die Dame sein zu machen, Asylbewerber, sehr gut absichern kann, sodass es eben garnicht so einfach ist, ihn an dieser Sache fest zu nageln.
Im Grunde genommen kann die betreffende Frau nur sicher sein, wenn sie die zuständige AB des Asylbewerbers anruft , sich den zuständigen Sachbearbeiter geben lässt und sich dumm stellend fragt, ob das denn auch wirklich in Ordnung geht, nicht dass der arme Kerl auch noch Schwierigkeiten bekommen würde.

Vielleicht erlebt sie dann eine sehr unliebsame Überraschung, die sie vor schlimmerem bewahren kann, aber leider kann es ihr auch passieren,. dass alles abgesegnet ist.
Ich persönlich würde immer und jeder Frau zu einem solchen Anruf raten.

Ich würde auch jeder Frau dringend davon abraten, einen Mann aus diesem Personenkreis zu heiraten. Und schon gleich garnicht bevor ich mir nicht seine gesamten Akten durchgelesen hätte und auf Herz und Nieren überprüft hätte.






Es ist unglaublich schwierig hier jemanden etwas zu raten. Aufgrund der Zeitproblematik (drohende Abschiebung) bleibt frau kaum Zeit, den Mann wirklich kennenzulernen und damit er nicht endgültig weg ist, wird halt mal eben ratz fatz geheiratet.

Deinen Tip mit dem Anruf bei dem Sachbearbeiter finde ich sehr gut! Könnte denn die Frau auch zur ABH gehen und dort Akteneinsicht verlangen?







das allerallererste was Frau tun muss, sich kundig machen, bei der AB ob das mit der Abschiebung auch stimmt. Da wird nämlich sehr oft fröhlich gelogen. Ich glaube sie weinen dann schlicht vor lachen, weil man das glaubt. Man soll sich da auch nicht von drohend aussehenden Papieren beeindrucken lassen,.............die sind manchmal geschickt gefälschte Kopien. Doch, das gibt es.

eines habe ich in vielen Jahren gelernt, alle Asylbewerber, die ich kannte, die hatten ihre Akten allesamt sehr säuberlich in einem dicken Ordner. Ist notwendig, falls die Polizei aus irgendwelchen Gründen einmal auftaucht und was überprüfen will. Wer sich scheut, auch nur ein paar Minuten, die raus zu rücken, den kann Frau getrost als faules Ei aussortieren.
Akten mitnehmen und wenn auch nur das Geringste komisch ist anfangen zu telefonieren. Und selber hinmarschieren zu den betreffenden Stellen. Sie helfen ganz gerne weiter, so viel kann ich aus meiner Erfahrung her sagen.

All dieser vermeintliche Zeitdruck ist sehr üble Manipulation. (Ich spreche jetzt hier von Asylbewerbern, die nicht um Leib und leben fürchten müssen, die verhalten sich ganz anders)

Und eine Frau in einer solchen prekären Situatuion sollte sich immer vor Augen halten, der Mann der da vor Liebe fast umkommt und weint vor Glück, der liebt sie, aber nicht sie als Person, als Frau, der liebt schlicht und einfach, das was sie verkörpert. Und wenn er das hat, dann braucht er sie nicht mehr, dann ist sie ihm wie ein Klotz am Bein. Es tut mir leid, das so hart zu schreiben. Aber so und nicht anders ist es leider.

Es mag auf der Welt den coup de foudre geben, den Blitzschlag, wie es die Franzosen nennen, die Liebe auf den ersten Blick. Ein Asylbeznesser liebt auf den ersten Blick, ach was auf den Bruchteil einer Sekunde, die Möglichkeiten, die sich ihm durch diese Frau bieten. Er liebt im Leben nicht die Frau.






daß wir bei diesen Burschen nicht über "echte" Asylbewerber reden, sollte jeder Frau klar sein. Es sind doch sicherlich primär Wirtschaftsflüchtlinge, die sich unter Europa das Land, in dem Milch und Honig fließt, vorstellen.

Die nächsten Sätze schreibe ich jetzt mal ganz bewußt mit einfachen Worten:

Der hier ankommende Asylbewerber muß ja zunächst einen Asylantrag stellen. Dieser wird dann von einer Behörde (der genaue Name ist mir gerade entfallen, kann ich aber nachsehen) überprüft und sofern keine gewichtigen Gründe vorliegen bzw. das Land nicht unter die Länder mit Bedrohung fällt, wird der Antrag abgelehnt.

Die Ablehnung dieses Antrags beinhaltet direkt die Ausreiseaufforderung innerhalb eines Monats. Jetzt müßte der Asylbewerber also ausreisen.

Aber er hat natürlich die Möglichkeit, gegen die Ablehnung zu klagen. Das geht dann vor Gericht und somit wird hier noch mal ein Zeitfenster von einigen Monaten geöffnet, in denen er bleiben kann. Die ursprüngliche Ausreiseaufforderung bleibt bestehen, wird aber außer Kraft gesetzt.

Erfolgt dann die Ablehnung auch durch das Gericht, lebt die Ausreiseaufforderung wieder auf.

Nun scheitert es häufig daran, daß der Asylbewerber keinen nationalen Reisepass seines Landes hat. Sofern die ABH sorgfältig arbeitet, wird direkt bei Eröffnung der Akte eine Anfrage an die zuständige Botschaft gestellt, ob die Person bekannt ist. Sofern die Botschaft mitarbeitet und die Daten bestätigt, gibt es ein Dokument, mit dem der Asylbewerber ausreisen kann, ohne daß es eines Reisepasses bedarf.

Viele Asylbewerber geben jedoch falsche Daten an oder gar ein falsches Land, so daß es für die ABH nicht so leicht ist, fündig zu werden und eine Ausreise zu erreichen. Oder aber die zuständige Botschaft läßt sich Zeit bis zum Sankt Nimmerleinstag.

Ergo besteht in der Theorie sicherlich ein Zeitdruck, in der Realtiät aber häufig nicht, da trotz rechtskräftigem Ausreisebeschluß keine Ausreise erfolgen kann.

Der Asylbewerber, der keinen Reisepass und auch nicht die notwendigen Papiere (Geburtsurkunde etc.) seines Landes hat, kann aber auch hier nicht heiraten.

Und urplötzlich, sofern die passende Frau gefunden wurde, taucht der Reisepass dann wieder auf. Ja so was!

Ich gebe Dir recht, daß ein Asylbewerber-bezzi alles daran setzt, so schnell wie möglich zu heiraten. Nicht aus Liebe, sondern eben um bleiben zu können. Die Geschichten, die danach kommen, kann man hier zu Hauf nachlesen.

Jeder Frau, die in Deutschland standesamtlich heiratet, sollte auch bewußt sein, daß sie im Falle einer Scheidung auch ggf. unterhaltspflichtig dem Mann gegenüber ist. Sollte man sich also die Zecke in den Pelz gesetzt haben, kann das auf lange Sicht sehr teuer werden.

Liebe auf den ersten Blick ist natürlich "die" romantische Vorstellung und der Traum vieler Frauen. Vielleicht spielen gerade deshalb so viele bezzis damit. Sie wissen einfach, daß frau es hören möchte.

Aber selbst dann kann man sich Zeit lassen. Und wenn der Ausreisebeschluß greift und Schatzi in sein Heimatland zurück muß, wird die wahre Liebe das auch überleben, oder?






Das Amt heißt " Bundesamt für Migration und Flüchtlinge" mit Sitz in Nürnberg,bis 2004 hatte es noch einen anderen Namen.
Ich kenne es von einer Zeit,wo ich einmal ehrenamtlich in einem Asylbewerberheim gearbeitet habe.





Und nicht ausser Acht zu lassen, er kann sich durch alle deutschen Instanzen klagen, danach bis hin zum Europäischen Gerichtshof, wenn es denn sein muss, ich kann versichern, daaaaas dauert viele Jahre.





Ganz so einfach ist es dann doch nicht zumindest in der Theorie. Bei Asylanträgen welche als "offensichtlich unbegründet" abgelehnt wurden (und das sind mehr als man denkt) hat die Klage keine aufschiebende Wirkung. Ein Antrag auf Anordnung derselbigen kann allerdings gestellt werden. Bei manchen Protokollen von Befragungen beim Bundesamt für Migration und .... streuben sich unserereins die Nackenhaare, in solche Widersprüche verwickeln sich die "Asylsuchenden". Leider dauert schon der einfache Erlass eines Ablehnungsbescheides viel zu lange .... von den Verfahren vor den Verwaltungsgerichten ganz zu schweigen. Ich kenne Fälle, da hatte der Kläger mittlerweile die deutsche Staatsangehörigkeit (man hatte vergessen die Klage zurück zu nehmen) bevor ein Urteil ergangen ist.

Hinzu kommen die beschriebenen Probleme mit den angeblich verlorenen Papieren und der Unwilligkeit der Heimatländer diesen Personen Passersatzpapiere auszustellen.

Und heiraten muss man ja heute auch nicht mehr, der Weg der Kindszeugung ist dann doch einfacher und mit weniger behördlichem Aufwand verbunden, zumal Ausländerbehörden häufig den einfach Weg gehen und die betreffenden Ausländer nicht zur Ausreise und erneuter Einreise mit einem zweckgebundenem Visum auffordern.

Na ja und wenn der Herr schon sonst kein Geld hat, aber den teuren Fachanwalt können sie sich immer leisten *brummel*






bedingt durch die Rechtsbehelfsbelehrung, die den Ablehnungsbescheid abschließt, kann doch erst mal jeder klagen, der einen solchen Bescheid erhält. Durch die Klage erhält er dann vorläufigen Rechtschutz und muß daher nicht ausreisen. Oder sehe ich das falsch?


Ich habe die zeitlichen Abläufe ganz bewußt noch mal so deutlich dargestellt, um betroffenen Frau klar zu machen, daß es faktisch keinen Zeitdruck gibt.

Die Herren bezzis wollen natürlich Glauben machen, daß sie quasi täglich ins Flugzeug steigen müssen. Dies dient aber meiner Meinung nach nur dazu, die erste Verliebheit auszunutzen und schnell zu heiraten. Denn man will ja nicht monatelang den braven Sunnyboy spielen, sondern schnell das bequeme Leben mit der zahlenden Frau genießen. Morgens um 7 aufzustehen kann auf Dauer ganz schön lästig werden...

Versteht mich nicht falsch: Natürlich gibt es Asylbewerber, die sich tatsächlich verlieben und eine echte Partnerschaft aufbauen wollen, aber von denen reden wir hier nicht.

Wir reden von denen, die eine Frau einlullen und vollschleimen, daß "dirty dancing reloaded" in deutschen Städten gedreht wird. Von denen, die einer Frau nach ein paar Tagen die ewige Liebe schwören und ihnen erzählen, daß sie genau die Frau sind, die sie ihr Leben lang gesucht haben. Von denen, die auf Knopfdruck heulen wie ein Kleinkind, wenn frau mal etwas in Frage stellt oder gar an der Liebe des Mannes zweifelt. Von denen, die nicht vorhaben zu arbeiten und damit dem deutschen Staat etwas zurück zu geben. Von denen, die vielleicht sogar ihre Ehefrau schlagen oder vergewaltigen, wenn es nicht nach ihrer Nase geht.
Liebe Grüße
Lisa

distel
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Re: Fakten zum Thema "Asylbewerber"

Beitrag von distel » 12.05.2011, 12:51

Liebe Lisa,
so, wie Du das geschildert hast, kann ich das nur zu 100% bestätigen. Heute weiss ich das.
Und die Rechtsanwälte meines Bezzi haben bei dem perfiden Spiel, mich zur Blitz-Heirat zu bringen mitgespielt.
Ich war naiv und dachte, ein Anwalt ist ehrlich. Falsch gedacht.
Gruß
Distel
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Lisa1
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Re: Fakten zum Thema "Asylbewerber"

Beitrag von Lisa1 » 12.05.2011, 13:19

Hallo Distel,

das ist sehr interessant. Inwieweit haben sie mitgespielt? Hast Du Deine Geschichte hier irgendwo niedergeschrieben?
Liebe Grüße
Lisa

Die zuletzt lacht
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Re: Fakten zum Thema "Asylbewerber"

Beitrag von Die zuletzt lacht » 12.05.2011, 15:45

Dänemark macht wieder Grenzkontrollen u.a. auch wegen der Wirtschaftsflüchtlinge.
Die haben wohl erkannt, was in Lampedusa alles ankommt und weitergereicht wird.
Wir sollten trotz offener Grenzen und Schengen-Abkommen das auch wieder einführen.

Kilode

distel
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Re: Fakten zum Thema "Asylbewerber"

Beitrag von distel » 13.05.2011, 10:32

Hallo,
der Anwalt von meinem Ex hat mein Unbehagen über diese übersützte Heirat mir so ausgeredet: Er ist ein sehr lieber, ehrlicher und fleissiger Mann. Wenn ich ihn nicht heirate und er muss zurück nach Togo, dann wird er am Flughafen verhaftet, muss ins Gefängnis, wird gefoltert und getötet. Und das wäre dann meine Schuld, weil ich es verhindern könnte (durch diese Heirat). Auf meine Frage, was mit dem plötztlich aufgetauchten Paß, ausgestellt in Togo 200 4 und von ihm unterschrieben (Mein Ex war seit 2000 in D), meine der saubere Herr Anwalt, was soll schon sein? Alles in Ordnung!

Das meinte ich, mit die Anwälte spielen mit.
Leider konnte ich mich dieser Manipulation nicht entziehen und habe den Herrn geheiratet.
Gruß
Distel
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Re: Fakten zum Thema "Asylbewerber"

Beitrag von Lisa1 » 13.05.2011, 10:39

Hallo distel,

das ist ja wirklich krass... Ich kenne privat einen Anwalt, der sich ebenfalls auf das Thema Asylbewerber spezialisiert hat. Er hat mir mal gesagt, daß er Frauen, die in Erwägung ziehen, eine Beziehung und / oder Ehe mit einem Asylbewerber einzugehen, IMMER ein Beratungsgespräch mit einem Anwalt raten würde. Es sollte natürlich ein Anwalt sein, der darauf spezialisiert ist, aber NIE der Anwalt, den der Liebste schon beauftragt hat, da er dort einen Interessenskonflikt sieht.
Liebe Grüße
Lisa

distel
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Re: Fakten zum Thema "Asylbewerber"

Beitrag von distel » 13.05.2011, 11:02

Hallo Lisa,
heute würde ich mir auch erst ein mal von einem anderen Fachanwalt beraten lassen. Aber damals habe ich alles geglaubt. Ich wusste noch nicht, dass ein Anwalt ein "Mietmaul" ist, will sagen, dass er nur die Interessen seines Klienten im Blickfeld hat. Kollateralschäden werden billigend in Kauf genommen.
Und vor allem würde ich mich nicht mehr so unter Druck setzten lassen.
Soviel ist sicher.

Nein, meine Geschichte habe ich noch nicht geschrieben. Ich weiss gar nicht wo ich anfangen soll und außerdem schäme ich mich noch immer, wie naiv und blauäugig ich war.
Lieben Gruß
Distel
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Re: Fakten zum Thema "Asylbewerber"

Beitrag von Lisa1 » 13.05.2011, 11:15

Liebe distel,

natürlich muß ein Anwalt im Sinne seines Mandanten arbeiten, aber auch dabei gibt es Grenzen.

Wofür schämst Du Dich? Dafür, daß Du Gefühle für jemanden hattest, der Dich belogen und ausgenutzt hat? Das mußt Du null. Er ist derjenige, der sich schämen muß, daß er jemand anderem so etwas angetan hat.

Jedoch kann ich Dich verstehen. In meinem Umfeld wußten meine engen Freunde von dem Vorfall mit dem bezzi, so daß ich wenig erzählen mußte. Sie haben auch wenig Fragen gestellt und gewartet bis ich erzählt habe.

Als ich meinen Mann kennenlernte und dieses Thema das 1. Mal angeschnitten wurde, war meine Kehle völlig zugeschnürrt und es hat mich ein paar Anläufe gekostet, alles zu erzählen. Ich habe ihn 3 Wochen nach meiner Rückkehr aus Marokko und diesem Gewaltvorfall kennengelernt. Das war schon heftig. Ich dachte, wenn ich ihm alles erzähle, nimmt er Reißaus, weil ich so blöd bin.

Und trotz all dem Verständnis in meinem privaten Bereich, hat es mich knapp 3 Jahre gekostet, mich hier anzumelden und die Geschichte in aller Öffentlichkeit zu erzählen.

Du bist mit diesen Gefühlen nicht allein. Ich glaube sogar, daß es den meisten Frauen, die so etwas erlebt haben, so geht.
Liebe Grüße
Lisa

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