1. haben wir nicht mehr so viele brunnen, in die man schmeißen könnte
und
2. gutes trinkwasser ist mir älleweil lieber, wir brauchen andere methoden.
in die wüste schicken vielleicht??

grüßle hulla
Moderator: Moderatoren
Wäre es nicht wesentlich infacher und weit weniger aufwendig, wenn man von vornherein auf solche kulturell inkompatible Beziehungen verzichten würde ?Bocanda hat geschrieben: Kann man nicht auch in dem Fragebogen den Zusatz erstellen, dass Frauen alles genau dokumentieren, sollten sie in einer multikulti Beziehung stecken? Also, welche Gelder an die Familien geflossen sind, Kopien von Papieren erstellen und diese sicher verwahren....usw.
Dann sind Dir wohl z.B. die Auffassungen/Entscheidungen von Brüssel zu den Grenzkontrollen in DK oder die des europäischen Gerichtshofes zu der Sicherheitsverwahrung in Deutschland noch nicht bekannt geworden ?suhan hat geschrieben: geht den Europarecht vor Landesrecht? Würde mich wundern.
Sofern er über den "richtigen" kulturellen/religiösen Hintergrund verfügt dürfte das wohl häufig zutreffen.suhan hat geschrieben: Aber die Täter scheinen oft mehr Rechte zu bekommen als die Opfer.
Mit Sicherheit nicht, da muß man schon selber recherchieren.Diese "Liste" von der du schreibst wäre mal sehr interessant , aber sie wird als "solche" ja nicht existieren.
Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser. (Wladimir Illjitsch Uljanow genannt Lenin)Wir vertrauen auf unseren Staat und werden in unseren eigenen Rechten langsam "ausgehebelt".
Gerade in dem Punkt Familienzusammenführung gilt Landesrecht, nicht europäisches.Strauss hat geschrieben: Zutreffen tut dies beispielsweise für die Visabestimmungen in den "Schengen"-Ländern, die nicht nur Touristen-, sondern eben auch Familienzusammenführungsvisa betreffen.
Weil sie nicht zu einen in Deutschland lebenden EU-Bürger, sondern zu einen Deutschen oder einen Nicht-EU-Bürger einreisen, insofern gilt das EU-Recht nicht, sondern das (nationale deutsche) Aufenthaltsrecht.suhan hat geschrieben: Warum müssen dann die afghanischen Bräute, die an/mit einen in Deutschland lebenden Afghanen (verkauft), oh, verheiratet werden, deutsche Sprachkenntnisse vorweisen?
Ich habe das auch gesehen, aber es stimmt trotzdem nicht.Aber der gesicherte Lebensunterhalt durch eigene Einkünfte ist immer nachzuweisen? Habe vor Kurzem eine Fernsehsendung gesehen, wo eine etwa 250 Pfund schwere junge Frau ihren tunesischen Traummann und große Liebe erst nach Deutschland holen kann, wenn sie nicht mehr von Hartz4 lebt.
Ein eingedeutschter Afghane ist ein Deutscher und wird auch so behandelt.suhan hat geschrieben:
Ich meinte "eingedeutschte" Afghanen, viele haben ja einen deutschen Pass.
Ich kann da nicht in Ruhe lesen.Efendi II hat geschrieben:
Im Forum http://www.info4alien.de ist das auch nahezu täglich ein Thema.
Eben, und da kann man auch des Öfteren lesen, daß eine Hartzerin ihren Habibi nach Deutschland kommen läßt und der Weg vom Flughafen direkt zum Sozialamt führt, um die nötigen Anträge für Soziallleistungen auszufüllen.jippie hat geschrieben: Da gibt es Fragestellerinnen und Fälle.....![]()