Bald kein Sprachtest bei Ehegattennachzug?

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past2009
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Re: Bald kein Sprachtest bei Ehegattennachzug?

Beitrag von past2009 » 12.07.2013, 21:41

Meiner Info nach hat man die A1-Prüfung extra eingeführt, um "Zwangsehen" (Beispiel: Ein hier "eingedeutschter" Migrant bekommt von Mami und Omi im Herkunftsland der Familie eine Braut "organisiert", heiratet die, lässt sie nach Deutschland kommen und "Mami und Omi freuen sich über die Kinderlieferantin und Putzfrau".) zu "erschweren". Ich habe mal gehört, dass es auch Fälle geben soll, wo beispielsweise türkische Frauen beim Goethe-Institut darum "betteln" sollen, den Test nicht zu bestehen. - Klar, kann man das umgehen, wenn die Ehefrau schwanger wird. Aber vielleicht hat es ja doch etwas geholfen? Immerhin wird in den Büchern auch ein minimaler Einblick in die deutsche Kultur geboten (oder sollte es zumindest).
Ich finde die Idee der A1-Prüfungen nicht schlecht, wenn man sich als Botschaft oder ABH vorbehalten will "noch ein Auge draufzubehalten" oder auch wenn wie o.g. die "Zwangsbräute" vielleicht doch einen minimalen Ausweg finden können.
Außerdem ist es generell nicht schlecht, bevor man in ein fremdes Land kommt, wenigstens einige Brocken dieser Sprache radebrechen zu können! :D

Efendi II
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Re: Bald kein Sprachtest bei Ehegattennachzug?

Beitrag von Efendi II » 12.07.2013, 22:38

past2009 hat geschrieben:Ich finde die Idee der A1-Prüfungen nicht schlecht, wenn man sich als Botschaft oder ABH vorbehalten will "noch ein Auge draufzubehalten" oder auch wenn wie o.g. die "Zwangsbräute" vielleicht doch einen minimalen Ausweg finden können.
Außerdem ist es generell nicht schlecht, bevor man in ein fremdes Land kommt, wenigstens einige Brocken dieser Sprache radebrechen zu können!
Komischerweise regt sich niemand über die Gepflogenheiten der klassischen Einwanderungsländer (USA, Kanada, Australien) auf, wo schon seit Jahrzehnten Sprachkenntnisse als Grundvoraussetzungen bei der Einwanderung obligatorisch sind und Sozialleistungen gibt es dort für Neueinwanderer m.W. auch nicht.
Toleranz ist die letzte Tugend einer untergehenden Gesellschaft.
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Nefertari1998
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Re: Bald kein Sprachtest bei Ehegattennachzug?

Beitrag von Nefertari1998 » 13.07.2013, 10:04

Past 2009,

bettel braucht man beim Goetheinstitut nicht... :) :)
Wenn man nicht bestehen will, kreuzt man die falschen Antworten an, bekommt keinen einfachen Hauptsatz zusammen usw.
Man tut dann alles dafür durchzufallen...
trotzdem mag das stimmen, was du schreibst...

Ich hatte auch den Eindruck, man hat dieses Gesetz vorwiegend wegen der überwiegend türkisch- und kurdischstämmigen Migranten,
die ja absolut in der Überzahl sind, aus dem Boden gestampft....

Man kann eine Sprachprüfung auch jederzeit wiederholen, es gibt dafür keine Wartespanne...
Aber dass jemand zurückgeschickt wird, der hier sein durfte, aus welchen Gründen auch immer, habe ich bisher nicht erlebt, auch dass ernste Konsequenzen passierten, wenn jemand nur 50% zum Sprachkurs hier erscheint...
Da passiert kaum was, höchsten, dass man kein Fahrgeld bekommst oder etwas für den Kurs bezahlen müsste...

So was spricht sich leider sicher auch herum...ist zumindest meine Befürchtung.
Ich hab leider keine Handhabe...das müssen das Bundesamt für Migration und das Asländeramt verhackstücken...
Aber wer schickt auch einen Vater zurück, der hier Frau und Baby hat, obwohl das sicher mal gut wäre,
aber stärkere Konsequenzen einführen, wie auch immer die aussehen mögen...das wäre nötig.

Allerdings sind die meisten Migranten bemüht, die Sprache zu lernen, sie stellen die Mehrheit!!!

Lieder reichen 600 Stunden bei den wenigsten, die auf 900 aufgestockt werden können.
Wenn man nicht selbst sehr motiviert ist, verlernt man vieles wieder.
Besonders schwer haben es meist die Leute aus der Türkei und aus dem Orient, speziell Frauen, wenn sie im Familienumfeld bleiben (müssen).

Nefertari

Pamela
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Re: Bald kein Sprachtest bei Ehegattennachzug?

Beitrag von Pamela » 13.07.2013, 10:28

Guten Morgen,

Es gibt noch mehr EU- Gesetze wo mir die Haare zu Berge stehen...
Das "Freizügigkeitsgesetz": Wenn also z.B. ein Niederländer in D wohnt und seine ghanaische Ehefrau nachholen möchte (die Niederländer sind hier zu 99% auch Eingebürgerte- das nur am Rande..) dann muss die Frau KEINEN A1 Test vorweisen und Botschaften sind angehalten schnellere Termine zu vergeben und die Fälle zügig zu bearbeiten! Auch Urkundenüberprüfungen sind in diesen Fällen nicht erwünscht...
In vielen Fällen allerdings sind die Wohnsitze in D dabei nur zum Schein um den Ehegattennachzug zu erleichtern...

Es ist außerdem eine ganz klare Diskriminierung der eigenen Landsleute!
Gruß
Pamela
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Ich fürchte nicht die Stärke des Islam, sondern die Schwäche des Abendlandes.
(P. Scholl-Latour)

three*little*birds
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Re: Bald kein Sprachtest bei Ehegattennachzug?

Beitrag von three*little*birds » 14.07.2013, 13:01

Efendi II hat geschrieben: Komischerweise regt sich niemand über die Gepflogenheiten der klassischen Einwanderungsländer (USA, Kanada, Australien) auf, wo schon seit Jahrzehnten Sprachkenntnisse als Grundvoraussetzungen bei der Einwanderung obligatorisch sind und Sozialleistungen gibt es dort für Neueinwanderer m.W. auch nicht.
Ich weiss nicht, wo du das her hast aber fuer die USA stimmt das auf jeden Fall NICHT. Ich habe selber erst vor kurzem die ganzen Immigrant- Visa-Geschichten mit Greencard etc. durchlaufen, weil mein Mann aus den USA kommt. Es hat sich keiner fuer meine Englischkenntnisse interessiert und einen Test oder dergleichen gab es nicht. Selbst beim Termin auf der Botschaft konnte ich waehlen, ob ich es in Deutsch oder in Englisch machen will. Das mit den Sozialleistungen stimmt, mein Mann musste ein bestimmtes Einkommen vorweisen und sollte ich in den naechsten 10 Jahren je Sozialleistungen in Anspruch nehmen, kann der Staat sie bei meinem Mann wieder zurueck fordern, je nachdem wie dann sein Einkommen ist etc... Zu Australien und Kanada kann ich nix sagen, da mag es ja vielleicht stimmen mit den Sprachkenntnissen.

Generell finde ich es gut, dass bei Einwanderern gewisse Sprachkenntnisse nachgewiesen werden sollten, insbesondere in Deutschland, da Deutsch nicht grade eine leichte Sprache ist, die sich so einfach im Alltag erlernen laesst.

Efendi II
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Re: Bald kein Sprachtest bei Ehegattennachzug?

Beitrag von Efendi II » 14.07.2013, 16:41

three*little*birds hat geschrieben:
Ich weiss nicht, wo du das her hast aber fuer die USA stimmt das auf jeden Fall NICHT.
Ich glaube kaum das ich so ohne weiteres in die USA einreisen könnte und gleich nach Ankunft bei der Sozialbehörde meine Forderungen in meiner Herkunftssprache anmelden könnte ?

Zumindest würde man wohl von mir verlangen, daß ich mein Ansinnen auf Englisch artikuliere oder akzeptieren die auch fremde Sprachen und haben die entsprechenden Formulare in allen möglichen Sprachen bereitliegen ?

Das würde mich allerdings schon sehr wundern ?
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hulla
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Re: Bald kein Sprachtest bei Ehegattennachzug?

Beitrag von hulla » 14.07.2013, 20:08

three*little*birds hat geschrieben:
Efendi II hat geschrieben: Komischerweise regt sich niemand über die Gepflogenheiten der klassischen Einwanderungsländer (USA, Kanada, Australien) auf, wo schon seit Jahrzehnten Sprachkenntnisse als Grundvoraussetzungen bei der Einwanderung obligatorisch sind und Sozialleistungen gibt es dort für Neueinwanderer m.W. auch nicht.
Ich weiss nicht, wo du das her hast aber fuer die USA stimmt das auf jeden Fall NICHT. Ich habe selber erst vor kurzem die ganzen Immigrant- Visa-Geschichten mit Greencard etc. durchlaufen, weil mein Mann aus den USA kommt. Es hat sich keiner fuer meine Englischkenntnisse interessiert und einen Test oder dergleichen gab es nicht. Selbst beim Termin auf der Botschaft konnte ich waehlen, ob ich es in Deutsch oder in Englisch machen will. Das mit den Sozialleistungen stimmt, mein Mann musste ein bestimmtes Einkommen vorweisen und sollte ich in den naechsten 10 Jahren je Sozialleistungen in Anspruch nehmen, kann der Staat sie bei meinem Mann wieder zurueck fordern, je nachdem wie dann sein Einkommen ist etc... Zu Australien und Kanada kann ich nix sagen, da mag es ja vielleicht stimmen mit den Sprachkenntnissen.

Generell finde ich es gut, dass bei Einwanderern gewisse Sprachkenntnisse nachgewiesen werden sollten, insbesondere in Deutschland, da Deutsch nicht grade eine leichte Sprache ist, die sich so einfach im Alltag erlernen laesst.



komisch, meiner spricht astrein deutsch, hat es ratzfatz gelernt, weil er mußte. das ist aber schon einige jahre her, warum klappt das heute nicht mehr?

er ist aber auch kein mohammedaner.

grüßle hulla

three*little*birds
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Re: Bald kein Sprachtest bei Ehegattennachzug?

Beitrag von three*little*birds » 15.07.2013, 10:53

Efendi II hat geschrieben: Ich glaube kaum das ich so ohne weiteres in die USA einreisen könnte und gleich nach Ankunft bei der Sozialbehörde meine Forderungen in meiner Herkunftssprache anmelden könnte ?

Zumindest würde man wohl von mir verlangen, daß ich mein Ansinnen auf Englisch artikuliere oder akzeptieren die auch fremde Sprachen und haben die entsprechenden Formulare in allen möglichen Sprachen bereitliegen ?

Das würde mich allerdings schon sehr wundern ?
also zumindest in Spanisch sind die meisten offiziellen Formulare auch vorhanden. Ich meinte jetzt aber, dass bei der Einwanderung von den Behoerden kein Sprachtest (wie z.b. in Deutschland) erforderlich ist.

Efendi II
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Re: Bald kein Sprachtest bei Ehegattennachzug?

Beitrag von Efendi II » 15.07.2013, 11:24

three*little*birds hat geschrieben:
also zumindest in Spanisch sind die meisten offiziellen Formulare auch vorhanden. Ich meinte jetzt aber, dass bei der Einwanderung von den Behoerden kein Sprachtest (wie z.b. in Deutschland) erforderlich ist.
...und Anspruch auf staatliche Transferleistungen entsteht dann wohl auch unmittelbar nach der Einreise - oder ?

Diese Erfordernisse der Sprachkenntnisse gibt es im Übrigen auch in anderen Ländern (GB, NL, DK) und in vielen anderen Ländern werden sie schon allein dadurch bedingt, weil es so einfach und locker wie in Deutschland keine staatlichen Unterstützungen für Zuwanderer gibt.

So ist z.B. in Österreich kein Ehegattennachzug möglich, wenn der Lebensunterhalt nicht gesichert werden kann. Auch ein Kind (in Deutschland eine automatische Aufenthaltserlaubnis auf Beinen) bewirkt dort nicht unbedingt, daß der Erzeuger in die soziale Hängematte zuwandern kann, wenn der österreichische Partner den Lebensunterhalt für den Zuziehenden nicht nachhaltig sichern kann.
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Re: Bald kein Sprachtest bei Ehegattennachzug?

Beitrag von three*little*birds » 15.07.2013, 12:27

Efendi II hat geschrieben:
three*little*birds hat geschrieben:
also zumindest in Spanisch sind die meisten offiziellen Formulare auch vorhanden. Ich meinte jetzt aber, dass bei der Einwanderung von den Behoerden kein Sprachtest (wie z.b. in Deutschland) erforderlich ist.
...und Anspruch auf staatliche Transferleistungen entsteht dann wohl auch unmittelbar nach der Einreise - oder ?

Diese Erfordernisse der Sprachkenntnisse gibt es im Übrigen auch in anderen Ländern (GB, NL, DK) und in vielen anderen Ländern werden sie schon allein dadurch bedingt, weil es so einfach und locker wie in Deutschland keine staatlichen Unterstützungen für Zuwanderer gibt.

So ist z.B. in Österreich kein Ehegattennachzug möglich, wenn der Lebensunterhalt nicht gesichert werden kann. Auch ein Kind (in Deutschland eine automatische Aufenthaltserlaubnis auf Beinen) bewirkt dort nicht unbedingt, daß der Erzeuger in die soziale Hängematte zuwandern kann, wenn der österreichische Partner den Lebensunterhalt für den Zuziehenden nicht nachhaltig sichern kann.
das bestreite ich ja gar nicht mit den Transferleistungen/Sozialleistungen usw., das stimmt ja alles. Mein Beitrag bezog sich auf den SPRACHTEST, der als solcher (in den USA zumindest) KEINE Vorraussetzung fuer die Einwanderung ist. In allem anderen geb ich dir doch recht! ;-)

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Re: Bald kein Sprachtest bei Ehegattennachzug?

Beitrag von Efendi II » 15.07.2013, 18:31

three*little*birds hat geschrieben:Mein Beitrag bezog sich auf den SPRACHTEST, der als solcher (in den USA zumindest) KEINE Vorraussetzung fuer die Einwanderung ist. In allem anderen geb ich dir doch recht!
Aller Wahrscheinlichkeit nach, wird in diese Länder auch niemand ohne entsprechende Sprachkenntnisse einwandern, weil er weiß, daß er sich seinen Lebensunterhalt selbst erwirtschaften muß. Ihm ist bekannt, daß er nie und nimmer vom Staat alimentiert wird und deshalb Kenntnisse der Landessprache zum Broterwerb unerläßlich sind.

Diese Zwänge sind wiederum in Deutschland nicht gegeben, da kann man auch ganz gut auf Kosten der Allgemeinheit leben. Insofern wird zumindest versucht, den Zustrom weiterer Versorgungsempfänger durch die Spracherfordernis etwas zu reduzieren.
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Re: Bald kein Sprachtest bei Ehegattennachzug?

Beitrag von Efendi II » 15.07.2013, 22:36

Africus hat geschrieben:In einem Punkt behälst du aber recht: Diese Menschen arbeiten.
...und das allein ist der entscheidende Unterschied zu den sprachlernunwilligen Immigranten in Deutschland.
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Re: Bald kein Sprachtest bei Ehegattennachzug?

Beitrag von Efendi II » 16.07.2013, 09:55

Strauss hat geschrieben: Das widerspricht den Grundsätzen, daß Familien zusammenleben sollen. Zudem kann ich keinen wirklichen Unterschied zwischen einem Paar erkennen, bei dem arbeitslose oder unausgebildete Partner (egal, ob mit oder ohne deutschem Paß) z.B. aus Bayern oder aus Ägypten zum Wohnort des anderen zieht.

Eine wirkliche Hilfe würde darin bestehen, den ausländischen Personen eine ausgezeichnete Aus(bildung) zu ermöglichen - was bei in Deutschland lebenden Personen ja in der Theorie gewährleistet war - und sie nicht von vornherein als Kandidaten für geringbezahlte und unqualifizierte Tätigkeiten anzusehen, alternativ, ihnen zu helfen, die Ausbildung, die sie bereits mitbringen, auf deutsche Erfordernisse auszubauen. Im Gegenzug darf man dann allerdings vom Staat auch verlangen, daß diejenigen, die diese Hilfen nicht in Anspruch nehmen, negativ sanktioniert werden.
Es ist doch wohl eine Selbstverständlichkeit, daß eigenen Staatsangehörigen mehr Rechte zugestanden werden als Ausländern. In Deutschland genießen Ausländer weit mehr Rechte und erfahren erheblich mehr Zugeständnisse, als die Deutschen in deren Ländern erfahren.

Es sollte wohl eher so sein, daß den Ausländern hier in Deutschland nur die gleichen Rechte eingeräumt werden, die einem Deutschen in seinen Herkunftsland ebenfalls zugestanden werden (so stand es übrigens früher mal im BGB). Dann könnte man auf gleicher Augenhöhe mit diesen Ländern verhandeln. Es kann doch wohl auch im internationalen Zusammenleben der Staaten nicht ewig angehen, daß die Einen nur geben und die Anderen nur nehmen.

Wer unbedingt mit einem Ausländer zusammenleben will, der kann das ebenso im Herkunftsland seines Partners tun. Warum muß es immer Deutschland sein ? Wenn der deutsche Partner den Lebensunterhalt für sich selber nicht erwirtschaften kann, dann sollte er nicht auch noch einen weiteren Nutznießer unserer Sozialsysteme ins Land bringen dürfen, der sich dann ebenfalls noch von der Allgemeinheit alimentieren läßt.

Was geht uns die Ausbildungssituation in anderen Ländern an ? Wenn andere Staaten es nicht für erforderlich halten, ihren Jugendlichen eine fundierte Ausbildung zu ermöglichen, dann ist das allein deren Sache. Deutschland ist doch nicht der Reparaturbetrieb für die Unzulänglichkeiten und Versäumnisse in anderen Ländern. Wenn andere Länder aus Gründen der Tradition, Religion oder Mentalität es anders halten, als wir es in Deutschland tun, dann ist das allein deren Angelegenheit, das geht uns nichts an. Es kann aber auch niemand von uns verlangen oder erwarten, daß wir bzw. der deutsche Staat, deren Unvermögen oder Bequemlichkeiten auf Kosten der eigenen Bevölkerung finanzieren und eben das findet seit Jahren fortwährend statt.
Ich würde mir noch etwas ganz anders wünschen - daß nämlich die Geldsendungen ins Ausland einmal besser überprüft werden, eventuell auch Besitztümer im Ausland selbst (und sei es nur in Form einer eingehenden Befragung, das würde bereits Signale aussenden)...
Das scheitert schon daran, daß die anderen Staaten keine Kooperationsbereitschaft zeigen und keine Einblicke in die Besitzverhältnisse ihrer Staatsangehörigen zulassen.
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Efendi II
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Re: Bald kein Sprachtest bei Ehegattennachzug?

Beitrag von Efendi II » 16.07.2013, 12:22

Strauss hat geschrieben:Mit welcher Begründung soll dies geschehen? Daß Deutsche in Deutschland mehr wert sind, als die Bürger anderer Nationen? Dies verträgt sich nicht mit der Gleichheit als Verfassungsgrundsatz, und die Verfassung gilt für alle in Deutschland lebenden Personen.
Genau so, denn ich genieße im Land meiner Ehefrau als Ausländer ebenfalls mindere Rechte als ein Einheimischer. So kann ich z.B. keinen Grundbesitz erwerben und muß im Falle einer Trennung von meiner Frau das Land verlassen, ganz egal ob ich 3, 5, oder 50 Jahre verheiratet war und dort gelebt habe. warum sollten Ausländer ausgerechnet in Deutschland Privilegien genießen, die deutsche in anderen Ländern nicht einmal ansatzweise haben ?

Mit einer Gleichheit vor dem Gesetz hat das doch überhaupt nichts zu tun, es ist doch wohl überall so, daß Ausländer nicht die gleichen Rechte und Privilegien genießen wie Inländer. Weshalb sollte das nur in Deutschland anders sein ?
Nein, dies entspricht nicht der Verfassung - und auch nicht dem eigenen Anspruch, dem Deutschland gerecht werden will. Damit sage ich nicht, daß so etwas nicht geändert werden kann, aber dies erfordert ein entsprechendes Wahlverhalten, da dies nicht gegeben ist, schließe ich daraus, daß die Mehrheit der Deutschen eine solche Änderung nicht will.
Wenn das in der Verfassung tatsächlich so stehen würde, dann bedürfte es keinerlei Ausländer- oder Aufenthaltsgestzgebung. Das Wahlverhalten der Bevölkerung ist ein scheues Reh und kann sich auch einmal um 180° drehen.
Damit gibt es dann beim Menschen- und Eherecht Deutsche 1. und 2.Klasse, nämlich die, die reich sind und es sich leisten können, und die, bei denen das nicht der Fall ist. Warum dann nicht auch gleich das gute Beispiel aus der Anfangszeit der Demokratie wiederaufnehmen, nach dem nur reiche Männer wahlberechtigt sind?
Ja und ? es gibt nun eben mal un jeder Gesellschaftsform unterschiedliche Einkommensklassen. Ich würde auch lieber einen Ferrari fahren als einen VW, bekomme ich da auch irgendwelche Zuschüsse ? Natürlich nicht, weil es mein Privatvergnügen ist. Ebenso ist es, wenn ich mir einen Ehegespons aus einem exotischen Land aussuche, dafür kann ich mich doch nicht von der Allgemeinheit sponsern lassen,
Doch, das geht den deutschen Staat insofern etwas an, als er auf Zuwanderung angewiesen ist.
Ja, aber auf qualifizierte Personen, keine Handtuchausleger oder Kamelführer. Andere Länder suchen sich doch auch die Leute aus die sie zuwandern lassen, wieso sollte Deutschland dazu kein Recht haben ?
Wozu gibt es Spezialisten, die so etwas herausfinden können - ich schrieb ja auch von einer "Befragung", in der gegebene Verdachtsmomente diskutiert werden, nicht von einem automatischen Datenaustausch, wie er z.B. mit anderen EU-Ländern stattfindet. Die aus Deutschland per Überweisung oder WesternUnion abfließenden Beträge können allerdings sehr wohl ermittelt werden.
Da hast Du sicher recht. Diese Angelegenheit sollte mit der entsprechenden Aufmerksamkeit verfolgt werden.

Das dürfte allerdings an bestimmten Parteien und deren Wählerschaft scheitern, die sich die Abschaffung Deutschlands auf ihre Fahnen geschrieben haben.

„Deutschland ist ein Problem, weil die Deutschen fleißiger, disziplinierter und begabter als der Rest Europas (und der Welt) sind. Das wird immer wieder zu ‘Ungleichgewichten’ führen. Dem kann aber gegengesteuert werden, indem so viel Geld wie nur möglich aus Deutschland herausgeleitet wird. Es ist vollkommen egal wofür, es kann auch radikal verschwendet werden – Hauptsache, die Deutschen haben es nicht. Schon ist die Welt gerettet.“
(Joschka Fischer, Bündnis90/Die Grünen)
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Nefertari1998
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Re: Bald kein Sprachtest bei Ehegattennachzug?

Beitrag von Nefertari1998 » 16.07.2013, 14:02

Welche Riesenunterschiede gibt es denn in der Behandlung von Deutschen und Menschen mit einem anderen Pass als dem Deutschen?
Jetzt mal von Ayslbewerbern und Flüchtlingen abgesehen ...

Beim Wählen finde ich das klar, das bei der Bundestagswahl nur Menschen, die sich eindeutig zur BRD bekennen, zumindest auf dem Passpapier, wählen dürfen.

Haben nicht Ausländer oft sogar Sonderechte, wenn Richter bereits manchmal Schariagedanken bei ihrer Urteilsbegründung heranziehen und z.B. ein Muslim, der seine Frau verprügelt, möglicherweise eine geringe Strafe zu fürchten hat als ein deutscher Eheprügler?

Deutschland gilt immer noch als Rechtsstaat, also gelten Rechte und auch Pflichten (!!!) für Deutsche und Migranten.

Nefertari

Efendi II
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Re: Bald kein Sprachtest bei Ehegattennachzug?

Beitrag von Efendi II » 16.07.2013, 16:32

Strauss hat geschrieben:Die kann es in der Tat geben, wenn z.B. internationales Privatrecht betroffen ist - z.B. wenn es um die private Lebensführung von zwei Personen ohne deutsche Staatsbürgerschaft geht (z.B. bei einer Erbschaft), da kann auch in Deutschland durchaus eine Rechtsnorm des Heimatlandes der beiden angewendet werden, solange dies nicht wesentlich dem deutschen Recht entgegensteht.

So z.B. bei der Polygamie, die inzwischen von immer mehr (deutschen ?) Politikern befördert wird.
Dasselbe gilt übrigens auch umgekehrt in anderen Ländern
.
Ehrlich ? Das glaubst Du doch wohl selber nicht, daß in einem mohammedanischen, schariarechtlichen Land sich irgendwer für deutsche Rechtsnormen interessieren könnte.
Nefertari1998 hat geschrieben: Haben nicht Ausländer oft sogar Sonderechte, wenn Richter bereits manchmal Schariagedanken bei ihrer Urteilsbegründung heranziehen und z.B. ein Muslim, der seine Frau verprügelt, möglicherweise eine geringe Strafe zu fürchten hat als ein deutscher Eheprügler?
Selbstverständlich haben sie das und sei es auch nur deshalb weil die Richter sich und ihre Familien schützen wollen. Was ich ihnen rein menschlich auch garnicht mehr verdenken kann, weil sie von der Politik keine Rückendeckung bekommen.
Siehe oben - doch in Deinem Beispiel würde es nicht zutreffen, weil dies gegen den Gleichheitsgrundsatz verstößt und dies ein wesentlicher Bestandteil des deutschen Rechtes ist.

Machst Du Witze, dieser Gleichheitsgrundsatz existiert bestenfalls noch auf dem Papier.
Was der Richter aber durchaus berücksichtigen kann, sind soziale Einflüsse, wie z.B. die sogenannte "schlechte Kindheit" oder, in diesem Falle, auch "erlernte Sozialnormen des Hiematlandes", z.B. wenn sich der Betreffende noch nicht lange in Deutschland aufhält und sich noch nicht oder kaum in das deutsche Rechtssystem eingefügt hat - insofern könnte der Tatbestand für einen ausländischen Angeklagten, der erst 1 Jahr in Deutschland ist, günstiger beurteilt werden, als derselbe Tatbestand für einen Deutschen, der jedoch die deutschen Sozial- und Rechtsnormen sozusagen "zeit seines Lebens" kennt; das hat aber in diesem Falle nichts damit zu tun, daß etwa eine ausländische Rechtsnorm angewendet würde, vielmehr werden Entlastungsmöglichkeiten des deutschen Rechtes genutzt.
In Deiner Aufzählung hast Du noch den "Verbotsirrtum" vergessen: So z.B. wußte der Beschuldigte aus Muselmanistan eben nicht, daß er seiner Frau hier in Deutschland nicht den Kopf abschneiden darf, insofern ist er nicht wegen Mord zu verurteilen. Schließlich kann er sich ja auch noch auf seine Religionsfreiheit berufen (Sure 4:34, 4:15).

...und mit diesen Gefasel, welches jeder Richter nach Belieben anwenden kann und darf, wird eben dieser Gleichheitsgrundsatz ad absurdum geführt.

Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich, nur manche sind eben etwas gleicher.
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Anaba
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Re: Bald kein Sprachtest bei Ehegattennachzug?

Beitrag von Anaba » 16.07.2013, 17:52

Falsch - die Polygamie ist in Deutschland verboten, weil sie gegen das wesentliche Rechtsempfinden verstößt, doch die privaten Beziehungen, die sich auf der Polygamie gründen, wie etwa die Ansprüche der Ehefrauen gegen den Ehemann auf Versorgung, die sind es, die in Deutschland absolut gültig sind.
Leider bleiben die Ansprüche nicht privat, sondern solche Beziehungen/ Ehen werden ja in vielen Fällen von der Allgemeinheit alimentiert.
Es ist ein offenes Geheimnis, dass sich die Herren ihre Zweit- und Drittfrau vom Jobcenter oder dem Sozialamt finanzieren lassen.
Jeder weiß das und keiner tut etwas dagegen.
Es wird geduldet.
Liebe Grüße
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Efendi II
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Re: Bald kein Sprachtest bei Ehegattennachzug?

Beitrag von Efendi II » 16.07.2013, 20:51

Strauss hat geschrieben: Falsch - die Polygamie ist in Deutschland verboten, weil sie gegen das wesentliche Rechtsempfinden verstößt, doch die privaten Beziehungen, die sich auf der Polygamie gründen, wie etwa die Ansprüche der Ehefrauen gegen den Ehemann auf Versorgung, die sind es, die in Deutschland absolut gültig sind.
In Deutschland wenden wir jeden Tag die Scharia an.
http://www.bpb.de/politik/innenpolitik/ ... thias-rohe

Prof.Mathias Rohe:
Wenn ein Mann einreist, der in seinem Heimatland nach den islamischen Vorschriften rechtmäßig mehrere Ehefrauen geheiratet hat, akzeptieren wir diese polygame Ehe auch hier. Es gibt sogar im Sozialgesetzbuch entsprechende Vorschriften, zum Beispiel wenn es um Rentenanwartschaften geht. Würden wir das nicht tun, würden wir den Frauen Steine statt Brot geben.
Denn sie haben sich ja darauf eingestellt, was ihre Versorgung angeht.


...die dann letztendlich vom deutschen Steuerzahler übernommen wird.
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Efendi II
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Re: Bald kein Sprachtest bei Ehegattennachzug?

Beitrag von Efendi II » 17.07.2013, 08:15

Strauss hat geschrieben: Tatsache ist es nämlich, daß die z.B. vier Frauen nicht 4 VOLLE Rentenanwartschaften erwerben, sondern jede nur ein VIERTEL der Rentenanwartschaft - dem deutschen Staat entstehen hierdurch also keine ZUSÄTZLICHEN Kosten (und darum geht es ja hier), sondern genau dieselben, die auch bei nur 1 Ehefrau entstanden wären. Im übrigen kann auch bei deutschen Ehen z.B. durch Witwenrente und Geschiedenenwitwenrente eine Aufteilung auf mehrere Frauen entstehen.
....und die halbe oder viertel Witwenrente reicht dann ebenfalls aus um den Lebensunterhalt zu sichern ? Da wird wohl der Staat, sprich die Allgemeinheit, kräftig zubuttern müssen.

Der Vergleich mit den Freundinnen hinkt erheblich, denn zum Einen haben sie keinerlei Ansprüche auf eine Witwenrente beim Ableben ihres Freundes und zum Anderen sind die meisten Frauen in Deutschland (zu mindesten die de ich kenne) selbst berufs- und erwerbstätig, sodaß sie sich eigene Rentenanwartschaften erworben haben.
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Jakobs_Weg
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Re: Bald kein Sprachtest bei Ehegattennachzug?

Beitrag von Jakobs_Weg » 17.07.2013, 08:18

Strauss hat geschrieben:
Efendi II hat geschrieben:(...)

...die dann letztendlich vom deutschen Steuerzahler übernommen wird.
So, wie es da steht, ist es ein populistisches Argument.

Tatsache ist es nämlich, daß die z.B. vier Frauen nicht 4 VOLLE Rentenanwartschaften erwerben, sondern jede nur ein VIERTEL der Rentenanwartschaft - dem deutschen Staat entstehen hierdurch also keine ZUSÄTZLICHEN Kosten (und darum geht es ja hier), sondern genau dieselben, die auch bei nur 1 Ehefrau entstanden wären. Im übrigen kann auch bei deutschen Ehen z.B. durch Witwenrente und Geschiedenenwitwenrente eine Aufteilung auf mehrere Frauen entstehen.
Das stimmt so sicher, nur kann ich mir vorstellen, dass in den allerwenigsten Fällen der Verstorbene so viele Renstenpunkte angespart hat, dass jede dieser Witwen von ihrem Rentenanteil auch leben kann.

Also hätte jede dieser Witwen Anspruch auf eine Grundsicherung und daher könnte jede dieser Witwen für einen Ausgleich Sozialhilfe beantragen, welche letztlich doch aus Steuertopf bezahlt wird? (Siehe Google Grundsicherung)
LG, Jakobs_Weg

Nein, nicht alle Orientalen sind Beznesser!

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