Nigeria: Reingelegt

Austausch über gemachte Bezness-Erfahrungen in diesen Ländern

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eavan
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Re: Nigeria: Reingelegt

Beitrag von eavan » 06.10.2010, 19:05

@ Frei du hast das hier Valerian zum Vorwurf gemacht
Hallo Valerian, wofür sind "wir" Kindesmisshandler? Wegen deinen Vatersrechte oder weil "wir" ein Kind in den Händen jemandes lassen, dessen/deren Ethik möglicherweise nicht "so wie unsere" ist?

Gerade hatte ich eine Verbindung in "Buchtipps" veröffentlicht, die etwas schönes über die schweizerische Erziehung sagt ...: "Hilfe bei der Erziehung" ( www.e-e-e.ch ).

Falls zu zeit hast, bitte mal dort schauen - vielleicht könntet der Verein der Eltern dir und deiner Tochter helfen?
Es geht hier nicht um Erziehung, es geht darum das Valerian kein gerechtes Gerichtsverfahren von Schweizer Seite zukommt. Seine Nochehefrau kann tun und lassen was sie will und seine Rechte als Vater werden in der Schweiz mit Füssen getreten. Nicht nur das man versucht ihn auch noch aus zunehmen nach Strich und Faden, aber das ist ja oft so wenn Anwältinnen am Werk sind. Da gibt es keine Gerechtigkeit!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!! Was im Fall von Valerian hier abgeht ist sowas von unfassbar und mir feheln da echt die Worte. Und kommst du Frei und machst ihn noch runter nur weil er gerne seine Tochter regelmäßig sehen möchte und ihm die Nochehefrau sowie die Schweizer Behörden im das verweigern und nennst das auch noch gerecht was die Schweizer da tun, das ist ja wohl das Letzte. Gut Kindesmisshandler hat er sich in seiner Wortwahl etwas vertan, aber ich denke er meinte damit das auch seine Tochter unter dieser Situation sehr leidet und hier absolut gegen das Wohl des Kindes gehandelt wird.
Und im Eheschlichtungsverfahren nach schweizer Recht, bekam sie trotz tätlicher Übergriffe, Kindesentführung nach Nigeria, Aufsichtspflichtverletzung (schwerer Unfall) mit nachfolgender Ablehnung medizinischer Hilfe für unsere Tochter, Diebstahl und falscher Unterstellung schwerer Straftaten, das zugesprochen: Unsere Wohnung (super Lage in Zürich), unsere Tochter, und einen unbezahlbaren Megaunterhalt von ca. 4000,- Euronen rückwirkend. Ächz
@Hülya
Hallo Yolande,

Frei ist Italienerin.
Ich denke sie ist Schweizerin (Italienische Schweiz) , so wie sie die Schweizer Gerichte hier verteidigt.
Die Welt braucht Optimisten, die ohne Wenn und Aber das tun, was sie für Richtig erkannt haben.
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Frei
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Re: Nigeria: Reingelegt

Beitrag von Frei » 06.10.2010, 19:24

eavan hat geschrieben:@ Frei du hast das hier Valerian zum Vorwurf gemacht
Hallo Valerian, wofür sind "wir" Kindesmisshandler? Wegen deinen Vatersrechte oder weil "wir" ein Kind in den Händen jemandes lassen, dessen/deren Ethik möglicherweise nicht "so wie unsere" ist?

Gerade hatte ich eine Verbindung in "Buchtipps" veröffentlicht, die etwas schönes über die schweizerische Erziehung sagt ...: "Hilfe bei der Erziehung" ( http://www.e-e-e.ch ).

Falls zu zeit hast, bitte mal dort schauen - vielleicht könntet der Verein der Eltern dir und deiner Tochter helfen?
Es geht hier nicht um Erziehung, es geht darum das Valerian kein gerechtes Gerichtsverfahren von Schweizer Seite zukommt. Seine Nochehefrau kann tun und lassen was sie will und seine Rechte als Vater werden in der Schweiz mit Füssen getreten. Nicht nur das man versucht ihn auch noch aus zunehmen nach Strich und Faden, aber das ist ja oft so wenn Anwältinnen am Werk sind. Da gibt es keine Gerechtigkeit!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!! Was im Fall von Valerian hier abgeht ist sowas von unfassbar und mir feheln da echt die Worte. Und kommst du Frei und machst ihn noch runter nur weil er gerne seine Tochter regelmäßig sehen möchte und ihm die Nochehefrau sowie die Schweizer Behörden im das verweigern und nennst das auch noch gerecht was die Schweizer da tun, das ist ja wohl das Letzte. Gut Kindesmisshandler hat er sich in seiner Wortwahl etwas vertan, aber ich denke er meinte damit das auch seine Tochter unter dieser Situation sehr leidet und hier absolut gegen das Wohl des Kindes gehandelt wird.
Und im Eheschlichtungsverfahren nach schweizer Recht, bekam sie trotz tätlicher Übergriffe, Kindesentführung nach Nigeria, Aufsichtspflichtverletzung (schwerer Unfall) mit nachfolgender Ablehnung medizinischer Hilfe für unsere Tochter, Diebstahl und falscher Unterstellung schwerer Straftaten, das zugesprochen: Unsere Wohnung (super Lage in Zürich), unsere Tochter, und einen unbezahlbaren Megaunterhalt von ca. 4000,- Euronen rückwirkend. Ächz
@Hülya
Hallo Yolande,

Frei ist Italienerin.
Ich denke sie ist Schweizerin (Italienische Schweiz) , so wie sie die Schweizer Gerichte hier verteidigt.
Also liebe oder lieber, Valerian hat über Kindsmisshandlung gesprochen, und dass "die Schweiz die schlimmste ist". Also, das hätte - meinem Verständnis nach - mit der Erziehung zu tun,

dafür habe ich über einen bestimmten Verein gesprochen (davon ich im Buchtipps geredet habe).

Väterrechte und Kindsmisshandlung, im Gegenteil, sind 2 unterschiedene Dinge, und ich möchte dir erinnern, dass ich eine alleinziehende Mutter (Frau) bin,

aus einer bi-kulturellen Beziehung, und dass mein (und meines Kinds) Zustan, keine Kindsmisshandlung ist

(das ist was das Kind - so weniger wie möglich - schaden sölltet. Obwohl - der Zustand - Nichts einfaches oder leichtes ist.)

Mein (und meines Kinds) Zustand hat auch mit dem Rechtssystem zu tun: findest du darin etwas falsches?

Wenn man über Väterrechte sprechen möchtet, dann ist es eine Sache - wenn man über Kindsmisshandlung sprechen möchtet, dann ist es etwas anderes.

Natürlich ist es peinlich, ohne (einen herzlichen) Vater zu leben, und/oder ohne (eine liebe) Mutter zu leben: das wissen wir. Dass die Schweiz die Kinder schädet, oder schaden will, dann glaube ich kaum, (und gerade hatte ich eine interessante Verbindung veröffentlicht).

*

Ich verstehe jetzt, dass meine Grüsse missvertanden sein können, deshalb werde ich "normalere" Grüsse bieten [Danke an Amely und Hülya, auf jeden Fall, fürs Verständnis!].

*

Schönen Abend.

Amely
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Re: Nigeria: Reingelegt

Beitrag von Amely » 06.10.2010, 19:27

Liebe Frei,

ich finde du kannst deine Grüße so verfassen, wie du möchtest. :wink: :wink:
Ich persönlich fühle mich gut dabei, wenn du mir ein schönes Leben wünschst.
Liebe Grüße Amely

Anaba
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Re: Nigeria: Reingelegt

Beitrag von Anaba » 06.10.2010, 19:31

Schönen Abend.
Liebe Frei,
ich möchte viel lieber "ein schönes Leben". :wink:
Lass dich mal nicht verunsichern.
Liebe Grüße
Anaba

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Am Ende wird sich alles fügen und was jetzt am Boden liegt, wird schließlich lächelnd fliegen...“

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Hülya

Re: Nigeria: Reingelegt

Beitrag von Hülya » 06.10.2010, 19:37

Guten Abend Frei,

ich freue mich immer wieder über Deine Wünsche und ein schönes Leben. :mrgreen: :mrgreen:


Das sollten sich mal andere User zum Beispiel nehmen, die nie eine Anrede, oder Grüße haben.

Das stört mich. :wink:

eavan
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Re: Nigeria: Reingelegt

Beitrag von eavan » 06.10.2010, 19:56

Liebe Frei ich denke du hast da was total falsch verstanden, hast du dir den tread von Valerian mal richtig durch gelesen?????????? Hier versucht man einen Mann total abzuzocken, ihn auszuziehen bis aufs Hemd, ihm absolut nix mehr zu lassen.

Valerian hat diese Kindesmisshandlung nicht im Zusammenhang mit Erziehung gemeint, sondern damit das die Schweizer Behörden sich einen Schxxxx darum kümmern, das er seine Tochter wie vereinbart sehen kann oder nicht. Die Nochehefrau sowie die Beiständin, kommen einfach nicht zu den vereinbarten Terminen wo er seine Tochter immer sehen konnte und das findest du auch noch in Ordnung.

So wie es aussieht will seine Nochehefrau ihn damit nötigen, mehr zu geben wie es die Gesetzeslage zulässt. Valerian will ja auch Unterhalt zahlen, aber was hier abgeht ist ja die absloute Abzocke, denn das was er zahlen soll als Unterhalt da bleibt ihm ja überhaupt nix über. Ich hasse solche Frauen egal von welchem Land sie sind, die sind nur darauf aus die Männer auzunehmen wie ne Weihnachtsgans. Und die Schweizer Obrigkeit gibt ihnen da auch noch Recht, das ist sowas von Ekelhaft.



Und Frei du bist und warst und du wirst auch in Zukunft nicht die einzige Alleinerziehende Mutter sein.
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Re: Nigeria: Reingelegt

Beitrag von Valerian » 08.10.2010, 21:53

Zwischeninfo:

- ich habe seit dem 4.Sept.10 keinen Umgang mehr mit meiner Tochter
- die Beiständin unterstützt die Mutter, obwohl die sie nach Strich und Faden anlügt
- die Waisenrätin deckt die Beiständin und hat trotz eingeschriebenen Antrag auf Erlass einer strafbewährten Weisung
an die Nigeria Mami die Weisung nicht erlassen - Dienstaufsichtsbeschwerde folgte.
- am Telefon werde ich veräppelt - die Sekretärin der Vormundschaftbehörde schreibt derweil mit
- die Polizei räumt ein, für die Durchsetzung von Urteilen verantwortlich zu sein, lehnt das aber bei Umgangsverfügungen ab

und die Nigeria-Mami kassiert ab und lacht. Wobei ihr das vergehen dürfte, wenn die Scheidung in Deutschland durchgezogen wird.

Ich liege nicht falsch, wenn ich behaupte, dass Schweizer Mitarbeiter von Sozial- Vormundschaft- und Justizbehörden kriminell sind.
Ich hätte da noch ein paar fäkallastige andere Begriffe parat, die aber hier sowieso ausgeixxt werden.
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Re: Nigeria: Reingelegt

Beitrag von Valerian » 08.10.2010, 22:42

Laut http://www.zuerichfamilie.ch/N92425/vor ... horde.html

sind das die Aufgaben:
  • Regelt Unterhaltszahlungen sowie das Besuchsrecht bei nicht verheirateten Eltern (Unterhaltsvertrag)
  • Regelt das gemeinsame Sorgerecht bei geschiedenen Eltern
  • Entscheidet über vormundschaftliche Massnahmen, wie Beistandschaft, Beiratschaft oder Vormundschaft.
  • Behandelt Adoptionsgesuche
  • Vertritt das Kind im Falle heikler Erbfragen
Häufig werden Beistände von Gerichten eingesetzt, wenn sie sich über das Kindeswohl in Elternhand nicht
so ganz im klaren sind - das ist sozusagen die erste Massnahme. So auch im Fall meiner Tochter. Die Richterin
wollte unbedingt der Mutti die Obhut geben und war sich aufgrund der Vorfälle über die Gefährdung des
Kindes im klaren. Um sich abzusichern, hat sie einen Beistand beantragt. Und damit auch alles klar ist, wurden
gleich noch die Pflichten der Beiständin festgelegt - unter anderem:
- Überwachung und Durchsetzung des Umgangsrechts (eine Farse)
- dem Gericht Mitteilung zu machen, wenn das nicht klappt (ebenfalls eine Farce)
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Re: Nigeria: Reingelegt

Beitrag von Valerian » 09.10.2010, 02:14

Wenn die es schaffen das Verfahren wieder in die Schweiz zu ziehen, schicke ich denen meinen Krankenschein hinterher.
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Re: Nigeria: Reingelegt

Beitrag von Anaba » 09.10.2010, 18:25

Kein Problem. :wink:
Liebe Grüße
Anaba

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Re: Nigeria: Reingelegt

Beitrag von Valerian » 10.10.2010, 11:49

ocean12 hat geschrieben:Valerian, ich mische mich normalerweise hier nicht ein.
Aber folgende Info:
da du in der Schweiz nicht abgemeldet bist, würde es mich sehr wundern, wenn das Verfahren in D stattfindet.
Ganz offiziell bist du in der CH wohnhaft. Auch wenn du es nicht hören willst, ich denke, du hast dir mit dem Wegzug keinen Gefallen getan. Dass man die Steuern bezahlen muss, ist Gesetz. Das ist nicht kriminell, sondern einfach nur besch.i.s.s.e.n. Ich kenne es nur allzugut.
In deiner Verzweiflung schlägst du wild um dich und bezeichnest alle und alles als kriminell. Das hilft dir aber wenig, sondern du reitest dich immer nur mehr rein.
Ich wünsche dir und vor allem deiner Kleinen das Beste.
oean
Ich bin laut Auskunft der Schweizer Meldebehörde seit 15.Juli 2010 abgemeldet - bei denen zählt der tatsächliche Aufenthalt, was seinen Grund hat. Die polizeiliche Meldung ist nicht relevant. Guck mal bitte hier:
http://de.wikipedia.org/wiki/Wohnsitz_(Schweiz) und hier http://de.wikipedia.org/wiki/Wohnsitz_(Deutschland).

Der Wohnsitz ist nicht da, wo man polizeilich gemeldet ist, sondern da, wo man sich aufhält und seinen Lebensmittelpunkt begründet. Und die Entscheidung darüber fällt ein Deutsches Gericht - das Gericht in Zürich muss die frühere Rechtshängigkeit respektieren.

Den Zusammenhang zu dem zweiten Teil Deines Beitrags "In deiner Verzweiflung ..." kann ich nur begrenzt erkennen. Ich will aber nicht schon wieder in eine alte Diskussion einsteigen, deshalb kurz:
  • Die Manipulation von Prozessunterlagen durch eine Schweizer Bezirksrichterin ist kriminell
  • Drohungen und Täuschungsmanöver durch einen Schweizer Staatsanwalt ist kriminell
  • Die Entziehung Minderjähriger (Umgansverweigerung) ist auch kriminell
  • Die Beteiligung der Schweizer Beiständin an der Umgangsvereitelung und die Deckung durch die Vormundschaftsbehörde sind ebenfalls kriminell
  • Die Behauptung, dass sich Aussagen des EDA nicht an "einheimische Schwarzafrikaner" richten ist rassistisch und auch kriminell (Bezirksgericht Zürich)
  • Kindesentführung, bei der das Kind einen schweren Schaden erleidet und Mutter die medizinische Hilfe ablehnt ist schwer kriminell (http://dejure.org/gesetze/StGB/235.html)
  • Die Beibringung eigener Verletzungen (nachweisbar) mit dem Ziel den Ehegatten anzuschwärzen, ist mehr als schwer kriminell
Und so weiter und so fort ...
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Chika

Re: Nigeria: Reingelegt

Beitrag von Chika » 12.10.2010, 07:43

Valerian hat geschrieben:
ocean12 hat geschrieben: Der Wohnsitz ist nicht da, wo man polizeilich gemeldet ist, sondern da, wo man sich aufhält und seinen Lebensmittelpunkt begründet. Und die Entscheidung darüber fällt ein Deutsches Gericht - das Gericht in Zürich muss die frühere Rechtshängigkeit respektieren.
Falsch. Sorry, jetzt muss ich Schnägge-biiigere, aber das stimmt nicht. Der Wohnsitz ist DORT, wo man angemeldet ist . Das Schweizer System sieht vor, dass man sich an diesem Ort anzumelden hat, wo man sich aufhält und seinen Lebensmittelpunkt hat. Im Normalfall ist ja das dann EINE Wohnung an EINEM Ort.

Die ganze Situation von Valerian ist soooo verfahren, ich persönlich kann kaum glauben, dass ALLE gegen ihn sind. SO kenne ich "meinen" Kanton und vorallem die Behörden (vorallem das für die Aufenthaltsbewilligungen zuständige Migrationsamt, welches solche Hinweise und Tipps auf missbräuchlich geschlossene Ehen immer gerne annimmt) ganz und gar nicht..... Ich habe Dir, Valerian auch schon mal konkret Hilfe angeboten, um evtl. ein bisschen Bewegung in diese verfahrene Sache zu bringen. Du hast alle meine Angebote in den Wind geschlagen, das finde ich (nicht persönlich für mich, dont get me wrong...) schade....

EAVAN... nur am Rande, es herrschen hier in der Schweiz nicht Zustände wie im alten Rom... Wollte Dich nur ein bisschen beruhigen, WIIRRRR SCHWEIZZZERRRR sind also doch nicht alle kriminell... Wahrscheinlich ist Dein Post auch Frei ein bisschen so rübergekommen...

Tabiba
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Re: Nigeria: Reingelegt

Beitrag von Tabiba » 12.10.2010, 09:55

Lieber Valerian, warum bist Du denn überhaupt noch in der Schweiz polizeilisch
gemeldet?? Damit Du hier einen Anwalt nehmen kannst und vor Gericht klagen kannst?
Ist es dein Zweitwohnsitz?
Ich nehme doch an, dein Hauptwohnsitz ist in Deutschland und dass Du dort
auch gemeldet bist.
Aber ist die Schweiz nicht der Ort, an dem ihr über mehrere Jahre zusammen gelebt
habt und damit auch jetzt für die Scheidung als "Lebensmittelpunkt" gilt?

Bitte kläre mich darüber auf, falls ich falsch liege. Ich habe in solchen Angelegenheiten
keine Ahnung.

Hast Du Dich denn in Deutschland erkundigt. ob die Scheidung auch in Deutschland
durchgeführt werden kann?

Liebe Grüsse und viel Kraft und eine stabilere Gesundheit
wünscht Dir Tabiba :)

lalala
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Re: Nigeria: Reingelegt

Beitrag von lalala » 12.10.2010, 11:19

ist es nicht sogar so, dass die schweizer behörden sich weigern können, den wegzug zu registrieren, wenn die steuern nicht bezahlt wurden? somit wären dann alleine die schweizer gerichte zuständig.

Valerian
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Re: Nigeria: Reingelegt

Beitrag von Valerian » 12.10.2010, 12:23

Hi zusammen,

irgendwie wird hier inzwischen sachliche Argumentation billige Sensationsrethorik ersetzt - das hilft keinem. Insbesondere mir auch nicht.

Im einzelnen:
Chika hat geschrieben: Falsch. Sorry, jetzt muss ich Schnägge-biiigere, aber das stimmt nicht. Der Wohnsitz ist DORT, wo man angemeldet ist . Das Schweizer System sieht vor, dass man sich an diesem Ort anzumelden hat, wo man sich aufhält und seinen Lebensmittelpunkt hat. Im Normalfall ist ja das dann EINE Wohnung an EINEM Ort.
Guck mal bitte hier: http://de.wikipedia.org/wiki/Wohnsitz_(Schweiz)
Und hier: http://de.wikipedia.org/wiki/Wohnsitz_(Deutschland)
Dort stehen neben den relevanten Gesetzen sogar noch ein paar Erklärungen dazu.
Chika hat geschrieben: EAVAN... nur am Rande, es herrschen hier in der Schweiz nicht Zustände wie im alten Rom... Wollte Dich nur ein bisschen beruhigen, WIIRRRR SCHWEIZZZERRRR sind also doch nicht alle kriminell... Wahrscheinlich ist Dein Post auch Frei ein bisschen so rübergekommen...
Zustände, wie im alten ROM nicht - dort gab es Gesetze, die die Grundlage für unser heutiges Recht bilden. Meiner Erfahrung nach ist die Schweiz ein Hort von Willkür, ich verweise auf mein Bundesgerichtsurteil, Einflussnahmen und faschistoiden Ausländerhass, worunter die Deutschen derzeit am meisten zu leiden haben. Aber das war bereits Gegenstand einer Diskussion hier im Thread. Das heisst natürlich nicht, dass alle Schweizer so sind.

@brunnenkresse
Mit Deinen bescheidenen 65 Beiträgen bist Du ziemlich offensiv. Ich greife nur einige Punkte auf:
brunnenkresse hat geschrieben: Antworten hier ,die nicht deine These untermauern, dass du kriminell behandelt wirst, schlägst du in den Wind.
Das ist unsachlicher Quatsch - gib doch bitte mal konkrete Beispiele, ohne auf Allgemeinplätze zu verweisen. Die ewigen Ratschläge, einen Anwalt einzuschalten, nützen nichts - die letzte Anwältin hat nochmal 5'000.- CHF verbraten, ohne irgendetwas zu bewirken. Ausserdem ist das Verfahren
jetzt rechtshängig in Waldshut. Das Gericht müsste sich nach erfolgter Rechthängigkeit für unzuständig erklären. Die haben aber bereits das Jugendamt zur Abklärung eingeschaltet (seitdem wird der Umgang verweigert) und finanzielle Informationen eingeholt.
brunnenkresse hat geschrieben: Für eine Unterhaltsverweigerung muss eine Begründung vorliegen. Wie lautet diese?
...
Ein verweigertes Umgangsrecht muss vom Amt sachlich begründet werden. Sicher auch in der Schweiz.
Wenn du behauptest, dass alle kriminell sind, gibst du eher von dir preis, dass du ein Schwarzmaler bist.
Es geht um eine Umgangsverweigerung - eine Begründung gibt es nicht. Ich habe auch an keiner Stelle behauptet, dass alle kriminell sind. Vermutlich will man auf diese Weise meine Tochter von mir Entfremden, um indirekt auch ein Deutsches Gericht zu zwingen, am Ende aufgrund bestehender Entfremdung unsere Tochter wieder der Mami zuzuweisen - das ist ebenfalls kriminell und nennt sich "Entziehung Minderjähriger".
brunnenkresse hat geschrieben: Bei einer Eheschließung wusstest du, dass im Falle einer Scheidung und Kinder Unterhalt zu zahlen ist. Der Unterhalt wird anhand Fakten(Zahlen) errechnet, und dass dem zahlenden Elternteil nichts zum Leben bleibt, stimmt einfach nicht.
Vor meiner Eheschliessung habe ich zur Abwendung finanzieller Probleme einen Schweizer Anwalt beauftragt, einen Ehevertrag zu erstellen. Das wurde in diesem Thread schon diskutiert. Jetzt vertritt die Bürokollegin dieses Anwalts meine Afrikanerin gegen mich. Die Anspielungen auf die Höhe des Unterhalts verstehe ich nicht ganz - in meinem Fall hat man nach erfolgter schwerer Rechtsbeugung im Obhutsstreit, die Gerichtsgebühr auf 5'000.- CHF, den Kindesunterhalt auf 2'430.- CHF plus Zulagen und den Ehegattenunterhalt auf 4'000.- CHF festgelegt. Zeig mir mal bitte eine einzige Entscheidung, nach der ein 1 jähriges Baby einen Unterhalt von 2'430.- CHF beansprucht. Der Maximalsatz laut Tabelle ist 2'000.- CHF.
brunnenkresse hat geschrieben: Wie sprichst du eigentlich neben deiner Tochter über ihre /mit ihrer Mutter? Kannst du dich da mit deinen fäkallastigen Ausdrücken zurückhalten?
Es gibt Väter, die nennen die Mutter Schl.... im Beisein der Kinder. Das geht überhaupt nicht!
Im Beisein unserer Tochter, ist die Afrika-Mami mehrfach total ausgerastet, hat rumgeschrien und mich bedroht. Dass ich in diesem Forum "fäkallastigen Ausdrücken" für die Mami verwendet habe, ist mir nicht bewusst - bitte zeig mir mal die Stelle. Das Wort "Schl..." habe ich benutzt - die Etymologie des Wortes kannst Du hier nachlesen: http://de.wikipedia.org/wiki/unanständige Frau. Demnach habe ich es nicht unsachlich verwendet.
brunnenkresse hat geschrieben: Wenn es dir wirklich ums Wohl deiner Tochter geht, versuche, sie als eigenständigen Menschen zu betrachten, das ein Recht darauf hat ,BEIDE Eltern lieben zu dürfen, und lade dem Kind nicht deine persönliche Last der Enttäuschung, dass du es mit Bezzness zu tun hattest, auf, denn da kann Mädchen absolut nichts dafür, und würde es nur unnötig zusätzlich belasten.
Unsachlicher Nonsense - wenn mir der Umgang mit unserer Tochter total verweigert wird, die Beiständin sich der Mutter rechtswidrig anschliesst und die Vormundschaftsbehörde ebenfalls rechtswidrig die Ausstellung einer Weisung zur Einhaltung des Umgangs mit dem Vater verweigert, wäre es angebracht, solche Appelle an die Mami und die rechtswidrig handelnden Schweizer Behörden zu richten.
brunnenkresse hat geschrieben: Der Punkt mit den Selbstverletzungen um den Vater anzuschwärzen macht mich sehr stutzig...
ich hoffe, bei euch ist keine körperliche Gewalt im Spiel. Und wenn, gäbe es auch dafür kompetente Beratungsstellen.
Doch war es - die ging 100%ig von der Afrika-Mami aus und fand im Beisein unserer Tochter statt. Die Selbstverletzungen vom 18.12.07 lassen sich nachweisen - ich war zu der Zeit nämlich im Bezirksgericht. Die kompetenten Beratungsstellen kannst Du bei normal gewickelten Personen einschalten, bei durchgeknallten Afrika-Mamis bringen die nichts. (das Wort "durchgeknallt" würde ich nicht verwenden, wenn es nicht zutreffen würde)

Zusammengenommen will ich nochmal anmerken, dass es mir wirklich um eine Normalisierung der Situation geht. Die Vergangenheit kann nicht mehr geändert werden. Deshalb habe ich einen Schlichtungsvorschlag gemacht, in dem ich alle aufgelaufenen finanziellen und rechtlichen Belastungen übernehme, der Mutter unserer Tochter die Obhut überlasse, bei einem ausgiebigen Umgangsrecht für mich als Vater mit gemeinsamen Sorgerecht und obendrauf der Mutter noch 2000,- EUR Unterhalt für ein Jahr, sowie die Startfinanzierung für eine neue Wohnung in der Nähe ihrer Schwester finanziere. Das hat sie abgelehnt.
Zuletzt geändert von Valerian am 12.10.2010, 18:25, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Nigeria: Reingelegt

Beitrag von Valerian » 12.10.2010, 12:30

lalala hat geschrieben:ist es nicht sogar so, dass die schweizer behörden sich weigern können, den wegzug zu registrieren, wenn die steuern nicht bezahlt wurden? somit wären dann alleine die schweizer gerichte zuständig.
Das wäre dann die praktizierte Erpressung aus einer Rechtsangelegenheit eine andere, völlig unabhängige, zu bewirken. Soweit gehen nicht einmal die Schweizer behörden. Tatsächlich schicken die einen bei der Abmeldung zum Steueramt - ich habe den Gang mit Begründung der rechtswidrigen Praxis abgelehnt. Die haben dreimal nachgefragt, woher ich das wüsste, es dann aber akzeptiert. Im Nachhinein, im Oktober, hat das Bezirksamt mir sogar eine Bescheinigung über meine Abmeldung im Juli ausgestellt - das war absolut rechtskonform und mehr als ich erwartet hatte.
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Re: Nigeria: Reingelegt

Beitrag von Valerian » 12.10.2010, 13:39

Was willst Du damit sagen?
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Re: Nigeria: Reingelegt

Beitrag von lalala » 12.10.2010, 13:44

Valerian hat geschrieben:
lalala hat geschrieben:ist es nicht sogar so, dass die schweizer behörden sich weigern können, den wegzug zu registrieren, wenn die steuern nicht bezahlt wurden? somit wären dann alleine die schweizer gerichte zuständig.
Das wäre dann die praktizierte Erpressung aus einer Rechtsangelegenheit eine andere, völlig unabhängige, zu bewirken. Soweit gehen nicht einmal die Schweizer behörden. Tatsächlich schicken die einen bei der Abmeldung zum Steueramt - ich habe den Gang mit Begründung der rechtswidrigen Praxis abgelehnt. Die haben dreimal nachgefragt, woher ich das wüsste, es dann aber akzeptiert. Im Nachhinein, im Oktober, hat das Bezirksamt mir sogar eine Bescheinigung über meine Abmeldung im Juli ausgestellt - das war absolut rechtskonform und mehr als ich erwartet hatte.
aha, danke für die auskunft. umso besser also für dich.

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Re: Nigeria: Reingelegt

Beitrag von Valerian » 12.10.2010, 20:18

Hallo @Maja2010

Du hast in der Tat die Lag richtig beschrieben. Derzeit ist das Verfahren in Deutschland rechtshängig. Nach FamFG §98 (http://dejure.org/gesetze/FamFG/98.html) und §99 (http://dejure.org/gesetze/FamFG/99.html) wäre ein zuerst angerufenes Gericht in Deutschland zuständig. Die Schweiz ist, wie die Türkei) nicht Mitglied der EU, also gilt auch kein Europäisches Recht. Damit bliebe nur noch das MSA, was sich aber vorwiegend auf Kindesentführungs- und Zuständigkeit bezieht. Wir werden sehen, was passiert.

Viele Grüsse
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