Fragebogen NR. 2

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Arche Noah
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Fragebogen NR. 2

Beitrag von Arche Noah » 05.02.2009, 21:39

Liebe Userinnen und User!

Wir haben unserem C.I.B.-Fragebogen noch einen weiteren, detaillierten Fragebogen hinzugefügt, der helfen soll, einen besseren Überblick zu bekommen, die eigene Wahrnehmung zu schärfen und wichtige Fragen im Vorfeld zu klären.


Wer sicher gehen will, sollte sich folgende Punkte in Ruhe durchlesen und mit dem Partner besprechen. Manchmal kommen dann schon Zweifel auf. Fragen werden vielleicht nicht beantwortet oder die Reaktion auf gezielte Fragen ist nicht so, wie Sie sich das erhofft haben.
Machen Sie sich Notizen zu den einzelnen Fragen. Wenn Sie keine oder keine befriedigenden Antworten bekommen, haken Sie nach. Lassen Sie sich Dokumente wie Pass und andere auf jeden Fall zeigen. Falls es möglich ist, kopieren Sie diese Dokumente auch. Das mag ein wenig mühsam anmuten und am Anfang einer Beziehung, bei der Verliebtheit vorherrscht, auch vielleicht von Ihnen als zu misstrauisch oder nicht als sinnvoll erachtet werden, aber die Mühe lohnt sich, um ggf. Bezness erkennen oder sogar ausschließen zu können.

Sollte er/sie es ablehnen, zu diesen Fragen Antworten zu geben, empfehlen wir auf jeden Fall, die Finger von dieser Beziehung zu lassen. Wer nichts zu verbergen hat, kann auf diese allgemeinen Fragen durchaus antworten. Lassen Sie sich diese Antworten aber, wenn möglich, auch irgendwie belegen. Glauben Sie bitte nicht, was Sie nur von ihm/ihr gehört haben. Aufgrund unserer bisherigen Arbeit bei C.I.B. raten wir Ihnen, sich eingehend mit dem Thema zu beschäftigen, bevor Sie sich auf eine Beziehung einlassen, die Ihr ganzes Leben auf den Kopf stellen wird und das meist nicht zu Ihrem Glück und Ihrer Zufriedenheit.

1. Tabellarischer Lebenslauf (detailliert!!)
- Persönliche Daten (Geburtstag, -ort, etc.)
- Ausbildung, Abschluss (Zeugnis?)
- Beschäftigung nach Ausbildung (lückenlos für jedes Jahr mit
Angabe Arbeitgeber, Zeugnisse, Kopien)
- Sprachen (welche? Kenntnisse in Wort und Schrift?
Bescheinigungen?)
- Führerschein? Welche? (in Deutschland überschreibbar ohne
erneute Prüfung?)
- Sonstiges

2. Familie von ?
- Vater (Alter, derzeitiger Beruf? frühere Berufe? Wo arbeitet er? In
welchen finanziellen Verhältnissen lebt die Familie?)
- Mutter (Alter, Beruf)
- Geschwister (welche? Alter? Beruf? verheiratet, mit wem? (ggf.
binational?) Kinder?)
- leben weitere Verwandte dort oder Europa? Welche und wo?

3. Wie stellt sich er/sie sein/ihr Leben in Deutschland vor?
- Spricht er/sie deutsch? Wie verständigen Sie sich mit ihm/ihr?
- Was weiß er/sie über Deutschland und seine Traditionen?
- Ist er/sie bereit, sich diesen Werten anzupassen? (Der Gast passt
sich den Werten des Gastlandes an!!)
- Wie wichtig ist ihm, eine „unberührte“ Frau zu heiraten? Sind sie
z. B. seine erste Frau? Haben Sie Kinder aus erster Ehe? Wie steht
er dazu?
- Hat sie Kinder aus erster Ehe? Haben die Kinder Kontakt zu ihrem
Vater?
- Kennt er/sie die Lebenshaltungskosten in Deutschland? Kennt
er/sie den Arbeitsmarkt in Deutschland? Welche Art Arbeit ist
er/sie bereit anzunehmen? Reicht das für eine Familie, wenn Sie
evtl. Kinder bekommen?
- Was bedeutet für ihn/sie Familie?
- Wie wichtig ist für ihn/sie, in Deutschland Kontakt zu Landsleuten
zu unterhalten? In welchem Umfang?
- Stimmt er zu, dass Sie auch nach der Heirat alleine ausgehen
(Freundinnen treffen, Fitness Training, Tanzen, etc.)?
- Inwieweit prägen Wunschvorstellungen sein/ihr Bild von Ihnen
und Deutschland? Darüber müssen Sie sich vor einer evtl. Ehe klar
werden.


4. Können Sie sich ein Leben in seinem/ihrem Land vorstellen?
- Was wissen Sie über sein/ihr Heimatland und seine Traditionen?
- Sind Sie bereit, sich diesen Werten anzupassen? (Der Gast passt
sich den Werten des Gastlandes an!!)
- Glauben Sie, glaubt er, dass Sie als Frau in seinem Land geachtet
werden? Achtet er Sie?
- Was bedeutet für Sie Familie?
- Inwieweit prägen Wunschvorstellungen Ihr Bild von ihm/ihr und
seinem/ihrem Heimatland? (Darüber müssen Sie sich vor einer
evtl. Ehe klar werden)


5. Besser kennen lernen
- Wäre er/sie bereit, mit einem Touristenvisum ein halbes Jahr in
Deutschland zu leben, damit Sie ihn/sie im Alltag und nicht nur
unter Urlaubsbedingungen kennen lernen? Vorausgesetzt, Sie
wollen bei einer evtl. Ehe in Deutschland leben.
- Welchen finanziellen Anteil wäre er/sie bereit, für diesen
Aufenthalt beizusteuern?
- Warum oder wird (von Ihnen oder von ihm/ihr) so schnell auf
Heirat gedrängt?
- Warum und wann hat er/sie schon mal ein Touristenvisum
beantragt? Warum ist dies abgelehnt worden (Details), Wer hat
für das Touristenvisum die Einladung ausgesprochen?

6. Heirat
- Wie stellen Sie sich Ihre Heirat vor? (Zuerst Hochzeit in XX? Dann
in Deutschland? Keine Blitzhochzeit mit 2 Trauzeugen!!!! Dies
sollte der „schönste Tag“ Ihres Lebens sein)
- Erwarten Sie vor einer evtl. Heirat, dass er/sie Ihre Familie
kennen lernt und Sie seine/ihre?
- Hat er für Sie eine „Morgengabe“ vorgesehen? (wie in seinem
Land evtl. üblich) Welche? Wenn nein, warum nicht?
- Wie stellt er/sie sich das Eheleben vor? Stellung der Frau in der
Familie, bei der Kindererziehung, im Beruf, im Eheleben

7. Ehevertrag
- In orientalischen Ländern sind Eheverträge meist üblich. Dort
abgeschlossene Eheverträge nehmen aber nicht auf die Umstände
einer europäischen Ehefrau/eines europäischen Ehemannes
Rücksicht und gelten hier in D nicht.
- Um in Deutschland ohne Einschränkung gültig zu sein, sollte der
Ehevertrag hier durch einen spezialisierten Notar notariell
beurkundet werden. Das geht nur im Beisein beider Partner.
- Im Internet findet man Muster von Eheverträgen, diese sollte man
Punkt für Punkt durchsprechen. Hat er/sie bei irgendeinem Punkt
Schwierigkeiten? Falls ja, warum? Ist er/sie bereit, diesen
Ehevertrag zu unterschreiben?
- Wegen der besonderen rechtlichen Situation in seinem/ihrem
Heimatland sollte anschließend eine beglaubigte Übersetzung des
Ehevertrags auch in seinem Land notariell vollzogen werden. Ist
er/sie damit einverstanden?

Für ihn/sie gibt es keinen Grund, einen solchen Ehevertrag nicht zu unterschreiben. Der Ehevertrag dient Ihrer Sicherheit!

8. Kinder
- Bestimmte „Grundrechte“ verbindlich festlegen! (siehe auch
Ehevertrag)
- Sollen die Kinder in Deutschland aufwachen und hier erzogen
werden? Wie steht er/sie z. B. zum Christentum, wie steht er/sie
zu Ihrer Religion? Wie religiös ist er/sie selber?
- Nach welchem Glauben werden die Kinder erzogen? (Werden
Jungs/Mädchen beschnitten?)
- Sind Sie über das Sorgerecht etc. im Heimatland des Vaters
Informiert
- Sind Sie darüber informiert, dass eine Ausreise von Ihnen oder
den Kindern vom Vater z. B. in Ägypten verboten werden kann?
- Würde er zustimmen, notariell in seinem Land festlegen zu
lassen, dass Sie jederzeit auch mit gemeinsamen Kindern aus
seinem Land ausreisen dürfen?


9. Fragebogen zur binationalen Beziehung von CiB e.V. Nr. 1

- Bitte alle 24 Punkte des Fragebogens Nr 1 mit ihm/ihr
diskutieren. Es hilft Ihnen, sich darüber klar zu werden, ob Sie
eine solche Beziehung tatsächlich eingehen wollen.

Und es hilft, besser zu erkennen, ob hier Bezness im Spiel ist oder nicht.


Liebe Userin, lieber User,

es ist ein richtiges Stück Arbeit, all diese Themen Punkt für Punkt durchzusprechen und zu diskutieren. Aber es ist absolut notwendig, um Ihre künftige Verbindung auf eine (einigermaßen) tragfähige Basis zu stellen. Bitte einigen Sie sich zu jedem Punkt auf einige Stichworte. Er/Sie wird das verstehen, wenn er/sie dauerhaft mit Ihnen leben möchte.

Wir möchten noch darauf aufmerksam machen, dass die Beantwortung dieser Fragen natürlich keine Garantie dafür ist, nicht einem Beznesser/einer Beznesserin aufgesessen zu sein. Es verringert aber das Risiko.
Gemeinsam sind wir stark!

Pamela
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Registriert: 27.07.2008, 22:23

Beitrag von Pamela » 05.02.2009, 23:00

Die Auflistung finde ich suuuper und äußerst hilfreich!

Allerdings will ich auch nochmal darauf hinweisen, dass die Existenz der oben genannten Dokumente (Pass, Zeugnisse) Betrug nicht ausschließt. Besonders in schwarzafrikanischen Ländern ist es sooo einfach diese zu fälschen.
Auch falsche englische und polnische Pässe sind viel im Umlauf.

LG!
Gruß
Pamela
_____________________________________________________________
Ich fürchte nicht die Stärke des Islam, sondern die Schwäche des Abendlandes.
(P. Scholl-Latour)

Anaba
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Registriert: 12.03.2008, 16:36

Beitrag von Anaba » 06.02.2009, 10:26

Sind Sie sich bewusst, dass ein Kind eines Moslems automatisch als Moslem geboren wird? Auch wenn der Mann behauptet, die Religion sei für ihn nicht wichtig?"
Danke Ocean, diese Frage gehört unbedingt dazu und wir werden sie aufnehmen.
Liebe Grüße
Anaba

Administratorin
anaba@1001Geschichte.de

“Am Ende wird die Wahrheit siegen, über Ängste und gut getarnte Lügen.
Am Ende wird sich alles fügen und was jetzt am Boden liegt, wird schließlich lächelnd fliegen...“

Hans Kupka, hingerichtet 1942

Jezabel

Beitrag von Jezabel » 06.02.2009, 12:12

Im Prinzip wäre so ein Fragebogen richtig.
Nur:
Jeden Tag werden wir mit Fragebögen, Umfragen und Anträgen zugemüllt.
Und nun soll eine Dame, voll des AMIGA's sowas ausfüllen und ,noch schlimmer, mit dem Partner besprechen? Die Frau wird von Rassismus (wenn nicht noch Schlimmerem) sprechen...und Bezzi wird ihr mit treudoofem Augenaufschlag ALLES sagen, was sie zu hören wünscht!
Wenn's um die AE geht, also um alles, wird er sogar damit einverstanden sein, sein zukünftiges Kind notfalls Jesus taufen zu lassen. Erst mal. Im Erzählen (und Schwören) sind sie ja alle gross.

Und die Papiere sind, wie Ocean schon schrieb, das Papier nicht wert auf dem sie gefälscht wurden.

Meine Frage: Ist auf den Fragebogen schon mal positives Feedback bekommen? Positiv in dem Sinne: "Gottlob hab' ich das gelesen, darüber nachgedacht...und das Ganze danach abgeblasen"

Canim
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Beitrag von Canim » 06.02.2009, 14:21

Es mag sein, dass manche Frau den Fragebogen nicht wirklich "durcharbeitet". Aber drüber schauen werden sicher einige und einige der Fragen bleiben bestimmt auch im Kopf haften und dann fängt Frau irgendwann auch mal an, sich Gedanken zu machen. Sie muss die Fragen ja auch nicht alle in einer halben Stunde beantworten, manches kann sie am Anfang eh noch nicht beantworten. Er soll nur ein weiterer Gesichtspunkt im Umgang mit binationalen Beziehungen sein und als solcher ist er sicher hilfreich.

Einige der Punkte wurden auf Anregungen einzelner User hinzugefügt und so kann Frau sich durchaus ein umfassendes Bild machen, was im einzelnen auf sie zukommen kann. Das hat nicht nur etwas mit Bezness zu tun, sondern die Fragen dienen auch durchaus dazu, sich darüber Gedanken zu machen, ob viele der automatisch aufkommenden Probleme in einer binationalen Beziehung überhaupt zu leisten wären oder ob die Frau bereit ist, sich dann überhaupt tiefer in eine solche Beziehung zu begeben.

Denn eine binationale Beziehung (ob mit oder ohne Bezness) ist ein hartes Stück Arbeit.

Und gerade, weil die Frauen anfangs rosarot sehen und viele Fragen wie z. B. Religion, Beschneidung, Erziehung, Rechtsfolgen etc. nicht absehen kann bzw. sie noch gar nicht im Kopf gestellt hat, ist er sicher durchaus hilfreich.

LG
Canim
Gemeinsam sind wir stark!

Canim
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Beitrag von Canim » 06.02.2009, 14:21

Und gerade wenn es um Habibi geht, suchen Frauen doch nach Informationen bis zum gehtnichtmehr, also warum nicht auch einen Fragebogen?

Schönes Wochenende!
Canim
Gemeinsam sind wir stark!

Lippi
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Beitrag von Lippi » 06.02.2009, 14:46

Ganz wichtig finde ich die Erwähnung der Morgengabe


Jede verliebte Frau , die sich mit dem Gedanken trägt Habibi zu heiraten, sollte sich über Höhe und Art der Morgengabe informieren und auf diese unbedingt bestehen und diese in Form eines Brautgeldes anfordern.

Allein da wird sich schon die Spreu vom Weizen trennen :lol:

Meint der Mann es wirklich ernst, wird die Familie dieser Aufforderung nachkommne, tut sie es nicht......ich gehe mal von 99, 9 Prozent aus :shock: .........ist Habibi ein Beznesser

Vielleicht gibt es ja einige User hier, die die Frage der Höhe der Morgengaben beantworten können, ich kann da leider mit meinem Kanister Olivenoel nicht mitreden :oops: :wink:

Vielleicht hat die Ein oder Andere ja mehr zu bieten


LG Lippi
Ich wollte lieben,
ich wollte geliebt werden.
Also verliebte ich mich
Mit anderen Worten:
Ich machte mich zum Narren

Canim
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Registriert: 12.03.2008, 16:41

Beitrag von Canim » 06.02.2009, 14:55

Liebe Lippi,
dazu wäre wichtig, zu eruieren, wie die Gepflogenheiten bei Hochzeiten in den einzelnen Ländern oder auch Regionen sind und ob das auch auf ausländische Bräute zutrifft.

Vielleicht gibt es hier ja einige UserInnen, die sich damit gut auskennen und uns eine Liste erstellen könnten.

Diese Morgengaben sind aber Privatsache, oder sieht das jeweilige Ehegesetz das auch vor, damit meine ich jetzt nicht das islamische oder religiöse, sondern das gesetzliche Eherecht des jeweiligen Landes.

Denn wenn es nur "Sitte" ist, bringt eine solche Liste nicht unbedingt etwas, denn Sitten und Gebräuche richten sich doch immer sehr nach der jeweiligen Befindlichkeit des Beznessers, ganz nach seinem Belieben wird das ausgelegt.

Schönes WE
Gruß
Canim
Gemeinsam sind wir stark!

Lippi
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Beitrag von Lippi » 06.02.2009, 15:05

Das habe ich dazu gefunden:

xxxxxxx


Frau und Geld

Die neue Regel, das Brautgeld an die Frau selbst statt an ihre männlichen Verwandten zu bezahlen, und das Recht der Frauen zu erben (das sie vor dem Islam nicht besassen), verbesserten die ökonomische Stellung der Frau:



«Und diejenigen von euch, die abberufen werden und Gattinnen zurücklassen, haben ihren Gattinnen eine Versorgung für ein Jahr zu vermachen, ohne sie (aus dem Haus) auszuweisen. Wenn sie aber von sich aus ausziehen, so besteht für euch kein Vergehen, wenn sie über sich in rechtlicher Weise verfügen. Und Gott ist mächtig und weise.» (Koran 2, 240)



Allerdings erben Frauen und Mädchen auf Grund ihres Geschlechts nur die Hälfte von dem, was der Bruder erhält (Koran 4, 12 f).



Bei einer Scheidung resp. Verstossung hat sie das Recht auf einen finanziellen Ausgleich (Koran 2, 241).

Der Link wurde gelöscht. Wer Interesse hat bitte Lippi anmailen. L.G. Anaba
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Also verliebte ich mich
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Lippi
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Beitrag von Lippi » 06.02.2009, 15:10

Ich dachte hier sollte nichts ohne Quellenangabe zitiert werden ? :?
Ich wollte lieben,
ich wollte geliebt werden.
Also verliebte ich mich
Mit anderen Worten:
Ich machte mich zum Narren

Canim
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Beitrag von Canim » 06.02.2009, 15:27

Lippi, kannst du mir den link mal schicken. Ich schau mal, ob ich da was zusammen finde bzw. zusammenstellen kann.

LG
Canim
Gemeinsam sind wir stark!

Jezabel

Beitrag von Jezabel » 06.02.2009, 15:28

Ich bin nochmal fies:
Die eigentliche Wirksamkeit von diesen Fragebogen ist der, dass es beim "Diskutieren" über - doch nen Haufen Fragen- schon zum finalen Schuss kommt.
Denn das sind ja immerhin knallharte Fragen, auf die ich als Frau,(die geheiratet werden soll!) ein Recht habe, eine klare Antwort zu kriegen. Und ernstgemeinte Gespräche zwischen den Geschlechtern sind ja nicht so gerne gesehen.
Wenn ich nach zwei Jahren "Beziehung" immer noch nur weiss "er macht irgend was mit Informatik"..ja, dann wird die plötzliche Frage nach einem Lebenslauf...darf ich sagen - ziemlich getürkt oder Wischiwaschi sein. Oder es gibt den üblichen Streit von wegen mangeldem Vertrauen...oder ein "isch libbe disch, das genug.".. Also, spätestens da dürfte der erste Krach vorprogrammiert sein. Jedenfalls bei mir.
Wenn ich ein Bezzi wäre, wär' mir das Ganze schon viel zu lästig. Sprechen wir doch lieber über L'amour, neues Handy und die schöne Sonne.
Und wenn Frau da hartnäckig bleibt mit ihren Fragen, dürfte die Lovestory ein rasches Ende finden!
Ihr seid ganz schön gefinkelt! :twisted:

Canim
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Beitrag von Canim » 06.02.2009, 15:29

Deine Fundstellen beziehen sich auf den Koran und wie ich annehme, auf die Verwendung der Scharia als Recht. Das wäre z. B. im Iran so bei Ehescheidungen oder dergl. Aber in Tunesien oder der Türkei wird ja nur die standesamtliche Ehe anerkannt. Sieht da der Gesetzgeber z. B. auch Morgengaben vor? Ich sehe die im Augenblick eher im Reich der Freiwilligkeit bzw. bei islamischen Hochzeiten ohne offiziellen Charakter.

LG
Canim
Gemeinsam sind wir stark!

lina
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Beitrag von lina » 06.02.2009, 17:41

Ich möchte noch einen Tipp dau geben!
Viell. lässt man sich auch mal den Reisepass vom Zukünftigen zeigen!?Hat er schon diverse Visums-Stempel drinnen-sollte man sich wohl auch fragen, warum?

Gruss lina

Anaba
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Registriert: 12.03.2008, 16:36

Beitrag von Anaba » 06.02.2009, 18:37

karol hat geschrieben:@ anaba,

warum löscht du den titel des buchs und meine kurze erläuterung dazu???:

den link hatte ich übrigens von der forums-internen bücherliste! :wink:

"gefangen im geliebten land"

warum werden sehr hilfreiche links gelöscht?
das verstehe ich nicht!
Stimmt ich hab den Link zu schnell gelöscht und später erst gesehen das in der Bücherliste vom Forum der gleiche Link ist.
Liebe Grüße
Anaba

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Canim
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Registriert: 12.03.2008, 16:41

Beitrag von Canim » 06.02.2009, 18:43

@ Lippi und natürlich alle anderen. Ich hab hier noch etwas interessantes über die islamische Ee gefunden:

Das islamische Eheverständnis

Form der islamischen Eheschließung



Nach islamischer Norm wird die Ehe durch einen Vertrag begründet, der von den Ehepartnern in Anwesenheit zweier männlicher Zeugen geschlossen wird. Durch ein Angebot von Seiten des Mannes und die Annahme auf Seiten der Frau kommt der Vertrag zustande. Dessen bindenden Charakter betont etwa Sure 4,21, laut der die Frauen von den Männern mit ihm „eine feste Verpflichtung entgegengenommen haben“.



In der Regel wird die Braut bei Abschluss des Vertrags durch einen Ehevormund – den Vater oder den nächsten männlichen Verwandten – vertreten. Verheiratet werden darf sie aber gemäß einem Mohammed zugeschriebenen Ausspruch nur, wenn sie zuvor nach ihrem Einverständnis gefragt wurde. Die islamische hanafitische Rechtsschule, die etwa in der Türkei vorherrschend ist, erlaubt der Frau die Eheschließung auch ohne die Mitwirkung eines Ehevormunds, den eine geschiedene oder verwitwete Frau zur Schließung einer neuen Ehe ohnehin nicht benötigt.



Auch ist die stellvertretende Verheiratung minderjähriger Brautleute durch deren Väter möglich. Mit Erreichen der Volljährigkeit steht den Partnern jedoch die Möglichkeit frei, ihre Ehe gerichtlich auflösen zu lassen.



Ein wesentlicher Bestandteil des Ehevertrags ist die Verpflichtung des Mannes, an seine Frau eine Brautgabe, auch „Morgengabe“ genannt, zu zahlen. Der Koran schreibt diese Zahlung als Geschenk vor: „Und gebt den Frauen ihre Morgengabe als Geschenk“ (Sure 4,4). Ein ohne die Verpflichtung zur Brautgabe geschlossener Ehevertrag gilt allgemein als ungültig. Die Gabe bleibt Eigentum der Ehefrau und dient ihrer finanziellen Absicherung, besonders für den Fall der Scheidung.



Über die Höhe der Brautgabe trifft der Koran keine Aussage. Sie kann erheblich schwanken, je nach dem sozialen Status der Brautleute. Sure 2,236f. verleiht der Frau einen Anspruch auf die Hälfte der Brautgabe oder ein angemessenes Geschenk für den Fall, dass der Mann sie vor Vollzug der Ehe entlässt. Nach Maßgabe der hanafitischen Rechtsschule ist auch die Fälligkeit eines Teils der Brautgabe bei Eheschließung und des anderen Teils etwa im Fall der Entlassung der Ehefrau üblich. Das soll die Ehefrau vor möglicher Willkür des Ehemannes schützen.



Die Festlegung der Brautgabe ist allgemein vorgeschrieben, deren Summe allerdings oftmals so niedrig angesetzt, dass die Gabe nur noch symbolischen Charakter haben und nicht mehr der finanziellen Absicherung der Ehefrau dienen kann.



Darüber hinaus kann der Ehevertrag noch zusätzliche Vereinbarungen enthalten, wie etwa das Recht der Frau auf Entlassung aus der Ehe festlegen,wenn der Ehemann eine weitere Frau heiraten will.



Mit Ausnahme der Türkei wird in allen Ländern mehrheitlich islamischer Bevölkerung auch heute noch die Eheschließung durch Abschluss eines Ehevertrags in der beschriebenen Form vollzogen, weitgehend sind die Vorgaben aus Koran und islamischer Tradition in das jeweilige Eherecht übernommen worden. Etwa in Marokko, Ägypten und Jordanien ist die Vertretung der Braut durch einen Ehevormund erforderlich. Allgemein versucht die Gesetzgebung, den Willen der Braut bei der Eheschließung stärker zu berücksichtigen. Nach marokkanischem Recht etwa darf der Ehevormund die Frau nicht zu einer Ehe zwingen.



Aufgrund des vertraglichen Charakters der Eheschließung ist eine religiöse Eheschließungsform im Islam nicht vorgeschrieben. Üblicherweise aber schließt man die Ehe vor einem Imam in einer Moschee oder vor einem Richter im Gericht. Zwar soll in den meisten Staaten islamischer Prägung die Ehe vor einem Gericht oder dem Vertreter einer Behörde geschlossen werden, doch wird allgemein auch eine nachträgliche Registrierung der vor einem Imam geschlossenen Ehe akzeptiert. In streng islamischen Staaten wie etwa in Saudi-Arabien oder den Golfemiraten ist nur die vor einer islamischen Instanz geschlossene Ehe gültig.



Das Nebeneinander staatlicher und religiöser Zuständigkeit für die Eheschließung ist vor allem in stärker traditionell geprägten ländlichen Regionen zu beobachten.



Das türkische Eherecht lässt nur eine auf dem Standesamt beantragte und geschlossene Ehe gelten und erklärt die ausschließlich religiöse Eheschließung für nichtig.


Quelle: cibedo.de

Demnach geht also eigentlich nichts bei einer islamischen Ehe ohne Ehevertrag, wobei diie "Morgengabe" wohl häufig nur Symbolcharakter hat. Da reden sie sich dann bei Nachfragen auch wieder raus, wetten?

Gruß Canim
Gemeinsam sind wir stark!

Fellaha
Beiträge: 182
Registriert: 29.03.2008, 20:45

Beitrag von Fellaha » 06.02.2009, 20:03

Erwähnenswert ist vielleicht auch noch, daß eine europäische Ehefrau nicht erbberechtigt ist, falls sie keine Muslima ist - so ist es zumindest in Ägypten.

fellaha

barbara
Beiträge: 1131
Registriert: 29.03.2008, 21:43

Re: Fragebogen NR. 2

Beitrag von barbara » 06.02.2009, 22:15

Arche Noah hat geschrieben:Liebe Userinnen und User!

Wir haben unserem C.I.B.-Fragebogen noch einen weiteren, detaillierten Fragebogen hinzugefügt, der helfen soll, einen besseren Überblick zu bekommen, die eigene Wahrnehmung zu schärfen und wichtige Fragen im Vorfeld zu klären.


Das mag ein wenig mühsam anmuten und am Anfang einer Beziehung, bei der Verliebtheit vorherrscht, auch vielleicht von Ihnen als zu misstrauisch oder nicht als sinnvoll erachtet werden, aber die Mühe lohnt sich, um ggf. Bezness erkennen oder sogar ausschließen zu können.
]

Hi,

dieser Fragebogen mag in meinen Augen, einer Frau die eine solche Beziehung eingegangen ist und evt. heiraten möchte,
hilfreich sein,
einiges zu hintrfragen,aber aus diesen Fragen und den Antworten aus gemeinsamen Gesprächen,Bezness evt erkennen oder evt ausschliessen zu können, halte ich persönlich für nicht unbedingt möglich.
Wo dran will man da ein Tau dran festbinden?

detallierter lückenloser Lebenslauf,
lassen da eventuelle Lücken, gerade wenn Mann im Tourismus beschäftigt ist, auf Bezness schliessen?

Vater (Alter, derzeitiger Beruf? frühere Berufe? Wo arbeitet er? In
welchen finanziellen Verhältnissen lebt die Familie?)


lassen eventuelle ärmliche Verhältnisse Bezness vermuten?

die "unberührte Frau", arbeiten gehen,alleiniges Wegggehen, Fitness,ect. nach Eheschliessung,
Religion eines späteren gemeins. Kindes,


Welche Antwort würde da Bezness vermuten lassen?
Wenn er sagt, klar darft du alleine weggehen,arbeiten usw.?
Nach dem Motto, mir doch egal was du machst und wie du rumläuftst?
Kann Frau da bei Zusage davon ausgehen, das es sich um B. handelt?
Was bei einer Ablehnung seinerseits?

" Wäre er/sie bereit, mit einem Touristenvisum ein halbes Jahr in
Deutschland zu leben, damit Sie ihn/sie im Alltag und nicht nur
unter Urlaubsbedingungen kennen lernen? Vorausgesetzt, Sie
wollen bei einer evtl. Ehe in Deutschland leben.
- Welchen finanziellen Anteil wäre er/sie bereit, für diesen
Aufenthalt beizusteuern? "


Wie soll das funktionieren?
Wer wäre bereit, eine u.U. feste Arbeit, dort aufzugeben?
Und evt. Erspartes hier für den Aufenhalt beizusteuern?
Was würde da denn Bezn. vermuten lassen?
Nebnbei wird doch immer vor Einladungen gewarnt.

" Wie stellen Sie sich Ihre Heirat vor? (Zuerst Hochzeit in XX? Dann
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sollte der „schönste Tag“ Ihres Lebens sein)
- Hat er für Sie eine „Morgengabe“ vorgesehen? (wie in seinem
Land evtl. üblich) Welche? Wenn nein, warum nicht? "


Die Hochzeitsfeier ist doch in orientalischen Ländern die Sache der Familie der Braut.
Liegt doch also im Ermessen dieser, wie diese von Statten geht.
Wobei diese meistens von finanziellen Standpunkt ausgeht.
Die Morgengabe,
wird heutzutage oftmals,grösstenteils auch bei Hochzeiten in den jeweiligen Ländern untereinander nur symbolisch festgehalten.


Das nur ein paar Auszüge.
Und wie schon geschrieben,m.E. kann man daraus und aus anderem angeführten, kein Bezness asumachen, sondern einzig feststellen ob man überhaupt sich mit einigen Erkenntnissen die die Ansichten des Liebsten angehen, evt. Bildung,-Herkunftsunterschiede darstellen, ein gemeinsames Leben vorstellen kann.


Barbara

Canim
Beiträge: 2166
Registriert: 12.03.2008, 16:41

Beitrag von Canim » 06.02.2009, 23:24

Jede Frau sollte sehr vorsichig sein, wenn der typ nur einige der fragen unzulänglich beantwortet oder sich raus windet oder mit ärger reagiert. Das da dann ewas nich stimmt, kann man sich an 10 Fingern ausrechnen.

LG
Canim
Gemeinsam sind wir stark!

barbara
Beiträge: 1131
Registriert: 29.03.2008, 21:43

Beitrag von barbara » 06.02.2009, 23:57

Hi Canim,

bitte versteh mich nicht falsch,
aber bei welchen Fragen will der Typ unzulänglich antworten,sich rauswinden oder ärgerlich reagieren?

handelt es sich im schlimmsten Fall um einen Bezn. wird er auch auf alles eine plausible Erklärung haben,
bzw. bei welchen Antworten sollte Frau misstrauisch werden?

Ärgerlich antworten wird er evt. auf Nachfragen, der Religion der gem. Kinder.
Aber selbst da kann man kein Bezness ausmachen.

Man nenne mir doch mal Beispiele,Ungereimtheiten auf den fragentext, die Bezness vermuten lassen könnten?

Barbara

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