Liebe Tunika,
die Geschichte deines Freundes ist tatsächlich einigermaßen undurchsichtig. Aber noch bevor du weißt, was eigentlich tatsächlich Sache ist, entschuldigst du ihn:
tunika hat geschrieben:Auch wenn er früher Mist gebaut haben sollte..jeder von uns hat schon mal Fehler gemacht,oder nicht??
Fehler macht sicher jeder, aber um über gemachte Fehler hinwegsehen zu können, muss erstmal alles offen auf den Tisch. Solange das nicht geschehen ist, kann man nicht wirklich davon ausgehen, dass jemand seine Fehler eingesehen und daraus gelernt hat.
Die Dinge, die er dir erzählt hat, passen nicht wirklich zusammen. Dir scheint auch der rechtliche Hintergrund nicht ganz klar zu sein. Einerseits sagst du, dass er "nach Tunesien ausgewiesen wurde", andererseits sprichst du dann davon, dass du seine "Abschiebungsunterlagen" nicht gesehen hast. 
Wurde er nur 
ausgewiesen? - Das heißt, er wurde wegen begangener Straftat(en) aufgefordert, Deutschland zu verlassen, und hat das auch getan. 
Oder wurde er 
abgeschoben? - Das heißt die Ausweisungsverfügung wurde zwangsweise vom Staat durchgesetzt, weil er nicht freiwillig ausgereist ist - was die Problemlage verschärft, auch wegen der Verpflichtung, dem Staat die (teilweise erheblichen) Kosten der Abschiebung zu ersetzen. 
tunika hat geschrieben:Einreisesperre hatte er gehabt,meines Wissens nach 5 Jahre.
Wenn er wirklich eine Einreisesperre für fünf Jahre hatte, muss diese Sperre nachträglich befristet worden sein, da eine Einreisesperre prinzipiell erst einmal lebenslänglich ist. Die Befristung musste er beantragen. Falls er abgeschoben wurde, hätte er erst die Kosten der Abschiebung begleichen müssen, weil vorher nicht über eine Befristung entschieden wird. 
Ich kann dir nur raten, dir die "Ausweisungsunterlagen" bzw. "Abschiebungsunterlagen" mal anzusehen und auch den Schriftverkehr zur Befristung.
Für mich ist es vollkommen unglaubwürdig, dass jemand seinen legalen Aufenthalt wegen Schusseligkeit verloren haben sollte, der vorher verschiedenste Wege gefunden hat, um in Europa bleiben zu können (darunter auch krumme Touren, wie den Asylmissbrauch). Zumal er ja auch nach der Ausweisung/Abschiebung findig genug war, um eine Befristung zu beantragen.
Wichtig ist auch zu wissen, auf welcher Grundlage er einen legalen Aufenthalt für die zwei Jahre nach der Trennung von seiner Ehefrau hatte. Hatte er bereits ein eigenständiges Aufenthaltsrecht in Deutschland, weil er mindestens zwei Jahre in ehelicher Gemeinschaft mit seiner Frau gelebt hat? Dass er dieses Aufenthaltsrecht verloren haben sollte, wäre aber schon mehr als seltsam - gerade für jemanden, der feste Arbeit bei BMW hat. 
Falls er noch kein eigenständiges Aufenthaltsrecht hatte, konnte er nur dann legal in Deutschland bleiben, wenn er sich zwei Jahre lang mit jeder möglichen Klage gegen die Ausreiseaufforderung gewehrt hat. Das passt aber kaum zu jemanden, der seinen Aufenthalt durch unerklärlichen Leichtsinn verschusselt hat.
Vor allem frage ich mich, was um Himmels Willen das Landratsamt mit einer Aufenthaltserlaubnis zu tun haben sollte?
Die ganzen rechtlichen Gegebenheit sind die Grundlage für ein späteres Zusammenleben, falls du ihn wirklich heiraten solltest. Es ist absolut zwingend, dass er dir Einblick in seine Unterlagen gewährt.
Beste Grüße
Klio