Zur Geschichte 260
Moderator: Moderatoren
-
- Beiträge: 57
- Registriert: 25.09.2012, 09:47
Re: Zur Geschichte 260
Nach der Scheidung, die nun rechtskräftig sein müßte (habe noch keinen entsprechend lautenden Beschluss bekommen), kann er alles noch einmal aufrollen und UNterhalt und Zugewinnausgleich fordern? Wofür sind dann die Fristen gut? Wie lange kann jemand fordern?
LG
Hannah
LG
Hannah
-
- Beiträge: 2769
- Registriert: 05.10.2012, 14:22
Re: Zur Geschichte 260
Wie lange er nach der Scheidung Forderungen stellen kann, kann ich dir nicht sagen.
Aber Primär muss er sich erst mal selbst darum bemühen seinen Lebensunterhalt zu sichern und dies ggf. auch nachweisen. Einfach nicht arbeiten weil jetzt Winter ist oder im Sommer weil es dann zu heiß ist geht nicht, dann verwirkt er seinen Anspruch auch ganz schnell, genauso wenn er wiederholt eine Arbeit ablehnt weil sie "unter seiner Würde ist".
Zudem stellt sich mir die Frage, in wie weit er gewisse Dinge selbst verschuldet hat, da er sich erst jetzt einen Anwalt genommen hat. Ich weiß, es reicht wenn einer der Partner bei der Scheidung einen Anwalt hat (derjenige der die Scheidung einreicht braucht einen), aber jetzt zu kommen das dies oder jenes sittenwidrig ist aufgrund mangelndem Einkommen, halte ich für fragwürdig.
Hätte er sich rechtzeitig einen Anwalt genommen (weil jetzt kann er es ja plötzlich auch), dann hätte er z. B. die Möglichkeit gehabt PKH zu beantragen wenn sein Geld nicht reicht und damit wären auch seine anteiligen Gerichtskosten übernommen worden. Aber es gibt ja auch die Möglichkeit Gerichtskosten in Raten zu zahlen
Auch die Frage nach nachehelichem Unterhalt hätte er mit Anwalt schon vorab besprechen und klären können. Von daher mal mit deinem Anwalt besprechen in wie weit er, unabhängig von der Rechtskräftigkeit der Scheidung, überhaupt Forderungen stellen kann oder ob diese durch seine vorhergehende Untätigkeit aus seinem eigenen Verschulden heraus total verwirkt sind. Denn weniger Geld als du hatte er ja wohl eh, unabhängig davon ob er gearbeitet hat oder nicht und von daher ist dieser Zustand der Mittellosigkeit nicht plötzlich nach der Scheidung neu aufgetreten, so dass sich eine komplett neue Situation ergibt, die im August noch nicht abzusehen war.
noch als kleine Anmerkung, selbst wenn er jetzt nicht mehr mit Forderungen an dich durch kommt, so heißt dies noch lange nicht, dass er es nicht irgendwann auf andere Art versucht. Mein Ex kam Jahre nach der Scheidung auf die Idee mich beim Sozialamt als unterhaltspflichtig ihm gegenüber anzugeben als er von dort Unterstützung bekam und die wollten dann plötzlich Geld von mir bzw. verlangten, dass ich meinen Ex finanziell unterstützen sollte (womit sie allerdings nicht durch kamen). Soll heißen, bei anhaltender oder immer wiederkehrender Arbeitsunlust kommen solche Kerle auch nach Jahren auf die tollsten Ideen.
Aber Primär muss er sich erst mal selbst darum bemühen seinen Lebensunterhalt zu sichern und dies ggf. auch nachweisen. Einfach nicht arbeiten weil jetzt Winter ist oder im Sommer weil es dann zu heiß ist geht nicht, dann verwirkt er seinen Anspruch auch ganz schnell, genauso wenn er wiederholt eine Arbeit ablehnt weil sie "unter seiner Würde ist".
Zudem stellt sich mir die Frage, in wie weit er gewisse Dinge selbst verschuldet hat, da er sich erst jetzt einen Anwalt genommen hat. Ich weiß, es reicht wenn einer der Partner bei der Scheidung einen Anwalt hat (derjenige der die Scheidung einreicht braucht einen), aber jetzt zu kommen das dies oder jenes sittenwidrig ist aufgrund mangelndem Einkommen, halte ich für fragwürdig.
Hätte er sich rechtzeitig einen Anwalt genommen (weil jetzt kann er es ja plötzlich auch), dann hätte er z. B. die Möglichkeit gehabt PKH zu beantragen wenn sein Geld nicht reicht und damit wären auch seine anteiligen Gerichtskosten übernommen worden. Aber es gibt ja auch die Möglichkeit Gerichtskosten in Raten zu zahlen

Auch die Frage nach nachehelichem Unterhalt hätte er mit Anwalt schon vorab besprechen und klären können. Von daher mal mit deinem Anwalt besprechen in wie weit er, unabhängig von der Rechtskräftigkeit der Scheidung, überhaupt Forderungen stellen kann oder ob diese durch seine vorhergehende Untätigkeit aus seinem eigenen Verschulden heraus total verwirkt sind. Denn weniger Geld als du hatte er ja wohl eh, unabhängig davon ob er gearbeitet hat oder nicht und von daher ist dieser Zustand der Mittellosigkeit nicht plötzlich nach der Scheidung neu aufgetreten, so dass sich eine komplett neue Situation ergibt, die im August noch nicht abzusehen war.
noch als kleine Anmerkung, selbst wenn er jetzt nicht mehr mit Forderungen an dich durch kommt, so heißt dies noch lange nicht, dass er es nicht irgendwann auf andere Art versucht. Mein Ex kam Jahre nach der Scheidung auf die Idee mich beim Sozialamt als unterhaltspflichtig ihm gegenüber anzugeben als er von dort Unterstützung bekam und die wollten dann plötzlich Geld von mir bzw. verlangten, dass ich meinen Ex finanziell unterstützen sollte (womit sie allerdings nicht durch kamen). Soll heißen, bei anhaltender oder immer wiederkehrender Arbeitsunlust kommen solche Kerle auch nach Jahren auf die tollsten Ideen.
Wenn die Guten nicht kämpfen, werden die Schlechten siegen. (Platon)
-
- Beiträge: 57
- Registriert: 25.09.2012, 09:47
Re: Zur Geschichte 260
Vielen Dank für die hilfreichen Hinweise von Franconia und Elalabed!
Ich war gestern beim RA und ja, ich muss die Forderungen des RA meines Ex-Mannes erfüllen, zunächst also Auskunft geben über meine Einkünfte etc. Und das alles nach der nunmehr rechtskräftigen Scheidung. Ich hatte gehofft, dass Forderungen während des Scheidungsverfahrens erhoben werden müssen. Aber nein, das geht auch noch hinterher und ohne dass formell Einspruch erhoben werden muss (während der 4-wöchigen Einspruchsfrist). Alles völlig unlogisch und meine Scheidung ist nicht viel mehr wert als das Schwarze unterm Fingernagel. Nun habe ich richtig Angst, dass der Typ mich vollständig ruiniert. Man steht ja fast als unanständig da, wenn man studiert und ein etwas besseres Einkommen als der Durchschnittsbürger hat. Warum ich einen Hilfskellner geheiratet habe, ist mir nun auch nicht mehr klar. Das hätte ich mir mit etwas weniger Emotionen und mehr eingeschaltetem Hirn ersparen können. Zu spät.
Also ran, die nächsten Katastrophen müssen abgewendet werden. Scheiss Spiel.
LG
Hannah
Ich war gestern beim RA und ja, ich muss die Forderungen des RA meines Ex-Mannes erfüllen, zunächst also Auskunft geben über meine Einkünfte etc. Und das alles nach der nunmehr rechtskräftigen Scheidung. Ich hatte gehofft, dass Forderungen während des Scheidungsverfahrens erhoben werden müssen. Aber nein, das geht auch noch hinterher und ohne dass formell Einspruch erhoben werden muss (während der 4-wöchigen Einspruchsfrist). Alles völlig unlogisch und meine Scheidung ist nicht viel mehr wert als das Schwarze unterm Fingernagel. Nun habe ich richtig Angst, dass der Typ mich vollständig ruiniert. Man steht ja fast als unanständig da, wenn man studiert und ein etwas besseres Einkommen als der Durchschnittsbürger hat. Warum ich einen Hilfskellner geheiratet habe, ist mir nun auch nicht mehr klar. Das hätte ich mir mit etwas weniger Emotionen und mehr eingeschaltetem Hirn ersparen können. Zu spät.
Also ran, die nächsten Katastrophen müssen abgewendet werden. Scheiss Spiel.
LG
Hannah
-
- Beiträge: 221
- Registriert: 22.09.2010, 13:52
Re: Zur Geschichte 260
Als nicht-juristische Person hätte ich das allerdings auch angenommen.Ich bin etwa verwirrt, wie Du annehmen konntest, mit der Scheidung seien alle seinen Ansprüche erledigt.
Liebe Hannah, ich wünsche Dir ganz viel innere Kraft, und bitte, verliere Deinen Humor nicht, auch wenn das wirklich keine witzige Geschichte ist. Denk dran: Lieber ein Ende mit Schrecken als ein Schrecken ohne Ende. Auch, wenn das Ende sich doch mehr in die Länge zieht als gehofft.
Lg
chandu
-
- Beiträge: 971
- Registriert: 18.04.2008, 23:26
Re: Zur Geschichte 260
Hallo Franconia,Franconia hat geschrieben:Mein Ex kam Jahre nach der Scheidung auf die Idee mich beim Sozialamt als unterhaltspflichtig ihm gegenüber anzugeben als er von dort Unterstützung bekam und die wollten dann plötzlich Geld von mir bzw. verlangten, dass ich meinen Ex finanziell unterstützen sollte (womit sie allerdings nicht durch kamen).
während der Trennung versuchte die ARGE bei mir bereits an ihn gezahlte Unterstützung zurückzuholen.... und mich zur monatl. Zahlung v. 96,00 Euro zu verdonnern. Ich erinnere mich noch an das Auskunftformular, in dem ich meine finanziellen Verhältnisse bis ins Detail ausbreiten sollte....
Ich denke sie versuchen alles um an unser Geld zu kommen (Ex sowohl ARGE).
Aber... ein junger Mann v. 35 mit zwei gesunden Armen sollte wohl auch hier Arbeit finden

Gruß
Sage nicht immer was Du weißt, aber wisse immer was du sagst!
-
- Beiträge: 471
- Registriert: 25.02.2013, 10:56
Re: Zur Geschichte 260
Sobald sich bei der Arge angemeldet wird zu Arbeitslosengeld II , erfolgt die automatische Durchforstung , ob Unterhaltsansprüche an andere geltend gemacht werden können wie früher beim Sozialamt auch ... nein , mit der Scheidung isses noch lange nicht vorbei .
Als mein Sri Lankaner zwei Jahre nach der Scheidung wieder heiratete (Aufenthalt in Gefahr) wollte mir zunächst keiner von den "Freunden" das erzählen ... ich könnte mich grämen ...
Sie hätten es mir gerne sagen können - ich hätte ich viel Glück gewünscht - sie würde es brauchen . Abgesehen davon ist sie nun für die Sicherung seines Lebensunterhaltes zuständig .
Glück gehabt ...
Zwoelfe
Als mein Sri Lankaner zwei Jahre nach der Scheidung wieder heiratete (Aufenthalt in Gefahr) wollte mir zunächst keiner von den "Freunden" das erzählen ... ich könnte mich grämen ...
Sie hätten es mir gerne sagen können - ich hätte ich viel Glück gewünscht - sie würde es brauchen . Abgesehen davon ist sie nun für die Sicherung seines Lebensunterhaltes zuständig .
Glück gehabt ...
Zwoelfe
Love all , trust a few and do wrong to none ...
... ich hab`mal gehört , der ist von Shakespeare - oder isses der Glückskeksspruch vom Chinamann nebenan ?
... ich hab`mal gehört , der ist von Shakespeare - oder isses der Glückskeksspruch vom Chinamann nebenan ?
-
- Beiträge: 57
- Registriert: 25.09.2012, 09:47
Re: Zur Geschichte 260
Vielen Dank für die lieben Zusprüche und die klaren Fakten von Blume!
Die ARGE hatte bereits im letzten jahr bei mir angeklopft. Vergeblich, ich konnte die Forderung damals abschmettern. Vlt. kommen sie jetzt wieder, da mein Ex ja erneut arbeitslos ist.
Ja, Auskünfte muss ich erteilen, das hat mir meine RA auch gesagt. Ich bin gerade dabei, meinen Brief zu schreiben. Mein "Vermögen" muss ich auch darlegen, habe aber um ein wenig Aufschub gebeten, da das zeitaufwändig ist. Wo sind meine Kontoauszüge von 2005....?
Ich hoffe, er heiratet bald wieder.....
Ich werde weiter berichten, freue mich über Ratschläge und Fakten!
LG
Hannah
Die ARGE hatte bereits im letzten jahr bei mir angeklopft. Vergeblich, ich konnte die Forderung damals abschmettern. Vlt. kommen sie jetzt wieder, da mein Ex ja erneut arbeitslos ist.
Ja, Auskünfte muss ich erteilen, das hat mir meine RA auch gesagt. Ich bin gerade dabei, meinen Brief zu schreiben. Mein "Vermögen" muss ich auch darlegen, habe aber um ein wenig Aufschub gebeten, da das zeitaufwändig ist. Wo sind meine Kontoauszüge von 2005....?
Ich hoffe, er heiratet bald wieder.....
Ich werde weiter berichten, freue mich über Ratschläge und Fakten!
LG
Hannah
-
- Beiträge: 57
- Registriert: 25.09.2012, 09:47
Re: Zur Geschichte 260
Hallo Blume!
Er hat nun eine RÄ`wältin, die Zugewinnausgleichsansprüche geltend machen möchte. Daher bin ich auskunftspflichtig.
Warum fieser Anspruch? Ich hatte nur gehofft, dass er nach rechtskräftiger Scheidung keine Ansprüche mehr geltend machen kann. Wieder was gelernt....aber fürs Leben.......?? Ich werde diesen §1381 lesen.
Was ist eine Verkostenhilfe?, an die ich einen Tipp weiterleiten soll? Entschuldige bitte, ich verstehe das nicht.
Vielen lieben Dank für die Hilfe!
LG
Hannah
Er hat nun eine RÄ`wältin, die Zugewinnausgleichsansprüche geltend machen möchte. Daher bin ich auskunftspflichtig.
Warum fieser Anspruch? Ich hatte nur gehofft, dass er nach rechtskräftiger Scheidung keine Ansprüche mehr geltend machen kann. Wieder was gelernt....aber fürs Leben.......?? Ich werde diesen §1381 lesen.
Was ist eine Verkostenhilfe?, an die ich einen Tipp weiterleiten soll? Entschuldige bitte, ich verstehe das nicht.
Vielen lieben Dank für die Hilfe!
LG
Hannah
-
- Beiträge: 565
- Registriert: 31.03.2008, 11:13
Re: Zur Geschichte 260
Verfahrenskostenhife?
-
- Beiträge: 57
- Registriert: 25.09.2012, 09:47
Re: Zur Geschichte 260
Hallo Blume,
seine RA möchte nachehelichen Unterhalt und Zugewinn prüfen. Nach rechtskäftiger Scheidung.
Die ARGE kam von rubinrot ins Spiel, ich hatte nur geantwortet, dass ich die ARGE schon vor 1,5 Jahren abgeschmettert hatte.
Ist nachehelicher Scheidungsunterhalt wieder etwas anderes?
LG
Hannah
seine RA möchte nachehelichen Unterhalt und Zugewinn prüfen. Nach rechtskäftiger Scheidung.
Die ARGE kam von rubinrot ins Spiel, ich hatte nur geantwortet, dass ich die ARGE schon vor 1,5 Jahren abgeschmettert hatte.
Ist nachehelicher Scheidungsunterhalt wieder etwas anderes?
LG
Hannah
-
- Beiträge: 57
- Registriert: 25.09.2012, 09:47
Re: Zur Geschichte 260
Danke clara, ich werde alles zusammen suchen. Es ist nur ein bißchen schwer, sich daran zu erinnern und alles zu sammeln, was man mal gemacht hat.
Schönen Abend und LG
Hannah
Schönen Abend und LG
Hannah