

Moderator: Moderatoren
Dieser Meinung kann ich mich nur anschließen.Ich glaube Du wirst auch bald standesamtlich verheiratet sein, oder schwanger - weil es leider immer so abläuft mit den illegalen Dummschwätzern.
Pass gut auf Dich auf Naomi!
Naomi hat geschrieben:... Ja, er könnte ein Betrüger sein....
Jetzt bin ich gerade fast aus dem Sessel gefallen!!!!Naomi hat geschrieben:Ganz sauber ist er nicht, das ist mir auch aufgefallen.
Die Familie lass ich außen vor, denn es mag Gründe geben warum du sie nicht einweihst und die uns hier nichts angehen, das respektiere ich.Naomi hat geschrieben:Ja du hast Recht. Bei mir sind es aber andere Gründe und er weiss auch warum. Meine Familie würde das gar nicht gerne sehen und ein Drama wäre vorprogrammiert. Ich möchte mir das erst antun, wenn ich auch voll dahinter stehen kann und ich 100% sicher bin.
Bei den jetzigen Schwierigkeiten die wir haben möchte ich noch abwarten.
er könnteNaomi hat geschrieben: hat geschrieben:... Ja, er könnte ein Betrüger sein...
du willst doch gar nicht hören das du alles beenden sollst, denn dann hättest du dies schon längst getan. Hier wurde dir oft genug geraten die Finger von dem Kerl zu lassen, aber du verteidigst und rechtfertigst ihn und sein Verhalten immer weiter.Naomi hat geschrieben:Oder denkt ihr, dass der worst case schon eingetreten ist und ich alles schleunigst beenden sollte?
Liebe hat nichts mit Distanz oder Nähe zu tun und man kann jemanden lieben, auch wenn man nicht zusammen wohnt. Und so eine Beziehung kann auch funktionieren, selbst über einen langen Zeitraum. Aber dafür braucht es etwas, was bei euch nicht vorhanden ist: es braucht Vertrauen in den anderen.Naomi hat geschrieben:Ich will nicht mit ihm wohnen, da ich nicht bereit bin meine Wohnung und meinen Job für ihn aufzugeben. Liebe ich ihn deswegen nicht genug? Wohl kaum! Vielleicht kommt der Zeitpunkt, in dem ich das unbedingt will. Da wird es dann aber wohl eher so sein, dass er zu mir zieht oder wir eine neue Wohnung suchen, bei der ich meinen Job behalten kann. Warum muss alles jetzt sein???
Es heisst immer, wenn man sich genug liebt dieses und jenes... Sind wir alle gleich? Müssen Beziehungen immer gleich ablaufen? Mir passt es so wie es ist. Dabei rede ich nur von der räumlichen Distanz. Solange wir uns mind. 1x die Woche sehen, ist die Welt für mich in Ordnung.
gibt esEfendi II hat geschrieben:Es würde mich doch sehr verwundern, wenn im schweizerischen Recht nicht ähnliche Strafvorschriften existieren würden.
Naomi hat geschrieben: Oder denkt ihr, dass der worst case schon eingetreten ist und ich alles schleunigst beenden sollte?
Es stimmt. So denke ich. Das hat aber nichts mit dem Ägypter zu tun. Ich war schon vorher so.Die zum Einen ständige Angst verarscht zu werden... bestimmen mittlerweile Deinen Alltag.
Habe oder mache ich irgendwas davon? Ich denke nicht.Art. 116
Förderung der rechtswidrigen Ein- und Ausreise sowie des rechtswidrigen Aufenthalts
1 Mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe wird bestraft, wer:
a. im In- oder Ausland einer Ausländerin oder einem Ausländer die rechtswidrige Ein- oder Ausreise oder den rechtswidrigen Aufenthalt in der Schweiz erleichtert oder vorbereiten hilft.
Also heiraten will die eine Seite nicht. Das bin ich. Gegen das zusammen wohnen hätte ich nichts. Vorausgesetzt die Lage ist so, wie ich sie mir wünsche, respektive:Wenn ich die ganze Sache Revue passieren lasse, so ist es doch wohl so, daß beide Seiten gar nicht wirklich heiraten und auf Dauer zusamenleben wollen, sondern eher eine lose Beziehung angestrebt wird (Freundschaft mit gelegentlichen Treffen). Da würde ich Nägel mit Köpfen machen und genau das auch tun, und zwar ohne jegliche Formalitäten (eine "islamische" Hochzeit ist prinzipiell ebenfalls auf Dauer angelegt, viele Religionskundige verurteilen die Abwertung, die dadurch stattfindet, daß sie nur fürs gelegentliche oder zeitgebundene Zusammensein geschlossen wird und erkennen sie aus diesem Grunde oft noch nicht einmal an).
Art. 116
Förderung der rechtswidrigen Ein- und Ausreise sowie des rechtswidrigen Aufenthalts
1 Mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe wird bestraft, wer:
a. im In- oder Ausland einer Ausländerin oder einem Ausländer die rechtswidrige Ein- oder Ausreise oder den rechtswidrigen Aufenthalt in der Schweiz erleichtert oder vorbereiten hilft.
Entweder hast Du Schwierigkeiten beim Lesen oder Du hast schlicht und ergreifend den Gesetzestext nicht verstanden.Naomi hat geschrieben:Habe oder mache ich irgendwas davon? Ich denke nicht.
Das ist doch schon passiert, nur Du hast es noch nicht gemerkt.Naomi hat geschrieben:Ich bin manchmal schon schwach und zu nett. Über den Tisch ziehen lasse ich mich jedoch sicher nicht.
Habe alle Beiträge gelesen, mehr als 1x. Scheint so als hätte ich ne lange Leitung. Ich weiss nicht worauf du hinaus willst, Scheinehe?Flensee hat geschrieben:Sag mal, liest du die Beiträge eigentlich? Hier schreiben sich User die Finger wund und du?
Nö, ich mach ja nix, hallo?
Morgengabe? In Schweizerfranken?
Merksch öppis?
Strauss hat geschrieben:
sich religionsgemäß verhalten und beten und kalt duschen.
Es gibt Menschen die haben so ihre Schwierigkeiten, einen Gesetzestext in Bezug zu einer realen Situation zu bringen. Sie vermögen einfach nicht zu erkennen, dass sich eine bestimmte Sachlage in dem Text widerspiegelt.Flensee hat geschrieben:Jetzt hat Efendi doch Art. 116 nochmal eingestellt, was genau verstehst du da nicht?
Ich nehme an, es geht euch um diesen Teil. Ich erleichtere ihm den Aufenthalt nicht. Er wohnt nicht bei mir und hat seine eigene Wohnung. Ich finanziere oder unterstütze ihn auch in sonst nicht, wenn es um seinen illegalen Aufenthalt geht. Ich helfe ihm auch nicht bei der Vorbereitung für einen rechtswidrigen Aufenthalt. Sollten wir standesamtl. heiraten wird das alle auf legalem Weg laufen, so wie es sich gehört.Art. 116
Förderung der rechtswidrigen Ein- und Ausreise sowie des rechtswidrigen Aufenthalts
1 Mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe wird bestraft, wer:
a. im In- oder Ausland einer Ausländerin oder einem Ausländer die rechtswidrige Ein- oder Ausreise oder den rechtswidrigen Aufenthalt in der Schweiz erleichtert oder vorbereiten hilft.
Vor uns musst Du Dich nicht erklären oder rechtfertigen, aber möglicherweise vor einem Gericht. Ob die dann Deine Erklärungen so akzeptieren und es ebenso sehen, wie Du das darzustellen versuchst, dürfte zumindest nach meiner Auffassung, zu bezweifeln sein.Naomi hat geschrieben:Ich erleichtere ihm den Aufenthalt nicht. Er wohnt nicht bei mir und hat seine eigene Wohnung. Ich finanziere oder unterstütze ihn auch in sonst nicht, wenn es um seinen illegalen Aufenthalt geht. Ich helfe ihm auch nicht bei der Vorbereitung für einen rechtswidrigen Aufenthalt. Sollten wir standesamtl. heiraten wird das alle auf legalem Weg laufen, so wie es sich gehört.
Also lesen kann ich schon. Habe mich auch ein bisschen mit Artikeln rumgeschlagen. Finde aber nicht, dass ich mich anhand dieses Artikels strafbar machen könnte.
Warum sollte man sich die (vergebliche) Mühe machen ?Ihr könnt mich aber gerne eines bessern belehren.