Das würde ja bedeuten, für ein Besuchsvisum wären Deutschkenntnisse nötig und müssten bei Antragstellung nachgewiesen werden.nabila hat geschrieben:@ Effendi
nöööö
Das ist doch nur bei FZF der Fall.
Moderator: Moderatoren
Das würde ja bedeuten, für ein Besuchsvisum wären Deutschkenntnisse nötig und müssten bei Antragstellung nachgewiesen werden.nabila hat geschrieben:@ Effendi
nöööö
@AnabaAnaba hat geschrieben:Das würde ja bedeuten, für ein Besuchsvisum wären Deutschkenntnisse nötig und müssten bei Antragstellung nachgewiesen werden.nabila hat geschrieben:@ Effendi
nöööö
Das ist doch nur bei FZF der Fall.
Hallo Sina,ich schreibe hier sehr selten, aber Deine Zeilen zwingen mich direkt dazu, mich einzumischen.
Ich verstehe langsam garnichts mehr.nabila hat geschrieben:@ SINA
Danke Dir dafür.
Ich hatte explizit für Ägypten geschrieben. Natürlich auch mit der Idee, es könnte anderswo nicht anders sein. Und das bestätigst Du.
Liebe Grüße
Das weiß ich alles. Das war nicht das Thema. Hier, zur Erinnerung:nabila hat geschrieben:@ Anaba
>Fakt ist doch,< ist es das ?
Fakt ist, dass die seit längerem gängige Praxis vor Ort ( also im Ausland) ........ usw.
und > Die Begründung , die bei einer Ablehnung nicht genannt werden muß,..... usw.
was ist daran nicht zu verstehen ? was ist daran nicht deutlich ? Es liegt auch im Ermessen des Sachbearbeiters/Interviewers, also in der PRAXIS.
auch z.B. Bei Visum-Antrag steht nichts von Altersunterschied ( von wegen Diskriminierung) , und trotzdem wird der in der Praxis beurteilt, wie so viele andere Dinge eben auch.
Liebe Grüße
Fakt ist doch, ein Sprachtest ist für ein Visum nicht nötig.
Es sei denn, es geht um eine Familienzusammenführung.
Warum schreibst du das nicht klar und deutlich
Es war eine einfache Frage, die man sofort beantworten kann.nabila hat geschrieben:@ Anaba
wenn Du darauf bestehst - wenn Du das gern möchtest >>> GERNE DOCH
Liebe Grüße
Jetzt wird es langsam lächerlich.Oder denkst Du, ein Antragsteller könnte argumentieren, oder sagen > anaba hat aber gemeint
Liebe Mausi,Die Ehe wird überprüft und wenn kein Anhalt für eine Scheinehe besteht, so gekommt der Herr sein Visum ohne Probleme.