gleichzeitig kann ich meine beruflichen pläne übern haufen schmeißen.
toll
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Liebe leah_neu, darf ich dichl fragen, was du beruflich im Libanon machen möchtest? Willst du mit deinem Sohn dort leben, arbeiten?
lg. tamara
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Anaba hat geschrieben:Das sind die Reisewarnungen vom Auswärtigen Amt.ei der Einreise minderjähriger Doppelstaater oder von Kindern, bei denen aufgrund ihres Namens oder Aussehens auf eine algerische Staatsangehörigkeit oder Abstammung geschlossen werden könnte, sollte bedacht werden, dass das Aufenthaltsbestimmungsrecht nach dem von islamischen Grundsätzen geprägten algerischen Familienrecht ausschließlich dem Vater zusteht. Sofern der Vater aus Algerien oder einem anderen muslimischen Staat stammt, muss er daher der Ausreise seiner Kinder aus Algerien, sofern er diese nicht persönlich begleitet, unbedingt schriftlich auf einem bestimmten Formblatt zustimmen. Gegebenenfalls müssten Urkunden auch in französischer Sprache mitgeführt werden, aus denen sich die Staatsangehörigkeit des Vaters ergibt, bzw. eine Erklärung des Vaters über dessen Zustimmung zur Ausreise („Autorisation Paternelle de Voyage“, zu
Da geht eindeutig hervor, dass auch Kinder von Vätern anderer mosl. Staaten Probleme bei der Ausreise bekommen können. (aus Algerien)
Hi Tamara,tamara hat geschrieben:[
Aber mich würde es doch mal sehr interessieren, dieses Abkommen der arabischen Liga (oder so?)ich habe noch nie davon gehört und hätte gern Informationen darüber. Wo stammen diese Informationen her? Gibt es eine Quellenangaben darüber?
lg. tamara
Liebe leah_neu, darf ich dichl fragen, was du beruflich im Libanon machen möchtest? Willst du mit deinem Sohn dort leben, arbeiten?tamara hat geschrieben:[quote="leah_neu"
gleichzeitig kann ich meine beruflichen pläne übern haufen schmeißen.
toll
Das stimmt einfach nicht. Eine Namensänderung (nicht die Annahme eines Geburtsnamen) läuft i.d.R. auch nicht über das Standesamt sondern über eine andere Stelle des Rathauses.Arabella hat geschrieben:Als ich meinen Mädchennamen wieder angenommen habe,hat mir der Standesbeamte erklärt ich würde nun meinen Namen unwiderruflich ändern(nur durch Wiederheirat änderbar) und meine Kinder könnten ,laut Gesetz ,meinen Mädchennamen unter keinen Umständen bekommen.
ich "schütze" mich in den arabischen Ländern mit dem "Heimatpass" des Kindes. Reisen wir z.B. nach Marokko oder Ägypten, zeigen wir den deutschen und den tunesischen Reisepass.Anaba hat geschrieben: Also in Algerien z.B. ist es so, dass Kinder die auf Grund ihres Aussehens oder Namens einen mosl. Vater vermuten lassen, das Land nicht ohne Erlaubnis des Vaters verlassen können.
Egal ob der Vater Algerier ist oder aus einem anderen mosl. Staat kommt.
Heißt, auch mit dem Kind eines Ägypters könntest du Algerien z.B. ohne Erlaubnis des Vaters nicht verlassen.
Stimmt. Meine Geburtsurkunde in Tunesien hat auch die tunesische Namensführung. Obwohl ich in Deutschland geboren bin und hier nachweislich ganz anders heisse.Tabiba hat geschrieben: Mein Ex hat zum Beispiel eine ägyptische Geburtsurkunde für unsere
Tochter (vom ägyptischen Konsulat) und vieleicht auch einen
ägyptischen Pass. Dafür braucht er mich ja nicht.
Eine Frage hätte ich zu diesem Thema. Bekommt man/frau die Geburtsurkunde nicht nur in seinem/ihrem Heimatstandesamt ?Stimmt. Meine Geburtsurkunde in Tunesien hat auch die tunesische Namensführung. Obwohl ich in Deutschland geboren bin und hier nachweislich ganz anders heisse.
Ehrlich ?Hallo Anaba,
was aber nicht heisst, dass man in Algerien keine Geburtsurkunden von Personen welche in Deutschland geboren sind erhält, oder?