Nigeria: Reingelegt

Austausch über gemachte Bezness-Erfahrungen in diesen Ländern

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Nilka
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Re: Nigeria: Reingelegt

Beitrag von Nilka » 31.01.2013, 09:57

hallo Valerian,

es ist gut, dass du teilweise aufatmen kannst. Die Scheiung ist gut gelaufen, jetzt kannst du Hoffnung schöpfen und auf guten Ausgang in Sachen Sorgerecht für deine Tochter denken. Entspanne dich, schone die Nerven, das Kind wird dich noch brauchen, in einem guten gesundheitlichen Zustand.

LG Nilka
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Toleranz wird zum Verbrechen, wenn sie dem Bösen gilt. Thomas Mann

Justicia

Re: Nigeria: Reingelegt

Beitrag von Justicia » 31.01.2013, 11:28

Lieber Valerian,

herzlichen Glückwunsch zur erfolgreichen Scheidung. Das ist doch endlich mal eine gute Nachricht! Ich freue mich für dich.

Bringt die dir auch etwas im Bezug auf deine Tochter? Ich meine, wenn gar eine Ausweisung droht, müsste doch jedes Gericht der Welt feststellen, dass DU die bessere Alternative bist. Ganz unabhängig von dem Schaden, den deine kleine Tochter schon davon getragen hat.

Deine Ex-Frau habe ich durch deine Erzählungen als völlig überfordert und zudem leicht geldgeil kennengelernt, wenn ich das so sagen darf. Was will sie mit einem Kind in ihrer Heimat, wenn keine Gelder mehr fließen? Das klingt so hart, aber nach allem, was Valerian durchmachen musste, kann ich das leider nicht anders formulieren.

Ich wünsche dir alles Gute!

lalala
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Re: Nigeria: Reingelegt

Beitrag von lalala » 31.01.2013, 12:30

Gratuliere zur Scheidung! Steht denn in dem deutschen Urteil auch etwas über die Tochter??? Sorgerecht oder sowas?
Ich kann Dir nur raten, ALLE möglichen Termine mit deiner Tochter wahrzunehmen, egal, was es kostet an Zeit, Geld, Weg, Nerven. Irgendwann wird sich der Rest auch regeln. Ich wünsch Dir alles Gute!!

Valerian
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Re: Nigeria: Reingelegt

Beitrag von Valerian » 31.01.2013, 13:25

Julija hat geschrieben: Deine Ex-Frau habe ich durch deine Erzählungen als völlig überfordert und zudem leicht geldgeil kennengelernt, wenn ich das so sagen darf. Was will sie mit einem Kind in ihrer Heimat, wenn keine Gelder mehr fließen? Das klingt so hart, aber nach allem, was Valerian durchmachen musste, kann ich das leider nicht anders formulieren.
Naja - der theoretische Kindesunterhalt ist ja noch offen - derzeit 2kCHF pro Monat. Die zahle ich mit Bezug auf die Misshandlung meiner Tochter nicht - null. Abgesehen davon, kann ich sie auch gar nicht zahlen, weil ich kein adäquates Einkommen mehr habe. Dafür habe ich einen Rentenantrag gestellt, um die Situation zu klären - mal sehen, was daraus wird.

Klar ist aber bereits jetzt, dass die Heerscharen von Beamten und Behördenmitarbeitern, die in der Schweiz mit dem Fall befasst waren, so hohe Kosten verursacht haben, dass die dass nicht mal dann wieder reinbekommen, wenn ich zu lebenslänglicher Zwangsarbeit bei Wasser und Brot verurteil werde.
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Re: Nigeria: Reingelegt

Beitrag von Valerian » 31.01.2013, 14:09

Blume hat geschrieben:Valerian,
wurde im Scheidungsverfahren noch was zum Umgang und/oder Sorgerecht beschlossen bzw hast Du da einen Antrag gestellt?
Nein - der Sorgerechtsteil wurde mit Bestätigung des OLG Karlsruhe abgetrennt. Die Termine konnte ich jetzt leider nicht wahrnehmen. Ich arbeite gerade daran, wieder stabile Verhältnisse für mich herzustellen. Ich hoffe, dass ich danach - vielleicht Ende Februar - wieder Besuche wahrnehmen kann. Allerdings tue ich mich sehr schwer damit, nach dem Vorfall vom 5.Okt 2012 die Schweiz überhaupt noch zu betreten.
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Re: Nigeria: Reingelegt

Beitrag von Valerian » 31.01.2013, 16:12

Blume hat geschrieben:Danke Valerian. Es gibt also auch hier in D ein Verfahren.
Abgetrennt heißt ja nur, es gibt ein separates Verfahren und keine Entscheidung zusammen mit der Scheidung.
Nicht ganz - abgetrennt heisst in diesem Fall, dass die Zuständigkeit wieder in die Schweiz gewandert ist - das hat das OLG Karlsruhe aufgrund der im KSÜ festgelegten Zuständigkeiten (Brüssel IIa / EUEHEVO gilt nicht für die Schweiz) entschieden.Mein Anwalt war der Meinung, dass die Vebundzuständigkeit im Scheidungsfall stärker ist - ich habe aber in einem Bundesgesetzblatt auch schon eine andere Interpretation gelesen. Eine Überprüfung durch den BGH hatte das OLG ausgeschlossen, womit nur noch das BVG als Beschwerdeinstanz in Frage kam - 2% Erfolgswahrscheinlichkeit bei unglaublichem Aufwand und Kosten, wobei dann die Zeit Realitäten geschaffen hätte, die auch ein BVG Urteil nicht mehr beseitigen könnte.

Was genau passieren wird, weiss ich noch nicht. Es hängt davon ab, ob die Aufenhtaltsbewilligung verlängert wird oder eben nicht. Ich harre der Dinge die da kommen und die Schweiz zahlt die Prozesse, die da laufen.
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Re: Nigeria: Reingelegt

Beitrag von hulla » 31.01.2013, 18:45

Blume hat geschrieben:Valerian,
eins macht mir noch Sorgen:

Du schreibst von einer möglichen Abschiebung Deiner geschiedenen Frau (so verstehe ich Dich).
Käme es dazu, beträfe dies auch Deine Tochter?

Deine Tochter dürfte sicherlich dt. Staatsangehörige sein, möglicherweise besitzt sie auch die Staatsangehörigkeit Deiner Frau, das weiß ich nicht.

Hast Du oder Dein Anwalt dazu schon mal in der Schweiz recherchiert. Nicht daß Du eines Tages aufwachst und Deine Tochter ist weg. Mag sein, das klingt jetzt hart, aber dieser Gedanke kam mir beim Lesen.


nicht nur dir, auch mir schoß spontan der gedanke durch den kopf.

grüßle hulla

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Re: Nigeria: Reingelegt

Beitrag von lalala » 31.01.2013, 19:41

so, da ihr zwei das jetzt auch schon geschrieben habt, schreibe ich es halt auch noch. ich wollte zuerst nicht, weil ich nicht wusste, ob es panik auslöst bei valerian. und das wollte ich ja nicht! es ist nämlich tatsächlich so, dass die schweiz auch schon binationale kinder mit schweizer staatsangehörigkeit und kümmernden vätern ins andere heimatland ausgeschafft hat. ich finde leider gerade kein urteil dazu, nur einen alten zeitungsbericht:
http://www.20min.ch/schweiz/news/story/24689315
die details sind natürlich ganz anders, aber nur abwarten, bis der aufenthalt abläuft, scheint mir nicht die richtige strategie zu sein. ich würd mal den anwalt auf diese spur setzen, auch, inwiefern die bisherige rechtssprechung allenfalls auf valerians fall übertragen werden könnte.
ich würde als valerian alles daran tun, dass das sorgerecht oder zumindest ein definitives besuchsrecht baldmöglichst geregelt wird. ob die frau mutter von den schweizer behörden abhängig ist, kann dir als deutschem doch so was von egal sein! (sag ich als schweizerin.)
ich wünsch euch sehr, dass ihr in zukunft eure besuche immer wahrnehmen und ausbauen könnt und dass ihr vielleicht auch wieder zusammen wohnen könnt!!
und dir, valerian, gute besserung und viel kraft!!

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Re: Nigeria: Reingelegt

Beitrag von Valerian » 31.01.2013, 22:54

Eine Ausweisung wäre kein Problem. Die mittlerweile drei Kinder meiner Ex haben alle einen Deutschen Pass. Und sie bekommt aufgrund der Deutschen Kinder in Deutschland sofort eine Duldung. Nach Nigeria wird sie mit drei Kindern mit Sicherheit nicht zurückkehren, nachdem sie soviel persönliches Engagement investiert hat, um nach Europa zu gelangen. Es kann meiner Ex aber passieren, dass man ihr aufgrund ihres Asylantrags in Deutschland einen Sperrvermerk für ihr Heimatland Nigeria macht.

Aber nach allem, was gewesen ist, werde ich um meine Tochter kein weiteres Gezerre anfangen - das wäre sowieso zwecklos. Meine Mittel sind auch am Ende - irgendwann ist eben Schluss.
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Re: Nigeria: Reingelegt

Beitrag von Valerian » 30.03.2013, 17:17

Ich wollte mal einen kurzen Zwischenbescheid geben. Das ist mehr als Blog meinerseits gedacht, denn als Diskussion.

Nachdem ich beschlossen habe, mich aus gesundheitlichen Gründen nicht weiter aufzureiben, und die Scheidung durch ist, habe ich die, vom OLG abgetrennte Sorgerechtssache einem sehr anständigen und seriösen Anwalt übergeben, der mittlerweile die etwas andere Justiz in Familiensachen in der Schweiz kennenlernt. Ich selbst habe einen Rentenantrag eingereicht und mache seither praktisch nichts mehr - die Trennung von meiner Tochter hat mich auch derart fertig gemacht, dass ich nichts mehr zustande bringe.

Den Kontakt zu meiner Tochter verweigern Schweizer Behörden, wenn ich nicht persönlich in der Schweiz erscheine. Den Telefonkontakt habe ich unterlassen, nachdem ich nicht nur vermutet, sondern auch noch schriftlich bestätigt bekommen habe, dass Telefonate überwacht werden (Kinderheim) bzw. die Mutter hinter der Kleinen steht und ihr sagt, was sie antworten soll. Laut letzter mündlicher Information ist die Kleine zusammen mit ihren Stiefgeschwistern wieder bei der gewalttätigen Mutter mit ihrem neuen Partner, den sie so geschlagen hatte, dass sie ins Gefängnis kam. Aus dem Bericht des Kinderinternierungslagers Tipi in Birmensdorf ( <- anders kann man diesen Verein nicht bezeichnen), geht hervor, dass die Mutter weder eine persönlich, emotionale Bindung zu unserer Tochter hat, noch in der Lage ist, auf die mittlerweile drei Kinder aufzupassen. Ob das die aktuelle Situation ist, ist mir nicht bekannt - hier verweigert die Vormundschaftsbehörde die Informationsauskunft. Ausserdem zeigt meine Tochter nun sichtbare, nachhaltige Entwicklungsschäden, wie zB. Haltungsschäden - als ich das las, hat es mich sehr getroffen, weil die Kleine wirklich sehr agil war, als sie bei mir war und Haltungsschäden so garnicht in das Raster passen.

Sowohl die Krankenkasse meiner Tochter, als auch die Vormundschaftsbehörde Zürich verweigern grossenteils Auskünfte. Der Kontakt zu dem Stiefvater meiner Tochter wird ebenfalls verweigert. Dazu findet man immer neue ins Absurde abgleitende Ausreden. Der Krankenkasse zB. hat mein Anwalt zuletzt gedroht direkt die kostenträchtige Klage einzureichen, nachdem die mit ihren Sandkastenspielchen weiter machten - Ergebnis ist eine unvollständige, d.h. von sensiblen Einträgen gesäuberte Auskunft über meine Tochter, die zudem noch so kodiert ist, dass sie nicht lesbar ist. Die Vormundschaftsbehörde antwortete zunächst garnicht und dann nur in Allgemeinpositionen. Eine detaillierte und Konkrete Auskunft zum Wohlergehen meiner Tochter, ihrem Gesundheitszustand und ihrem Aufenthaltsstatus gibt man nicht.

Die Grosseltern haben sowohl für meine Tochter, als auch für die beiden Stiefgeschwister ein paar Geschenke zu Ostern geschickt. Eine Reaktion oder einen Anruf gab es nicht.

Sehr interessant sind das Verhalten vom Auswärtigen Amt und von Internationalen Sozialdienst.

Im Auftrag unseres Aussenministers, der sich ebenfalls scheut schriftliche Informationen zu geben, teilte man mir am Telefon (Referat S-507) mit, dass man sich in dieser Angelegenheit nicht länger engagiert, weil ich mich mit meinen Äusserungen gegenüber der Schweiz zu weit aus dem Fenster gelehnt hätte. Also merke - wenn einer im einem Drittland, wie Indien oder der Schweiz mies behandelt wird, sollte man auch dann freundlich bleiben, wenn die weitermachen und der Schaden grösser wird - man darf korrupten Beamten nicht sagen, dass sie korrupt sind - selbst dann nicht, wenn sie Kinder misshandeln. Vor dem Hintergrund, dass jeder wirkliche Straftäter, der zu Recht im Ausland im Gefängnis sitzt, von der Botschaft betreut wird, finde ich das Hängenlassen eines unschuldigen und internierten kleinen Kindes, dass mit Betrügereien und Gesetzesbrüchen vom Vater getrennt wurde, mehr als verantwortungslos. Das läuft bei mir unter der Überschrift: "Westerwelle guckt zu".

Den Internationalen Sozialdienst (ISD) hatte ich bereits letztes Jahr über den Fall informiert. Man hat mir zur Auflage gemacht, mich beim lokalen Jugendamt vorzustellen und Dokumente zu zeigen, die meine Behauptungen belegen. Das habe ich gemacht - ebenfalls bereits in 2012. Eine Nachfrage im Januar hat ergeben, dass nicht einmal der Informationsrückfluss vom Jugendamt an den ISD stattgefunden hat. Ich habe daraufhin mitgeteilt, dass ich anbetrachts der Situation bereits sämtliche Zahlungen eingestellt habe, woraufhin die Leiterin des ISD am Telefon sagte "aber die leben doch davon" - Geld ist also wichtiger als Kindeswohl. Ich antwortete der Dame, dass sie ja wohl einem Kinderschänder oder einem Kindesentführer auch keinen Unterhalt zahlen würde - sie meinte, dass sie die Akten prüfen muss, die sie ja noch nicht hatte :? . Ich habe sie ihr per Email zugeschickt. Einen weiteren Anruf zwei Wochen später aber noch im Januar beantwortete sie mit: "Wissen Sie, dass ich die Leiterin des ISD bin und noch andere Dinge zu tun habe?". Seitdem werde ich bereits von der Sekretärin abgeblockt, die mich regelmässig darauf hinweist, dass Frau Sch. an dem Fall arbeite (länger als 4 Monate ohne Ergebnis, ohne Zwischenauskunft - http://www.zank.de) und ich mich ja beschweren könnte, falls mir das nicht passt. Das geht nun seit mehreren Monaten so. Mittlerweile habe ich herausgefunden, dass die Zentrale des ISD in der Schweiz ist - da hat man wohl den "Bock zum Gärtner gemacht", wie man so schön sagt.

Und was die Schweizer angeht, kann man nur sagen, dass die korrupten Behördenmitarbeiter sich offensichtlich aus der Misshandlung Deutscher Kleinkinder einen Spass machen. Und der anständige Schweizer Bürger, das ist die Mehrheit, muss die Spielchen ihrer Beamten bezahlen - mit viel Geld, was jeden Monat in Form von Sozialhilfe und Dienstleistungen zur Aufrechterhaltung dieser maroden Situation ausgegeben wird - mehrere tausend Franken, die sich jeden Monat aufaddieren.
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Efendi II
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Re: Nigeria: Reingelegt

Beitrag von Efendi II » 30.03.2013, 17:51

Valerian hat geschrieben:Die mittlerweile drei Kinder meiner Ex haben alle einen Deutschen Pass. Und sie bekommt aufgrund der Deutschen Kinder in Deutschland sofort eine Duldung.
Nein, eine Duldung bekommt sie sicher nicht, denn eine Duldung ist die vorübergehende Aussetzung der Abschiebung. Auf Grund ihrer (deutschen) Kinder bekommt sie einen richtigen Aufenthaltstitel zumindest bis zu dem Zeitpunkt, bis die Kinder volljährig sind, als Sorgeberechtigte für ein (oder mehrere) deutsche(s) Kind(er). In diesen relativ langen Zeit wird es sicher möglich sein, daß sie einen Aufenthaltstitel für einen permanenten Aufenthalt erlangen kann.
Toleranz ist die letzte Tugend einer untergehenden Gesellschaft.
- Aristoteles -

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Re: Nigeria: Reingelegt

Beitrag von Anaba » 30.03.2013, 19:49

Lieber Valerian,

es ist unerträglich über den Leidensweg deiner Tochter zu lesen.
Ich hoffe sehr für euch beide, dass dein neuer Anwalt weiterkommt.
Deine Geschiche geht vielen hier sehr nah.
Schlimm auch, dass man hilflos zusehen muss und keiner etwas für euch tun kann.
Eins noch, lass deine Kleine bloß nicht im Stich, gib nicht auf.
Denk aber auch an dich und deine Gesundheit.
Ich wünsche dir und deiner Kleinen einen guten Ausgang und endlich Ruhe.

Ein schönes Osterfest
Liebe Grüße
Anaba

Administratorin
anaba@1001Geschichte.de

“Am Ende wird die Wahrheit siegen, über Ängste und gut getarnte Lügen.
Am Ende wird sich alles fügen und was jetzt am Boden liegt, wird schließlich lächelnd fliegen...“

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morena
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Re: Nigeria: Reingelegt

Beitrag von morena » 30.03.2013, 20:27

Anaba hat geschrieben:Lieber Valerian,

es ist unerträglich über den Leidensweg deiner Tochter zu lesen.
Ich hoffe sehr für euch beide, dass dein neuer Anwalt weiterkommt.
Deine Geschiche geht vielen hier sehr nah.
Schlimm auch, dass man hilflos zusehen muss und keiner etwas für euch tun kann.
Eins noch, lass deine Kleine bloß nicht im Stich, gib nicht auf.
Denk aber auch an dich und deine Gesundheit.
Ich wünsche dir und deiner Kleinen einen guten Ausgang und endlich Ruhe.

Ein schönes Osterfest

Lieber Valerien,

aufgrund Deiner
unendlichen und hier lange bekannten Geschichte schließe ich mich Anabas Worten an und wünsche Dir und Deinem Kind, dass es endlich einen Ausweg gibt,
der Deine Tochter aus dieser für sie unsäglichen Situation befreit und Dir endlich Gelegenheit gibt, Deine Tochter zu befreien.
Ich hoffe sehr, dass dieser neue Anwalt es schafft, neue Position zu beziehen, dass Du Deine Tochter in die Arme schleißen kannst.

Es ist verständlich, dass du psychisch und physisch an Deine Grenze gekommen bist nach diesem Kampf.
Erhol Dich erst einmal von diesem Kampf.

Viele Grüße,Morena

Anaba
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Re: Nigeria: Reingelegt

Beitrag von Anaba » 30.03.2013, 21:25

Wenn ich hier immer wieder erfahren muss, dass die Mütter den ausländischen Vätern die Kinder hinterher tragen müssen, das obwohl die Kinder garnicht möchten und die Väter keinen Euro Unterhalt bezahlen und sich sehr schlecht verhalten, dann denke ich, hier läuft etwas falsch.
Liebe Grüße
Anaba

Administratorin
anaba@1001Geschichte.de

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Justicia

Re: Nigeria: Reingelegt

Beitrag von Justicia » 01.04.2013, 00:15

Da denkst du meiner Meinung nach richtig, Anaba. Leider darf man das aber nicht offen und ehrlich aussprechen, weil man ja dann denken könnte, man sei per se ausländerfeindlich.

Ich habe mich vor kurzem mal mit einem schweizer Besucher (couchsurfing) unterhalten und mal angedeutet, was ich hier in diesem Forum gelesen habe. Sein einziger Kommentar war, dass er froh darum ist, noch nie nennenswert in den Kreislauf der schweizer "Gerichts-"Behörden gekommen zu sein. Er meinte auch, dass es ganz anders aussehen könnte, wenn du in Schweiz geboren worden wärst...

Bei so einer Ungerechtigkeit kann einem einfach nur schlecht werden.

Man muss es sich mal vorstellen: ein erwachsener, mitten im Leben stehender Mann, Vater, gut situiert muss nach all den Jahren Kampf Rente beantragen!
Meiner Meinung nach solltest du Schadensersatz und Schmerzensgeld bekommen und NATÜRLICH dein im Grundgesetz verankertes Recht auf deine Tochter.

Valerian, ich wünsche dir ganz viel Kraft für dich, dass du wieder zu Kräften kommst und auch für deine Tochter.

Vielleicht etwas unpassend (dann übersieh es bitte), aber hast du dir mal überlegt ein Buch über deine Erfahrungen zu schreiben?
Dass Frauen Kindern von Bezness-Tätervätern entzogen werden, wird -zum Glück, und leider wahrscheinlich doch viel zu selten- immer wieder publik gemacht, aber dass man einem Vater seine Tochter auf diese Weise entzieht... Obwohl, auf der anderen Seite steckt ja auch die feine Schweiz mit unter der Decke. Wer kann so etwas glauben, wenn er sich nicht ernsthaft mit der Thematik auseinandersetzt. Das habe ich ja schon mit meinem Gast erlebt und der kannte nur die minimale Grundzüge.

Nochmal alles Gute für dich!

Julija

Moppel
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Re: Nigeria: Reingelegt

Beitrag von Moppel » 01.04.2013, 12:15

Anaba hat geschrieben:Wenn ich hier immer wieder erfahren muss, dass die Mütter den ausländischen Vätern die Kinder hinterher tragen müssen, das obwohl die Kinder garnicht möchten und die Väter keinen Euro Unterhalt bezahlen und sich sehr schlecht verhalten, dann denke ich, hier läuft etwas falsch.
Gar nichts läuft hier schief.
Die Belange/Rechte der einheimischen Väter zählen vor Gericht und bei den Behörden schlichtweg nichts.
Sarkastischer Gruß
Moppel

Valerian
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Re: Nigeria: Reingelegt

Beitrag von Valerian » 01.04.2013, 14:09

Gerade habe ich diese Seite gefunde:
http://paradesitzplatz.blogspot.de/2012 ... pping.html

Da hat sich die Leiterin der Vormundschaftsbehörde Suzzanne O. wohl schon einen Namen gemacht.
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lalala
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Re: Nigeria: Reingelegt

Beitrag von lalala » 01.04.2013, 19:16

Lieber Valerian,
schön, dass Du Dich wieder mal meldest, auch wenn es leider noch nicht viel Positives zu berichten gibt. Ich denke sehr viel an Euch. Ich wünsche Euch viel Kraft!
lalala

Elisa
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Re: Nigeria: Reingelegt

Beitrag von Elisa » 01.04.2013, 20:02

Lieber Valerian,

ich nehme Dich jetzt ganz einfach mal ganz fest in die Arme. Bleib stark. Vielleicht kommt doch irgendwann alles in Ordnung.

LG Elisa

Valerian
Beiträge: 567
Registriert: 29.04.2008, 10:37

Re: Nigeria: Reingelegt

Beitrag von Valerian » 11.04.2013, 14:15

Nach fünf Monaten Kontakt mit dem Internationalen Sozialdienst (ISD), hatte sich immer noch nichts getan und ich wurde bei jedem Anruf auf den Beschwerdeweg verwiesen. Ein Anruf beim ISD in Zürich hat ergeben, dass die noch nicht einmal den Fall kennen. Da der Kontakt auf Hinweis der Auswärtigen Amts zustande kam, habe ich dort nochmal im Referat 507 (Internationales Privatrecht, Zivilrecht, ..) angerufen - die hatten mir ja vorher gesagt, dass sie sich um den Fall nicht mehr kümmern. Der Inhalt des Gesprächs war von meiner Seite sehr deutlich. Kurz darauf erhielt ich folgende Email vom ISD:
Sehr geehrter Herr X,

von meinen Kolleginnen habe ich erfahren, dass Sie in den vergangenen Wochen des öfteren bei uns angerufen und Ihre Unzufriedenheit mit meiner Arbeit geäußert haben. Weiterhin habe ich erfahren, dass Sie sich auch direkt mit unserem Arbeitspartner in der Schweiz in Verbindung gesetzt haben.

Insbesondere meine Mitarbeiterinnen haben mir mitgeteilt, dass sie die Gespräche mit Ihnen als wenig angenehm erlebt haben. Das Ausmaß Ihrer Verzweiflung kann ich wahrscheinlich nur erahnen und wir sind bestrebt, Sie in Ihrem Anliegen zu unterstützen, auch wenn es Ihnen nicht so scheinen mag. Dennoch möchte ich Sie bitten, Ihr Verhalten zu überprüfen und künftig zu gewissen Grundregeln des Miteinanders zurückzukehren. Erlauben Sie mir in diesem Zusammenhang auch den Hinweis, dass die Art und Weise Ihres Auftretens Ihrem Anliegen insgesamt vielleicht nicht nur förderlich ist.

Dass es in der Bearbeitung Ihrer Angelegenheit nicht so schnell vorangeht, wie Sie sich dies wünschen, bedauere ich. Ich war länger erkränkt und dienstlich verreist. Wie bereits telephonisch mitgeteilt, ist der Internationale Sozialdienst zudem jährlich mit rund 1000 telephonischen Anfragen und mehreren hundert Fällen befaßt; viele Eltern spüren den gleichen Druck wie Sie. Aus diesem Grund können wir Fälle nicht immer so unmittelbar bearbeiten, wie es im Einzelfall gewünscht wird und ich möchte Sie deswegen noch einmal um Ihr Verständnis bitten. Erlauben Sie mir in diesem Zusammenhang den Hinweis, dass der Internationale Sozialdienst nicht der Vertreter eines Elternteils ist. Wir sind neutral und sehen uns in erster Linie dem Kindeswohl verpflichtet.

Leider sind Sie meinem mehrfach geäußerten Wunsch, mir Schreiben von Behörden und Gerichten, mithin offizielle Dokumente zur Verfügung zu stellen, nicht nachgekommen. Einen objektiven Eindruck konnte ich mir deshalb nicht verschaffen. Sie haben mir nur das Schreiben der Vormundschaftsbehörde Zürich vom 1. Juni 2012, die Verfügung des Bezirksgerichtes Zürich vom 12. Juni 2008 und das polizeiliche Vernehmungsprotokoll zugesandt. Weitere Unterlagen, z.B. die von Ihnen erwähnten gerichtlichen Entscheidungen von Obergericht, Kassationsgericht und Bundesgericht, fehlen, so dass sich mir ein völlig unzureichendes Bild bietet, das viele Frage offen läßt und mir die Arbeit nicht erleichtert. Auch das Auswärtige Amt hat mir mitgeteilt, dass ihm die von mir erbetenen Dokumente nicht vorliegen.

Aus den mir vorliegenden Unterlagen ergibt sich folgendes:

Mit Beschluß des Bezirksgerichts Zürich hat Ihre Ex-Frau die Obhut (vergleichbar mit dem deutschen Aufenthaltsrecht) für Y erhalten. Das Gericht hat indes auch betont, dass Sie beide die „grundsätzliche Fähigkeit“ haben, die Obhut über Y auszuüben.

Sie haben 2008 ein Besuchsrecht eingeräumt bekommen, das jedes zweite Wochenende inklusive Übernachtung sowie – mit einer detaillierten Regelung – die gesetzlichen Feiertage umfaßt. Am Telephon teilten Sie mir mit, dass Sie Ende 2012 einen möglichen Umgang nicht wahrgenommen haben, u.a. weil Sie keinen Unterhalt mehr zahlen und strafrechtliche Verfolgung fürchten.

Im Jahr 2012 wurde Y per Verfügung aus der Familie genommen. Nach Ihren Angaben ist Y sodann für eine Zeit in den Haushalt Ihrer Frau zurückgekehrt, lebt nun aber wieder in einem Heim.

Ein Strafverfahren gegen Ys Mutter wurde eingestellt.

Bitte beantworten Sie mir baldmöglichst folgende Fragen so kurz und so sachlich wie möglich (und übersenden Sie mir die relevanten Dokumente):

Was steht in den Urteilen der o.g. Gerichte in Bezug auf Sorgerecht, Obhut und Besuchsrecht? Gibt es weitere Urteile und Verfügungen?

Besteht Ihr Besuchsrecht in der oben dargestellten Form fort?
Wenn ja, haben Sie Y regelmäßig besucht?
Wenn nein, wie ist die derzeit geltende Besuchsregelung?

Sind Sie inzwischen geschieden?
Wenn ja, wer hat die elterliche Sorge zugesprochen bekommen?
Wenn nein, haben Sie noch die elterliche (Mit)Sorge?
Gibt es unabhängig von der Ehescheidung eine Entscheidung, die Ihrer Frau und /oder Ihnen die elterliche Sorge entzieht?

Gibt es eine (gerichtliche/behördliche) Entscheidung über die derzeitige Unterbringung Ys in einem Kinderheim?
Ist Ihnen Ys Aufenthaltsort bekannt? Wenn nein, hat man Ihnen gegenüber Gründe dafür geäußert?

Sind gegen Sie (strafrechtliche) Verfahren in der Schweiz anhängig?


Weitere Vorgehensweise:
Sobald ich alle relevanten Unterlagen und Informationen habe, werde ich diese aufbereiten und an unseren Schweizer Arbeitspartner übermitteln. Dieser wird sodann versuchen, den Sachverhalt (auch rechtlich) zu beurteilen und aufgrund der Eigenheiten des Schweizer Rechts darzustellen und zu erklären. Zudem wird er Kontakt mit den Schweizer Behörden aufnehmen und auf informellem Weg versuchen, den Sachverhalt und die Hintergründe aufzuklären, damit wir dann gemeinsam überlegen können, wie wir – im besten Interesse Ihrer Tochter - weiter vorgehen können. Auch das Auswärtige Amt ist, je nach Lage der Dinge, bereit, sich weiter für Sie, insbesondere aber für Y einzusetzen (hat sie die deutsche Staatsangehörigkeit?).

Damit für unsere Arbeit zügig voranbringen können, möchte ich Sie – auch im Namen der Schweizer Kollegen bitten – in der nächsten Zeit von Anrufen abzusehen. Wir werden uns unaufgefordert mit Ihnen in Verbindung setzen und bitten Sie um Ihr Vertrauen.

Mit freundlichen Grüßen
i.A. Gabriele S.
__________________________________
Arbeitsfeldleiterin
Arbeitsfeld I – Internationaler Sozialdienst
Deutscher Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V.
Michaelkirchstr. 17/18
10179 Berlin
Tel.: 030 / 62980-416
Fax: 030 / 62980-450
e-Mail: mailto:s...@deutscher-verein.de
http://www.issger.de
http://www.deutscher-verein.de
Ich habe darauf mit folgender Email geantwortet:
Sehr geehrte Frau S,

vielen Dank für Ihren Brief.

Sie verstehen sich als unabhängige, internationale tätige NGO, was ich sehr respektiere.

Ich habe mich vor 5 Monaten an sie, den ISD gewandt, weil das Auswärtige Amt mir diese Empfehlung gegeben hat und sich die Situation meiner Tochter Y in der Schweiz derart verschlechtert hat, dass mittlerweile selbst die dort verantwortlichen Behörden, Entwicklungsschäden durch die dortige Behandlung einräumen, jedoch gleichzeitig mit ihren Methoden weitermachen.

Es geht hier nicht um mich, sondern um meine Tochter Y.

Bevor ich Ihre Rückfragen beantworte, möchte ich noch ein paar Dinge aus Ihrem Schreiben richtig stellen:


die Art und Weise Ihres Auftretens Ihrem Anliegen insgesamt vielleicht nicht nur förderlich ist.
Der ISD ist seit 5 Monaten an dem Fall, während mir Ihre Kolleginnen aus Zürich letzte Woche bestätigten, dass diese den Fall nicht einmal kennen und deshalb auch keine Akte haben.


Leider sind Sie meinem mehrfach geäußerten Wunsch, mir Schreiben von Behörden und Gerichten, mithin offizielle Dokumente zur Verfügung zu stellen, nicht nachgekommen.
Auf Ihre Nachfrage, war ich einmal mit Unterlagen beim örtlichen Jugendamt in Pinneberg, habe Ihnen die Dokumente, nachdem die Kommunikation zwischen Ihnen und dem JA nicht funktionierte, dann per Email (04.01.12) zugeschickt und nachdem dann wieder viel Zeit verging und Sie abermals sagten, dass Sie die Dokumente nicht hätten, Ihnen die gleichen Dokumente nochmals per Email (15.02.13) geschickt. Mehr Dokumente mit Festlegungen zum Umgangs- und Sorgerecht gibt es nicht. Alle anderen Entscheidungen und Korrespondenzen, ein Aktenberg von 0.5m Höhe, liegen neben der Sache. Das Vernehmungsprotokoll meiner damals 4,5 jährigen Tochter habe ich Ihnen nur der Bildhaftmachung wegen mitgeschickt.


Am Telephon teilten Sie mir mit, dass Sie Ende 2012 einen möglichen Umgang nicht wahrgenommen haben, u.a. weil Sie keinen Unterhalt mehr zahlen und strafrechtliche Verfolgung fürchten.
Stimmt nicht - ich habe Ihnen gesagt, dass ich 4 Jahre lang versucht habe alles zu unternehmen, um meine Tochter vor einer schlagenden und psychotischen Mutter zu schützen, die Kinder am laufenden Band produziert, um Geld für ihre Nigerianische Familie zu erwirtschaften und ihren eigenen Aufenthaltsstatus zu sichern. Nachdem ich vielfach miterlebte, dass ich meine Tochter nach dem Umgang mit mir, unter Tränen wieder zur Mutter zurückbringen musste, ich in 04/12 meinen Job verlor und dann meine Tochter, noch ins Heim gesteckt wurde, habe ich die Zahlungen in die Schweiz eingestellt.
Ich habe 4 Personen schwerer Verbrechen gegen meine Tochter bezichtigt: Staatsanwalt K, Beiständin S-Z, Weisenrätin Suzanne O. und auch Bezirksrat Walter D. (das müssen wir hier nicht aufarbeiten). Da die Schweiz kein Rechtsstaat ist und seit ich selbst erleben musste, wie man mit kriminellen Methoden gegen Väter vorgeht, Akten manipuliert, Tatsachen verdreht etc pp tue ich mich schwer damit, die Schweiz zu betreten. Den Sachzusammenhang zum Unterhalt, haben Sie hergestellt. Und Angst habe ich auch keine - allenfalls allerhöchste Sorge um Y.


Nach Ihren Angaben ist Y sodann für eine Zeit in den Haushalt Ihrer Frau zurückgekehrt, lebt nun aber wieder in einem Heim.
Da wissen Sie mehr als ich - weder ich noch mein Anwalt haben über den Aufenthalt und Status meiner Tochter Auskunft bekommen. Das ist einer der Gründe dafür, dass ich den ISD kontaktiert habe.


Ein Strafverfahren gegen Ys Mutter wurde eingestellt.
Ein erstes Strafermittlungsverfahren aus 2011 wegen schweren sexuellem Missbrauch gegen die Mutter wurde durch Staatsanwalt Adrian K. in einem Geheimverfahren eingestellt - die Aussage meiner Tochter liegt Ihnen ja vor. Über den Ausgang eines weiteren Strafermittlungsverfahrens gegen die Mutter nach dem Vorfall vom 31.05.12, das zu ihrer Inhaftierung und der Internierung von Y in dem Kinderheim Tipi (für Kinder von Drogen- und Sucht-abhängigen Eltern) führte, habe ich keine Informationen.


Zu Ihren Fragen, die ich gerne beantworte:


Was steht in den Urteilen der o.g. Gerichte in Bezug auf Sorgerecht, Obhut und Besuchsrecht? Gibt es weitere Urteile und Verfügungen?
Liegt Ihnen vor (Trennungsbeschluss aus 2008) und Sie haben das auch zitiert - Umgang jedes zweite WE vollständig. Das Sorgerecht ist gemeinsam bei mir und meiner Ex-Frau. Die Obhut wurde meiner Ex-Frau entzogen (die Entscheidung der VMB von 01.06.12 liegt Ihnen vor). Meine Anträge vom 14.06.2012 wurden inhaltlich nicht bearbeitet.

Besteht Ihr Besuchsrecht in der oben dargestellten Form fort? Wenn ja, haben Sie Y regelmäßig besucht? Wenn nein, wie ist die derzeit geltende Besuchsregelung?
Ich habe Y so häufig besucht, wie möglich, bis man mich am 05.10.12 mit hochgradig kriminellen Methoden vom Kindergarten verscheuchte (anders kann man das nicht ausdrücken - es gab einen Haufen Zeugen).

Sind Sie inzwischen geschieden? Wenn ja, wer hat die elterliche Sorge zugesprochen bekommen? Wenn nein, haben Sie noch die elterliche (Mit)Sorge? Gibt es unabhängig von der Ehescheidung eine Entscheidung, die Ihrer Frau und /oder Ihnen die elterliche Sorge entzieht?
Die Scheidung ist rechtskräftig. Die Sorgerechtsentscheidung wurde vom OLG Karlsruhe abgetrennt, d.h. ich habe die gemeinsame Sorge mit meiner Ex-Frau (sofern es nicht weitere Geheimbeschlüsse in der Schweiz gab).

Gibt es eine (gerichtliche/behördliche) Entscheidung über die derzeitige Unterbringung Ys in einem Kinderheim? Ist Ihnen Ys Aufenthaltsort bekannt? Wenn nein, hat man Ihnen gegenüber Gründe dafür geäußert?
Die Information ist neu für mich - ich dachte Y wäre wieder bei der Mutter mit ihrem neuen Partner untergebracht. Ein entsprechende Anfrage meines Anwalts wurde nicht inhaltlich beantwortet.

Sind gegen Sie (strafrechtliche) Verfahren in der Schweiz anhängig?
Ist mir unbekannt - ich weiß nur, dass die von mir gestellten Strafanträge gegen Schweizer Behördenmitarbeiter (s.o.) nicht bearbeitet wurden. Das ging soweit, dass Fr.Sommaruga auf eine Petition von mir ihre Bundesverfassung verleugnet hat, indem sie schrieb, dass die Schweiz kein Petitionsrecht hätte (Art.33 'Petitionsrecht' der Schweizerischen Bundesverfassung).

Y ... (hat sie die deutsche Staatsangehörigkeit?)
ja - hat sie


Ich möchte noch hinzufügen, dass man mir und meinem Anwalt Informationen über Y verweigert - jede Anfrage läuft auf Täuschungen, Verzögerungen bzw. Nichtbearbeitung hinaus. Den Wechsel der Verantwortlichkeit von Suzanne O. (Vormundschaftsbehörde) zu RA N. (KESB) hat man trotz laufender Anfrage meines Rechtsanwalts verschwiegen und die Informationen nur 'schleierhaft' bzw. garnicht beantwortet.

Ich muss Ihnen noch mitteilen, dass die Schweizer Behörden bis heute den Kontakt zwischen mir und dem Vater der Stiefschwestern von Y verweigern.


Auf gute Zusammenarbeit -
mit freundlichen Grüssen
X
Soviel zum Stand der Dinge. Mit Schreiben (ausgangsdatum von morgen 11.04.13) geht dann der Sachstand nochmal zum EGMR (ich vermute, dass der EGMR durch die Schweiz auch falsch informiert wurde) und als Petition zum Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags - ich bin gespannt, wie Westerwelle die Misshandlung Deutscher Kinder in der Schweiz rechtfertigt. Zwar meinte die Mitarbeiterin von Ref.507, dass das sowieso wieder auf ihrem Tisch landet, ich glaub aber, dass dies der einzige Weg ist, Bewegung in die Sache zu bekommen, bevor es ganz zu spät ist.
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Wer dreckige Wäsche wäscht, macht sich die Hände schmutzig.

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