Was soll das denn für ein Indiz sein wenn der Vater für sich einen Paß beantragt hat oder ihn verlängert ?Falls beweisbar ist, dass der Vater bereits selbst einen marokkanischen Pass für sich (Verlängerung ?) und INSBESONDERE einen für
sein Kind beantragt hat, dürfte dies als sicheres Indiz vor Gericht gelten, dass er plant, seine Tochter für längere Zeit
in seine Heimat zu bringen !
Dies kann wohl leicht beim Ordnungsamt in Erfahrung gebracht werden - durch richterlichen oder anwaltlichen Antrag.
Jeder Ausländer, der einen Paß seiner Heimat hat verlängert ihn wenn er abläuft. Dazu er ist dazu sogar verpflichtet. Sonst wäre dieser Paß ungültig.
Das ist doch kein Indiz das er sein Kind entführen will.
Mit dem Ordnungsamt bekommt er Ärger wenn er einen ungültigen Paß hat. Sonst nichts.
Selbst wenn er seiner Tochter einen marokkanischen Paß ausstellen lässt bedeutet das noch nicht das er sie entführen will.
Da braucht es schon andere Beweise.
Er kann das immer mit einer Urlaubsreise begründen.
Solange sie gemeinsames Sorgerecht haben macht er da nichts falsch.