Hallo Stella,
erst gestern habe ich an dich gedacht und wollte sowieso mal nachfragen, wie es dir geht.
Ich versuche, deine Fragen so gut es geht zu beantworten. Aber bestimmt melden sich noch andere, die täglich beruflich mit Rechtsfragen zu tun haben und dir weiterhelfen können.
Einiges steht auch schon in diesem Thread.
Mit dem Umgangsrecht was hat er bekommt? Arbeitserlaubnis? Oder Ein sicheres Aufenthaltserlaubnis?
Weil euer Kind ein Recht auf Umgang mit seinem Vater hat, wird der Vater bis zum 18. Lebensjahr eine AE bekommen. Die ist insoweit sicher, dass er sich nicht (schwer oder sogar wiederholt) strafauffällig verhält. Sollte er keinen Umgang mit eurem Kind bekommen, fällt damit auch der AE-Titel. Die wäre nur zu verhindern, wenn du gravierende Gründe, die gegen das Kindeswohl entsprechen, anführen könntest. Der Threadverlauf zeigt, dass du dies nicht möchtest oder kannst.
Meines Wissens nach hat er mit der AE auch eine Arbeitserlaubnis.
Das ganze könnte so ablaufen (und hier bitte ich ausdrücklich um Korrektur, falls ich mich täusche):
er bekommt Umgangs- oder Sorgerecht. Er muss nachweisen, dass er den Umgang wahrnimmt. Das können zeitintensive Besuche sein (zB übers Wochenende) oder eher weniger wie zum Beispiel mal ein Telefonat oder ein kurzer Ausflug.
Das wird regelmäßig überprüft und ist die Grundlage für seinen Titel.
Was würde er mit dem Geteilte Sorgerecht?
Meines Wissena nach das Gleiche wie oben beschrieben.
Kann er sich nur mit mein Kind sicheren oder soger mit sein neues Kind?
Er kann sich nur mit deinem Kind "sichern" (oder Heirat oder Job, aber das braucht er durch das Kind nicht). Denn wie schon gesagt, hat dein Kind ein Recht auf den Umgang und er hat ebenso ein Recht auf den Umgang mit seinem Sohn.
Sein anderes Kind (sprichst du jetzt von den Zwillingen, die noch geboren werden oder hat er schon einen Sohn in Deutschland, was mir dann gerade entfallen wäre?) ist Kameruner, wie du sagst. Er kann im Zuge der Familienzusammenführung seine rechtsmäßige Ehefrau wie auch seine Kinder nach Deutschland holen. Bzw. sie sind ja schon durch mysteriöse Umstände da. Das bedeutet, er könnte ihnen den Aufenthalt ebenso sicher.
Wenn er Arbeitet (und er tut es) wie kann ich es raus finden und bestetigen?
Wenn er arbeitet, ist er gemeldet und bekommt monatlich einen Lohnnachweis. Unter Umständen wäre zu prüfen, ob du unterhaltsberechtigt bist, da euer Sohn ja bei dir aufwächst. Dazu muss er sein Einkommen offenlegen. Dieses wird dann zur Berechnung herangezogen. Dafür rate ich dir, dich anwaltlich beraten zu lassen.
Wenn er nicht gemeldet ist und dennoch arbeitet, stellt dies eine Straftat dar, sog. Schwarzarbeit. Diese solltest du zur Anzeige bringen. In diesem Fall ist die Frage, ob es bewiesen werden kann. Hilfreich wären Kontoauszüge oder auch Zeugenaussagen oder das Erwischen auf frischer Tat, zum Beispiel.
Bestätigen in dem Sinne kannst du Schwarzarbeit nicht, es sei denn du bist der Arbeitgeber. Du kannst dienliche Hinweise deiner Anzeige hinzufügen. Für die Verfolgung und evtl. Verurteilung sind dann andere zuständig.
Kann er mein Kind in eine Wohnung mitnehmmen wo er nicht gemeldet ist?
Wenn er sein Umgasrecht durchsetzt, wird er für die Zeit des Umganges den -verhältnismäßigen*- Aufenthaltsort bestimmen können, wenn nichts anderes festgelegt ist. Ansonten könnte zum Beispiel einem betreuten Umgang stattgegeben werden. Dieser wäre dann "unter Beobachtung". Ich kenne einige Fälle, wo dann der Umgang direkt beim Jugendamt stattgefunden hat.
Natürlich darf sich dein Ex-Freund auch in Wohnungen bewegen, in denen er nicht gemeldet ist. Wenn eine Gefahr ausgeht kann aber unter Umständen verhindert werden, dass dein Kind mitkommt. Als Beispiel: wenn dein Ex sich gerne in Wohnungen mit Hanfplantagen aufhält, würde ich behaupten, dies sei kein verhältnismäßiger Ort für ein Kind. Wenn er seine Freundin besucht und alle Kinder happy Kuchenbacken, dann wirst du nichts dagegen einwenden können.
Vielleicht erklärst du kurz deine Beweggründe für diese Frage, denn ich verstehe nicht so ganz, was du meinst.
Und als seine Wohnung bei der Umgangspflegerin angeben?
Ah, ich glaube, jetzt verstehe ich es doch. Er behauptet gegenüber der Umgangspflegerin, er wohne im Haus Y. Dann verbringt er seine Zeit mit den Kindern dort und ich Wirklichkeit ist er in Haus X gemeldet. Meinst du das so?
Okay, inwieweit die Umgangspflegerin das jetzt prüft, weiß ich nicht. Wäre aber interessant zu erfahren. Denn in diesem Fall hat er ja eine falsche Angabe gemacht, die sehr leicht durch das Einwohnermeldeamt aufzudecken wäre. Aber interessiert sich die Umgangspflegerin überhaupt dafür, wenn der Kontakt ja eh als positiv angesehen wird?
Bleibt aber weiter die Frage, warum das wichtig ist für dich? Wo hat er denn bisher deinen ältesten Sohn betreut?
Liebe Stella, ich hoffe, ich konnte dir weiterhelfen und hoffe auch, dass es dir gesundheitlich besser geht und du deine Gastritis gut behandeln konntest. Für den Gerichtstermin wünsche ich dir viel Kraft!
*= verhältnismäßig ist nicht unbedingt das passendeste Wort. Es gibt doch rechtliche Bestimmungen, dass der Aufenthaltsort nicht frei gewählt werden kann im Sinne von "ich fliege jetzt in den Urlaub". Das wollte ich zum Ausdruck bringen.