Sandra ch hat geschrieben:Ich weiß das man das erste mal 1 Jahr bekommt, wenn man einen Arbeitsvertrag hat, dann 2 Jahre ( mit Arbeitsvertrag), dann noch mal 2 jahre und dann, wenn man arbeit hat, 5 jahre. und da hat er jetzt, 5 jahre. es ist Spanien und nicht deutschland- so wir haben andere Regeln und gesetze, als die in Spanien..
Na, dann ist ja gut......
Nur hast du wenn ich mich nicht irre geschrieben, dass er z.Zt. keine Arbeit hat,
sondern in Spanien auf Arbeitssuche ist,
nachdem er sich 2-3 Jahre in Daenemark aufgehalten und auch dort arbeitslos wurde.
Tut mir leid, aber er kann in Spanien keine residencia ueber 5 Jahre haben, da er dort
nicht ohne Unterbrechung ! mit einem Arbeitsvertrag gearbeitet hat.
Auch nicht wenn er vor seinem Daenemark-Aufenthalt schon einige Jahre in Spanien gelebt hat.
Vielleicht ist die 8 jaehrige Tochter ja Spanierin ? Dann sieht die Sache natuerlich ganz anders
aus, da du aber Fragen nicht beantwortest kann man halt nur vermuten.
Ich habe mich in meinen Posts nur auf die spanischen Gesetze bezogen, da ich
fast mein ganzes Leben dort lebe und auch arbeite.
Dass Deutschland andere Auslaendergesetze hat ist mir zwar bekannt, damit kenne
ich mich aber nicht aus, muss ich auch nicht
Nach deinem letzten Post kann man dir nur noch alles Gute wuenschen...
Gtinga