Hi zusammen,
irgendwie wird hier inzwischen sachliche Argumentation billige Sensationsrethorik ersetzt - das hilft keinem. Insbesondere mir auch nicht.
Im einzelnen:
Chika hat geschrieben:
Falsch. Sorry, jetzt muss ich Schnägge-biiigere, aber das stimmt nicht. Der Wohnsitz ist DORT, wo man angemeldet ist . Das Schweizer System sieht vor, dass man sich an diesem Ort anzumelden hat, wo man sich aufhält und seinen Lebensmittelpunkt hat. Im Normalfall ist ja das dann EINE Wohnung an EINEM Ort.
Guck mal bitte hier:
http://de.wikipedia.org/wiki/Wohnsitz_(Schweiz)
Und hier:
http://de.wikipedia.org/wiki/Wohnsitz_(Deutschland)
Dort stehen neben den relevanten Gesetzen sogar noch ein paar Erklärungen dazu.
Chika hat geschrieben:
EAVAN... nur am Rande, es herrschen hier in der Schweiz nicht Zustände wie im alten Rom... Wollte Dich nur ein bisschen beruhigen, WIIRRRR SCHWEIZZZERRRR sind also doch nicht alle kriminell... Wahrscheinlich ist Dein Post auch Frei ein bisschen so rübergekommen...
Zustände, wie im alten ROM nicht - dort gab es Gesetze, die die Grundlage für unser heutiges Recht bilden. Meiner Erfahrung nach ist die Schweiz ein Hort von Willkür, ich verweise auf mein Bundesgerichtsurteil, Einflussnahmen und faschistoiden Ausländerhass, worunter die Deutschen derzeit am meisten zu leiden haben. Aber das war bereits Gegenstand einer Diskussion hier im Thread. Das heisst natürlich nicht, dass alle Schweizer so sind.
@brunnenkresse
Mit Deinen bescheidenen 65 Beiträgen bist Du ziemlich offensiv. Ich greife nur einige Punkte auf:
brunnenkresse hat geschrieben:
Antworten hier ,die nicht deine These untermauern, dass du kriminell behandelt wirst, schlägst du in den Wind.
Das ist unsachlicher Quatsch - gib doch bitte mal konkrete Beispiele, ohne auf Allgemeinplätze zu verweisen. Die ewigen Ratschläge, einen Anwalt einzuschalten, nützen nichts - die letzte Anwältin hat nochmal 5'000.- CHF verbraten, ohne irgendetwas zu bewirken. Ausserdem ist das Verfahren
jetzt rechtshängig in Waldshut. Das Gericht müsste sich nach erfolgter Rechthängigkeit für unzuständig erklären. Die haben aber bereits das Jugendamt zur Abklärung eingeschaltet (seitdem wird der Umgang verweigert) und finanzielle Informationen eingeholt.
brunnenkresse hat geschrieben:
Für eine Unterhaltsverweigerung muss eine Begründung vorliegen. Wie lautet diese?
...
Ein verweigertes Umgangsrecht muss vom Amt sachlich begründet werden. Sicher auch in der Schweiz.
Wenn du behauptest, dass alle kriminell sind, gibst du eher von dir preis, dass du ein Schwarzmaler bist.
Es geht um eine Umgangsverweigerung - eine Begründung gibt es nicht. Ich habe auch an keiner Stelle behauptet, dass alle kriminell sind. Vermutlich will man auf diese Weise meine Tochter von mir Entfremden, um indirekt auch ein Deutsches Gericht zu zwingen, am Ende aufgrund bestehender Entfremdung unsere Tochter wieder der Mami zuzuweisen - das ist ebenfalls kriminell und nennt sich "Entziehung Minderjähriger".
brunnenkresse hat geschrieben:
Bei einer Eheschließung wusstest du, dass im Falle einer Scheidung und Kinder Unterhalt zu zahlen ist. Der Unterhalt wird anhand Fakten(Zahlen) errechnet, und dass dem zahlenden Elternteil nichts zum Leben bleibt, stimmt einfach nicht.
Vor meiner Eheschliessung habe ich zur Abwendung finanzieller Probleme einen Schweizer Anwalt beauftragt, einen Ehevertrag zu erstellen. Das wurde in diesem Thread schon diskutiert. Jetzt vertritt die Bürokollegin dieses Anwalts meine Afrikanerin gegen mich. Die Anspielungen auf die Höhe des Unterhalts verstehe ich nicht ganz - in meinem Fall hat man nach erfolgter schwerer Rechtsbeugung im Obhutsstreit, die Gerichtsgebühr auf 5'000.- CHF, den Kindesunterhalt auf 2'430.- CHF plus Zulagen und den Ehegattenunterhalt auf 4'000.- CHF festgelegt. Zeig mir mal bitte eine einzige Entscheidung, nach der ein 1 jähriges Baby einen Unterhalt von 2'430.- CHF beansprucht. Der Maximalsatz laut Tabelle ist 2'000.- CHF.
brunnenkresse hat geschrieben:
Wie sprichst du eigentlich neben deiner Tochter über ihre /mit ihrer Mutter? Kannst du dich da mit deinen fäkallastigen Ausdrücken zurückhalten?
Es gibt Väter, die nennen die Mutter Schl.... im Beisein der Kinder. Das geht überhaupt nicht!
Im Beisein unserer Tochter, ist die Afrika-Mami mehrfach total ausgerastet, hat rumgeschrien und mich bedroht. Dass ich in diesem Forum "fäkallastigen Ausdrücken" für die Mami verwendet habe, ist mir nicht bewusst - bitte zeig mir mal die Stelle. Das Wort "Schl..." habe ich benutzt - die Etymologie des Wortes kannst Du hier nachlesen:
http://de.wikipedia.org/wiki/unanständige Frau. Demnach habe ich es nicht unsachlich verwendet.
brunnenkresse hat geschrieben:
Wenn es dir wirklich ums Wohl deiner Tochter geht, versuche, sie als eigenständigen Menschen zu betrachten, das ein Recht darauf hat ,BEIDE Eltern lieben zu dürfen, und lade dem Kind nicht deine persönliche Last der Enttäuschung, dass du es mit Bezzness zu tun hattest, auf, denn da kann Mädchen absolut nichts dafür, und würde es nur unnötig zusätzlich belasten.
Unsachlicher Nonsense - wenn mir der Umgang mit unserer Tochter total verweigert wird, die Beiständin sich der Mutter rechtswidrig anschliesst und die Vormundschaftsbehörde ebenfalls rechtswidrig die Ausstellung einer Weisung zur Einhaltung des Umgangs mit dem Vater verweigert, wäre es angebracht, solche Appelle an die Mami und die rechtswidrig handelnden Schweizer Behörden zu richten.
brunnenkresse hat geschrieben:
Der Punkt mit den Selbstverletzungen um den Vater anzuschwärzen macht mich sehr stutzig...
ich hoffe, bei euch ist keine körperliche Gewalt im Spiel. Und wenn, gäbe es auch dafür kompetente Beratungsstellen.
Doch war es - die ging 100%ig von der Afrika-Mami aus und fand im Beisein unserer Tochter statt. Die Selbstverletzungen vom 18.12.07 lassen sich nachweisen - ich war zu der Zeit nämlich im Bezirksgericht. Die kompetenten Beratungsstellen kannst Du bei normal gewickelten Personen einschalten, bei durchgeknallten Afrika-Mamis bringen die nichts. (das Wort "durchgeknallt" würde ich nicht verwenden, wenn es nicht zutreffen würde)
Zusammengenommen will ich nochmal anmerken, dass es mir wirklich um eine Normalisierung der Situation geht. Die Vergangenheit kann nicht mehr geändert werden. Deshalb habe ich einen Schlichtungsvorschlag gemacht, in dem ich alle aufgelaufenen finanziellen und rechtlichen Belastungen übernehme, der Mutter unserer Tochter die Obhut überlasse, bei einem ausgiebigen Umgangsrecht für mich als Vater mit gemeinsamen Sorgerecht und obendrauf der Mutter noch 2000,- EUR Unterhalt für ein Jahr, sowie die Startfinanzierung für eine neue Wohnung in der Nähe ihrer Schwester finanziere. Das hat sie abgelehnt.