Nach einer Anzeige bei der Polizei erfolgt alles schriftlich. Normalerweise bekommst du ein Schreiben, das eine Anzeige gegen dich vorliegt, und wirst eingeladen, dazu Stellung zu nehmen. Das ist schon so, wenn es nur um die 10Euro nach Falschparken geht. Bei jeglicher Korrespondenz werden Aktenzeichen etc. vermerkt, damit am Ende -falls es zu einem Prozess kommt- auch alles richtig zugeordnet werden kann. Das gilt für ALLE Prozesse,also egal ob Falschparken oder nicht.
Für ALLE Prozesse gilt, dass es keine Verhöre am Telefon gibt. Wenn du eine Aussage machen sollst, (und das machst du, wenn etwas gegen dich vorliegt, oder du verweigerst sie), passiert das auf dem Revier, und wird alles protokolliert. Schriftlich. Mit Datum, Aktenzeichen und Stempeln. Das musst du dann unterschreiben (deine Aussage oder dass du die Aussage verweigerst), und samt dem Aktenzeichen wird das abgeheftet. Alternativ wirst du aufgefordert, schriftlich zu einem Sachverhalt Stellung zu nehmen, also alles aufzuschreiben, zu unterschreiben und dort abzuliefern.
Wenn es wirklich eine Anzeige gab wegen Körperverletzung, geht das normalerweise über die Staatsanwaltschaft. Auch die laden dich -schriftlich!- ein, eine Aussage zu machen. Aufgrund deiner Aussage wird dann entschieden, ob Klage erhoben wird oder nicht. Und da ist es in deinem Fall sehr wahrscheinlich, dass es nicht zu einer Verhandlung kommen wird, sondern dass das Ganze wegen Nichtigkeit eingestellt wird, oder in einem vereinfachten Verfahren geklärt wird. Vielleicht musst du einen geringen Betrag bezahlen, aber mehr wird da nicht passieren.
Bevor du zum Anwalt rennst und einen Haufen Geld ausgibst, würde ich bei der Polizei mal nachfragen, ob es eine solche Anzeige gegen Dich eigentlich wirklich gegeben hat. Die müssen dich schriftlich vorladen, das ist nicht wie beim Hausarzt, wo man die Termine am Telefon bespricht.

„Nicht zu bekommen, was man will, ist manchmal ein grosser Glücksfall.“ Dalai Lama