SWIFT-Abkommen - relevant für Kindesunterhalt ?

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brighterstar007

SWIFT-Abkommen - relevant für Kindesunterhalt ?

Beitrag von brighterstar007 » 08.07.2010, 19:11

Ihr Lieben,

mich beschäftigt die Frage, ob das jetzt verabschiedete SWIFT-Abkommen, welches die U.S.A ermächtigt,
Geldflüsse von Deutschland (z.B. von Afrikanern, die eine europäische Staatsangehörigkeit erlangt haben oder
anderen EU-Bürgern)in alle NICHT-EU-Staaten (also z.B. Nigeria) zu verfolgen, um terroristische Geldquellen
aufzudecken und still zu legen, Einfluss auf einen rechtlichen Nachweis zur Zahlung von säumigem Kindesunterhalt
seitens des afrikanischen Vaters (mit deutschem Paß) hat, wenn er z.B. stattdessen jede Menge Kohle an die Großfamilie
im Nicht-EU-Land sendet, aber keinen (oder kaum) Kindesunterhalt zahlt.

Liebe Grüße

Brighterstar

Arabella
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Re: SWIFT-Abkommen - relevant für Kindesunterhalt ?

Beitrag von Arabella » 08.07.2010, 21:57

Hallo Brighterstar,
kann ich mir kaum vorstellen, dass kriminell erworbene Gelder Einfluss auf einen rechtlichen Nachweis zur Zahlung von säumigem Kindesunterhalt dienen können.
LG Arabella
Ganz gleich wie beschwerlich das Gestern war-
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Die zuletzt lacht
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Re: SWIFT-Abkommen - relevant für Kindesunterhalt ?

Beitrag von Die zuletzt lacht » 09.07.2010, 13:21

Wir hinken immer hinterher, dann finden sie wieder andere Mittel und Weg, Geld außer Landes zu bringen.
Die meisten Nigerianer leben hier unter falscher Identität, alle haben von Geburt an afrikanische Namen, die kaum aussprechbar sind, hier haben sie ausschließlich englisch klingende Namen. Daher können sie ungestört ihr System verfeinern.
Ein Bekannter hat sich bis heute schon 3 andere Namen zugelegt. Ich sag nur: keine oder schlechte Schulbildung aber was die Beschaffung von Geldern betrifft, sind sie uns weit überlegen.

Kilode

brighterstar007

Re: SWIFT-Abkommen - relevant für Kindesunterhalt ?

Beitrag von brighterstar007 » 09.07.2010, 15:02

Ihr Lieben,

es wäre ja denkbar, dass Bezzi sein Geld legal erwirbt und es - STATT an sein Kind in D. zu zahlen -
lieber an die aktuelle Frau oder/und seine Großfamilie im Heimatland sendet.

Wie sieht es ausserdem aus, wenn Ex als Deutscher mit afrikanischem Hintergrund innerhalb der EU
reist ? Dort kann er dann nicht von den hiesigen Behörden gefasst werden - z.B. bei säumigem Kindes-
unterhalt - da er aufgrund des Schengen-Abkommens- gar nicht kontrolliert wird oder sehe ich da falsch ?

Gibt es innereuropäische Namens-Listen an den Grenzen, sodass solche "Flüchtlinge" registriert werden können ???

Liebe Grüße

Brighterstar

Arabella
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Re: SWIFT-Abkommen - relevant für Kindesunterhalt ?

Beitrag von Arabella » 09.07.2010, 18:48

Hallo Brighterstar,
Wenn Bezzie das Geld legal erworben hat, interessiert es das SWIFT-Abkommen doch nicht!
Er darf schliesslich doch seine Eltern in Afrika zum Beispiel unterstützen, er darf sogar Krankengeld für sie hier fordern wenn er Nachweise für einen notwendigen medizinischen Eingriff erbringt. (Solange er in Deutschland lebt)
Hat mein Ex jedes Jahr gemacht, ganz legal!

Gib die Hoffnung auf, das interessiert hier niemanden, ob dein Kind nicht zum Unterhalt kommt! Wenn der Vater irgendwo im Ausland ist, die Polizei nimmt die Anzeige auf und reicht es weiter zum Staatsanwalt. Polizei hat mir zur Antwort gegeben sie seien keine Kindsunterhalteintreiber!
Der Staatsanwalt macht nichts, da Vater nicht erreichbar..................und wenn dein Kind nun über dem 12. Lebensjahr ist zahlt der Staat auch nix mehr.

Die einzige Möglichkeit ist selber arbeiten bis zum umfallen und nebenbei auch immer noch für dein Kind da sein.
LG Arabella
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brighterstar007

Re: SWIFT-Abkommen - relevant für Kindesunterhalt ?

Beitrag von brighterstar007 » 10.07.2010, 19:27

Liebe Arabella,

ich glaube, es gibt im deutschen Recht so etwas wie Vor-und Nachrangigkeit.
Wenn jemand z.B. keinen Cent Kindesunterhalt an sein Kind, dafür aber Kohle an
Verwandte in Afrika, zahlt - ist dies eine Straftat.

Ich lasse mich gerne eines Besseren belehren.

Liebe Grüße

Brighterstar

Arabella
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Re: SWIFT-Abkommen - relevant für Kindesunterhalt ?

Beitrag von Arabella » 10.07.2010, 22:51

Liebe Brighterstar,
das mag gut möglich sein, aber es interessiert hier niemanden.
Dem nachzugehen wäre viel Mühe und Kostenaufwändig....und wahrscheinlich erfolglos.
Deshalb meinte ich es lohnt nicht darüber nachzudenken, lieber darum kämpfen Kind alleine zu ernähren.
Auch wenns total ärgerlich ist.
lG Arabella
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Haram
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Re: SWIFT-Abkommen - relevant für Kindesunterhalt ?

Beitrag von Haram » 10.07.2010, 23:05

Wenn du aber ein Knöllchen über 15 € nicht bezahlst, setzen sie Himmel und Hölle in Bewegung.
Ist halt ne Bananenrepublik geworden. :lol:

Gruss
haram
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Hülya

Re: SWIFT-Abkommen - relevant für Kindesunterhalt ?

Beitrag von Hülya » 10.07.2010, 23:30

brighterstar007 hat geschrieben:Liebe Arabella,

ich glaube, es gibt im deutschen Recht so etwas wie Vor-und Nachrangigkeit.
Wenn jemand z.B. keinen Cent Kindesunterhalt an sein Kind, dafür aber Kohle an
Verwandte in Afrika, zahlt - ist dies eine Straftat.

Ich lasse mich gerne eines Besseren belehren.

Liebe Grüße

Brighterstar

Früher war es auch mal, das der Unterhalt für Kinder an erster Stelle stand.. Früher kamen auch Männer ins Gefängnis , wenn sie keinen Unterhalt zahlten.

Heute zahlt lieber der Staat. :wink:

Haram
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Re: SWIFT-Abkommen - relevant für Kindesunterhalt ?

Beitrag von Haram » 11.07.2010, 00:17

Früher war es auch mal, das der Unterhalt für Kinder an erster Stelle stand.. Früher kamen auch Männer ins Gefängnis , wenn sie keinen Unterhalt zahlten.

Gott sei Dank haben alle meine Kinder einen Vater :)

Gruss
haram
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