Nigeria: Reingelegt

Austausch über gemachte Bezness-Erfahrungen in diesen Ländern

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Valerian
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Re: Nigeria: Reingelegt

Beitrag von Valerian » 18.10.2010, 23:12

Nun ist es soweit - meine Afrikanerin blockiert den Umgang zwischen mir und unserer Tochter komplett. Die Beiständin hat das gedeckt, bis ich ihr mit Strafanzeige wegen Entziehung Minderjähriger drohte. Dafür ist jetzt die Vormundschaftsbehörde eingesprungen - die Waisenrätin weigert sich rechtswidrig (!) eine strafbewährte Weisung an meine Gattin auszustellen, damit diese den Umgang einhält. Ich habe die Kleine seit 5.September nicht mehr zu Gesicht bekommen. Und jetzt weiss ich nicht einmal, wo sie sich aufhält. Ich habe Dienstaufsichtsbeschwerde gegen die Waisenrätin gestellt, aber es wird 30 Tage dauern, bis die bearbeitet ist - und vorraussichtlich kommt die Tante mit ihrem rechtsbrecherischen Verhalten durch.

Das ist wirklich unglaublich
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Frei
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Re: Nigeria: Reingelegt

Beitrag von Frei » 19.10.2010, 07:29

Hallo Valerian, danke für deine Erzählung, und dass du zu erzählen weitergehst, unabhängig davon, wie es schmerzvoll sein muss.

Die Kleine geht zum Kindergarten? Kannst du etwas darüber wissen, nicht direkt sondern indirekt? Kannst du ein Brief zur Lehrerin (oder zum Lehrer) um etwas darüber zu wissen?

Ich verstehe diesen ganzen Zustand nicht, im Westen und zwischen Westlern/-innen.

Einen schönen sonnigen Tag an dich, und an die Kleine, und alles Liebe.

Arabella
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Re: Nigeria: Reingelegt

Beitrag von Arabella » 19.10.2010, 09:40

Lieber Valerian,
wie kann es nur soweit kommen......ich bin wirklich erschüttert.

Darfst du deine Tochter auch nicht mehr am Telefon sprechen, wenn du anrufst?
Ich hoffe doch sehr deine Tochter ist noch bei deiner Ex untergebracht und wird nicht im Nigeria-Clan herumgereicht, damit du sie nicht findest.

Ich bewundere deine Kraft dennoch immer weiter zu machen!
Wie kann es sein, dass einem willigem Vater alles verweigert wird :evil:

Hoffentlich entwickelt sich alles noch in eine bessere Richtung und du kannst deine Tochter bald wieder in deine Arme schliessen!
LG Arabella
Ganz gleich wie beschwerlich das Gestern war-
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Valerian
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Re: Nigeria: Reingelegt

Beitrag von Valerian » 26.10.2010, 00:59

Es gab folgende kurze Telefonkontakte:
25.09. Hier hatte die Beiständin eigenmächtig Recht gebrochen und den Umgang auf zwei Stunden unter Aufsicht meiner Nigerianerin und ihrer Kumpane reduziert (statt dem vollen Wochenende, wie es im Urteil steht) - trotz der Situation war ich da und sie nicht. Danach hat sie aber das Telefon abgenommen. Meine Kleine hat mir noch erzählt, dass sie Fernsehen guckt - Sponge Bob.
15.10. Nach vielen Versuchen hat jemand abgenommen und den Höhrer direkt meiner noch nicht 4 jährigen Tochter in die Hand gedrückt. Ohne, das ich zu Wort gekommen wäre, hat die sofort gesagt, dass sie mich nicht mehr liebt - da musste ich erst einmal den ganzen Tag und Abend lang schlucken,
Ich habe mittlerweile Dienstaufsichtsbeschwerde gegen die Waisenrätin in Zürich beim Bezirksrat gestellt. Das versuchten die noch mit dem Argument, dass ich dazu eine Postanschrift in der Schweiz brauchte, abzuwenden - ich habe die Dt.Botschaft in Bern angegeben. Die waren natürlich nicht glücklich, aber es hat gereicht,
Nachdem ich am Wochenende 23/24.10. meine Tochter wieder nicht gesehen habe, habe ich nun in Deutschland noch Strafanzeige wegen Entzugs Minderjähriger gegen meine Nigerianische Ex gestellt.
Heute Morgen habe ich mit der Waisenrätin telefoniert - die hat meine Gattin, offensichtlich unter dem Druck der Dienstaufsichtsbeschwerxe, zu einem Termin für morgen eingeladen. Jetzt hoffe ich, dass irgendwas passiert,
Bis dahin ...

Valerian
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Re: Nigeria: Reingelegt

Beitrag von Valerian » 07.11.2010, 19:00

Interessante Dinge gehen vor sich. Nach der Dienstaufsichtsbeschwerde gegen die Waisenrätin, hat man für das WE 30./31.Oktober zwar noch immer keine Weisung ausgestellt, dafür aber eiligst einen Termin in der Sozialbehörde am Mo den 1.November einberufen. Dort hat meine Afrikanerin zugegeben, dass ihre Anwältin sie zu der Umgangsverweigerung aufgefordert hat, was wie folgt in dem mehrfach bezeugten und unterschriebenen Protokoll festgehalten wurde:
Fr.XXXX ist nicht bereit, C. übers WE mit Pass dem Vater zu übergeben, das habe ihr die Anwältin geraten. Mutter ist überzeugt von dem Rat.
Für mich ist das die klare Anstiftung dieser Anwältin zu der Straftat des Entzugs Minderjähriger - vermutlich auch einiger anderer relevanter Tatbestände. Natürlich habe ich das der Vormundschaftsbehörde (VMB) und der Anwaltsaufsichtskommission (AAK) in Zürich mitgeteilt, per Fax. Die VMB hat nicht reagiert und die AAK auch nicht. Telefonische Anfrage bei der AAK ergab, dass man die Eingabe nicht bearbeiten wolle - unter anderem sei ein Fax als Eingabeform nicht zulässig und ich hätte auch andernfalls keine Prozessrechte an einem Verfahren der Aufsichtskommission. Selbst ein Hinweis auf EMRK Artikel 13
"Recht auf wirksame Beschwerde" http://dejure.org/gesetze/MRK/13.html, hat nicht geholfen. Im Gegenteil - ein weiterer Anruf beim Bezirksrat, der die Dienstaufsichtsbeschwerde gegen die Waisenrätin bearbeitet, endete damit, dass man die EMRK als wortwörtlich "einzigen Quatsch" bezeichnete. Ob nun die EMRK "Quatsch" ist oder einige Schweizer Justiz- und Behördenmitarbeiter kriminelle Spinner sind, kann sich jeder selber überlegen.

Dieses WE habe ich gestern meine Tochter wenigsten nach zwei Monaten wiedergesehen - sie ist gleich auf mich zugelaufen und hat mich gefragt, wo ich war. Dann sind wir - unter Aufsicht der Mami, die sie nicht alleine gehen lassen wollte - ins Schwimmbad gefahren. Das war gestern. Heute sollte ich sie in der Kirche treffen, wo sie nicht war. Nach einem Telefonat haben wir uns kurz im Bahnhof getroffen. Dabei haben wir uns über eine friedliche Lösung unseres Problems unterhalten, wobei zwei Aussagen gefallen sind:
  1. Sie wird den Scheidungsprozess einfach verschleppen
  2. Sie wird aus dem Scheidungsverfahren einen Kindesmissbrauchsfall machen (das hat sie ja bereits zweimal probiert)
Und genau das wandert morgen zusammen mit einem neuen Antrag auf Obhutsübertrag wieder zur Vormundschaftsbehörde, die sich voraussichtlich wieder irgendeinen Unsinn zur Abweisung meiner Eingabe ausdenken wird.
Zuletzt geändert von Valerian am 07.11.2010, 19:50, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Nigeria: Reingelegt

Beitrag von Valerian » 07.11.2010, 19:45

Hi Maja
ich habe jetzt einen Deutschen Anwalt. Und der wird auch mein letzter sein.
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Re: Nigeria: Reingelegt

Beitrag von morena » 07.11.2010, 20:14

Hallo, Valerian

ich hoffe sehr, dass er endlich etwas erreichen kann, was die anderen bisher sträflich vernachlässigt haben und Du die Möglichkeit
hast Deine Tochter regelmässig zu sehen, Deine finanzielle Situation klären kannst, und diese Frau nicht immer Oberhand gewinnt.

Sie scheint ja alle Karten auf ihrer Seite zu haben und mit allen Wassern ,an Beratern gewaschen zu sein.
Das ist fast unglaublich, dass sich Menschen aus anderen Erdteilen derartig durchsetzen können, dass man als Europäer keinen
Fuss mehr in die Tür bekommt.
Ich hoffe, dass Du und Deine Tochter niemals den Kontakt verliert und sie nicht durch dieses Drama traumatisiert wird.
Manchmal versteht man die Welt nicht mehr, zumal Du versucht hast mit Deiner Frau vernünftigen Kontakt aufzunehmen.
Bei ihr scheint nur Hass und Rache ihr Leben zu bestimmen und der Motor ihres Lebens zu sein, inbegriffen unendliche Geldgier
und Unmenschlichkeit. Von Humanität oder unseren Werten nicht die Spur.
Was wiederum alle Männer und Frauen vor diesen Verbindungen in höchstem Masse warnen sollte.
Viele Grüsse und mehr Erfolg, Morena

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Re: Nigeria: Reingelegt

Beitrag von Valerian » 07.11.2010, 20:35

morena hat geschrieben: Bei ihr scheint nur Hass und Rache ihr Leben zu bestimmen und der Motor ihres Lebens zu sein, inbegriffen unendliche Geldgier
und Unmenschlichkeit. Von Humanität oder unseren Werten nicht die Spur.
Ich glaube nicht, dass sie Hass empfindet. Das ist eher eine Kombination aus Geldgier und paranoider Angst, alles
was sie erreicht hat, nämlich Aufenthalt und Geld, wieder zu verlieren.
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morena
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Re: Nigeria: Reingelegt

Beitrag von morena » 07.11.2010, 20:57

Das reicht allein schon, um dieses Szenario zu veranstalten.

Ich denke, dies ist die Motivation um eine Lebensperspektive zu entwickeln , was für uns normalerweise unverständlich ist.
Es wäre nur gut, wenn Du mit diesem deutschen Anwalt endlich einen gefunden hättest, der die gesamte Situation verstehen würde,
und endlich Licht in das Dunkel bringen würde, um Dir aus diesem Wirrwarr von schweizerischen Unfähigkeiten zu helfen und dieser
Willkür, die offensichtlich seit langem Dein Dasein bestimmt, ein Ende bereitet.

Viele Grüsse, und mehr Erfolg, wünscht Dir Morena

Phoenix
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Re: Nigeria: Reingelegt

Beitrag von Phoenix » 07.11.2010, 21:39

Valerian hat geschrieben:Interessante Dinge gehen vor sich. Nach der Dienstaufsichtsbeschwerde gegen die Waisenrätin, hat man für das WE 30./31.Oktober zwar noch immer keine Weisung ausgestellt, dafür aber eiligst einen Termin in der Sozialbehörde am Mo den 1.November einberufen. Dort hat meine Afrikanerin zugegeben, dass ihre Anwältin sie zu der Umgangsverweigerung aufgefordert hat, was wie folgt in dem mehrfach bezeugten und unterschriebenen Protokoll festgehalten wurde:
Fr.XXXX ist nicht bereit, C. übers WE mit Pass dem Vater zu übergeben, das habe ihr die Anwältin geraten. Mutter ist überzeugt von dem Rat.
Für mich ist das die klare Anstiftung dieser Anwältin zu der Straftat des Entzugs Minderjähriger - vermutlich auch einiger anderer relevanter Tatbestände. Natürlich habe ich das der Vormundschaftsbehörde (VMB) und der Anwaltsaufsichtskommission (AAK) in Zürich mitgeteilt, per Fax. Die VMB hat nicht reagiert und die AAK auch nicht. Telefonische Anfrage bei der AAK ergab, dass man die Eingabe nicht bearbeiten wolle - unter anderem sei ein Fax als Eingabeform nicht zulässig und ich hätte auch andernfalls keine Prozessrechte an einem Verfahren der Aufsichtskommission. Selbst ein Hinweis auf EMRK Artikel 13
"Recht auf wirksame Beschwerde" http://dejure.org/gesetze/MRK/13.html, hat nicht geholfen. Im Gegenteil - ein weiterer Anruf beim Bezirksrat, der die Dienstaufsichtsbeschwerde gegen die Waisenrätin bearbeitet, endete damit, dass man die EMRK als wortwörtlich "einzigen Quatsch" bezeichnete. Ob nun die EMRK "Quatsch" ist oder einige Schweizer Justiz- und Behördenmitarbeiter kriminelle Spinner sind, kann sich jeder selber überlegen.

Dieses WE habe ich gestern meine Tochter wenigsten nach zwei Monaten wiedergesehen - sie ist gleich auf mich zugelaufen und hat mich gefragt, wo ich war. Dann sind wir - unter Aufsicht der Mami, die sie nicht alleine gehen lassen wollte - ins Schwimmbad gefahren. Das war gestern. Heute sollte ich sie in der Kirche treffen, wo sie nicht war. Nach einem Telefonat haben wir uns kurz im Bahnhof getroffen. Dabei haben wir uns über eine friedliche Lösung unseres Problems unterhalten, wobei zwei Aussagen gefallen sind:
  1. Sie wird den Scheidungsprozess einfach verschleppen
  2. Sie wird aus dem Scheidungsverfahren einen Kindesmissbrauchsfall machen (das hat sie ja bereits zweimal probiert)
Und genau das wandert morgen zusammen mit einem neuen Antrag auf Obhutsübertrag wieder zur Vormundschaftsbehörde, die sich voraussichtlich wieder irgendeinen Unsinn zur Abweisung meiner Eingabe ausdenken wird.
Eine Strafanzeige wegen Entzuges von Minderjährigen ist an die Staatsanwaltschaft zu richten, egal gegen wen sich diese Anzeige richtet.

Ein Antrag auf Obhutsübertrag (Aenderung des bisherigen gerichtlichen Entscheides ) an das zuständige Gericht. Bemerkung nur vorbeugend, da Du damit wirst rechnen müssen, dass die Vormundschaftsbehörde auf deine Anträge nicht eingeht - das ist nicht Unsinn, sondern darauf zurück zu führen, dass Du das formelle Recht und die Zuständigkeiten beachten musst. Gilt ebenso für Schweizer. Die VB kann einen gerichtlichen Entscheid nicht ändern.

Du wirst diese Bemerkung von mir nicht annehmen. Aber es ist trotzdem so.
Niemand kann euch etwas zeigen, was euch nicht schon nahezu klar geworden ist.
(Khalil Gibran)

Valerian
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Re: Nigeria: Reingelegt

Beitrag von Valerian » 19.12.2010, 11:56

Hallo zusammen
seit dem 7.September 2010 ist der Scheidungsantrag beim Amtsgericht rechtshängig. Am 10. September hat die Anwältin meiner Nigerianerin nach Kenntnisnahme einen zweiten Scheidungsantrag in der Schweiz eingereicht - also nach Rechtshängigkeit derselben Sache in Deutschland. Der zuständige Friedensrichter konnte (oder wollte) das nicht beurteilen und hat das in der Schweiz an das Bezirksgericht weitergereicht, von wo ich seitdem nichts mehr gehört habe. Vom Deutschen Amtsgericht habe ich aber auch noch nichts gehört - die haben einen Richterwechsel, was die ganze Angelegenheit um einige Zeit verschiebt.
Zwischendurch gab es die totale Umgangsverweigerung mit meiner Tochter, auf die ich zunächst mit Strafanzeige wegen "Entzugs Minderjähriger" reagierte. Dann gab es einen weiteren Vorgang bei der Beiständin, die meine Gattin in ihrem kriminellen Verhalten sogar noch unterstützt hat. Das eskalierte zur Vormundschaftsbehörde, die die Beiständin gedeckt hat und sich weigerte (!) eine Weisung zur Einhaltung des Umgangsrechts an meine Gattin auszustellen - damit hatte die zuständige Weisenrätin deutlich ihre Befugnisse überschritten. Ich hatte also Dienstaufsichtsbeschwerde zunächst beim Stadtrat Martin W. gestellt (der steht im Organigramm über der Vormundschaftsbehörde), welcher sich am Telefon verleugnen liess und ebenfalls auf mein Schreiben nicht antwortete. Ich fand dann heraus, daß tatsächlich der Bezirksrat zuständig ist und habe die gleiche Dienstaufsichtsbeschwerde nochmals an den Bezirksrat gestellt. Der versuchte die Sache noch damit abzuwiegeln, daß ich eine Schweizer Zustelladresse haben müsse - ich hatte nach kurzer Überlegung die Deutsche Botschaft angegeben. Das ist noch eine längere Story bei der sich die Botschaft am Ende rechtswidrig ausklinkte - hier verweise ich für interessierte auf das Konsulargesetz, was Rechte und Pflichten der Botschaften regelt. Anyways - danach starteten hektische Aktivitäten bei der Schweizer Sozialbehörde, die zunächst meine Wohnung in Deutschland besichtigen wollte - hier habe ich die Tanten noch an das zuständige Jugendamt in Waldshut-Tingen verwiesen, womit die Beiständin deutlich überfordert war - jedenfalls ließ sie dann von ihrem Vorhaben wieder ab. Dann haben die innerhalb von wenigen Tagen einen Termin mit mir und meiner Gattin einberufen, zu dem auch noch eine weitere Zeugin hinzugezogen wurde - ich hatte einen Freund gebeten, als neutralen Zeugen und Beobachter mitzukommen. Bei diesem Termin geschah das unglaubliche - meine Gattin hatte eingestanden, daß ihre Anwältin sie zu der Umgangsverweigerung angestiftet hat. Daraufhin habe ich die Anzeige zurückgezogen und Meldung an die Anwaltsaufsichtskommission gemacht (diese Anstiftung zum strafbaren Kindesentzug war nach Mandantenbetrug und falscher Anschuldigung vor Gericht schon die dritte Straftat diese Supermöchtegernanwältin).
Jedenfalls hat der Bezirksrat die Vormundschaftsbehörde zu einer Vernehmlassung aufgefordert, die letztendlich dazu führte, daß meine Gattin eine Strafe von bis zu 10'000.- CHF auferlegt wurde, für den Fall weiterer Umgangsverweigerungen. Die Vernehmlassung selbst ist gespikt von Lügen und Falschdarstellungen, die jeweils betonen, wie gut die Mutter mit unserer Tochter klarkommt, während ich offensichtlich Probleme im Umgang mit unserer Tochter hätte und mich mit jeder Kleinigkeit an die Beiständin wenden würde - verlogenes Pack. Weil aber der Beschluß weitgehend in meinem Sinne war und die Schweiz die Kosten des 11-seitigen Pampflets übernommen hatte, habe ich das Ergebnis akzeptiert. Seitdem funktioniert der Umgang in Ansätzen wieder.

Aber jetzt kommts - meine Afrikanerin, mit der ich formal ja nun noch verheiratet bin, wird immer dicker und hat nach anfänglichem Abstreiten dann zugegeben, daß sie wieder Schwanger ist. :D :D Meine anfängliche Freude trübte sich aber schnell, nachdem sie mir mitteilte, daß ich dann auch für ihr neues Baby zahlen müßte (es geht ihr ja angeblich nicht ums Geld). Angeblich sei es ein Unfall gewesen und sie hätte eine Abtreibung sinngemäß nicht übers Herz gebracht - tatsächlich lebt sie in Köln bereits mit ihrem neuen Liebhaber zusammen und unterhält die teuere Wohnung in Zürich nur noch wegen des hohen Unterhalts.

Ich muss jetzt mit meiner Tochter nochmal zum Schlittenfahren .. schönen Sonntag Euch allen
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morena
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Re: Nigeria: Reingelegt

Beitrag von morena » 19.12.2010, 12:21

Hallo, Valerian

das ist wieder eine unglaubliche Geschichte mit dieser Anwältin.
Wieso musst Du für das neue Kind zahlen ? Ist es denn von ihrem neuen Lover. Dann kann ja später ein Vaterschaftstest gemacht werden.
Ich versteh auch nicht,dass sie eine teure Wohnung in Zürich haben kann und dann in Köln wohnt.
Muss sie denn gar nichts nachweisen. Das ist alles sehr dubios,was diese Dame macht. Sie scheint mit allen kriminellen
Wassern gewaschen zu sein.
Geniess den Tag mit Deiner Tochter.
Viele Grüsse,Morena

leah_neu
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Re: Nigeria: Reingelegt

Beitrag von leah_neu » 19.12.2010, 23:27

Ich oute mich mal als stille Mitleserin. Finde das alles unglaublich krass. Schön, dass du deine Tochter wieder sehen kannst. Ich hoffe, sie ist dir nicht entfremdet.

Alles Gute dir und deinem Kind.
Herzliche Grüße
von Leah

Canim
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Re: Nigeria: Reingelegt

Beitrag von Canim » 20.12.2010, 11:45

Lieber Valerian,
es freut mich zu hören, dass es zumindest kleine Teilerfolge für dich gibt und du immerhin den Umgang wieder wahrnehmen kannst. Deine NOch-Ehefrau ist wirklich mit allen Wassern gewaschen, da steckt ja wohl jede Menge kriminelle Energie dahinter. Kannst du nicht jetzt in die nächste Lücke stoßen, was die teuere Wohnung in Zürich angeht. Muss sie nicht auch in der Schweiz eine bestimmte Zeit dauernd anwesend sein, um z. B. das Aufenthaltsrecht zu behalten?
Vielleicht gibt es da eine Möglichkeit, weiter zu machen? Und die Vaterschaft auf jeden Fall sofort anfechten. Da dürfte die Beweislage ja nicht unbedingt schwierig sein.

Ich wünsche dir weiterhin viel Erfolg bei deinen Unternehmungen, endlich zu bekommen, was dir m. E. nach auch zusteht.

Gruß
Canim
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Arabella
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Re: Nigeria: Reingelegt

Beitrag von Arabella » 22.12.2010, 07:40

Hallo,
die Frau geht den Weg gemütlich auf kosten anderer zu leben............das ist doch absolut sichtbar nach diesen Beschreibungen.

Hat sie doch schon angekündigt, dass auch für das weitere Baby bezahlt werden müsse. Das bedeutet für Valerian weiteren Kampf vor Gericht, zu beweisen dass er nicht der Vater ist.

Es mögen Ängste bestehen, dass ihr die Tochter abgenommen wird...es mögen falsche Beratungen bestehen. Doch kriminelle Energie ist hier doch zweifellos. Der Weg wurde so begonnen und muss so weiterbeschritten werden, die Frau lebt offensichtlich in alle Richtungen so, dass sie es gut hat.

Ganz schlimm ist dies alles für das Kind.....die Auswirkungen kommen oftmals in solchen Fällen erst Jahre später zum Ausbruch!

Lieber Valerian, hut ab , dass du nie aufgegeben hast......deine Tochter kann mal stolz auf dich sein!
LG Arabella
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Re: Nigeria: Reingelegt

Beitrag von Valerian » 04.02.2011, 23:35

Ich will mich kurzhalten - das Drama geht weiter:
- der Umgang ist wieder hergestellt.
- da sich die strafbewährte Verfügung nur über den Umgang und nicht über die Mitteilung von Arztterminen etc. erstreckte (das haben die explizit abgelehnt) ging ich im Januar erstmal zum Kinderarzt, um zu erfahren, was in der Zwischenzeit vorgefallen ist.
- am 21.12. ist meine Ex-Nigerianerin beim Kinderarzt erschienen - ohne mich zu informieren. Der hat einen rot geriebenen Schambereich festgestellt. Offensichtlich will mir die Tusse jetzt wieder eine Kindesmisshndlung anhängen
- tags darauf bin ich zur Kriminalpolizei gefahren und habe Strafanzeige in Deutschland gegen meine Ex gestellt, wegen sexueller Misshandlung unserer Tochter - mein Deutscher Anwalt hat mir empfohlen die Umgangstermine trotzdem so häufig, wie möglich, wahzunehmen - das mache ich auch
- heute habe ich über das Amtsgericht Waldshut-Tingen ein Schreiben erhalten, nachdem die durchgeknallte Spinnerin, RA xy, die ich schon dreimal angezeigt habe, ihr zweites Scheidungsverfahren zum Bezirksgericht Zürich weitergeleitet hat - das hat meiner Ex 3000,- CHF Kaution auferlegt und mich aufgefordert, mir eine Schweizer Zustelladresse zuzulegen. Der Richter ist der gleiche, dem ich bereits aus einem vorigen Verfahren kenne, der sich über meine Behinderung lustig gemacht hat und die Entgegennahme von Beweisen ablehnte.

Ich muss es nochmals sagen - die Schweizer Justiz xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx
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Re: Nigeria: Reingelegt

Beitrag von steckchen » 05.02.2011, 10:44

Valerian hat geschrieben:Ich will mich kurzhalten - das Drama geht weiter:
- der Umgang ist wieder hergestellt.
- da sich die strafbewährte Verfügung nur über den Umgang und nicht über die Mitteilung von Arztterminen etc. erstreckte (das haben die explizit abgelehnt) ging ich im Januar erstmal zum Kinderarzt, um zu erfahren, was in der Zwischenzeit vorgefallen ist.
- am 21.12. ist meine Ex-Nigerianerin beim Kinderarzt erschienen - ohne mich zu informieren. Der hat einen rot geriebenen Schambereich festgestellt. Offensichtlich will mir die Tusse jetzt wieder eine Kindesmisshndlung anhängen
Oder es war ihr neuer Freund ... wer weiß das schon genau. Es ist aber gut, daß Du Strafanzeige gestellt hast. So etwas kannst Du ihr unter keinen Umständen durchgehen lassen. Wahrscheinlich würden die Behörden auch bei einem normalen Schweizer viel schneller reagieren, als wenn der Deliquent ein Ausländer ist. Weil es einfach nicht so viel Arbeit macht, die Beteiligten weniger dickfellig sind, schneller aufzugreifen und man sich dann keine Rassismusvorwürfe anhören muß. Vielleicht schaffst Du es ja, daß der Kinderarzt als Zeuge vorgeladen wird. Dann hast Du auf jeden Fall erstmal bessere Karten.

LG
Steckchen
Die Liebe vernachlässigt diejenigen am meisten, die ihrer am meisten bedürfen.
(Madame de Rosemonde im Film: Gefährliche Liebschaften (Regie: Stephen Frears) 1988

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Re: Nigeria: Reingelegt

Beitrag von Arabella » 08.02.2011, 08:41

Hallo
ein rotgeriebener Schambereich :-OOOO :-(((((.
War das der Tag nach deinem Umgang als sie beim Arzt war? Alleine der Gedanke ist schon beängstigend, denn hier muss ja dann ein wirklicher Missbrauch statt gefunden haben...selbst wenn es nur gemacht wurde um dir zu schaden....deine Tochter musste dies erleben und durchstehen...wird benutzt.
Da kommt mir persönlich doch das Grausen!!!!!
Höchste Zeit, dass hier etwas geschieht!!!!!!!!!!!!!!
LG Arabella
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Re: Nigeria: Reingelegt

Beitrag von Valerian » 09.02.2011, 23:32

Diese Diskussion will ich jetzt nicht weiterführen. Die notwendigen Massnahmen sind ergriffen. Meine Tochter kann inzwischen verbalisieren, wenn etwas total schief ist - ob sie das auch tut, weiss ich aber nicht. Früher ( << insteressant, wie die Zeit vergeht) musste ich noch hinnehmen, dass sie sich an mir festklammerte immer mehrfach mit Tränen in den Augen auf Mama zeigte und dabei auch Mama sagte - mehr kannte sie nicht. Das werde ich in meinem Leben nicht vergessen..
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Re: Nigeria: Reingelegt

Beitrag von Valerian » 10.02.2011, 23:49

Valerian hat geschrieben:Meine kriminelle Nigeria-"was auch immer" wird ja nun wieder Mutter (das arme Kind). Ich habe die Beiständin meiner Tochter aufgefordert, dafür zu sorgen. dass sie in der Zeit zu mir kann. hier die Antwort:
Zusätzliche Betreuungstage
Frau X (<- hier hat sie schon den Namen ihres neuen Freundes benutzt) ist im 8. Monat schwanger und braucht zur Zeit möglichst wenig Aussergewöhnliches. Sie ist nicht damit einverstanden, dass CCCCC aktuell zusätzlich einen halben Tag pro Woche zu Papi geht. Angesprochen auf die ausgefallenen Wochenenden, erwähnt die Mutter, dass ja viele Wochenenden bereits nachgeholt wurden, da sie oft unkompliziert CCCCC auf Nachfragen des Papi spontan dem Papi übergab. Wann solche spontanen Besuche stattgefunden haben, entzieht sich meiner Kontrolle und somit ist es schwer zu sagen, was nun über die zwei Jahre hinweg wirklich noch offen ist. Haben Sie da genau Buch geführt? Sollten wirklich noch offene Tage bestehen, werden wir dies während dem nächsten gemeinsamen Gespäch besprechen. Die Modalitäten der Regelung der ausgefallenen Besuchswochenenden sind in Absprache mit den Eltern zu regeln und kann ich nicht einfach bestimmen.
Da der Geburtstermin Ende März / Anfangs April ist, verschieben wird das nächste gemeinsame Gespräch in den März.

Geplante Betreuung während der Niederkunft und des Wochenbetts von Frau X
Frau X wird ihr Kind im Kinderspital Zürich gebären. Die Betreuung von CCCCCC in der Zeit des Wochenbetts wird durch den Freund von Frau X gewährleistet. So kann CCCCCC ihre kleine Schwester, auf welche sie sich sehr freut jeden Tag besuchen und lieb gewinnen. Während der Geburt wird die Freundin Joy zu CCCCCC schauen.
Fällt die Geburt auf ein Papiwochenende wird CCCCCC bei Papi sein.
Gerne können wir die Geburtssituation jedoch am nächsten Gespräch ebenfalls kurz ansprechen. (<- das ist so kurzfristig vor der Geburt, dass es ausfallen wird)

Im weitern habe ich von Frau X erfahren, dass Sie Herr Y oft bei ihr anrufen, öfters auch am späten Abend. Darf ich Sie bitten Frau X einzig anzurufen, wenn es bezüglich CCCCCC wichtiges zu besprechen gibt. Ansonsten können Sie sich kurz bei den Übergaben alle zwei Wochen über CCCCCC austauschen.
Letzerer Absatz ist eine zusammengelogene Scheisse (entschuligt den Ausdruck)

Meine Antwort:
Guten Tag Frau SSSSS


soviele freche Lügen habe ich ja noch nie in einem einzigen Email gelesen.

Die Umstände von EEE (X scheint sie ja noch nicht zu heissen) sind mir bekannt.
Die Behauptung, EEE hätte CCCCC freiwillig zu mir gegeben, trifft nur auf ein einziges WE
vom 22./23.01.11 zu. - das hat es vorher nie gegeben! Danach hat sie jede Menge Ärger
gemacht, so dass ich Sie per Email um eine klare Regelung gebeten habe. Es sind
ca. 20 Tage offen. Da EEE gegen alles ist, Ärzte, Beiständin und mich nach belieben
anlügt, sind Sie in der Pflicht hier eine Lösung vorzugeben. Ich habe zwei alternative
den Vorschläge gemacht - bitte entscheiden Sie.
Das der Freund von EEE CCCCC während der Niederkunft betreut, ist gegen meinen Willen
und damit rechtswidrig, solange ich das gemeinsame Sorgerecht mit EEE ausübe.
Deshalb darf ich Sie nochmals bitten mir die Tage mitzuteilen und Übergabemodalitäten
festzulegen. Ich bin auch wenig motiviert hier noch drei weitere Emails auszutauschen.

Dass ich bei EEE anrufen soll, ist wohl eine weitere Lüge. Ich rufe sie anlässlich
Kindesübergaben mal an und bevorzuge selbst da inzwischen SMS, weil ich ihre
paranoiden Austicker nicht mehr ertragen kann. Wenn EEE rumlügt
und das vor Gericht wiederholt, kann sie dafür belangt werden - sagen Sie ihr das mal.
Diese neuerliche freche Lüge scheint nach totaler Umgangsblockade und falschem
Vorwurf des Kindesmissbrauchs ein weiteres Szenario vorzubereiten,
um das Scheidungsgericht von einer Sorgerechtszuteilung an EEE zu überzeugen.

Beste Grüsse
S.Y.
... und die Unterhaltsschulden laufen weiter ...
Zuletzt geändert von Valerian am 11.02.2011, 20:22, insgesamt 1-mal geändert.
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