Bezness Fall im Freundeskreis?

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Anaba
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Re: Bezness Fall im Freundeskreis?

Beitrag von Anaba » 22.04.2012, 21:36

nabila hat geschrieben:@ Effendi

nöööö
Das würde ja bedeuten, für ein Besuchsvisum wären Deutschkenntnisse nötig und müssten bei Antragstellung nachgewiesen werden. :shock:
Das ist doch nur bei FZF der Fall.
Liebe Grüße
Anaba

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Efendi II
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Re: Bezness Fall im Freundeskreis?

Beitrag von Efendi II » 22.04.2012, 21:50

Anaba hat geschrieben:
nabila hat geschrieben:@ Effendi
nöööö
Das würde ja bedeuten, für ein Besuchsvisum wären Deutschkenntnisse nötig und müssten bei Antragstellung nachgewiesen werden. :shock:
Das ist doch nur bei FZF der Fall.
@Anaba
Es ist mühsam und ich habe es auch schon lange aufgegeben, jemanden etwas zu erklären, solange er/sie
an seiner/ihrer (falschen) Meinung beharrlich festhält.

Natürlich braucht man für einen Besuch keinen Nachweis deutscher Sprachkenntnisse.
Toleranz ist die letzte Tugend einer untergehenden Gesellschaft.
- Aristoteles -

nabila
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Re: Bezness Fall im Freundeskreis?

Beitrag von nabila » 22.04.2012, 22:07

@ Effendi

ja, es ist mühsam > auch aus meiner Sicht, *lächeln*

1.) besonders wg. der vermuteten Verwechslung, die ich verneinte

2.) besonders weil das Auswärtige Amt NICHT zuständig ist für Visa z.B. ----siehe

Zuständigkeit zur Visumerteilung
Kraft Gesetzes (§ 71 Abs. 2 Aufenthaltsgesetz) sind die Botschaften und Generalkonsulate (Auslandsvertretungen) der Bundesrepublik Deutschland für die Visumerteilung verantwortlich. Das Auswärtige Amt wird bei der Entscheidung von einzelnen Visumanträgen grundsätzlich nicht befasst. Kenntnisse über den Stand einzelner, bei den Auslandsvertretungen anhängiger Verfahren liegen dem Auswärtigen Amt nicht vor.
Örtlich zuständig für die Visumerteilung ist die Auslandsvertretung, in deren Amtsbezirk der Antragsteller seinen gewöhnlichen Aufenthalt bzw. seinen Wohnsitz hat.
Sachlich zuständig ist die Auslandsvertretung desjenigen Schengen-Staates, in dessen Hoheitsgebiet das alleinige oder hauptsächliche Reiseziel liegt.

3.) besonders, weil die seit längerem gängige Praxis vor Ort ( also im Urlaubsland) andere Verfahrensweisen zeigt


Liebe Grüße
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Du kannst ruhig langsam gehen. Denn am Ende findest Du nur wieder zu Dir selbst zurück.

Nefertari1998
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Re: Bezness Fall im Freundeskreis?

Beitrag von Nefertari1998 » 23.04.2012, 18:53

Nein, es müssen definitiv keine Sprachkenntnisse beim Besuch nachgewiesen werde.
Nur bei der EInreise nach Deutschland zwecks Familienzusammenführung wird die A1-Sprachprüfung verlangt.

Beim Atersunterschiedlich, älttre Frau - junger Ägypter ,bekommen die sowieso kaum ein Visum, auch wenn viele gute Nachweise vorliegen.

Nefertari

naschkatze
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Re: Bezness Fall im Freundeskreis?

Beitrag von naschkatze » 24.04.2012, 00:03

Nabila,

wer schreibt denn was vom AA? Efendi nicht. Und Deine Aussage, dass Sprachkenntnisse für ein Besuchsvisum nötig sind (und das hast Du nun mal geschrieben) ist nun mal schlicht und einfach falsch. Warum kannst Du nicht einfach mal zugeben, Dich falsch ausgedrückt zu haben und gut ist es? Wäre manchmal echt einfacher, als auf Teufel-Komm-Raus Recht haben zu wollen (damit meine ich auch andere User hier).

Gruß Naschkatze

nabila
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Re: Bezness Fall im Freundeskreis?

Beitrag von nabila » 24.04.2012, 12:50

3.) besonders, weil die seit längerem gängige Praxis vor Ort ( also im Urlaubsland) andere Verfahrensweisen zeigt
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SINA
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Re: Bezness Fall im Freundeskreis?

Beitrag von SINA » 24.04.2012, 13:11

Hallo Nabila,
ich schreibe hier sehr selten, aber Deine Zeilen zwingen mich direkt dazu, mich einzumischen.
In diesem Tread geht es um eine Internetbekanntschaft mit einem Algerier.
Also es hat absolut nichts mit einem "Urlaubsland" zu tun, was Algerien ja nun mal überhaupt nicht ist.
Da ich die Arbeitsweise der deutschen Botschaft in Algier aus eigener Erfahrung kenne, kann ich Dir hiermit bestätigen, dass junge Algerier, die nicht verheiratet sind, kaum eine Chance auf ein Visum für eine Reise nach Europa haben.
Selbst für Besuche eines in Deutschland lebenden Familienmitgliedes wird in der Regel kein Visum erteilt. Die Begründung dafür, die aber bei einer Ablehnung nicht genannt werden muß, ist in den meisten Fällen der fehlende Rückkehrwille.
Den zu beweisen, fällt doch sehr schwer.

Hallo Mattias,
ich möchte Dir einen Rat geben, vielleicht ist das ein Weg, das Vertrauen der Freundin wieder zu festigen.
Wenn sie ihre Pläne genau so umsetzen möchte, dann ist das ein gescheiteter Weg - er führt niemals zum Ziel.
Darum rate ich Dir, unterstütze sie in ihren Wünschen. Aber nur genau so, wie sie es Dir geschildert hat.
Mit einer islamischen Hochzeit hat der Algerier keine Chance auf ein Visum, also wird er nicht nach Deutschland einreisen können. Sie benötigt für eine islamische Hochzeit in Algerien keinerlei besondere Dokumente.
Ich kann Dir noch mehr und ausführlicher dazu schreiben, aber nicht öffentlich, sonst lernen heiratswillige Frauen daraus ihre Vorteile zu ziehen. Also wenn Du mehr wissen möchtest, schicke mir eine email.

Viele Grüße
Sina

nabila
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Re: Bezness Fall im Freundeskreis?

Beitrag von nabila » 24.04.2012, 13:22

@ SINA

Danke Dir dafür.

Ich hatte explizit für Ägypten geschrieben. Natürlich auch mit der Idee, es könnte anderswo nicht anders sein. Und das bestätigst Du.


Liebe Grüße
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Anaba
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Re: Bezness Fall im Freundeskreis?

Beitrag von Anaba » 24.04.2012, 13:23

ich schreibe hier sehr selten, aber Deine Zeilen zwingen mich direkt dazu, mich einzumischen.
Hallo Sina,
schade, dass du dich nicht öfter mal einmischt. :D
Liebe Grüße
Anaba

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Re: Bezness Fall im Freundeskreis?

Beitrag von Anaba » 24.04.2012, 13:28

nabila hat geschrieben:@ SINA

Danke Dir dafür.

Ich hatte explizit für Ägypten geschrieben. Natürlich auch mit der Idee, es könnte anderswo nicht anders sein. Und das bestätigst Du.


Liebe Grüße
Ich verstehe langsam garnichts mehr.
Fakt ist doch, ein Sprachtest ist für ein Visum nicht nötig.
Es sei denn, es geht um eine Familienzusammenführung.
Warum schreibst du das nicht klar und deutlich ?
Liebe Grüße
Anaba

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Re: Bezness Fall im Freundeskreis?

Beitrag von nabila » 24.04.2012, 18:05

@ Anaba

>Fakt ist doch,< ist es das ?

Fakt ist, dass die seit längerem gängige Praxis vor Ort ( also im Ausland) ........ usw.

und > Die Begründung , die bei einer Ablehnung nicht genannt werden muß,..... usw.

was ist daran nicht zu verstehen ? was ist daran nicht deutlich ? Es liegt auch im Ermessen des Sachbearbeiters/Interviewers, also in der PRAXIS.

auch z.B. Bei Visum-Antrag steht nichts von Altersunterschied ( von wegen Diskriminierung) , und trotzdem wird der in der Praxis beurteilt, wie so viele andere Dinge eben auch.


Liebe Grüße
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Re: Bezness Fall im Freundeskreis?

Beitrag von Anaba » 24.04.2012, 18:20

nabila hat geschrieben:@ Anaba

>Fakt ist doch,< ist es das ?

Fakt ist, dass die seit längerem gängige Praxis vor Ort ( also im Ausland) ........ usw.

und > Die Begründung , die bei einer Ablehnung nicht genannt werden muß,..... usw.

was ist daran nicht zu verstehen ? was ist daran nicht deutlich ? Es liegt auch im Ermessen des Sachbearbeiters/Interviewers, also in der PRAXIS.

auch z.B. Bei Visum-Antrag steht nichts von Altersunterschied ( von wegen Diskriminierung) , und trotzdem wird der in der Praxis beurteilt, wie so viele andere Dinge eben auch.


Liebe Grüße
Das weiß ich alles. Das war nicht das Thema. Hier, zur Erinnerung:
Fakt ist doch, ein Sprachtest ist für ein Visum nicht nötig.
Es sei denn, es geht um eine Familienzusammenführung.
Warum schreibst du das nicht klar und deutlich


Fakt ist doch, dass deine Aussage, ein Sprachtest wäre zur Beantragung eines Visums nötig, falsch ist.
Das haben dir inzwischen schon mehrere User geschrieben.
Liebe Grüße
Anaba

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Re: Bezness Fall im Freundeskreis?

Beitrag von nabila » 24.04.2012, 18:33

@ Anaba

wenn Du darauf bestehst - wenn Du das gern möchtest >>> GERNE DOCH


Liebe Grüße
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Re: Bezness Fall im Freundeskreis?

Beitrag von Anaba » 24.04.2012, 18:37

nabila hat geschrieben:@ Anaba

wenn Du darauf bestehst - wenn Du das gern möchtest >>> GERNE DOCH


Liebe Grüße
Es war eine einfache Frage, die man sofort beantworten kann.
Warum dazu mehrere Beiträge nötig sind, erschließt sich mir nicht.

Wir sollten falsche Aussagen nicht stehenlassen. Das ist doch kein Problem.
Liebe Grüße
Anaba

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Re: Bezness Fall im Freundeskreis?

Beitrag von nabila » 24.04.2012, 18:46

@ Anaba

bitte in aller Friedfertigkeit > welche Kenntnisse hast Du von "vor Ort" Praktiken, welche "vor Ort" Auskünfte usw. ? Na siehste. Und vor Ort werden Sprachkenntnisse durchaus geprüft, auch wenn in offiziellen Dossiers das nicht enthalten ist, wie so vieles Andere eben auch. Das ist einfach > einfach.

Oder denkst Du, ein Antragsteller könnte argumentieren, oder sagen > anaba hat aber gemeint .....<

Da können wir noch 100 Seiten schreiben, wenn nicht gelesen wird, was durchaus zu lesen ist, und Forenkritikern noch mehr Futter geben.


friedliche Grüße
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Anaba
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Re: Bezness Fall im Freundeskreis?

Beitrag von Anaba » 24.04.2012, 18:56

Oder denkst Du, ein Antragsteller könnte argumentieren, oder sagen > anaba hat aber gemeint
Jetzt wird es langsam lächerlich.

Es geht nicht um irgendwelche Gerüchte, sondern einfach um eine falsche Auskunft.
Denn dieser Nachweis ist eben nicht nötig bei der Beantragung eines Visums.
Kannst du das nicht stehenlassen und einfach schreiben, du hast dich geirrt ?
Wo ist dein Problem ?
Liebe Grüße
Anaba

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Re: Bezness Fall im Freundeskreis?

Beitrag von mausi 2010 » 24.04.2012, 19:31

Danke Anaba,

ich weiss aus eigener Erfahrung, dass Deutschkenntnisse nur für das Visum zur Familienzusammenführung notwendig sind.

Ich kenne auch Ehe, wo der äg. Mann mehr als 10 Jahre älter ist als seine deutsche Ehefrau und er hat das Visum zum Ehegattennachzug nach D. erhalten.

Die Ehe wird überprüft und wenn kein Anhalt für eine Scheinehe besteht, so gekommt der Herr sein Visum ohne Probleme.

Ich finde es gut, dass du die Aussage hier richtig gestellt hast. Schliesslich sollten die Informationen, wenn bekannt, der Wahrheit entsprechen. :)

Anaba
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Re: Bezness Fall im Freundeskreis?

Beitrag von Anaba » 24.04.2012, 19:52

Die Ehe wird überprüft und wenn kein Anhalt für eine Scheinehe besteht, so gekommt der Herr sein Visum ohne Probleme.
Liebe Mausi,

genau so ist.
Letzendlich kommen sie zum Ziel.
Wenn sie klagen kann ihnen keiner verwehren zusammenzuleben.
Liebe Grüße
Anaba

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Re: Bezness Fall im Freundeskreis?

Beitrag von nabila » 24.04.2012, 21:57

@ Anaba

Gerüchte habe ich nicht gepostet > entgegen Deiner versuchten Darstellung. Das solltest Du fairerweise zurücknehmen.

Was in den offiziellen Bestimmungen steht, kann jeder selbst leicht nachprüfen. Ich schrieb von gängiger Praxis vor Ort. Und es tut mir extrem leid, wenn Du das nicht verstehst. Denn das sind mal leider Tatsachen > und keine Gerüchte. Mir persönlich bekannte Tatsachen.

Wenn nun die Eine oder Andere hier angibt, bei ihr war es so oder so oder anders > stimmt das für den Fall der Einen oder Anderen > ist aber nicht grundsätzlich und uneingeschränkt Realität für ALLE.

Manno, ist deutsche Sprache denn so schwer ?

Liebe Grüße
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urmel
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Re: Bezness Fall im Freundeskreis?

Beitrag von urmel » 24.04.2012, 22:06

egal welcher Debatten hier, können wir mit unseren Erfahrungen übereinkommen, das dass für ein Besuchervisum , - soweit es anerkannt wird -, keine sprachkenntnisse erforderlich sind ? ( ist zumindest meine Erfahrung). und auch nicht vorraussetzung sind.
urmel

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