Nigeria: Reingelegt

Austausch über gemachte Bezness-Erfahrungen in diesen Ländern

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Arabella
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Beitrag von Arabella » 29.06.2009, 21:28

Hallo Valerian,
es freut mich zu lesen, dass du ein schönes Wochenende mit deiner Tochter verbringen konntest. Es ist ganz bestimmt sehr wichtig für deine Tochter, doch vergiss nicht sie liebt 100 Prozent auch ihre Mutter.Sie kann das ja alles noch nicht verstehen.
Deine Ex hat immer Alltag mit ihr und du kannst einfach nur Zeit haben für sie.
Ich kann all deine Probleme sehr gut nachvollziehen, aber es ist ganz allgemein gesagt auch das Los der Alleinerziehenden immer ein bischen der Buh -mann/frau zu sein für die Kinder. Denn im Alltag gibt es Regeln und nicht nur Spaß.
Hiermit schlage ich mich jetzt nicht etwa auf die seite deiner Ex, sondern denke an deine Tochter und möchte auch mal die andere Sichtweise darstellen.
Es ist nämlich nicht immer einfach ein Kind rund um die Uhr alleine zu betreuen, aber genau deshalb sollte deine Frau ja auch happy sein wenn du dei Kind mal ein paar Tage mit nimmst.
LG Arabella
Ganz gleich wie beschwerlich das Gestern war-
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Tabiba
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Beitrag von Tabiba » 29.06.2009, 21:32

Lieber Valerian, das hört sich ja toll an, fast 3 Tage mit deiner Tochter :D

Dass sie froh war Dich zu sehen muß aber nicht heißen, dass sie sich bei ihrer Mutter nicht wohl fühlt. Nur ist es bei Mama eben
meist Alltag und nicht so aufregend und wenn dann der Papa kommt, macht er eben immer so schöne Sachen mit ihr.

Das ist bei den meisten Scheidungskindern so, wenn guter Kontakt zum anderen Elternteil besteht. Wenn man sein Kind so selten sieht, versucht man natürlich diese Zeit so schön wie möglich zu gestalten. Das finden die Kinder natürlich toll.

Aber vielleicht findet deine Exfrau ja auch langsam Geschmack am kinderlosen Wochenende und überläßt Dir deine Tochter in Zukunft öfter.

LG Tabiba

Tabiba
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Beitrag von Tabiba » 29.06.2009, 21:34

Da hatten wir ja die gleichen Gedanken :lol:

Tabiba
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Beitrag von Tabiba » 29.06.2009, 21:37

Als alleinerziehende Mutter weiß man eben die "kinderfreie" Zeit durchaus zu schätzen. Das hat nichts damit zu tun, dass man sein Kind nicht mag, aber sie sind oft ziemlich anstrengend.

Tabiba :wink:

barbara
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Beitrag von barbara » 29.06.2009, 21:43

Hi Valerian,

ist doch bereits ein positiver Verlauf.
Bleib am Ball und gib nicht auf.
Deine Tochter wird auch älter und ihr Wille findet Gehör.

Viel Glück,alles Gute
Barbara

Arabella
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Beitrag von Arabella » 29.06.2009, 23:26

Hallo Tabiba,
aber haargenau die gleichen Gedanken und fast Zeitgleich :lol:
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Valerian
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Beitrag von Valerian » 29.06.2009, 23:50

Hallo zusammen,
das war vielleicht ein bischen ungeschickt von mir fomuliert. Irgendwie ist ja klar, dass es bei mir derzeit interessanter für meine Tochter ist, weil sie mich seltener sieht. Ich bin nach wie vor der festen Meinung, dass jedes Kind beide Eltern braucht. Ich habe auch noch kein Scheidungskind getroffen, dass nicht seine Eltern wieder vereinen wollte.
Mehr kann ich jetzt dazu nicht schreiben, sonst werde ich zu sentimental.
Gute Nacht
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Tabiba
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Beitrag von Tabiba » 30.06.2009, 00:19

Hallo Valerian, also meine Tochter ist so ein Fall.
Sie will nicht mehr, dass ihr Vater zu uns zurückkommt, wollte es eigentlich nie.
Sie sieht ihn zwar häufig, aber das reicht ihr auch.

Tabiba

Manchmal habe ich das Gefühl, dass sie sich für ihn schämt, ich bin mir nicht sicher. Aber obwohl sie ja seinen Namen als Familiennamen tragen muß, benutzt sie häufig meinen Namen :roll:
Da werde ich aber nichts dran ändern können, leider :cry:
Früher war sie fast stolz, halbe Ägypterin zu sein, aber heute... :?:

Valerian
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Beitrag von Valerian » 23.07.2009, 19:39

Hallo zusammen,

in letzter Zeit habe ich hier weniger geschrieben, weil ich insgesamt etwas mehr Ruhe brauche. Jetzt gibt es aber ein Update.

Der Gütetermin am 14.07.07 hat stattgefunden und meine Frau wurde von ihrer Anwältin vertreten, die wegen des bekannten Interessenkonflikts nicht ihre Anwältin sein darf. Darauf habe ich nochmal eindringlich hingewiesen. Der Richter, der sich Gerichtsschreiber nannte, hat von Anfang an klargemacht, dass wir sofort abbrechen, wenn keine Kooperation erkennbar ist. Dann wollte er gleich mit einer Unterhaltsberechnung anfangen, wobei ich sagte, dass es auch um Obhut, Sicherheit und Entwicklungschancen unserer Tochter geht. Er sagte, dass wir das später klären würden.

Plötzlich waren dann alle ganz freundlich zu mir - selbst die Anwältin meiner Frau. Und die fingen an Zahlen zusammenzubauen und zu rechnen, um nach vier Stunden auf ca 5500,- CHF Unterhalt pro Monat zu kommen - da gab es noch ein paar Nebenschauplätze, die aber hier nicht so wichtig sind. Irgendwie war ich dann nach vier Stunden mit leeren Magen auch weichgekocht, so dass ich den Vergleich zunächst unterschrieben habe. Dann wollte ich noch den Umgang etc. besprechen - schon beim Umgang hat meine Frau dann einfach abgelehnt (!) und der Gerichtsschreiber meinte wortwörtlich "Sie haben ja selber gesehen, wie schwierig es ist, den Umgang durchzusetzen". Meine Frau und ihre Anwältin verschwanden mit dem höhnischen Kommentar "Wenn noch was ist, schreiben sie es einfach ins Protokoll" aus dem Raum - tatsächlich wurde kein Protokoll verfasst.

Am Abend habe ich einen Brief an das Obergericht mit Rücknahme meiner Zustimmung zum Vergleich verfasst und ein ordentliches Urteil eingefordert. Am nächsten Morgen ruft mich der Gerichtsschreiber an und meinte, dass in dem Vergleich Kläger und Beklagte verwechselt wurden :lol: :lol: - ich habe ihm dann gleich von der Rücknahme meiner Zustimmung erzählt, was er mit den Worten "Das können Sie nicht" kommentierte - ich sagte nur "Das ist Ihre Auffassung". Mir ist inzwischen egal, was die entscheiden und tun. Nach dieser Erfahrung, weiss ich, dass Schweizer Gerichte im Zweifelsfall den Fall schonmal hinbiegen. Denen zu Vertrauen heisst sich selber in des Teufels Hand zu begeben. Heute habe ich ein Einschreiben vom Obergericht erhalten, das ich erst morgen abholen kann - vermutlich fahren die ihre Schiene weiter. Und ich warte derweil auf eine Reaktion vom EUGMR, die am Wochenende nochmal ein sauber geordnetes und kommentiertes Update von mir bekommen.

Dann gibt es noch einen Termin mit der Waisenrätin des Vormundschaftsbehörde. Eigentlich war die immer freundlich zu mir, nur dass sie eben nicht darauf geachtet hat, dass die von ihr eingesetzte Beiständin das vom Gericht festgelegte Umgangsrecht durchsetzt, was ihre Pflicht gewesen wäre - ich kann garnicht mehr aufzählen, wieviele Lügen die mir erzählt haben, um mich abzuwimmeln. Der Beschwerdebrief ging diesmal jedenfalls als Kopie an die Dt.Botschaft und den EUGMR (Verletzung von Art 13 EMRK "Recht auf wirksame Beschwerde" - http://dejure.org/gesetze/MRK/13.html). Davor scheinen die Schweizer noch einen Rest von Respekt zu haben.

Mittlerweile konnte ich dann auch meine Tochter übers Wochenende zu mir nehmen. Abgesehen von einem Abend, an dem sie ihre Mama vermisst hatte, verlief das sehr gut - ich habe mit ihr Freunde und einen Indoor-Spielplatz besucht. Aber ich weiss nicht, wie dass weitergehen soll. Die Situation ist insgesamt derart zerissen, dass praktisch alle friedlichen Perspektiven passé sind.
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Valerian
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Beitrag von Valerian » 24.07.2009, 19:15

Liebe @claraq,

im Grunde hast Du Recht - eigentlich sollte ich einen Anwalt einschalten. Leider finde ich in diesem Fall keinen Anwalt mehr - versuch mal als Mann einen Anwalt zu finden, der dich kompetent in einem Sorgerechtsstreit vertritt. Das ist hoffnungslos - die gehen alle davon aus, dass der Fall schon verloren ist und sie insgesamt nicht viel daran verdienen können.
Blume hat geschrieben: Bitte, bitte nimm Dir einen Anwalt. Schon allein, um nicht weichgekocht zu werden. Denn das ist mein Eindruck von der Art des Vergleichs.
Dein Anwalt würde sehen, daß alle Deine Interessen berücksichtigt werden.
Stimmt - irgendwie haben die es geschafft mich weichzukochen. Das Problem ist nur, dass auch ein Anwalt das nicht verhindert. Lies mal, was die in anderen Verfahren mit mir angestellt haben.
Blume hat geschrieben: Ich habe keine Ahnung, ob die Rechtsanwältin nicht berechtigt ist, Deine Frau zu vertreten. Das wäre auch in D-land, so wie Du den Fall geschildert hat, differenziert zu sehen.
Die beiden haben zusammengearbeitet, einen gemeinsamen Web-Auftritt gehabt und betreiben noch immer eine Bürogemeinschaft miteinander. Das alleine reicht schon - es steht aber zusätzlich der wohl begründete Verdacht im Raum, dass Madame Anwältin von ihrem Kollegen Einsicht in meine Einkommensverhältnisse bekommen hat - und das ist strafbarer Betrug. Ausserdem hat sie mir am 3.Feb'09 unterstellt, ich hätte Telefonprotokolle gefälscht, was im Prozessprotokoll vermerkt ist. Das ist eine falsche Anschuldigung der Dokumentenfälschung, die strafbar ist und von mir auch angezeigt wurde. Warum diese Tante immer noch als Vertreterin meiner Frau auftraten darf, ist mir völlig unklar - das sind eben Schweizer Verhältnisse.
Blume hat geschrieben: Die anderen können Dich als lächerliche Figur empfinden, die man nicht mehr Ernst nehmen muß.
Das stimmt und damit kann ich leben. Ich hoffe, dass die Angelegenheit letztendlich vom EUGMR wieder eingerenkt wird. Andernfalls sieht es sehr sehr schlecht aus.
Blume hat geschrieben: Kannst du den Vergleich so einfach widerrufen? In D-land geht das nur, wenn der Widerruf vorbehalten wird.
Hmm - schwer zu sagen. Laut Gerichtsschreiber ist der Widerruf nicht möglich. Dahinter steht natürlich das Interesse des Obergerichts diesen sch... Fall unspektakulär loszuwerden. Ich glaube, dass eine Unterschrift, die unter den geschildeterten Vorraussetzungen zustande kam und sofort widerrufen wird, keine Rechtsgültigkeit haben kann. Auch das wird letztlich der EUGMR beurteilen müssen.

Leider haben die mir nicht den Gefallen getan, Widerspruch und Rekursmöglichkeiten komplett auszuschliessen. Der weitere Weg geht jetzt über eine weitere Zwischeninstanz zur Nichtigkeitserklärung des gesamten Vorgangs. Danach kann ich noch subsidiäre Verfassungsbeschwerde beim Bundesgericht einreichen - hierfür würde ich wieder eine Anwältin engagieren, wenn ich eine finde. Und danach sind auch die rein formalen Vorraussetzungen für das Verfahren am EUGMR gegebn, ohne dass ich mich auf irgendwelche Aussichtlosigkeitsbegründungen stützen müsste. Natürlich läuft die jetzige Beschwerde wegen Verstosses gegen Art 6 und Art 13 EMRK weiter.

Aber mal ganz unahängig von diesem ganzen Mist, würde ich viel lieber die Zeit in meine Tochter investieren, als Abende lang Gesetzestexte zu studieren, die ich hoffentlich in diesem Leben nie wieder brauchen werde. Das ganze zerrt ziemlich an mein an meinen Reserven.
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Tabiba
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Beitrag von Tabiba » 24.07.2009, 22:48

Hallo Valerian, wenn ihr euch jetzt auf 5500 Ch Franken "geeinigt" habt, dann mußt Du doch immerhin nicht mehr soooo viel Unterhalt zahlen wie zu Beginn. Da ging es doch um Summen von 4000 bis 4800 Euro, wenn ich das nicht falsch verstanden habe.
Gut, 5500 Ch Franken ist auch viel Geld...

Tabiba

Renate
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Beitrag von Renate » 25.07.2009, 00:28

Gut, 5500 Ch Franken ist auch viel Geld...
...selbst für schweizer Verhältnisse ist das sehr viel Geld.

Die - und auch die Summe von vorher haben mich sehr gewundert.


Renate
Nein - ich gebe niemals auf, auch wenn es noch härter kommt!

Valerian
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Beitrag von Valerian » 25.07.2009, 03:57

Renate hat geschrieben:
Gut, 5500 Ch Franken ist auch viel Geld...
...selbst für schweizer Verhältnisse ist das sehr viel Geld.

Die - und auch die Summe von vorher haben mich sehr gewundert.
Mich wundert in der Schweiz garnichts mehr.
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Valerian
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Beitrag von Valerian » 25.07.2009, 11:40

Blume hat geschrieben: Daß Du damit leben kannst, glaube ich. Nur die anderen sehen dann alles was Du sagst als lächerlich an, auch wenn es zutreffend ist. Und das solltest Du meiner Meinung nach vermeiden.
Stimmt schon. Nur was soll ich machen? Ich sehe die als kriminell an und die sehen mich als lächerlich an.
Blume hat geschrieben:
Valerian hat geschrieben: Die beiden haben zusammengearbeitet, einen gemeinsamen Web-Auftritt gehabt und betreiben noch immer eine Bürogemeinschaft miteinander. Das alleine reicht schon -
Das allein würde auch in D nicht reichen. Insbesondere in Fällen der Bürogemeinschaft ist die Angelegenheit sehr differenziert zu sehen. Denn in einer Bürogemeinschaft arbeitet jeder für sich, man teilt sich - wie der Name schon sagt - ein Büro.
Laut Schweizer BFGA ist das grundsätzlich verboten:
http://www.bgfa.ch/scripts/getfile?id=628
In meinem Fall kommt hinzu, dass ihr Kollege einen früheren Honorarvertrag von mir geprüft hat und sie das dort festgelegt Honorar dem Gericht als mein Einkommen angegeben hat (!) Tatsächlich habe ich immer weniger als das gearbeitet und deshalb auch weniger verdient.
Blume hat geschrieben:
Valerian hat geschrieben: Ausserdem hat sie mir am 3.Feb'09 unterstellt, ich hätte Telefonprotokolle gefälscht, was im Prozessprotokoll vermerkt ist. Das ist eine falsche Anschuldigung der Dokumentenfälschung, die strafbar ist und von mir auch angezeigt wurde.
Was ist aus der Anzeige geworden?
Vielleicht unterstellt die Anwältin es Dir auch. Letztendlich ist sie nur die Vertreterin Deiner Frau. Und wenn, dann stellt Deine Frau diese unwahren Behauptungen auf.
Wenn sie mir vor Gericht Dokumentenfälschung unterstellt, muss sie das beweisen können. Sonst muss sie sagen, dass sie den Verdacht hat, das ... . Es geht hier auch nicht um einen Punkt der so oder anders herum sein könnte. Telefonprotokolle lassen sich überprüfen, so dass jeder Zweifel ausgeräumt werden kann, und damit ist die ganze Angelegenheit eine strafbare falsche Anschuldigung (Schweizer Jargon).
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Lorelai
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Re: Reingelegt

Beitrag von Lorelai » 27.07.2009, 16:48

Hallo Valerian,

ich hab mir gestern mal Deinen Thread hier durchgelesen und war am Ende so durcheinander, dass ich kaum schlafen konnte. Meine Empfindungen schwankten zwischen purem Entsetzen, über volle Wut, bis unglaublichem Unverständnis. Bei jeder Seite die ich weiter las kam es noch schlimmer und ich frage mich wirklich, wie Du das alles emotional bewältigen kannst?!?!

Ich kann Dir überhaupt keine Tipps geben, da ich mich mit den Rechtssystemen, vor allem mit dem Schweizer Gesetzen, nicht auskenne, kann Dir also gar keine Hilfe sein, aber ich wollte Dir einfach ein paar Worte schreiben.

Ich bewundere Dich sehr, wie Du kämpfst und unermüdlich auf der Suche nach einem Ausweg bist. Und für mich klingt es so, als wärst Du dabei völlig allein auf Dich gestellt. Nur ein einziges Mal hast Du etwas von einem Freund geschrieben.
Ist es so? Ist da niemand, der Dich unterstützen kann? Ja vielleicht ein gutes Zeugnis über Dich abgeben kann? Falls das die Gerichte überhaupt interessiert...

Valerian, es tut mir wahnsinnig leid, dass Du und Deine Tochter so leiden müsst und ich wünsche Dir alle Kraft dieser Erde und vor allem endlich einen Menschen bei Gericht und in den Behörden, der wirklich menschlich reagiert!
Es muss doch einfach die Zeit kommen, dass sie DIR zuhören und zustimmen...

Ich wünsche Dir von ganzem Herzen, dass diese Zeit so schnell als möglich kommt!!!

Fühl Dich ‚virtuell’ umarmt,

Lorelai
"Nur eines ist nötig, damit das Böse triumphiert, dass gute Menschen nichts tun!" -Edmund Burke-
DANKE, an die Guten von 1001!

Valerian
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Re: Reingelegt

Beitrag von Valerian » 28.07.2009, 02:41

Hallo Lorelei

vielen Dank für Deine Email. Tatsächlich ist es kaum noch auszuhalten. Ich laufe inzwischen rum, wie ein Drogenjunkie - kaum Freunde, von zu Hause, was ich eher als Unterkunft bezeichnen würdem zur Arbeit und zurück. Auf mich prasseln Rechnungen und Mahnungen ein. Und alle Anträge, die ich irgendwo stelle, werden abgewiesen oder mit irgendwelchen schmutzigen Tricks aus dem Weg geräumt.

Tagsüber nehme ich Pillen und Abends trinke ich Bier, was ich früher nie gemacht habe. Eigentlich habe ich mich innerlich hier schon verabschiedet. Aber dann kommt immer der nächste Morgen und ich muss wieder zur Arbeit. Ich weiss nicht einmal mal mehr, warum ich das eigentlich mitspiele - aber irgendwie kann ich mich nicht von meiner Tochter lösen.

Gute Nacht
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Valerian
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Re: Reingelegt

Beitrag von Valerian » 07.08.2009, 19:41

Hallo @Afrika
stimmt absolut, was Du sagst. Ich werde versuchen die Reste meiner Gesundheit zu bewahren und den Umgang mit meiner Tochter wahrzunehmen. Leider befürchte ich, dass ich die Kleine irgendwann verlieren werde - und das würde mich wirklich treffen.
In einem Punkt werde ich aber nicht nachgeben - das ist die Rolle der Anwältin meiner Frau. Wer so kriminell agiert gehört als Angeklagte vor den Kadi und nicht als Anwalt in ein Familiengerichtsverfahren. Das ziehe ich bis zur Entscheidung des EUGMR weiter.
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Arabella
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Re: Reingelegt

Beitrag von Arabella » 07.08.2009, 20:34

Hallo,
ich kann da Valerian zustimmen. Lass dir das nicht bieten und kämpfe weiter!
Dass du dich um deine Tochter schon so kümmerst wie es Afrika dir rät, war deutlich aus deinen Texten zu lesen!!!
Meiner Ansicht nach bist du auf dem richtigen Weg, aber du solltest auch dich mehr pflegen !
Tu das was du für richtig hälst, mein Brief an den Richter,zu dem mir jeder abgeraten hat, war zum Beispiel das einzig Richtige!
Du allein weisst was diese Anwältin getan hat und wenn du es für kriminell hälst, dann musst du auch versuchen da etwas dagegen etwas zu unternehmen.
Weiterhin Kraft und viel Geduld wünscht dir Arabella
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Valerian
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Re: Reingelegt

Beitrag von Valerian » 07.08.2009, 21:29

Afrika hat geschrieben:Hallo Arabella,
Verstehe vollkommen, wenn er der Meinung ist, dass die Gegenseite-Anwältin nicht mit koscheren Mitteln gearbeitet hat, dagegen angehen will. Aber WAS hat sie denn krimell gemacht. V. ist der Meinung, dass sie Einsicht in den Ehevertrag hatte. Aber das ist doch total unrelevant!
Und wie soll er ihr das nachweisen - da ist es echt vergeudete Kraft und Liebesmüh! Das kann er nicht!
Es geht nicht darum, dass sie Einsicht in den Ehevertrag gehabt hat. Die hätte sie sowieso bekommen. Es geht darum,
  • dass ihr feiner Kollege den Ehevertrag lückenhaft erstellt hat anstatt mich gegen so eine Situation abzusichern
  • dass sie nach Schweizer Anwaltsrecht meine Frau nicht vertreten darf http://www.bgfa.ch/scripts/getfile?id=628
  • dass sie offensichtlich Einsicht in meine Honorarverträge hatte und daraus mir ein viel zu hohes Einkommen unterstellt hat
  • dass sie mir vor Gericht vorgeworfen hat, dass ich Telefonprotokolle gefälscht hätte (die Strafanzeige gegen diese falsche Anschuldigung oder Verleumdung liegt derzeit bei der Züricher Staatsanwaltschaft)
  • dass diese so genannte Anwältin einen Ehestreit, der zugegeben vorher schon eskaliert war, aber dennoch ohne Kontaktierung der Gegenseite vor Gericht zerrt
Grundsätzlich ist doch klar, dass ein derartiger Konflikt schon durch die verbotene Doppelvertretung einer Anwältin verschärft wird.
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Arabella
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Re: Reingelegt

Beitrag von Arabella » 08.08.2009, 00:38

Hallo Afrika,
es geht darum. dass diese Anwältin die Ex von Valerian weiterhin vor Gericht vertritt, so habe ich das zumindest verstanden.
Und da muss Valerian selbstverständlich dagegen ankämpfen, wenn das die Sachlage verwirrt und die Justiz unter Umständen wegen dieser Anwältin falsche Entscheidungen trifft.
Dies kann Auswirkungen auf das komplette weitere Leben Valerians haben.
Auch glaube ich nicht dass hier Valerian irgendjemand davon abbringen kann, er ist erwachsen und wird wissen was zu tun ist.
Wenn hier vielleicht auch kein Erfolg dabei ist, so kann Valerian wenigstens das Gefühl haben etwas versucht zu haben.
Und aus eigener hartnäckiger Erfahrung und rennen gegen Wände, allem Rat entgegen . Bei mir hat sich genau deshalb vieles getan und Justiz wurde so viel aufmerksamer.
Ich bin mittlerweile vor 3 Gerichten bekannt wie ein bunter Hund, nicht weil ich was ausgefressen habe, sondern weil ich gegen die Intrigen meines Exmannes kämpfe. Und leider muss ich sagen : Justiz würde eben doch oftmals falsch entscheiden, wenn man sich nicht mit Händen und Füßen dagegen wehrt.
Man kann auch kämpfen und dennoch auf sich achten.
Hände weg von Medikamenten und zuviel Bier Valerian, denn du wirst auch später noch leben wollen und deine Tochter braucht dich!
Dann gehe lieber in die Natur und mache einen langen Spaziergang, da kommt man meist zur Ruhe und neue Gedanken bekommt man da auch.
LG Arabella
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