Habe mich da mal ein bisschen schlau gemacht:clairealacarta hat geschrieben: ↑06.06.2019, 19:50Wichtig war mir durch dieses Forum Klarheit zu schaffen, welche Risiken auf mich zukommen..
Das verstehe ich so, dass eine Frau die einen Afghanen heiratet, automatisch dieArtikel 12 des afghanischen Staatsbürgerschaftsgesetzes vom 7. November 1936 regelt die Staatsbürgerschaft von Ehegattinnen afghanischer Staatsbürger: Demzufolge würden fremde Frauen, die einen Afghanen heiraten, als afghanische Staatsbürgerinnen anzusehen sein.
afghanischen Staatsbürgerschaft erhält (so ist es auch im Iran). Sie ist dann also
Doppelstaaterin D + AFG. Damit wird sie beim Aufenthalt in Afghanistan als
Inländerin behandelt, unterliegt somit voll und ganz der dortigen Gesetzgebung,
kann sich nicht auf die deutsche Staatsbürgerschaft berufen und auch keine Hilfe
der deutschen konsularischen Vertretung in Anspruch nehmen.
Na dann viel Spaß bei der Eheschließung und angenehmen Aufenthalt in Afghanistan.