Ich will natürlich nicht, dass hier jemandem schlecht wird. Trotzdem reiche ich nochmal die
letzten Emails bzgl. des gerichtlich festgelegten Umgangs über Silvester und strafbewährter Auflage durch
Beschluss der Vormundschaftsbehörde nach (im Hintergrund steht immer noch die Strafermittlung
wegen schweren sexuellen Missbrauchs gegen die Nigeria-Mutti):
Beiständin:
Guten Tag Herr LLLL, guten Tag Frau LLLL
Letzten Donnerstag konnte ich bezüglich der Flugreise nach Deutschland direkt mit CCCC sprechen. Die Mutter wartete in dieser Zeit im Wartebereich des Sozialzentrums.
CCCC kam ohne zu zögern mit mir, sie wollte lange mit mir, einer Kartongiraffe und einem kleinen Hund sprechen. CCCC erzählte vom Kindergarten, von ihrer Schwester und den Freundinnen. Auch teilte sie mit, dass sie gerne bei Papi sei.
In einem weitern Teil des Gespräches schaute ich mit CCCC ein Bilderbuch mit einem Flugzeug an. Der Flieger flog nach Hamburg und im Flieger war CCCC mit ihrem Papi. Ohne ihren Papi wolle sie nicht fliegen.
Meine Abklärungen mit der Kindergärtnerin haben ergeben, dass CCCC im Kindergarten ein aufgewecktes Mädchen ist. Sie sei sowohl kognitiv wie körperlich altersentsprechend entwickelt, sei neugierig und ihr soziales Verhalten positiv. Es gibt Momente, da seinen ihre Reaktionen aber noch kleinkindlich und an Neues müsse sie langsam herangeführt werden.
Bezogen auf den Flug, ist es für die Kindergärtnerin möglich, dass CCCC dies spannend finden würde und somit auch meistern könnte. CCCC sollte dies aber wollen und sie müsste gut darauf vorbereitet werden. CCCC bräuchte sicherlich etwas Vertrautes, wie ein Plüschtier im Flugzeug.
Rückschluss aus dem Gespräch mit CCCC und dem Telefon mit der Kindergärtnerin.
Wäre CCCC begeistert und würde mitteilen, dass sie alleine fliegen will, gäbe es keine Gründe CCCC von diesem Abenteuer abzuhalten. Da CCCC selber jedoch sagt, dass sie nicht ohne Papi fliegen will, ist es eine Überforderung für sie.
Herr LLLL ich bitte Sie zu organisieren, dass sie CCCC in der Schweiz abholen können und auch wieder nach Zürich zurück begleiten. Ansonsten erachte ich eine Reise mit dem Flugzeug nach Deutschland als eine zu grosse Herausforderung für CCCC. Wird heute ein unbegleiteter Flug erzwungen, könnte dies Auswirkungen haben auf weitere Flüge. Ist CCCC etwas älter soll es ja möglich werden, dass sie mit Flugbegleitung reisen kann.
Freundliche Grüsse
M. S.-Z.
Ich:
Sehr geehrte Frau S. -
wenn CCCC sagt, dass sie nicht ohne Papi, fliegen will, heisst das nicht unbedingt wörtlich, dass ich im Flieger sitzen muss oder sie sonst gar nicht zu Omi und Opi will. Es sagt lediglich aus, dass sie lieber mit mir zusammen fliegt oder - anders verstanden - dass sie nur zu Oma und Opa will, wenn Papi auch da ist.
Für mich ist es völlig unvorstellbar, dass sie die 1,5 Stunden zusammen mit einer Flugbegleitung nicht bestens überstehen wird. Ich kann organisatorisch voraussichtlich nicht in ZHR sein, um sie abzuholen - von etwa 500,_ € extra Kosten einmal ganz zu schweigen.
Die Fluggesellschaften bieten diesen Service für Kinder ab 5 Jahren an, weil die in der Regel reif genug sind. Und bei solchen begleiteten Flügen werden nicht nur aufgeweckte Kinder, wie CCCC, geflogen, sondern auch ängstli He, bei denen man wirklich bedenken haben könnte.
Deshalb - Ihr Text klingt zwar plausibel, jedoch fehlt die Substanz. Alle Bedenken beruhen auf dem kategorischen nicht Wollen der Mutter, die ihrerseits den kriminellen Ratschlägen ihrer Anwältin folgt. Dieses ewige hin und her Taktieren dient nicht dem Kndeswohl - dabei geht's ausschliesslich um prozessuale Vorteile, die die kriminelle RA produzieren will.
Dshalb empfehle ich, den Flug durch die VMB anordnen zu lassen -
MfG
S.LLLL
PS: Wie traumatisiert muss CCCC jeden Abend sein, wenn die hochschwangere Mama zum atbeiten geht? Oder wie traumatisiert musste CCCC sein, als sie mit gerade 2 Jahren von der Mama getrennt wurde, weil diese mit Malaria im Krankenhaus gelandet ist?
Beiständin:
Guten Tag Herr LLLL
In dieser Situation ist es nicht meine Aufgabe einen Entscheid durch die Behörde zu erwirken. Wenn sie einen behördlichen Entscheid verlangen, werden Sie einen Antrag stellen müssen. Meines Wissens, müssen sie sich jedoch an die Instanz wenden, welche aktuell die Scheidung behandelt. Solange dieses Verfahren beim Gericht hängig ist, kann die Vormundschaftsbehörde Zürich nichts entscheiden.
Freundliche Grüsse
M. S.-Z.
Ich:
Guten Tag Frau O. und Frau S.,
ich wollte freundlichst nachfragen, ob wir den Neujahrsumgang mit CCCC noch durchgesetzt
bekommen oder ob es bei der angekündigten Umgangsverweigerung bleibt, denn nichts anderes
ist es, wenn die Mama wieder besseren Wissens den Flug für CCCC verweigert und
dabei von allen möglichen Schweizer Behördenmitarbeitern unterstützt wird.
Ich widerhole auch gerne nochmal, dass ich es niemandem zum Nachteil auslege, wenn CCCC
sich nach Weihnachten garnicht in Zürich befinden wird. Es müsste dann lediglich ein anderer
Transport gebucht werden.
Ich würde mich über eine Antwort sehr freuen.
MfG
Sebastian LLLL
Beiständin:
Guten Tag Herr LLLL
Wie ihnen per E-mail mitgeteilt, will CCCC nicht ohne Familienangehörige fliegen. Somit wird sie nicht nach Hamburg fliegen können. Wenn sie bereit sind CCCC abzuholen oder Neujahr anders organisiern können, wird ein Kontakt möglich sein.
Bitte teilen Sie mir doch mit, ob sie nun CCCC abholen können oder eine andere Lösung inklusive familiäre Begleitung gefunden haben.
Für CCCC ist es wichtig zu Wissen wo und mit wem sie die Festtage verbringt. Gerne würde ich dies CCCC mitteilen können.
Im weitern bitte ich Sie mitzuteilen, wo sie sich aktuell aufhalten und ob die Umgangstermine im neuen Jahr wieder 14 täglich stattfinden können.
Freundliche Grüsse
M. S.-Z.
Ich:
Frau S.
die Behauptung "CCCC [will] nicht ohne Familienangehörige fliegen" ist derart
spinnerhaft, dass Sie wohl selbst wissen, was Sie da für einen Quatsch schreiben.
Aber das müssen wir nicht nochmal durchkauen, weil es nur eine Widerholung
dessen wäre, was ich schon mitgeteilt habe.
Ich hole dann CCCC am 29.12. persönlich ab. Die erhöhten Kosten von ca 1000.- EUR
- Flug für mich hin und zurück - gehen dann eben für CCCC's Zukunft flöten.
S.LLLL
Beiständin:
Guten Tag Herr LLLL
Schön, dass sie CCCC entgegen kommen und sie abholen. Bitte teilen Sie mir noch die genauen Zeiten mit, damit ich die Mutter informieren kann, wann sie CCCC abholen und wann sie ihre Tochter zurück bringen.
Freundliche Grüsse
M. S.-Z.
Ich:
Fr.S.
ich komme nicht CCCC entgegen, sondern versuche kriminellen Methoden von Ihnen (Sie persönlich) und insgesamt Schweizer Behörden auszuweichen und den damit einhergehenden Schaden von meiner Tochter abuwenden.
Bevor ich Ihnen die genauen Abholzeiten mitteile, darf ich Sie noch um eine Antwort auf die Frage, warum CCCC einen 1-stündigen Flug nicht untraumatisiert übersteht, jedoch jedesmal, wenn es um die Belange der Nigeria-Mutti geht, jede Belastung für CCCC in kauf genommen wird - Bsp. bei der Geburt von Nigeria-Muttis zweiten Kind, konnte CCCC nicht durch Mami oder Papi betreut werden; Betreuung durch Papi wurde explizit abgelehnt - andere Beispiele hatte ich schon gegeben - wie erklären Sie das, ohne abermals eine schuljungenhafte, offensichtlich freche Lüge zu präsentieren ??
Mfg
S.LLLL
Beiständin:
Guten Tag Herr LLLL
Ich habe Ihnen diese Antwort bereits gegeben und werde keine weiteren Begründungen mehr anfügen. Wenn Sie mein Angebot annehmen möchten, dass ich die Kindsmutter über die Flugzeiten informiere, bitte ich Sie um baldige Mitteilung der Zeiten. Ich bin in dieser Woche sehr viel besetzt und fahre ab dem 22.12.11 in die Ferien. Im letzten Moment wird es für mich nicht möglich sein diesen Flug noch zu koordinieren.
Ebenfalls bitte ich erneut um ihre aktuelle Wohnadresse.
Freundliche Grüsse
M. S.-Z.
Ich:
Guten Tag Frau S.
ich werde CCCC am 30.12.11 um 17:00 Uhr in der S-str.x, wie bisher üblich, abholen.
MfG
S.LLLL
Beiständin:
Guten Tag
Bitte teilen Sie mir ebenfalls mit, wann sie CCCC wieder zurückbringen. Werden Sie mit CCCC nach Hamburg fliegen oder in der Nähe der Schweiz bleiben?
Schöne Festtage
M. S.-Z.
Beiständin:
Guten Abend Herr LLLL
Bis jetzt habe ich noch keine Antwort von Ihnen erhalten bezüglich meinen Fragen betreffend dem Umgang von CCCC bei Ihnen ab 31.12.11 17.00 Uhr.
Damit dieser Umgang stattfinden kann brauche ich zwingend die Angaben wann sie CCCC wieder zurückbringen und wo sie sich mit CCCC aufhalten. Fliegen Sie nach Hamburg zu den Grosseltern? Für mich ist unklar, ob sie die Wohnung in Lxxxxxxxxxx-Nxxxxxxxxxx noch haben oder ob sie gezügelt sind.
Da für CCCC vom Gericht eine Beistandschaft nach Art 308 Abs. 2 erreichtet wurde, sind sie als Vater verpflichtet mit mir als Beiständin zusammen zu arbeiten.
Da ich morgen nicht arbeiten bin und dann erst im neuen Jahr wieder im Büro anwesend bin, bitte ich Sie mir umgehend eine Antwort zu senden oder mich anzurufen. Sollten sie dieses E-Mail erst morgen Freitag 23.12.11 sehen, bitte beantworten Sie die Frage an Herr Dössegger, dieser wird dann die Informationen an Frau E. LLLL weitergeben. xxxxxxxxxxxxxxxxxxxx
Sollte für mich unklar sein, wo sich CCCC über Silvester aufhalten wird, werde ich einen Antrag auf vorläufige Sistierung der Besuchskontakte stellen.
In der Hoffnung, dass Sie mich informieren und wir somit alle eine etwas ruhigere Weihnachtszeit verbringen können, wünsche ich Ihnen schöne Festtage.
Martine S.-Z.
Ich:
Frau S.
ich werde CCCC am 30.12.11 um 17:00 Uhr in der Sxxxxxxxxxxxxxx, wie bisher üblich, abholen.
Und am 02.01.12 gegen 18:00 Uhr bringe ich sie dann zurück.
Was Ihre Person, Position, Tätigkeit und Agitation angeht, lasse ich mich darauf nicht weiter ein -
das gegen die Ersatzrichterin, die diese Situation voll zu verantworten hat, ein Strafverfahren läuft,
dürfte Ihnen bekannt sein.
S.LLLL
Beiständin (ist nicht mehr da - die Kopie dieser Mail geht dann an R.D., den Dienststellenleiter):
Ich bin zurzeit abwesend. Gerne beantworte ich ihre Fragen ab dem 05.01.2012. In dringenden Fällen wenden Sie sich bitte ab 3.01.2012 an das Sekretariat (xxxxxxxxxxxxxxxx).
Ihre E-Mail wird nicht automatisch weitergeleitet.
Freundliche Grüsse
Martine S.-Z.
Dienststellenleiter:
Sehr geehrter Herr LLLL
Danke für Ihre Info betr. der Rückkehr von CCCC. Leider machen Sie uns keine Angaben, wo Sie und Ihre Tochter sich aufhalten werden. Bitte geben Sie mir das noch bekannt, da, abgesehen von Ihnen, bei allen Beteiligten eine bestimmte Unsicherheit besteht, inkl. Ihrer Tochter, die wissen möchte, was sie mit dem Vater mache und wohin sie mit ihm Daraus sollte doch ein gemeinsames Interesse bestehen, dass diesbezüglich mehr Klarheit und ergänzende Infos notwendig sind. Sollte ich bis um 15.00 Uhr nicht im Besitz dieser Infos sein, werde ich bei der Vormundschaftsbehörde die Sistierung des Besuches über Neujahr beantragen.
Die rechtliche Situation (Strafverfahren gegen die Richterin), ist für uns bedingt zu berücksichtigen, da es im Moment nicht um rechtliche Fragen geht sondern darum, dass wir im Interesse Ihrer Tochter mehr Klarheit brauchen. In diesem Zusammenhang möchte ich Sie darauf hinweisen, dass Sie aus rechtlicher Sicht zur Zusammenarbeit verpflichtet sind (auch wenn Ihnen das unangenehm ist) und gem. Art. 274 Abs. 1 ZGB alles zu unterlassen haben, was das Verhältnis des Kindes zum anderen Elternteil beeinträchtigt oder die Aufgabe des erziehenden Person erschwert. Dies ist aktuell gegeben, das die Mutter die Fragen von Celine nicht beantworten kann und sie im Ungewissen lassen muss, was für ein 5-jähriges Kind nicht wirklich hilfreich ist.
Ich hoffe, dass Sie das nachvollziehen können und ich auf weitere Infos Ihrerseits zählen kann. Danke.
Falls Sie noch Fragen haben, können Sie mich auch gerne anrufen.
Freundliche Grüsse
René D.
Stellenleiter
Nur als Anmerkung - die gestellte Frist gleichen Tags war schon nicht einzuhalten.
Herr D.
offensichtlich geht es hier nicht darum den Umgang zu klären, sondern diesen behördlich organisiert zu
vereiteln. Das ist eine Straftat im Amt - durch Sie Herr D. und alle weiteren Beteiligten, wie Fr.S.
und ggf. Fr.O.. Daran ändert auch ihre zugestanden vergleichsweise eloquente Tatsachenverdrehung nichts -
aus Art. 274 Abs. 1 ZGB liest man das Gegenteil von dem, was Sie dahinfaseln!
Ich werde das als Umgangsvereitelung und Amtsmissbrauch zur Strafanzeige gegen sie bringen,
wenn es soweit kommt. Speziell Fr.O. und Fr.S. haben sich bereits letztes Jahr dieser Straftat strafbar
gemacht - ich habe da noch von einer Anzeige abgesehen.
Willkühr zum Schaden eines Kindes lohnt sicht nicht Herr D..
S.LLLL