brighterstar007 hat geschrieben:was passiert, wenn unser Kind (Teenie) in einigen Jahren alleine nach Nigeria (Ursprung meines Ex-Mannes) reist. Kann es die deutsche Staatsangehörigkeit (durch Geburt einer deutschen Ma in Germany) verlieren, wenn ihm dort quasi ein afrikanischer Pass ausgestellt wird, obwohl er selbst oder ich, diesen gar nicht beantragt haben ???
Nein, nach deutscher Rechtsauffassung nicht, weil es die NIG-Staatsangehörigkeit durch Abkunft von einem NIG-Staatsangehörigen bereits seit Geburt innehat. Das Kind bleibt also sein Leben lang Doppelstaater, sofern es nicht irgendwann einmal die Abgabe einer dieser beiden vorhandenen Staatsangehörigen selbst in die Wege leitet.
Eine wesentliche Rolle spielt dabei natürlich auch die nigerianische Gesetzgebung, mit der ich mich nicht auskenne und deshalb auch nicht weiß, wie das aus nigerianscher Gesetzeslage gehandhabt wird.
Allerdings spielt die deutsche Staatsangehörigkeit bei einem Aufenthalt in Nigeria ohnehin keine Rolle, weil es als Inländer behandelt wird und den dortigen Gesetzen unterliegt, Pass hin oder her, der ist schnell ausgestellt.
Das heißt, bei einem Aufenthalt in Nigeria kann es sich nicht auf die, ebenfalls vorhandene, deutsche Staatsangehörigkeit berufen, weil diese, ebenso wie die nigerianische beim Aufenthalt in Deutschland, in diesen Moment keine Rolle spielt.
Wenn dem Kind "möglicherweise" die Ausreise aus Nigeria, aus welchen Gründen auch immer, verweigert würde, besteht keine Möglichkeit Beistand oder Hilfe in irgend einer Form von der deutschen Botschaft oder dem deutschen Konsulat zu erhalten.