Es geht in jedem Fall sehr willkürlich zu mit der Verteilung der Visas. Wie Du schon sagtest, ein Rechtsanspruch besteht nicht - das ist richtig! Aber meiner Meinung nach hängt es immer davon ab wer gerade am Schalter sitzt, wieviele Personen in dieser Woche schon ein Visum bekamen etc.
Auch die Begründung "Rückkehrwilligkeit wird angezweifelt" zieht eben immer, egal wie dämlich die Begründung im jeweiligen Fall ist.
Meine Schwiegereltern sind beide weit jenseits der 50. Sie sind beide berufstätig und alle jüngeren Geschwister leben noch im Haushalt. Keiner hat jemals im Leben einen Antrag auf ein Visum in ein europäisches Land gestellt und keiner ist jemals mit dem Gesetz im Land in Konflikt gewesen.
Genauso hat mein Mann hier einen guten Job, ein gutes Gehalt und wir haben nur um ein 2wöchiges Visum für die Hochzeit gebeten. Auch die Krankenkasse war für beide für die 2 Wochen schon bezahlt.
Warum sollte bei diesem Ehepaar die Rückkehrwilligkeit angezweifelt werden?
Wir hatten leider keine Zeit mehr um Einspruch einzulegen, da die Hochzeit vor der Tüt stand und danach machte es keinen Sinn mehr für uns.
Zur gleichen Zeit kamen 2 Ghanaer in meinem Umfeld nach D - mit falschem Namen und falschem Alter etc.
Sowas werde ich nie verstehen! Botschaften sind einfach eine gesetzesfreie Zone...

Habe leider keine gute Meinung mehr von deutschen Auslandsvertretungen!
(Geb zu, das war meine einzige Erfahrung..)