Nigeria: Reingelegt
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Da kann man sich doch wohl schlau machen. Wenn du jetzt aber arbeitslos bist, wie schaffst du es, "nur" den Kindesunterhalt zu zahlen?
Wenn du dir jetzt wieder eine freiberufliche Tätigkeit mit einem geringeren Einkommen suchst, dazu eine kl. Zwei-Zimmer-Wohnung in der Schweiz, muss ja nicht Zürich direkt sein, oder, dann kann ich mir beim besten Willen nicht vorstellen, dass du weiterhin so viel Unterhalt an deine Frau abdrücken mußt. Selbst in der Schweiz nicht. Das muss doch im Vorfeld zu klären sein. Sorry, aber irgendwie habe ich das Gefühl, dein Anwalt hat nicht wirklich Ahnung vom Schweizer Familienrecht.
WEnn ich nur 3000 sfr verdiene, kann ich nicht 4000 sfr Unterhalt für Frau und Kind bezahlen, das muss selbst der letzte Depp noch rechnen können.
Und du kannst doch dein Einkommen dann jederzeit auch nachweisen, wenn danach gefragt wird. Also was sollte denn deine Frau oder der SChweizer Staat mit dir machen? Da wird mit Sicherheit ebenso wie hier neu berechnet werden müssen.
Du kannst natürlich nicht einfach von dir aus die Zahlungen einstellen, ohne nachzuweisen, dass du sie gar nicht leisten kannst. Also vorher alles abklären.
Gruß
Canim
Wenn du dir jetzt wieder eine freiberufliche Tätigkeit mit einem geringeren Einkommen suchst, dazu eine kl. Zwei-Zimmer-Wohnung in der Schweiz, muss ja nicht Zürich direkt sein, oder, dann kann ich mir beim besten Willen nicht vorstellen, dass du weiterhin so viel Unterhalt an deine Frau abdrücken mußt. Selbst in der Schweiz nicht. Das muss doch im Vorfeld zu klären sein. Sorry, aber irgendwie habe ich das Gefühl, dein Anwalt hat nicht wirklich Ahnung vom Schweizer Familienrecht.
WEnn ich nur 3000 sfr verdiene, kann ich nicht 4000 sfr Unterhalt für Frau und Kind bezahlen, das muss selbst der letzte Depp noch rechnen können.
Und du kannst doch dein Einkommen dann jederzeit auch nachweisen, wenn danach gefragt wird. Also was sollte denn deine Frau oder der SChweizer Staat mit dir machen? Da wird mit Sicherheit ebenso wie hier neu berechnet werden müssen.
Du kannst natürlich nicht einfach von dir aus die Zahlungen einstellen, ohne nachzuweisen, dass du sie gar nicht leisten kannst. Also vorher alles abklären.
Gruß
Canim
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Das Problem an der Sache war einfach, dass ich die Firmenkosten wegen der relativ niedrigen Steuern nicht auf die Firma laufen liess - ich habe praktisch immer alles von meinem Einkommen bezahlt. Geld war bei uns kein wirkliches Problem. Jetzt sieht es so aus, als ob ich ein riesiges Einkommen gehabt hätte und muss einfach etwas mehr als die Hälfte davon an meine Frau überweisen - aber alle beruflichen Kosten bleiben bei mir hängen zzgl. kein Urlaub zzgl. kein keine Fortbildung. Und das funktioniert eben nicht.Canim hat geschrieben:WEnn ich nur 3000 sfr verdiene, kann ich nicht 4000 sfr Unterhalt für Frau und Kind bezahlen, das muss selbst der letzte Depp noch rechnen können.
Und du kannst doch dein Einkommen dann jederzeit auch nachweisen, wenn danach gefragt wird. Also was sollte denn deine Frau oder der SChweizer Staat mit dir machen? Da wird mit Sicherheit ebenso wie hier neu berechnet werden müssen.
Ja stimmt - ich versuche schon seit heute morgen meinen Anwalt zu erreichen. Ich glaube der will den Fall loswerden, weil es einfach nichts einbringt. Bin aber auch schon auf der Suche nach einem neuen.Du kannst natürlich nicht einfach von dir aus die Zahlungen einstellen, ohne nachzuweisen, dass du sie gar nicht leisten kannst. Also vorher alles abklären.
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Lieber Valerian, das verstehe ich auch nicht.
Du hast ja auch geschrieben, daß diese enorme Summe aufgrund von
Honorarleistungen deinerseits erstellt wurden, was aber eigendlich der Bruttoverdienst war und Du ja in Wirklichkeit gar nicht so viel verdient hast. Habe ich jedenfalls so verstanden.
Kann man das denn nicht durch deine Einkommenssteuererklärung beweisen?
Wenn "Madame" 3 Jahre mit Dir in "Saus und Braus" gelebt hat (hört sich jedenfalls so an bei 4000 Euro/Monat), dann kann sie doch dann nicht das Recht darauf haben, dieses Leben auch in den nächsten Jahren weiterzuführen, während Du am Hungertuch nagst.
Eigentlich müßtest Du doch auch das gleiche Recht haben, Du hast es ihr ja immerhin ermöglicht.
Natürlich mußt Du Unterhalt für dein Kind zahlen, aber für sie ??
Jedenfalls nicht so viel.
Ich muß zugeben, daß ich nichts von diesen Dingen verstehe und kann nur immer wieder dankbar sein, daß mir diese Unterhaltszahlungen erspart blieben.
Zu Canim, wegen Beschneidung. Also es gibt auch Beschneidungsarten,
wo man/Mann nichts sieht, weil nur sehr wenig entfernt wird. Aber ich glaube nicht, daß das bei Valerians Tochter durchgeführt wurde (bis jetzt).
Normalerweise sind die Mädchen älter, so ab 5 Jahren.
Also ich hoffe jedenfalls daß es niemals dazu kommt, hat ja nichts mit Islam zu tun, kann als oauch bei Christen durchgeführt werden.
LG Tabiba
Du hast ja auch geschrieben, daß diese enorme Summe aufgrund von
Honorarleistungen deinerseits erstellt wurden, was aber eigendlich der Bruttoverdienst war und Du ja in Wirklichkeit gar nicht so viel verdient hast. Habe ich jedenfalls so verstanden.
Kann man das denn nicht durch deine Einkommenssteuererklärung beweisen?
Wenn "Madame" 3 Jahre mit Dir in "Saus und Braus" gelebt hat (hört sich jedenfalls so an bei 4000 Euro/Monat), dann kann sie doch dann nicht das Recht darauf haben, dieses Leben auch in den nächsten Jahren weiterzuführen, während Du am Hungertuch nagst.
Eigentlich müßtest Du doch auch das gleiche Recht haben, Du hast es ihr ja immerhin ermöglicht.
Natürlich mußt Du Unterhalt für dein Kind zahlen, aber für sie ??
Jedenfalls nicht so viel.
Ich muß zugeben, daß ich nichts von diesen Dingen verstehe und kann nur immer wieder dankbar sein, daß mir diese Unterhaltszahlungen erspart blieben.
Zu Canim, wegen Beschneidung. Also es gibt auch Beschneidungsarten,
wo man/Mann nichts sieht, weil nur sehr wenig entfernt wird. Aber ich glaube nicht, daß das bei Valerians Tochter durchgeführt wurde (bis jetzt).
Normalerweise sind die Mädchen älter, so ab 5 Jahren.
Also ich hoffe jedenfalls daß es niemals dazu kommt, hat ja nichts mit Islam zu tun, kann als oauch bei Christen durchgeführt werden.
LG Tabiba
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Valerian hat geschrieben:Tabby1 hat geschrieben:Bei der ganzen Tragik darf aber nicht vergessen werden, dass ihr in der Schweiz lebt, nach Schweizer (od. D) Recht verheiratet seidDas simmt. Aber auch nach schweizer Recht gibt es eine Unbilligkeitsklausel nach der ich ihr den Unterhalt verweigern kann, wenn ie versucht mir schwere Straftaten zu unterstellen. Ich habe das angezeigt und es ist nachweisbar. Je mehr ich darüber nachdenke, dester mehr bin ich der Meinung, dass das eine Lösung des Dilemmas sein könnte. Ich frage mich aber immer noch, warum meine Frau nicht einfach mein Kompromissangebot angenommen hat - immerhin 5000,- Sfr am Ende nur um Frieden zu schaffen.
Valerian, wie naiv bist du, warum weniger Sfr, wenn mehr zu holen ist und wer will denn Frieden außer dir und deinem Kind, wenn's um das geht, was sie haben will, nämlich dein Geld ohne einen Finger krumm zu machen?
Euer Kind ist sowieso nur Mittel zum Zweck. Sie wird aber in Zukunft sehr vorsichtig sein müssen, so z.B. deine Tochter nachts nicht allein lassen, denn sie ist durch das Kind ja an die Wohnung gebunden, vor allem am Wochenende, wo die Party ab geht. Wenn sie sich aber auf der sicheren Seite meint, kannst du nur profitieren, indem du ihr evtl. was nachweisen könntest. Verlaß dich aber nicht darauf, sie sind sehr clever.
Stimmt das ? Mein Anwalt meinte, dass sich das über die nächsten acht Jahre hinzieht - deshalb bin ich ja so in Panik geraten.
Du solltest dringend deinen Anwalt wechseln. Kann ihm denn hier niemand einen guten Anwalt benennen?
Nein nein - die Wohnung muss sie dann von dem Unterhalt selbst bezahlen.
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Valerian hat geschrieben:Lieber Tabiba,Könnte ein Arzt so etwas feststellen ? Oder ist es garnicht feststellbar ?Also es gibt auch Beschneidungsarten, wo man/Mann nichts sieht, weil nur sehr wenig entfernt wird.
LG Valerian
Natürlich könnte ein Arzt das feststellen, du scheinst in vielen Dingen relativ wenig Ahnung zu haben. Aber mal ehrlich, was würde es dir nützen, wenn es so wäre? Das kannst du nicht rückgängig machen.
Sorry, aber bei deinen Ausführungen habe ich manchmal das Gefühl, du kämpfst nicht richtig und nimmst alles hin, was dir dein Anwalt rät. Mensch, wach auf, laß dich doch nicht immerfort von deiner Abzockerin aufs Kreuz legen! Du musst ihr schon zeigen, wer die Hosen anhat, sie hat überhaupt keinen Respekt vor dir und lacht hinter deinem Rücken über dich. In Nigeria hätte man ihr schon längst den Clan auf den Hals gehetzt. Das ließe sich dort kein Mann gefallen und solche Abzocke würde sie sich auch gar nicht trauen.
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Hallo Valerian, zu deiner Frage.
Ich denke jeder Gynäkologe(Frauenarzt) könnte das feststellen.
Ob ein Kindrarzt, weiß ich nicht. Ich hab so was noch nie in Natura gesehen, aber es müßten ja zumindest Narben sichtbar sein.
Hast Du denn begründete Ängste, daß deine Tochter beschnitten wurde?
Wenn deine Frau nicht beschnitten wurde, warum dann ihre Tochter.
Das wird ja vor allem gemacht, damit sie für ihren Ehemann "rein" sind.
Aber wenn sie ja hier in der Schweiz lebt, kann ich mir nicht vorstellen. daß deine Frau Angst hat, ihre Tochter wegen "Unreinheit" nicht an den Mann zu kriegen.
Aber sicher bin ich mir natürlich nicht und diese Operationen werden heute auch in der Schweiz,Österreich und Deutschland illegal durchgeführt.
Einziger Unterschied, der Eingriff erfolgt in Narkose und mit sterilen Instrumenten. Da ist die Todesrate geringer, das Ergebnis für die Mädchen aber gleich, wenn auch nicht so grausam(das Erlebnis).
Ich könnte mir vorstellen, daß viele von diesen Mädchen gar nicht wissen, daß sie beschnitten sind, wenn es in einer Narkose und nicht so extrem wie die pharaonische Methode erfolgte.
Also wenn Du Dir unsicher bist, geh mal mit ihr in ein Krankenhaus.
Da gibt es ja alle Fachrichtungen. Vielleicht kann erst mal ein Kinderartzt schauen und wenn der unsicher ist, dann der Gynäkologe.
LG Tabiba
Ich denke jeder Gynäkologe(Frauenarzt) könnte das feststellen.
Ob ein Kindrarzt, weiß ich nicht. Ich hab so was noch nie in Natura gesehen, aber es müßten ja zumindest Narben sichtbar sein.
Hast Du denn begründete Ängste, daß deine Tochter beschnitten wurde?
Wenn deine Frau nicht beschnitten wurde, warum dann ihre Tochter.
Das wird ja vor allem gemacht, damit sie für ihren Ehemann "rein" sind.
Aber wenn sie ja hier in der Schweiz lebt, kann ich mir nicht vorstellen. daß deine Frau Angst hat, ihre Tochter wegen "Unreinheit" nicht an den Mann zu kriegen.
Aber sicher bin ich mir natürlich nicht und diese Operationen werden heute auch in der Schweiz,Österreich und Deutschland illegal durchgeführt.
Einziger Unterschied, der Eingriff erfolgt in Narkose und mit sterilen Instrumenten. Da ist die Todesrate geringer, das Ergebnis für die Mädchen aber gleich, wenn auch nicht so grausam(das Erlebnis).
Ich könnte mir vorstellen, daß viele von diesen Mädchen gar nicht wissen, daß sie beschnitten sind, wenn es in einer Narkose und nicht so extrem wie die pharaonische Methode erfolgte.
Also wenn Du Dir unsicher bist, geh mal mit ihr in ein Krankenhaus.
Da gibt es ja alle Fachrichtungen. Vielleicht kann erst mal ein Kinderartzt schauen und wenn der unsicher ist, dann der Gynäkologe.
LG Tabiba
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Stimmt - auch dass sie über mich lacht. Aber sie hat auch schon gemerkt, denn das was ich legal machen konnte habe ich auch gemacht. Demnächst wird sie sich mit dem STA zusammensetzen dürfen, um zu diskutieren, wie ihr Verhalten nun bewertet wird - und ihr blöder Kommentar "I will simply tell them my story" funktioniert da nicht mehr - die Beweise sind Wasserdicht - hoffe ich.Kilode hat geschrieben:Sorry, aber bei deinen Ausführungen habe ich manchmal das Gefühl, du kämpfst nicht richtig und nimmst alles hin, was dir dein Anwalt rät. Mensch, wach auf, laß dich doch nicht immerfort von deiner Abzockerin aufs Kreuz legen! Du musst ihr schon zeigen, wer die Hosen anhat, sie hat überhaupt keinen Respekt vor dir und lacht hinter deinem Rücken über dich. In Nigeria hätte man ihr schon längst den Clan auf den Hals gehetzt. Das ließe sich dort kein Mann gefallen und solche Abzocke würde sie sich auch gar nicht trauen.
Aber mehr las das, was legal möglich ist, geht eben nicht. Jetzt bin ich gerade dabei die Anwaltsfrage zu lösen. Aber das ist auch nicht so einfach - wer vertritt schon gerne jemanden auf verlorenem Posten. Aber das letzte Wort ist noch nicht gesprochen ...
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Lieber Valerian
Du stehst nicht auf verlorenem Posten! Ich bin aber der Überzeugung, dass es jetzt allerhöchste Zeit ist, dass du dich an eine entsprechende Hilfsorganisation für Männer wendest. Dein Anwalt scheint mir doch mehr ein Waschlappen zu sein als ein ausgebuffter Rechtsverdreher. Zieh dir Eisenhandschuhe an und komm zum Aufräumen in die Schweiz. Zeig diesen Deppen deine Beisserchen!
Was soll das mit den acht Jahren? Wenn die zwei Jahre um sind, kannst du die Scheidung einreichen und mit entsprechendem Druck auch durchziehen, ob es Madame gefällt oder nicht.
Was dein Geschäft/Arbeit anbelangt, das ist leider etwas, was vielen Selbständigen das Genick bricht: eine wenig bis nicht strukturierte klare Buchhaltung und klare Trennung von Privat und Geschäft.
Ich bin selbst auch immer darauf bedacht, dass alles von meiner Seite aus legal ist, nur ja keine krummen Geschäfte. Find ich auch richtig. Aber hier bei dir bedingt es unbedingt, dass mal klar auf den Tisch gehauen wird. Kannst mich ja als Beiständin für deine Verhandlungen anwerben.
Tabby
Du stehst nicht auf verlorenem Posten! Ich bin aber der Überzeugung, dass es jetzt allerhöchste Zeit ist, dass du dich an eine entsprechende Hilfsorganisation für Männer wendest. Dein Anwalt scheint mir doch mehr ein Waschlappen zu sein als ein ausgebuffter Rechtsverdreher. Zieh dir Eisenhandschuhe an und komm zum Aufräumen in die Schweiz. Zeig diesen Deppen deine Beisserchen!
Was soll das mit den acht Jahren? Wenn die zwei Jahre um sind, kannst du die Scheidung einreichen und mit entsprechendem Druck auch durchziehen, ob es Madame gefällt oder nicht.
Was dein Geschäft/Arbeit anbelangt, das ist leider etwas, was vielen Selbständigen das Genick bricht: eine wenig bis nicht strukturierte klare Buchhaltung und klare Trennung von Privat und Geschäft.
Ich bin selbst auch immer darauf bedacht, dass alles von meiner Seite aus legal ist, nur ja keine krummen Geschäfte. Find ich auch richtig. Aber hier bei dir bedingt es unbedingt, dass mal klar auf den Tisch gehauen wird. Kannst mich ja als Beiständin für deine Verhandlungen anwerben.

Tabby
Hab noch eine Antwort vergessen zu geben:
Die zwei Jahre sind nicht offiziell als Trennungsjahre zu bezeichnen. Früher war es so, dass wenn sich der "Nichtschuldige" nicht scheiden lassen wollte, konnte die Scheidung bis zum St. Nimmerleinstag verweigert und hinausgeschoben werden. Was aber eben auch schon damals hiess, dass der "Schuldige" bezahlen musste. Meistens war es ja so, dass Frau zu Hause in der Küche sass, ohne Ausbildung etc. Dann wurde sie verlassen für z.B. eine Jüngere, Schönere. Weshalb hätte sie in eine Scheidung einwilligen sollen? Er war dazu verdonnert zu bezahlen und sie hatte so die Möglichkeit sich eine Existenz ohne Zeitdruck aufzubauen.
Das hiess allerdings dann auch, dass sie sich nicht mit einem anderen Mann einlassen durfte, also ihr Hausfrauendasein weiterhin bescheiden fristen musste. Sonst hätte sie natürlich ihrem Ex die Möglichkeit geboten, sie als Schuldige anzuklagen und die Scheidung einzureichen. Es gab da sehr viele so Finten, die zu berücksichtigen waren als Frau vor allem.
Bei der Gesetzesänderung waren es erst vier Jahre, welche allerdings jetzt reduziert wurden auf eben die besagten 2 Jahre. Aber während dieser zwei Jahre kann jede/r solange alles rauszögern wie es ihm gerade passt.
Tabby
Die zwei Jahre sind nicht offiziell als Trennungsjahre zu bezeichnen. Früher war es so, dass wenn sich der "Nichtschuldige" nicht scheiden lassen wollte, konnte die Scheidung bis zum St. Nimmerleinstag verweigert und hinausgeschoben werden. Was aber eben auch schon damals hiess, dass der "Schuldige" bezahlen musste. Meistens war es ja so, dass Frau zu Hause in der Küche sass, ohne Ausbildung etc. Dann wurde sie verlassen für z.B. eine Jüngere, Schönere. Weshalb hätte sie in eine Scheidung einwilligen sollen? Er war dazu verdonnert zu bezahlen und sie hatte so die Möglichkeit sich eine Existenz ohne Zeitdruck aufzubauen.
Das hiess allerdings dann auch, dass sie sich nicht mit einem anderen Mann einlassen durfte, also ihr Hausfrauendasein weiterhin bescheiden fristen musste. Sonst hätte sie natürlich ihrem Ex die Möglichkeit geboten, sie als Schuldige anzuklagen und die Scheidung einzureichen. Es gab da sehr viele so Finten, die zu berücksichtigen waren als Frau vor allem.
Bei der Gesetzesänderung waren es erst vier Jahre, welche allerdings jetzt reduziert wurden auf eben die besagten 2 Jahre. Aber während dieser zwei Jahre kann jede/r solange alles rauszögern wie es ihm gerade passt.
Tabby
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Ich habe Angst vor der Anwältin meiner FrauTabby1 hat geschrieben:Du stehst nicht auf verlorenem Posten! Ich bin aber der Überzeugung, dass es jetzt allerhöchste Zeit ist, dass du dich an eine entsprechende Hilfsorganisation für Männer wendest. Dein Anwalt scheint mir doch mehr ein Waschlappen zu sein als ein ausgebuffter Rechtsverdreher. Zieh dir Eisenhandschuhe an und komm zum Aufräumen in die Schweiz. Zeig diesen Deppen deine Beisserchen!

Das stimmt - aber bis dahin muss ich einen Haufen Schotter an sie abdrücken und mir ihr jauchzendes Gelächter anhören - hatte ich auch mal als Handy-Aufnahme.Was soll das mit den acht Jahren? Wenn die zwei Jahre um sind, kannst du die Scheidung einreichen und mit entsprechendem Druck auch durchziehen, ob es Madame gefällt oder nicht.
Es ist alles ganz legal. Nur eben, dass ich Kosten zu meinem eigenen Nachteil nicht über die Firma abgerechnet habe. Ich hätte auch in meiner sonst gar nicht so naiven Haltung, niemals gedacht, jemals in so eine Situation zu kommen. Ich hatte mich damals auf den Anwalt verlassen, den ich beauftragt habe. Und wegen der oben erwähnten Krankheit, war ich auch nicht wirklich Handlungsfähig. Da war ja jeder Tag ein Überlebenskampf - aber darauf möchte und kann ich mich heute nicht beziehen.Was dein Geschäft/Arbeit anbelangt, das ist leider etwas, was vielen Selbständigen das Genick bricht: eine wenig bis nicht strukturierte klare Buchhaltung und klare Trennung von Privat und Geschäft.
Ich bin selbst auch immer darauf bedacht, dass alles von meiner Seite aus legal ist, nur ja keine krummen Geschäfte.
Wenn es zum Show Down kommt, bist Du natürlich dabeiFind ich auch richtig. Aber hier bei dir bedingt es unbedingt, dass mal klar auf den Tisch gehauen wird. Kannst mich ja als Beiständin für deine Verhandlungen anwerben.

Weisst Du, das Problem an der Angelegenheit ist auch, dass jetzt Dinge ablaufen, die man seinem Partner niemals antun würde. Nichtmal dann, wenn man sich getrennt hat. Und meine Frau ist trotz allem immer noch die Mutter meiner Tochter. Ich treffe mich also mit dem was ich mache auch immer ein bischen selbst. Ich wünschte wirklich, dass sie vernünftig wird und wir in Ruhe und Frieden die Sache abwickeln könnten. Aber je weiter ich auf sie zugehe, desto mehr nutzt sie das aus.

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Mit manchen Menschen kannstdu keine einvernehmliche Scheidung durchziehen, und wenn sie, wie deine Frau, wahrscheinlich eh von Anfang an nur darauf aus war, dich als Sprungbrett zu mißbrauchen, sowieso nicht. Zeig ihr, dass wir Europäer nicht auf die Nase gefallen sind und was eine Harke ist. Schon deiner Tochter zu liebe, denn die scheint bei ihrer Mutter nicht wirklich gut aufgehoben zu sein.
Gruß
Canim
Gruß
Canim
Gemeinsam sind wir stark!
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Das ist die brutalste Art der Beschneidung.Canim hat geschrieben:Nein, Beschneidungen bei Mädchen siehst du immer, es werden oft die inneren und äußeren Schamlippen entfernt und die Vagina zugenäht, so dass nur eine winzige Öffnung zu sehen ist. Eine sehr schmerzhafte Prozedur, die ein Mädchen für ein ganzes Leben zeichnet. Es gibt dazu ein sehr eindrucksvolles Buch von Wairies Dirie "Wüstenblume", falls dich die Thematik interessiert.
Gruß
Canim
Es gibt verschiedene Methoden, kommt auf irgendwelche Traditionen an, welche genommen wird.
Wenn nur die inneren Schamlippen entfernt werden, kann es durchaus sein, das der Mann das nicht sieht. Kommt halt drauf an, wie genau er hinguckt und ob er jemals so genau hingeschaut hat (bei anderen Frauen) das er den Unterschied erkennt.
In vielen Ländern wird gerne wieder auf alte Traditionen zurückgegriffen.
Daher kann es auch gut sein, das mal eine Generation (in diesem Fall evtl die Mutter) übersprungen wird.
Gerade wenn vermeintlich schlechte Erfahrungen gemacht worden sind.
Unbeschnittene Frau hat sich nicht ehrenhaft benommen, oder ähnliches.
Die Religionszugehörigkeit hat hiermit übrigens nichts zu tun.
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Das hat wirklich nichts mit arm und weniger arm zu tun.Valerian hat geschrieben:Das Buch von Waris Dirie habe ich gelesen - sehr interessant. Aber sie ist aus Somalia - ich glaube dort sind die Verhältnisse noch viel ärmlicher als in Nigeria.Canim hat geschrieben:Es gibt dazu ein sehr eindrucksvolles Buch von Wairies Dirie "Wüstenblume", falls dich die Thematik interessiert.
Das sind Traditionen, die ziehen sich quer durch alle Gesellschaftsschichten.
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Lieber Valerian
Bin jederzeit mit Haifischgebiss bereit dir zur Seite zu stehen! Kein Problem.
Ich kann mir sehr gut vorstellen, dass die harten Seiten, die hier gegenüber deiner Noch-Frau aufgezogen werden müssen, dir weh tun. Wenn du als ehrlicher, aufrechter Mensch solche Kämpfe ausfechten musst, wird dir die ganze Schlechtheit des Gegners vor Augen geführt und zwar von einem Menschen, den du mal geliebt hast und diese Gefühle nun mal nicht, allem Negativen zum Trotz, so einfach abzustellen sind. Dann ist es die Mutter deiner Tochter ..... Das alles trägt ja dazu bei, dass es so schwierig macht mit allen Mitteln und Bandagen zu kämpfen.
Ich hoffe doch wirklich sehr, dass dein neuer Anwalt mit den notwendigen Wässerchen gewaschen ist und diese für DICH einsetzt.
Es ist glaube ich für dich sehr wichtig, dass du einen Anwalt hast, der die notwendige Härte besitzt, vor allem sich gegenüber der Gegenpartei durchzusetzen. Du bist da offenbar wirklich zu gut für diese böse Seite der Menschheit.
Übrigens ist es mein absoluter Ernst: Wenn du Hilfe brauchst hier in der Schweiz, melde dich ruhig bei mir, wenn ich kann, helfe ich sehr gerne, auch wenn es nur um Markierung von Präsenz zur Unterstützung geht.
LG, Tabby
Bin jederzeit mit Haifischgebiss bereit dir zur Seite zu stehen! Kein Problem.
Ich kann mir sehr gut vorstellen, dass die harten Seiten, die hier gegenüber deiner Noch-Frau aufgezogen werden müssen, dir weh tun. Wenn du als ehrlicher, aufrechter Mensch solche Kämpfe ausfechten musst, wird dir die ganze Schlechtheit des Gegners vor Augen geführt und zwar von einem Menschen, den du mal geliebt hast und diese Gefühle nun mal nicht, allem Negativen zum Trotz, so einfach abzustellen sind. Dann ist es die Mutter deiner Tochter ..... Das alles trägt ja dazu bei, dass es so schwierig macht mit allen Mitteln und Bandagen zu kämpfen.
Ich hoffe doch wirklich sehr, dass dein neuer Anwalt mit den notwendigen Wässerchen gewaschen ist und diese für DICH einsetzt.
Es ist glaube ich für dich sehr wichtig, dass du einen Anwalt hast, der die notwendige Härte besitzt, vor allem sich gegenüber der Gegenpartei durchzusetzen. Du bist da offenbar wirklich zu gut für diese böse Seite der Menschheit.
Übrigens ist es mein absoluter Ernst: Wenn du Hilfe brauchst hier in der Schweiz, melde dich ruhig bei mir, wenn ich kann, helfe ich sehr gerne, auch wenn es nur um Markierung von Präsenz zur Unterstützung geht.
LG, Tabby
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Tabby - vielen Dank für Dein Angebot. Vielleicht komme ich drauf zuück, wenn ich wieder in der Schweiz bin.
Heute habe ich mit meinem neuen Anwalt telefoniert, nachdem ich ihm gestern das Dossier eingescannt per Email zugesandt habe. Inhaltlich
ist die Urteilsverfügung in groben Zügen ok, was der alte Anwalt auch schon sagte. Hier muss ich als Mann wohl lernen etwas zu akzeptieren , was mir wirklich total gegen den Strich geht (das dürfte Frauen aber nicht viel anders gehen)
Werde heute Abend ausgiebig auf Holz beissen ...
Interessant ist aber seine Betrachtungsweise. Er ist auch der Meinung, dass die Anzahl und Heftigkeit der Vorfälle für einen so kurzen Zeitraum von 17 Monaten auffällt. Er meint, die beste Strategie ist, gut mit der Vormundschaftsbehörde zusammenzuarbeiten, was mir anbetrachts des wirklich grosszügigen Umgangsrechts ja auch leicht gemacht wird. Seiner Meinung nach kommt es in absehbarer Zeit sowie wieder zu einem neuen Vorfall - dann hätte meine Frau endgültig ausgespielt. Ansonsten kann ich meine Tochter wenigstens in eine positive Richtung lenken.
Also gehe ich zurück und werde mich den Umständen ausliefern. Der Schweiz kann ich empfehlen, die Grenzkontrollen zu verstärken, weil sie nach der Nachricht meiner Frau zu ihrer Sippe, vermutlich von Nigerianerinnen überrannt wird.
Heute habe ich mit meinem neuen Anwalt telefoniert, nachdem ich ihm gestern das Dossier eingescannt per Email zugesandt habe. Inhaltlich
ist die Urteilsverfügung in groben Zügen ok, was der alte Anwalt auch schon sagte. Hier muss ich als Mann wohl lernen etwas zu akzeptieren , was mir wirklich total gegen den Strich geht (das dürfte Frauen aber nicht viel anders gehen)



Interessant ist aber seine Betrachtungsweise. Er ist auch der Meinung, dass die Anzahl und Heftigkeit der Vorfälle für einen so kurzen Zeitraum von 17 Monaten auffällt. Er meint, die beste Strategie ist, gut mit der Vormundschaftsbehörde zusammenzuarbeiten, was mir anbetrachts des wirklich grosszügigen Umgangsrechts ja auch leicht gemacht wird. Seiner Meinung nach kommt es in absehbarer Zeit sowie wieder zu einem neuen Vorfall - dann hätte meine Frau endgültig ausgespielt. Ansonsten kann ich meine Tochter wenigstens in eine positive Richtung lenken.
Also gehe ich zurück und werde mich den Umständen ausliefern. Der Schweiz kann ich empfehlen, die Grenzkontrollen zu verstärken, weil sie nach der Nachricht meiner Frau zu ihrer Sippe, vermutlich von Nigerianerinnen überrannt wird.
