fragen uber mein aufenthaltstitel..

zum Thema Bezness

Moderator: Moderatoren

Liebesbeweis
Beiträge: 201
Registriert: 08.11.2014, 18:59

Re: fragen uber mein aufenthaltstitel..

Beitrag von Liebesbeweis » 27.11.2014, 13:09

Efendi II hat geschrieben:
MojaMala hat geschrieben:Na, ich weiss ja nicht. Aber ich hab Zweifel an der Echtheit dieser Geschichte. Kann mich natürlich auch irren. Aber in der 9. Klasse wieder in Deutschland in die Schule und in der 10. den Abschluss gemacht, mit den miesen Deutschkenntnissen? Und dann in Pakistan studiert? Will mir nicht in den Kopf wie das funktionieren soll.... :?
Die Menschen in Pakistan und den anderen mohammedanischen Staaten sind eben klüger als wir, die kommen in der Regel schon mit Abitur auf die Welt, da können die auch schon wesentlich eher ein Studium beginnen, während der gemeine Mitteleuropäer erst mal die Hochschulreife erwerben muss.
:lol: :lol: :lol:

Efendi II da hast du es gut auf den Punkt getroffen

oggy
Beiträge: 15
Registriert: 23.11.2014, 21:48

Re: fragen uber mein aufenthaltstitel..

Beitrag von oggy » 03.12.2014, 12:48

listen i dont know how to explain you about my problem or about my visa but all the time you are talking is about pakistani people and mohammadanish...that isnt my question..am here to solve my question not for asking what pakistani people are so plz explain me in simple words what info do you need from me to ask my question and the deutsch i speak i think it dosent matter you how i speak..thanks

Darinka
Beiträge: 2712
Registriert: 28.05.2011, 23:37

Re: fragen uber mein aufenthaltstitel..

Beitrag von Darinka » 03.12.2014, 14:50

oggy hat geschrieben:art des titels ist AUFENTHALTSERLAUBNIS..
Das ist die wichtige Frage:
:arrow: Nach welchem Paragraphen hast Du die Aufenthaltserlaubnis?

Viele Grüße
darkness

PS: Ich glaube Dir nicht, dass Du das nicht verstehst.
Du schreibst gut deutsch und verwendest teilweise schwierige Grammatik. Die deutsche Grammatik hat einige Merkmale, die für das Deutsche im Vergleich zu anderen Sprachen besonders charakteristisch sind. Hier bist Du erstaunlicherweise recht gut, ganz im Gegensatz zu eher einfachen Schreibfehlern. Der grundsätzliche Satzbau und die Verwendung von Zeitformen ist teilweise fast fehlerfrei....
Und dann verstehst Du die einfache Frage nach dem Paragraphen nicht???? Wie bist Du dann in der 9. und 10. Klasse hier in D klargekommen? (Bzw. auf Basis von was bist Du in die 10. versetzt worden?...) :roll:
Sorry, aber die Nicht-Muttersprachler, die ich kenne, haben komischerweise ganz andere Probleme mit der deutschen Sprache als Du... :roll: Ich halte Dich eher für Jemanden mit sehr viel Langeweile...
Da hilft auch ein Ablenkungsmanöver ins Englische bei mir gar nicht.
Menschen glauben fest an das, was sie wünschen. - Julius Cäsar
Am meisten fühlt man sich von der Wahrheit getroffen, die man sich selbst verheimlichen wollte. - Friedl Beutelrock

moonlight
Beiträge: 83
Registriert: 10.08.2008, 07:46

Re: fragen uber mein aufenthaltstitel..

Beitrag von moonlight » 03.12.2014, 16:32

oggy hat geschrieben:listen i dont know how to explain you about my problem or about my visa but all the time you are talking is about pakistani people and mohammadanish...that isnt my question..am here to solve my question not for asking what pakistani people are so plz explain me in simple words what info do you need from me to ask my question and the deutsch i speak i think it dosent matter you how i speak..thanks
Hi oggy,

please take a look at your AUFENTHALTSERLAUBNIS. On that card or folder you find somewhere written "according to §§ ...". We need the number of this §§, without that we cannot support you. Ok?

BR, moonlight

leva
Beiträge: 3296
Registriert: 27.06.2014, 17:01

Re: fragen uber mein aufenthaltstitel..

Beitrag von leva » 03.12.2014, 16:45

oggy hat geschrieben:listen i dont know how to explain you about my problem or about my visa but all the time you are talking is about pakistani people and mohammadanish...that isnt my question..am here to solve my question not for asking what pakistani people are so plz explain me in simple words what info do you need from me to ask my question and the deutsch i speak i think it dosent matter you how i speak..thanks
Why are you posting in english now? Vorher ging es auch in deutsch.! Realschulabschluss in D hast ja wohl absolviert,laut deiner Aussage.
Du schreibst keine Fakten,trotz Nachfrage.
Ist deine Situation prekaer,wende dich an Stellen,die dich vor der Zwangsverheiratung schuetzen koennen.

Du wurdest hier mehrfach nach Paragraphen gefragt,kostet dich einen Blick und dann lass es uns wissen u die Spezialisten hier werden dir helfen.

Was ist denn in der Zwischenzeit passiert?????

oggy
Beiträge: 15
Registriert: 23.11.2014, 21:48

Re: fragen uber mein aufenthaltstitel..

Beitrag von oggy » 03.12.2014, 16:54

the only thing i can see is written Residence Permit..is that the answer u was asking for??

oggy
Beiträge: 15
Registriert: 23.11.2014, 21:48

Re: fragen uber mein aufenthaltstitel..

Beitrag von oggy » 03.12.2014, 17:02

and i cant see any that typ of ss on my card.,..

Franconia
Beiträge: 2769
Registriert: 05.10.2012, 14:22

Re: fragen uber mein aufenthaltstitel..

Beitrag von Franconia » 03.12.2014, 17:09

Nein oggy, das war nicht die Antwort auf unsere Frage.
Du schreibst Deutsch, verstehst es aber anscheinend nicht.
Du schreibst Englisch, anscheinend auch ohne es zu verstehen.

Schau auf deine AE welcher Paragraph drauf steht, vorher macht antworten keinen Sinn.

Und ja, ich weigere mich dir auf Englisch zu antworten da du auch Deutsch kannst.

Oder willst du uns mit deinem Sprachenhopping einfach davon ablenken, dass du uns hier mit "ich verstehe nicht" vera... .
Wenn die Guten nicht kämpfen, werden die Schlechten siegen. (Platon)

leva
Beiträge: 3296
Registriert: 27.06.2014, 17:01

Re: fragen uber mein aufenthaltstitel..

Beitrag von leva » 03.12.2014, 17:13

oggy hat geschrieben:the only thing i can see is written Residence Permit..is that the answer u was asking for??
Mach ein pic ,schwaerze evtl Namen und schick es an die mods/admins,die koennen helfen.

oggy
Beiträge: 15
Registriert: 23.11.2014, 21:48

Re: fragen uber mein aufenthaltstitel..

Beitrag von oggy » 03.12.2014, 17:15

if you all think my deutsch is too bad and you cant even understand then i have to speak with you englishto solve my problem..so dear let me tell you that i dont have anything with me except my card i mean that AUFENTHALTSTITEL..hope you understood my everything is in ma own house where ma father lives and hes not giving me anything..

leva
Beiträge: 3296
Registriert: 27.06.2014, 17:01

Re: fragen uber mein aufenthaltstitel..

Beitrag von leva » 03.12.2014, 17:26

oggy hat geschrieben:if you all think my deutsch is too bad and you cant even understand then i have to speak with you englishto solve my problem..so dear let me tell you that i dont have anything with me except my card i mean that AUFENTHALTSTITEL..hope you understood my everything is in ma own house where ma father lives and hes not giving me anything..
Scan/take a pic of your AE and send it to our mods/admins.They're able to help you understanding your current status. This is my last attempt to help you.

Franconia
Beiträge: 2769
Registriert: 05.10.2012, 14:22

Re: fragen uber mein aufenthaltstitel..

Beitrag von Franconia » 03.12.2014, 17:32

  • 1. Wir sind ein Forum gegen Bezness und nicht für Ausländerrecht (auch wenn sich einige User damit auskennen).

    2. Einen Aufenthaltstitel ohne §§ gibt es nicht.

    3. Es wird den Titel ohne §§ auch dann nicht geben wenn du es hier noch zig mal behauptest.

    4. Wenn du hilfreiche Antwort willst geht dies nur wenn du den §§ nennst.
Wenn die Guten nicht kämpfen, werden die Schlechten siegen. (Platon)

gadi
Beiträge: 9859
Registriert: 05.06.2014, 18:56

Re: fragen uber mein aufenthaltstitel..

Beitrag von gadi » 03.12.2014, 17:43

@oggy: was steht unter "ANMERKUNGEN" ?
Moderatorin
gadi@1001Geschichte.de
...................................
Nur der Betrug entehrt (den Betrüger), der Irrtum nie. Georg C. Lichtenberg
Dieser kann ihn abweisen...es ist kein Gastrecht...sondern ein Besuchsrecht. Immanuel Kant

oggy
Beiträge: 15
Registriert: 23.11.2014, 21:48

Re: fragen uber mein aufenthaltstitel..

Beitrag von oggy » 03.12.2014, 17:52

34 Abs.2 das stht unter Anmerkungen

oggy
Beiträge: 15
Registriert: 23.11.2014, 21:48

Re: fragen uber mein aufenthaltstitel..

Beitrag von oggy » 03.12.2014, 18:12

mein letzte beitrag ist in deutsch..

leva
Beiträge: 3296
Registriert: 27.06.2014, 17:01

Re: fragen uber mein aufenthaltstitel..

Beitrag von leva » 03.12.2014, 18:18

oggy hat geschrieben:mein letzte beitrag ist in deutsch..
Also,hab mal gegooglet.Hast also dein eigenstaendiges Aufendhaltsrecht,da voelljaehrig.

Dein Vater kann dich also nicht "rausschmeissen".
Muss dann ggf eine Arbeitsstelle,Ausbildung etc anstreben,um auch ohne Geld von der Familie zu leben.

Deutsche Eltern sind per Gesetzt verpflichtet die Kinder zu unterstuetzen waehrend sie in der ersten Ausbildung sind/bzw ein gewisses Alter erreicht haben.Keine Ahnung,wie es bei Einwanderern mit AE aussieht.

Was sind denn deine eigenen Plaene fuer deine Zukunft in D? Such dir evtl einen Uebergangsjob,verbessere deine deutschen Sprachkenntnisse,wenn du in D bleiben moechtest.....Abendschule....Abi machen....evtl studieren.....viele Moeglichkeiten..... :wink:

Rubinrot
Beiträge: 971
Registriert: 18.04.2008, 23:26

Re: fragen uber mein aufenthaltstitel..

Beitrag von Rubinrot » 04.12.2014, 01:48

Hallo oggy,

mein erster und letzter Ratschlag zu deinen Fragen wird hier beantwortet: www.info4alien.de

Gruß
Sage nicht immer was Du weißt, aber wisse immer was du sagst!

leva
Beiträge: 3296
Registriert: 27.06.2014, 17:01

Re: fragen uber mein aufenthaltstitel..

Beitrag von leva » 04.12.2014, 16:03

Blume hat geschrieben:Kurz OT:
Deutsche Eltern sind per Gesetzt verpflichtet die Kinder zu unterstuetzen waehrend sie in der ersten Ausbildung sind/bzw ein gewisses Alter erreicht haben.Keine Ahnung,wie es bei Einwanderern mit AE aussieht.
Das BGB verpflichtet Eltern zur Unterhaltspflicht. Und dem BGB ist es nun egal, ob es deutsche Eltern sind oder diese von einem anderen Land kommen.
Dem BGB ist das egal.
Danke fuer deine Richtigstellung.
Dann kann die TE das ggf ja einklagen,wenn es in ihrer Familie strittig ist. Muss sie dafuer erst einen Ausbildungsvertrag unterschrieben haben o. muss die Familie sie auch ernaehren,wenn sie weder in Schule,Ausbildung,mini Job taetig ist?

Antworten