Nigeria: Reingelegt
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Liebe Reante,
das ist der EUropäische Gerichtshof für MenschenRechte. Da kann man sich mit einer Beschwerde hinwenden, wenn man der Meinung ist in seinen Rechten bzgl. der Menschenrechtskonvention verletzt worden zu sein, die auch von der Schweiz unterzeichnet wurde:
http://dejure.org/gesetze/MRK
Insebsondere diese Artikel sind interessant:
Art. 6 Recht auf ein faires Verfahren
Art. 13 Recht auf wirksame Beschwerde
Art. 14 Diskriminierungsverbot
Art.14 schliesst auch die geschlechtsspezifische Diskriminierung ein.
Vermutlich werden die meine Beschwerde einfach abweisen, aber es ist noch ein Versuch, den ich nicht auslassen möchte.
das ist der EUropäische Gerichtshof für MenschenRechte. Da kann man sich mit einer Beschwerde hinwenden, wenn man der Meinung ist in seinen Rechten bzgl. der Menschenrechtskonvention verletzt worden zu sein, die auch von der Schweiz unterzeichnet wurde:
http://dejure.org/gesetze/MRK
Insebsondere diese Artikel sind interessant:
Art. 6 Recht auf ein faires Verfahren
Art. 13 Recht auf wirksame Beschwerde
Art. 14 Diskriminierungsverbot
Art.14 schliesst auch die geschlechtsspezifische Diskriminierung ein.
Vermutlich werden die meine Beschwerde einfach abweisen, aber es ist noch ein Versuch, den ich nicht auslassen möchte.
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Hallo Valerian,
solange es irgendwo, irgendwie eine Möglichkeit gibt zu seinem Recht zu kommen, sollte man nichts unversucht lassen.
Danke für die "Aufklärung".
Interessanter Aspekt so die Sache weiter zu betreiben.
Ich wünsche Dir viel Glück.
Renate
solange es irgendwo, irgendwie eine Möglichkeit gibt zu seinem Recht zu kommen, sollte man nichts unversucht lassen.
Danke für die "Aufklärung".
Interessanter Aspekt so die Sache weiter zu betreiben.
Ich wünsche Dir viel Glück.
Renate
Nein - ich gebe niemals auf, auch wenn es noch härter kommt!
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Danke Renate,Renate hat geschrieben: solange es irgendwo, irgendwie eine Möglichkeit gibt zu seinem Recht zu kommen, sollte man nichts unversucht lassen.
...
Interessanter Aspekt so die Sache weiter zu betreiben.
Ich wünsche Dir viel Glück.
es geht ja garnicht unbedingt darum in allem Recht zu bekommen. Aber hier entwickelt sich gerade eine menschliche Katastrophe, die damit enden könnte, dass ich in der Gosse lande und meine Tochter keine Chance mehr im Leben bekommt.
Das Glück kann ich auf jeden Fall brauchen - Danke.
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Hallo Valerian,
letztlich liegt es bei dir, wie du mit dem Umgang umgehst. Um dein Kind mußt du dir aber bei 14tägigem Umgangsrecht keine Gedanken machen. Kinder gehen anders damit um als Erwachsene. Wenn du sie jetzt wieder öfter sehen kannst, wird auch ein ganzes WE beim Papa kein Problem für sie sein, ich persönlich halte das auch für viel effektiver, denn so hast du wesentlich mehr Möglichkeiten, sie wieder näher an dich anzubinden, als wenn du nur einen Tag mit ihr verbringst, der dann auch noch oft in Streß ausartet, weil man alles in diesen Tag packen will. Überlege dir das noch mal, versuche lieber beim gemeinsamen Gespräch darauf hinzuwirken, dass deine Tochter dich auch so jederzeit sehen darf, wenn sie es selbst will (außer den 14tägigen Wochenenden).
Die Argumentation dieser Beiständin ist ein bisschen amateurhaft, finde ich, und die Aussage, nicht jeder Mensch braucht Bildung, finde ich total daneben. Gibt es ein Gesprächsprotokoll oder waren noch andere Leute anwesend bei diesem Gespräch? Wenn ja, würde ich mal über eine Beschwerde nachdenken.
Gruß
Canim
letztlich liegt es bei dir, wie du mit dem Umgang umgehst. Um dein Kind mußt du dir aber bei 14tägigem Umgangsrecht keine Gedanken machen. Kinder gehen anders damit um als Erwachsene. Wenn du sie jetzt wieder öfter sehen kannst, wird auch ein ganzes WE beim Papa kein Problem für sie sein, ich persönlich halte das auch für viel effektiver, denn so hast du wesentlich mehr Möglichkeiten, sie wieder näher an dich anzubinden, als wenn du nur einen Tag mit ihr verbringst, der dann auch noch oft in Streß ausartet, weil man alles in diesen Tag packen will. Überlege dir das noch mal, versuche lieber beim gemeinsamen Gespräch darauf hinzuwirken, dass deine Tochter dich auch so jederzeit sehen darf, wenn sie es selbst will (außer den 14tägigen Wochenenden).
Die Argumentation dieser Beiständin ist ein bisschen amateurhaft, finde ich, und die Aussage, nicht jeder Mensch braucht Bildung, finde ich total daneben. Gibt es ein Gesprächsprotokoll oder waren noch andere Leute anwesend bei diesem Gespräch? Wenn ja, würde ich mal über eine Beschwerde nachdenken.
Gruß
Canim
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Leider ist die Kleine noch zu klein, um einen eigenen Willen zu äussern. Ich muss aber sagen, dass ich inzwischen ein bischen überlastet bin, obwohl ich eigentlich nichts tue. Bis letzte Woche, wo es wieder einen Zwischenfall gab, hatte ich meine Frau und unsere Tochter ziemlich regelmässig gesehen. Jetzt bin ich ein bischen durch den Wind (Canim hat geschrieben:Überlege dir das noch mal, versuche lieber beim gemeinsamen Gespräch darauf hinzuwirken, dass deine Tochter dich auch so jederzeit sehen darf, wenn sie es selbst will (außer den 14tägigen Wochenenden).

Das war das erste Treffen zwischen mir und der Beiständin. Sie erschien mir insgesamt eigentlich kompetent zu sein und sie ist selber Mutter. Leider hat sie als Gesprächsgrundlage das zurechtgebogene Urteil gehabt und immer wieder die Phrasen daraus wiederholt. Sie kam mit meinen Nachfragen, woher denn das Sprachvermögen kommen soll, wenn die Mutter nur Pitchen-English mit deutschen Brocken spricht, nicht ganz klar. Und zur Frage der weiteren Bildung sind ihr dann eben diese unqualifizierten Bemerkungen rausgerutscht. Ich habe den Eindruck, dass das Schicksal meiner Tochter diesen Leuten völlig egal ist. Bei denen gehts um archaische Wertvorstellungen, die einfach durchgedrückt werden.Canim hat geschrieben:Die Argumentation dieser Beiständin ist ein bisschen amateurhaft, finde ich, und die Aussage, nicht jeder Mensch braucht Bildung, finde ich total daneben. Gibt es ein Gesprächsprotokoll oder waren noch andere Leute anwesend bei diesem Gespräch? Wenn ja, würde ich mal über eine Beschwerde nachdenken.
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Vielleicht kannst du es noch mal schriftlich darlegen, was du meintest und der Beiständin diesen Brief schicken. In solchen Gesprächen kommt ja vieles zu kurz, erläutere ihr doch noch einmal deine Befürchtungen bzgl. der Sprachentwicklung deiner Tochter etc......
Ich bin mir sicher, sie wird es dann vielleicht doch verstehen.
Gruß
Canim
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Ich habe den Eindruck, dass je mehr ich Unternehme ich einfach auf mehr Ignoranz stosse. Ich glaube, dass die Beiständin ganz genau weiss, was abläuft und auch ihre Rolle sehr gut kennt. Wenn es um ihre eigenen Kinder gehen würde, würde die vermutlich Himmel und Hölle in Bewegung setzen. Aber so - wie gesagt - mir fehlt inzwischen auch die Energie. Ich merke, dass ich einfach schlapp werde.Canim hat geschrieben:Ich bin mir sicher, sie wird es dann vielleicht doch verstehen.
Es ist auch die Frage, was ich überhaupt erreichen kann. Und da sind, glaube ich, die Würfel inzwischen gefallen. Wenn es nicht einen weiteren grösseren Zwischenfall gibt, verantwortet durch meine Frau, dann kann ich vermutlich irgendwas machen, ohne das es einen Effekt hat. Der Berater der IGM hat mir empfohlen, mich davon zu lösen und das, wie durch eine Scheibe zu sehen. Dahinter läuft eben alles mögliche ab, ohne dass ich eingreifen könnte.
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Ja, vielleicht hat dieser Berater recht, aber kampflos aufgeben würde ich dann doch nicht. Vielleicht einfach mal eine kleine Pause einlegen, dich auf die Jobfindung konzentrieren, ein wenig relaxen und den Umgang, wie er im Augenblick stattfinden kann, wahrnehmen. Vielleicht sind deine Akkus einfach nur ein wenig leer.
Trotzdem halte ich nach deinen Schilderungen die Vorgehensweise der SChweizer Behörden für nicht korrekt und ich würde - auch wenn du kein Schweizer bist - mir da nicht alles bieten lassen. Es gibt bestimmt Möglichkeiten, z. B. von den hohen Unterhaltszahlungen wegzukommen und einiges mehr. Lass dich nicht beirren, lad die Akkus auf und dann mach weiter. Es lohnt sich doch, immerhin geht es um ein Kind, was hier in Europa super Aussichten hat, wenn man es nur läßt. Vielleicht auch ein Aspekt, den du mal mit deiner Noch-Ehefrau besprechen könntest. Dass es für die Sprachentwicklung und für die Berufswahl etc. von Nutzen sein könnte, dass du dich mehr kümmerst.
Ich drücke die Daumen, dass deine Energie bald zurück kommt.
Gruß
Canim
Trotzdem halte ich nach deinen Schilderungen die Vorgehensweise der SChweizer Behörden für nicht korrekt und ich würde - auch wenn du kein Schweizer bist - mir da nicht alles bieten lassen. Es gibt bestimmt Möglichkeiten, z. B. von den hohen Unterhaltszahlungen wegzukommen und einiges mehr. Lass dich nicht beirren, lad die Akkus auf und dann mach weiter. Es lohnt sich doch, immerhin geht es um ein Kind, was hier in Europa super Aussichten hat, wenn man es nur läßt. Vielleicht auch ein Aspekt, den du mal mit deiner Noch-Ehefrau besprechen könntest. Dass es für die Sprachentwicklung und für die Berufswahl etc. von Nutzen sein könnte, dass du dich mehr kümmerst.
Ich drücke die Daumen, dass deine Energie bald zurück kommt.
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Canim
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Danke Canim - was Du schreibst ist ziemlich bodenständig - sprich: trifft die Sache genau.
Kampflos aufgeben tue ich, wenn ich in meiner Existenz verfolgt werde oder tot bin. Ich hoffe, dass beides nicht so schnell eintritt.
Ich werde micht um einen Job kümmern und dann mal weiter verfolgen, was passiert.
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So - das Besuchsrecht ist geregelt. Ab nächsten Dienstag sehe bekomme ich meine Tochter einen ganzen Tag jede Woche für die nächsten sechs Wochen. Danach wird es neue Gespräche geben.
Meine Exfrau hat mir in dem gemeinsamen Gespräch mit der Beiständin wieder alles mögliche unterstellt und versucht generell das Besuchsrecht zu verhindern. Hier ist sie aber diesmal aufgelaufen - ich glaube das kam nicht gut an.
Mir ist nur unklar, wie ich den Tag so gestalten kann, dass meine Exfrau mir nicht hinterher Kindesmisbrauch vorwerfen kann. Denn genau das hat sie heute in dem gemeinsamen Gespräch schon angedeutet. Und die Übergabe soll auch nur unter vier Augen plus denen meiner Tochter stattfinden. Aber diesbzgl. werde ich am montag nochmals mit denen telefonieren.
Meine Exfrau hat mir in dem gemeinsamen Gespräch mit der Beiständin wieder alles mögliche unterstellt und versucht generell das Besuchsrecht zu verhindern. Hier ist sie aber diesmal aufgelaufen - ich glaube das kam nicht gut an.
Mir ist nur unklar, wie ich den Tag so gestalten kann, dass meine Exfrau mir nicht hinterher Kindesmisbrauch vorwerfen kann. Denn genau das hat sie heute in dem gemeinsamen Gespräch schon angedeutet. Und die Übergabe soll auch nur unter vier Augen plus denen meiner Tochter stattfinden. Aber diesbzgl. werde ich am montag nochmals mit denen telefonieren.
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Ich gratuliere dir zum Besuchsrecht.
Wenn deine Frau das unbedingt verhindern möchte und schon Missbrauch angedeutet hat, würde ich an deiner Stelle gleich Montag das Jungendamt über diese Tatsache in Kenntnis setzen.
Lass dir aber nicht die Freude auf die Kleine durch die Intrigen deiner Frau verderben.
Ich wünsche euch viel Spaß.
Wenn deine Frau das unbedingt verhindern möchte und schon Missbrauch angedeutet hat, würde ich an deiner Stelle gleich Montag das Jungendamt über diese Tatsache in Kenntnis setzen.
Lass dir aber nicht die Freude auf die Kleine durch die Intrigen deiner Frau verderben.
Ich wünsche euch viel Spaß.
Liebe Grüße
Anaba
Administratorin
anaba@1001Geschichte.de
“Am Ende wird die Wahrheit siegen, über Ängste und gut getarnte Lügen.
Am Ende wird sich alles fügen und was jetzt am Boden liegt, wird schließlich lächelnd fliegen...“
Hans Kupka, hingerichtet 1942
Anaba
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Hallo zusammen,
diese Woche Dienstag habe ich meine Tochter das erste Mal den ganzen Tag gehabt. Sie ist gleich mit offenen Armen und fröhlich auf mich zugerannt als ich sie abholte, was auch der Beiständin aufgefallen ist. Der Tag war super - wir haben eine Seerundfahrt gemacht und sind im Park am Brunnen gewesen. Und die Kleine hats richtig genossen.
Gestern kam es dann aber zu einem neuen Zwischenfall. Meine Frau hat den Pass der Kleinen verschlampt (mir hat sie vorgeworfen, ich hätte ihn geklaut
). Gestern hat sie mich dann kurzfristig ins Konsulat bestellt, wo sie bereits auf micht wartend, dann ziemlich aggressiv die Kommunikation zwischen mir und der Mitarbeiterin störte. Jedenfalls wurden die Passantragsformulare ausgefüllt und wir wurden noch gefragt, wo denn nun der Pass hingeschickt werden soll. Ich habe gesagt "zur Beiständin", worauf meine Frau völlig ausgetickt ist und alle Unterlagen, sowie das Geld zurückgefordert hat mit der Bemerkung, dass sie in der nigerianischen Botschaft ohne meine Unterschrift einfach so einen Pass für unsere Tochter bekäme. Dann habe ich noch mitbekommen, dass meine Frau den Pass wohl bräuchte, um damit in die USA zu fliegen, wo ihre Schwester mit ihrer siebenköpfigen Familie haust.
Ich habe jetzt den starken Verdacht, dass meine Frau dort hinziehen will und damit die Umgangsregelung vereiteln möchte. Die hohen Unterhaltszahlungen würden natürlich weiterlaufen und kämen der ständig unter Geldnot leidenden Familie der Schwester meiner Frau ziemlich gelegen. Es wäre dann sogar ein amerikanisches Gericht zuständig, was mir jedes Eingreifen extrem schwierig machen würde. Habe heute schon mit meinem Anwalt geredet - nächste Woche Freitag haben wir einen Termin, um etwas zu unternehmen. Vielleicht schreibe ich vorher noch die amerikanische Immigration an.
Wenn das Theater so weitergeht, werde ich noch zum streng gläubigen Menschen. Jedenfalls kann ich langsam nicht mehr ertragen, wie diese Frau mit meiner Tochter umgeht und die Behörden dabei einfach zugucken. Wenn ich das alleinige Sorgerecht hätte, hätte ich für einen gleichmässigen Umgang mit allen Angehörigen gesorgt. Meine Frau macht alles, um mich loszuwerden - dabei ist sie sich auch für kriminelle Aktionen, wie Kindesmissbrauchsvorwürfe nicht zu schade.
Aber - das habe ich beim Konsulatstermin gemerkt - meine Frau ist auch langsam an der Grenze ihrer Belastungsfähigkeit. Noch ein paar kleine Dinge, die ihr nicht ins Konzept passen und die flippt völlig aus. Das gibt mir Hoffnung, dass das Ganze nicht mehr lange so weitergeht.
Viele Grüsse
Valerian
diese Woche Dienstag habe ich meine Tochter das erste Mal den ganzen Tag gehabt. Sie ist gleich mit offenen Armen und fröhlich auf mich zugerannt als ich sie abholte, was auch der Beiständin aufgefallen ist. Der Tag war super - wir haben eine Seerundfahrt gemacht und sind im Park am Brunnen gewesen. Und die Kleine hats richtig genossen.
Gestern kam es dann aber zu einem neuen Zwischenfall. Meine Frau hat den Pass der Kleinen verschlampt (mir hat sie vorgeworfen, ich hätte ihn geklaut

Ich habe jetzt den starken Verdacht, dass meine Frau dort hinziehen will und damit die Umgangsregelung vereiteln möchte. Die hohen Unterhaltszahlungen würden natürlich weiterlaufen und kämen der ständig unter Geldnot leidenden Familie der Schwester meiner Frau ziemlich gelegen. Es wäre dann sogar ein amerikanisches Gericht zuständig, was mir jedes Eingreifen extrem schwierig machen würde. Habe heute schon mit meinem Anwalt geredet - nächste Woche Freitag haben wir einen Termin, um etwas zu unternehmen. Vielleicht schreibe ich vorher noch die amerikanische Immigration an.
Wenn das Theater so weitergeht, werde ich noch zum streng gläubigen Menschen. Jedenfalls kann ich langsam nicht mehr ertragen, wie diese Frau mit meiner Tochter umgeht und die Behörden dabei einfach zugucken. Wenn ich das alleinige Sorgerecht hätte, hätte ich für einen gleichmässigen Umgang mit allen Angehörigen gesorgt. Meine Frau macht alles, um mich loszuwerden - dabei ist sie sich auch für kriminelle Aktionen, wie Kindesmissbrauchsvorwürfe nicht zu schade.
Aber - das habe ich beim Konsulatstermin gemerkt - meine Frau ist auch langsam an der Grenze ihrer Belastungsfähigkeit. Noch ein paar kleine Dinge, die ihr nicht ins Konzept passen und die flippt völlig aus. Das gibt mir Hoffnung, dass das Ganze nicht mehr lange so weitergeht.
Viele Grüsse
Valerian
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Wer dreckige Wäsche wäscht, macht sich die Hände schmutzig.
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- Registriert: 12.03.2008, 16:43
Hallo Valerian,
mann o mann, Du kämpfst ja wirklich an allen Fronten.
Es wundert mich doch immer wieder, wie sie mit solchen perfiden Mitteln weiter kommen.
Meinst Du, Dein Anwalt kann was positives in der Passangelegenheit erreichen?
Musst Du den Unterhalt auch nach Amerika leisten?
Ich wünsche Dir - und auch Deinem Anwalt - das es nur positive Meldungen sind für die nächste Zeit.
Gruß Renate
mann o mann, Du kämpfst ja wirklich an allen Fronten.
Es wundert mich doch immer wieder, wie sie mit solchen perfiden Mitteln weiter kommen.
Meinst Du, Dein Anwalt kann was positives in der Passangelegenheit erreichen?
Musst Du den Unterhalt auch nach Amerika leisten?
Ich wünsche Dir - und auch Deinem Anwalt - das es nur positive Meldungen sind für die nächste Zeit.
Gruß Renate
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Ich werde versuchen eine Grenzsperre für meine Tochter zu erreichen. Dann ist die Gefahr, dass meine Ex mit der Tochter abfliegt ich sie nicht mehr wiedersehe, erstmal gebannt.Renate hat geschrieben: Meinst Du, Dein Anwalt kann was positives in der Passangelegenheit erreichen?
Musst Du den Unterhalt auch nach Amerika leisten?
Ja - den Megaunterhalt muss in jeden Winkel der Erde zahlen, der durch das Schengen-Abkommen abgedeckt ist.
Diesmal habe ich einen Anwalt, der ein bischen mehr Biss hat, wie man so schön sagt.
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Wer dreckige Wäsche wäscht, macht sich die Hände schmutzig.
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Hallo Valerian,
also meines Wissens nach, hat die USA das Schengener Abkommen nicht unterzeichnet. Dieser Vertrag wird in 22 Mitgliedsländern der EU und als Nicht-EU-Staaten noch in Island und Norwegen angewandt.
Was natürlich nicht der Hauptpunkt ist, wichtig ist, dass Deine Tochter Dir nicht entzogen wird. Wollte das nur kurz anmerken.
Liebes Grüßle und viel Glück
indovina
also meines Wissens nach, hat die USA das Schengener Abkommen nicht unterzeichnet. Dieser Vertrag wird in 22 Mitgliedsländern der EU und als Nicht-EU-Staaten noch in Island und Norwegen angewandt.
Was natürlich nicht der Hauptpunkt ist, wichtig ist, dass Deine Tochter Dir nicht entzogen wird. Wollte das nur kurz anmerken.
Liebes Grüßle und viel Glück
indovina
Leben und leben lassen
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Das meine Tochter mir nicht entzogen wird, ist der Knackpunkt. Denn wenn sie erst einmal weg ist, wirds vermutlich ganz schwierig oder umöglich sie wiederzubekommen.
Bezüglich der Düsseldorfer Tabelle oder Zürcher Tabelle, wie sie hier in der Region heisst, kann ich ja wohl nur lachen. Demnach müsste ich 1975,- CHF Unterhalt nur für meine Tochter zahlen - tatsächlich hat die Richterin mir völlig willkürlich 2430,- zzgl der Kinderzulagen verurtailt.
Züricher Tabelle:
http://www.lotse.zh.ch/documents/ajb/fj ... e_2007.pdf
So - bevor mir jetzt wieder schlecht wird, hole ich lieber meine gewaschene Wäsche aus dem Keller.
Bezüglich der Düsseldorfer Tabelle oder Zürcher Tabelle, wie sie hier in der Region heisst, kann ich ja wohl nur lachen. Demnach müsste ich 1975,- CHF Unterhalt nur für meine Tochter zahlen - tatsächlich hat die Richterin mir völlig willkürlich 2430,- zzgl der Kinderzulagen verurtailt.
Züricher Tabelle:
http://www.lotse.zh.ch/documents/ajb/fj ... e_2007.pdf
So - bevor mir jetzt wieder schlecht wird, hole ich lieber meine gewaschene Wäsche aus dem Keller.
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Hallo Valerian, in D dürfte deine Frau nicht so einfach in die USA fliegen, wenn du Umgangsrecht hast. Ich denke, das dürfte in der Schweiz ähnlich sein, oder? Sieh zu, dass dein Anwalt sich da ganz schnell schlau macht, wie die Schweizer Gesetze hierzu aussehen. Und wenn es so wie in D ist, erwirke eine Grenzsperre. Evtl. ist deine Frau auch dazu zu bewegen, sie während des Besuchs bei dir in der Schweiz zu lassen und allein zu fliegen. Einen Versuch ist es wert. Und käme dir vielleicht für später zu Gute.
Gruß
Canim
Gruß
Canim
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Hallo Valerian
Na, das sind ja nicht mehrheitlich erfreuliche Dinge, die ich hier von dir zu lesen kriege. Die Schweiz verkommt immer mehr zur Bananenrepublik.
Wenn du ein Umgangsrecht hast bin ich auch der Meinung, dass sie dir durch eine "Auswanderung" das Kind nicht einfach entziehen kann. Dazu braucht es sicher klare Absprachen. Bei mir ist die Scheidung schon sehr lange her, aber ich habe irgendwo im Hinterkopf, dass das Tatsächlich nicht einfach so geht.
Ich wünsche dir nun, dass du die Zeit alleine mit deiner Tochter geniessen kannst und so wenigstens einen Tag in der Woche wieder Licht siehst.
Liebe Grüsse
Tabby
Na, das sind ja nicht mehrheitlich erfreuliche Dinge, die ich hier von dir zu lesen kriege. Die Schweiz verkommt immer mehr zur Bananenrepublik.
Wenn du ein Umgangsrecht hast bin ich auch der Meinung, dass sie dir durch eine "Auswanderung" das Kind nicht einfach entziehen kann. Dazu braucht es sicher klare Absprachen. Bei mir ist die Scheidung schon sehr lange her, aber ich habe irgendwo im Hinterkopf, dass das Tatsächlich nicht einfach so geht.
Ich wünsche dir nun, dass du die Zeit alleine mit deiner Tochter geniessen kannst und so wenigstens einen Tag in der Woche wieder Licht siehst.
Liebe Grüsse
Tabby